Maik Kowalleck
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Energiekrise- und Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist immer schön, wenn man einen eigenen Fanklub in der Fraktion hat, deswegen danke schön auch an dieser Stelle.
(Beifall CDU)
Uns als CDU-Fraktion war es wichtig, dass wir insbesondere auch das Sondervermögen auf einen längeren Zeitraum anlegen, weil – der Vorredner hat es auch gesagt – wir uns momentan in einer Energiekrise befinden. Auch wenn die Situation schon so ist, dass die großen Befürchtungen teilweise nicht eingetreten sind, muss aber langfristig geschaut werden, wie den Betroffenen geholfen werden kann. Bestimmte Effekte hat man dann erst später. Das zeigt sich auch an den Meinungen der Anzuhörenden. Hier wurde gerade aus dem Bereich „Handwerk“ und von den Unternehmen gesagt, diese Initiative ist richtig. Wir haben eben gesehen, dass sich die Kriterien „Zahlungsunfähigkeit“ oder „Überschuldung“, die aufgenommen wurden, so in der Praxis nicht als zielführend gezeigt haben. Deswegen muss man auch immer sehen, wie man da korrigieren kann. Deshalb auch unser Gesetzentwurf, der entsprechend helfen soll, dass dort unterstützt wird, wo die Hilfe gebraucht wird. Da war es für uns hilfreich, dass die Hinweise von den Anzuhörenden kamen. Es wurde auch schon gesagt, dass wir hier einen Änderungsantrag besprochen und im Haushaltsund Finanzausschuss verabschiedet haben, der dann auf die Erweiterung im Bereich „Hochschulen, Studentenwerk, Forschungseinrichtungen“ eingeht. Uns ist es wichtig, dass die Gelder da zielgerichtet eingesetzt werden. Wir werden dies als Abgeordnete weiterhin begleiten, denn es ist wichtig, in dieser Zeit dort zu helfen, wo die Hilfe gebraucht wird. Danke schön.
(Beifall CDU)
