Stefan Möller
Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum Thema: „Mögliches Fehlverhalten der Landesregierung bei der Besetzung öffentlicher Ämter bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären sowie Stellen von persönlichen Mitarbeitern in den Leitungsbereichen der Ministerien und der Staatskanzlei“ (kurz: „Untersuchungsausschuss Postenaffäre“)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich mache es kurz. Der Justizausschuss hat die Frage der Zweifel an der Zulässigkeit des Änderungsantrags intensiv diskutiert, und zwar auch sehr differenziert bezüglich der einzelnen Antragspunkte, und hat im Ergebnis der Abstimmung mehrheitlich Zweifel an der Zulässigkeit lediglich hinsichtlich eines Punkts des Änderungsantrags festgestellt, und zwar ist das der Punkt 1 Abs. 7, der lautet: „Unter Punkt 3 wird ‚30. Oktober 2009 bis zum 31. Dezember 2014‘ durch ‚8. Juli 2004 bis 29. Oktober 2009‘ ersetzt.“ Darüber hinaus sind keine Zweifel an der Zulässigkeit vom Justizausschuss festgestellt worden. Das ist das Ergebnis der Sitzung. Danke für die Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
