Heike Werner
Fragestunde
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, namens der Landesregierung möchte ich die Mündliche Anfrage unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden knappen Frist wie folgt beantworten: Zu Frage 1 – ist der Landesregierung bekannt, dass es gesonderte sogenannte alternative Interessensvertretungsorgane gibt, welche nicht auf der Basis des Betriebsverfassungsgesetzes konstituiert wurden? –: Die Tarifpolitik agiert ohne staatliche Eingriffe. Das heißt, im Grundgesetz ist diese Tarifautonomie festgesetzt. So können Arbeitnehmerund Arbeitgebervertretungen Tarifverträge mit den Schwerpunkten Arbeitsentgelt, Arbeitszeit und jeglichen weiteren Arbeitsbedingungen frei und eigenständig abschließen. Die Gremien oder alternativen Vertretungen sind nicht verpflichtet, ihre Gründung bekannt zu geben oder gar an übergeordnete Stellen zu melden. Von daher liegen der Landesregierung keine statistischen Erkenntnisse zur Anzahl der alternativen Vertretungen vor. Gegebenenfalls kann der Deutsche Gewerkschaftsbund hier weitere Auskünfte geben. Zu Frage 2: Zur Anzahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen § 119 Betriebsverfassungsgesetz liegen der Landesregierung keine statistischen Erkenntnisse vor. In Thüringen gab es in den Jahren 2017 bis 2021 ausweislich der Strafverfolgungsstatistik weder Abgeurteilte noch Verurteilte nach dem Betriebsverfassungsgesetz. Für das Jahr 2022 liegen noch keine entsprechenden Angaben vor. Zu Frage 3: Nein. Bei drei der vier Thüringer Staatsanwaltschaften werden entsprechende Verfahren bereits in Sonderdezernaten oder in der für Wirtschaftsstrafverfahren zuständigen Abteilung bearbeitet. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
