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Astrid Rothe-Beinlich

GRÜNE 28.04.2023 Sitzungen 7/109

Thüringer Gesetz zur Anpassung gerichtsverfassungsrechtlicher Ausführungsbestimmungen an das Gerichtsdolmetschergesetz und zur Änderung justizkostenrechtlicher Regelungen

Vielen herzlichen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich komme jetzt zur Berichterstattung. Durch Beschluss des Landtags in seiner 94. Sitzung am 10. November 2022 wurde der oben genannte Gesetzentwurf, nämlich das Thüringer Gesetz zur Anpassung gerichtsverfassungsrechtlicher Ausführungsbestimmungen an das Gerichtsdolmetschergesetz und zur Änderung justizkostenrechtlicher Regelungen, an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen. Der Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat den Gesetzentwurf in seiner 43. Sitzung am 9. Dezember 2022 und in seiner 46. Sitzung am 21. April 2023 beraten und außerdem ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Angehört wurden zu diesem Gesetz der Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer, der Thüringer Notarbund e. V., die Notarkammer Thüringen, das Landgericht Erfurt, das Landgericht Gera, das Landgericht Meiningen, der Verein der Thüringer Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter und der Flüchtlingsrat Thüringen e. V. Aus der Anhörung ist Folgendes insbesondere hervorzuheben: Die Angehörten unterstützen den Gesetzentwurf und bewerten die Anpassung der Regelung auf Grundlage des Bundesgesetzes äußerst positiv. Eine Herausforderung dieser Gesetzesnovellierung war die rechtliche Einordnung der bisher nach Landesrecht beeidigten bzw. ermächtigen Berufsgruppe. Sie genießt weiterhin den Bestandsschutz und muss nicht dem Antragserfordernis zur Verlängerung der Beeidigung bzw. Ermächtigung nach Ablauf von fünf Jahren nachkommen. Auf diese Unsicherheit wurde auch mit einer entsprechenden Änderung reagiert, um den betroffenen Personengruppen sozusagen die Fragezeichen zu nehmen. Des Weiteren wurden Empfehlungen der Notarkammer Thüringen und des Thüringer Notarbunds e. V. aufgenommen, wonach die zuständige Stelle unter bestimmten Voraussetzungen auf eine umfassende allgemeine Beeidigung bzw. Ermächtigung hinwirken soll, um Fehler bei der Bezugnahme auf vorhandene Beeidigungen bzw. Ermächtigungen zu minimieren. Ein wichtiger Hinweis noch: Im Gesetzgebungsverfahren ist die EU-Richtlinie 2018/958 einschlägig, die besondere Anforderungen an die Verhältnismäßigkeitsprüfung vor der Einführung neuer oder der Änderung bestehender berufsreglementierender Rechts- und Verwaltungsvorschriften vorsieht. Nach ausführlicher Prüfung sind diese Anforderungen der Richtlinie erfüllt worden. Im Ausschuss ist der Gesetzentwurf mit entsprechenden Änderungen beraten worden. Es liegt Ihnen eine Beschlussempfehlung vor, die auch einstimmig so vom Ausschuss verabschiedet wurde. Ich werbe um Zustimmung und danke für die Aufmerksamkeit. Vielen herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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