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Heike Werner

28.04.2023 Sitzungen 7/109

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, im Namen der Landesregierung möchte ich die Fragen gern beantworten, aber gestatten Sie mir zunächst eine Vorbemerkung: In der Vorbemerkung der Mündlichen Anfrage zu Bußgeldverfahren im Zusammenhang mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht nach § 20a Infektionsschutzgesetz gegen ungeimpfte Beschäftigte eines Klinikums mit Sitz in Nordhausen wird mitgeteilt, dass diese für Unruhe sorgen und der Verdacht einer Ungleichbehandlung zwischen Ärzten und Pflegepersonal bestehe. Wie Ihnen bekannt ist, wird die Umsetzung der Rechtsvorschriften im übertragenen Wirkungskreis durch die Landkreise und kreisfreien Städte wahrgenommen. Aus dem Grund ist für die konkrete Mündliche Anfrage der Landkreis Nordhausen und damit das Gesundheitsamt Nordhausen die zuständige Behörde. Demzufolge kann zur Beantwortung der Mündlichen Anfrage nur auf die vom Gesundheitsamt Nordhausen bereitgestellten Informationen zurückgegriffen werden. Insofern möchte ich die Fragen 1 bis 4 gern gemeinsam beantworten. Namens der Landesregierung werden die Einzelfragen wie folgt zusammen beantwortet: Zu dem betreffenden Klinikum ist der Landesregierung die Anzahl der Beschäftigten nicht bekannt. Aus dem Klinikum wurden dem Gesundheitsamt insgesamt 270 Personen gemeldet, die möglicherweise keinen Impf- oder Genesenennachweis oder anderes Zeugnis vorgelegt haben. Eine Aufteilung nach Pflegepersonal und ärztlichem Personal kann nicht vorgenommen werden, da dem Gesundheitsamt dies vom Klinikum nicht gemeldet wurde. Unter den 270 gemeldeten Personen befanden sich zum Beispiel auch sogenannte falsch gemeldete Personen, weil sie entweder keinen direkten Kontakt zu vulnerablen Gruppen hatten oder einen vollständigen Immunitätsstatus nachweisen konnten und dies dem Arbeitgeber auch mitgeteilt haben. Nach vorliegender Mitteilung wurden bisher 77 Bußgeldverfahren eingeleitet, davon wurden acht bereits beendet. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

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