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Janine Merz

SPD 28.04.2023 Sitzungen 7/109

Thüringer Gesetz über Hilfen zur Bewältigung der Energiekrise für Kommunen und Bildungseinrichtungen

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer, zu diesem Gesetzentwurf selber gibt es tatsächlich gegenüber der ersten Lesung vor rund einem Monat keine übermäßigen Änderungen. Die Beratungen im Haushalts- und Finanzausschuss waren sehr konstruktiv und zielgerichtet. Es gab eine Änderung der Koalitionsfraktionen, welche die Ausreichung der eingeplanten Energiehilfen im Sondervermögen für die staatlichen Hochschulen, das Thüringer Studierendenwerk und die staatlich getragenen Forschungseinrichtungen ermöglicht. Eine damit zusammenhängende Anpassung im Errichtungsgesetz des Sondervermögens wurde ebenfalls im parallel beratenen Gesetzentwurf der CDU vorgenommen. Damit sind auch diese Punkte in Einklang gebracht. An der ursprünglichen Zielsetzung des Gesetzentwurfs hat sich somit nichts geändert. Es geht primär um eine rechtssichere Auszahlung der Energiehilfen aus dem Sondervermögen an die kommunale Familie und weitere Anspruchsberechtigte, insbesondere 50 Millionen Euro für die Landkreise und kreisfreien Städte zur Abfederung der Mehrausgaben aufgrund von Energiepreissteigerungen sowie weitere insgesamt 34 Millionen Euro für die kommunale Ebene, beispielhaft zu nennen sind hier Schulen und Sporthallen. Im gleichen Zug werden mit dem Gesetzentwurf 3 Millionen Euro für die freien Schulträger ausgezahlt. Damit werden wir staatliche und freie Bildungseinrichtungen entsprechend im Gleichklang behandeln, was durchaus sachgerecht ist. Aus unserer Sicht wird der vorliegende Gesetzentwurf das gesetzte Ziel also erfüllen, das haben auch die Stellungnahmen der Anzuhörenden im Haushalts- und Finanzausschuss gezeigt. Ich bitte daher um Zustimmung zum Gesetzentwurf. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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