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Denstädt

28.04.2023 Sitzungen 7/109

Thüringer Gesetz zur Anpassung gerichtsverfassungsrechtlicher Ausführungsbestimmungen an das Gerichtsdolmetschergesetz und zur Änderung justizkostenrechtlicher Regelungen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauende auf den Rängen und am Livestream, zum Gesetz selbst wurde nunmehr genug ausgeführt. Die Landesregierung hatte dazu in der 94. Plenarsitzung am 10. November letzten Jahres eingeführt. Ich möchte mich an dieser Stelle auf den Dank für die konstruktiven Beratungen beschränken. Mein Dank gilt im Besonderen auch dem Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz für die konstruktiven Beratungen. Hier erhielten neben den bereits durch mein Haus angehörten Interessenverbänden und Institutionen weitere Verbände Gelegenheit zur Stellungnahme. Durch die Vielzahl erfolgter breit gefächerter Anhörungen wurde der Gesetzentwurf einem großen Adressatenkreis bekannt. Ich denke, man kann mit Fug und Recht behaupten, der vorliegende Gesetzentwurf beruht auf einer in jeder Hinsicht transparenten und breiten Erörterung. Mein Dank gilt unter anderem dem Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer für seine aus dem Blickwinkel der Praxis der Übersetzerinnen und Übersetzer wertvollen Anregungen. (Beifall Gruppe der FDP) Diese fanden Eingang in den vorliegenden Gesetzestext. Damit müssen in Thüringen Übersetzerinnen und Übersetzer, die bereits seit vielen Jahren aufgrund ihrer Qualifikation ermächtigt sind, nicht erneut ein Zulassungsverfahren durchlaufen, es genießt Bestandsschutz. Schließlich möchte ich auch nicht versäumen, der Landtagsverwaltung an dieser Stelle meinen Dank für den konstruktiven Austausch hinsichtlich der Notwendigkeiten zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2018/958 im Gesetzgebungsverfahren auszusprechen. Zur Beachtung dieser Richtlinie liegen Ihnen mein Schreiben vom 17. April 2023 in Vorlage 7/5069 sowie die Niederschrift meiner diesbezüglichen Ausführungen in der letzten Sitzung des Justizausschusses vor. Ich gehe davon aus, dass mit der darin enthaltenen Dokumentation und der beschriebenen Verfahrensweise alle von der Landesregierung zu erbringenden Notwendigkeiten zum Gesetzgebungsverfahren abgegolten sind. Abschließend danke ich Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Protokoll ↗