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Thomas L. Kemmerich

FDP 28.04.2023 Sitzungen 7/109

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Energiekrise- und Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes

Sehr verehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe wenige Zuschauer auf der Tribüne – herzlich willkommen –, das klingt jetzt alles wenig dramatisch, aber wir standen, als wir damals das Sondervermögen umgewidmet haben, vor einem ungewissen Winter. Ich habe mit vielen Mittelständlern, Handwerksbetrieben, in Teilen Gewerbebetrieben immer wieder Gespräche geführt, die in großer Sorge waren, wie sich denn die Energiepreise entwickeln. Es ging vom Lackierunternehmen bis zum Bäckereifilialunternehmen, also viele, die nicht wussten, wie sie durch den Winter kommen. Es gab ja auch die Meldungen, die befürchten ließen, dass sich der Gaspreis auch hätte verzehnfachen können. Insofern war es sehr wichtig und bleibt sehr wichtig, dass wir diese Tatbestände hier haben. Wir sind vielleicht wegen milder Witterung und anderen Umständen zu hohen Kosten erst mal ohne Gasmangellage durch den Winter 2022/2023 gekommen. Aber der nächste Winter kommt bestimmt und wir wissen alle nicht, wie er sich entwickelt. Wir wissen auch nicht, wie sich die Energieflüsse auf den Weltmärkten entwickeln und damit die Preise, deshalb ist das von großer Ungewissheit geprägt. Wir haben weiter eine kriegerische Auseinandersetzung jetzt im Sudan – all das wird eine Rolle spielen. Wir müssen eins immer gewährleisten – und das ist auch eine Forderung, die wir Freien Demokraten immer erhoben haben –: Wir müssen auch den Aktiven auf den Märkten, den Aktiven in den Unternehmen, den aktiven Mittelständlern, aber natürlich auch den Haushalten immer eine Gewissheit geben, dass sie durch den Winter kommen, dass sie erstens Energie haben und sie zweitens auch bezahlen können. Für die Härtefälle gibt es diese Tatbestände und sie waren am Anfang viel zu hart formuliert. Ich weiß aus Gesprächen mit steuerberatenden Unternehmen, mit den betroffenen Unternehmen und vor allen Dingen mit Bankern, dass es, wenn man sich geoutet hätte, dass man bisher nach den Buchstaben des Gesetzes oder den Ausreichungstatbeständen einen Antrag gestellt hätte, tiefgreifende Folgen für Unternehmen gehabt hätte, nämlich bis zum Bonitätsverlust und dann zu einer eintretenden Insolvenz. Das kann keiner wollen. (Beifall Gruppe der FDP) Jetzt ist es tatsächlich so, dass aufgrund des milden Winters und auch der ganzen Umstände wenig Anspruchstatbestände gestellt worden sind und damit zu erfüllen waren. Aber wir haben auch immer von Tendenzen gehört – dazu kommen wir später noch mal –, Mittel aus dem Sondervermögen hier zu entziehen und anderen Dingen zu widmen. Ich sage, bitte haltet die vor, die Krise ist längst nicht vorbei, wir können dann immer noch die Gelder – und so ist es ja auch gedacht, wenn die Gelder im Sondervermögen nicht gebraucht werden, sollen sie in den allgemeinen Haushalt zurückfließen. Also zunächst erst mal vielen Dank für die Initiative an die Christdemokraten. Wir werden dem zustimmen und hoffen, nicht recht zu behalten, dass wir die Gelder nicht einsetzen müssen, dann kommen sie in den allgemeinen Haushalt zurück. Ich denke, da ist die Finanzministerin auch ganz zufrieden. Herzlichen Dank. (Beifall Gruppe der FDP)

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