Steffen Dittes
Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum Thema: „Mögliches Fehlverhalten der Landesregierung bei der Besetzung öffentlicher Ämter bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären sowie Stellen von persönlichen Mitarbeitern in den Leitungsbereichen der Ministerien und der Staatskanzlei“ (kurz: „Untersuchungsausschuss Postenaffäre“)
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, diejenigen, die uns hier zurufen, wir wären diejenigen, die die Beratung verzögern würden, will ich vielleicht noch mal daran erinnern, dass diese Beratung hier stattfindet, weil es die drei Fraktionen Linke, Grüne und SPD beantragt haben. Sie haben versucht, das heute früh noch zu verhindern.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Das ist die
… Frechheit!) Herr Zippel, bleiben Sie doch mal ganz ruhig, Sie werden Gelegenheit haben, auch noch reden zu können. Da Herr Schard bei seiner Begründung hier gesagt hatte, es geht darum, aufzuklären, was der Rechnungshof als systematischen Verstoß und Rechtsbruch dargestellt hat, will ich vielleicht doch noch mal an die Ausgangssituation erinnern, worüber wir eigentlich reden, weil es auch für die Öffentlichkeit interessant ist. Sie haben darauf verwiesen, es gibt im Grundgesetz in Artikel 33 Abs. 2 die Bestenauslese für den öffentlichen Dienst. Es ist vorgeschrieben, jeder muss nach Eignung, Befähigung den Zugang zu allen Ämtern haben. Nun gibt es allerdings auf Initiative Ihrer Partei, der CDU, eine Rechtslage in Thüringen, die für Staatssekretäre, für persönliche Mitarbeiter von Ministern und Staatssekretären, für Büroleiter, für Pressesprecher in den Ministerien, also für eine Vielzahl von Menschen, die Teil dieser Regierung sind, eine Regelung, die sagt, von einer Ausschreibung kann abgesehen werden. Was passiert? Der Rechnungshof macht eine Prüfung der Besetzungsverfahren in genau diesen Bereichen von Staatssekretären, persönlichen Mitarbeitern, Büroleitern, Pressesprechern und stellt fest, dass keine Ausschreibungen rechtskonform stattgefunden haben. Das ist der Ausgangspunkt. Daraus schlussfolgert der Rechnungshof, dass es keine Bestenauslese gab, weil er die nicht nachvollziehen konnte, da es ja keine Ausschreibung gegeben hat. Nun habe ich mir den Bericht sehr genau durchgelesen und mich gefragt, was eigentlich der Rechnungshof empfiehlt, wenn es keine gesetzliche Verpflichtung zur Ausschreibung gibt, wie denn die Bestenauslese tatsächlich stattfinden soll. Da sagt der Rechnungshof, bei den persönlichen Mitarbeitern, Büroleitern und Pressesprechern sollten wir einfach die Rechtslage ändern, wir sollten das Gesetz ändern und die gesetzliche Ausschreibungspflicht wieder einführen. Was der Rechnungshof nicht sagt, weil er das eben auch nicht kann, weil er auch keine Idee hat, wie bei nicht notwendiger Ausschreibung denn die Bestenauslese erfolgen soll. Das hat auch einen besonderen Grund, dass das so gesetzlich geregelt ist und auch auf Vorschlag Ihrer Fraktion in Thüringen seit Anbeginn der Existenz dieses Freistaats so gilt, nämlich dass es in diesen Positionen ein besonderes persönliches und auch politisches Vertrauensverhältnis zu den Ministern, zum Teil der Landesregierung geben muss.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Das ist doch selbstverständlich richtig. Das ist doch absurd, wenn Sie hier jetzt behaupten, in Ihren Regierungsbeteiligungen wären die Staatssekretäre irgendwie im Rahmen von Ausschreibungen nach beamtenrechtlicher Bestenauslese eingestellte Beamte, die mit der Politik Ihrer Partei nichts zu tun hätten. Herr Kemmerich, schauen Sie doch mal, wer im Bundesfinanzministerium Staatssekretär ist. Eine FDP-Abgeordnete ist Parlamentarische Staatssekretärin und ein Staatssekretär ist nicht Mitglied der FDP. Der hat die letzten Jahre seiner Arbeitsbiografie damit verbracht, im Ausland, in Brasilien, Botschafter zu sein. Davor war er in der FDP-Fraktion Referent für Europapolitik. Der Mann ist Beamter im Bundesfinanzministerium als verbeamteter Staatssekretär.
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Aus dem Haus! Aus der Beamtenlaufbahn!)
(Unruhe Gruppe der FDP)
Ich glaube nicht, wenn man Ihren Maßstab zur Grundlage nimmt und sagt, dort müsste ein beamtenrechtliches Auswahlverfahren stattfinden, dass ein Referent, der übrigens auch Jurist für Europapolitik ist, mit der Berufserfahrung, die in diesem Bereich nicht einschlägig ist, eine beamtenrechtliche Bestenauslese gewonnen hätte.
(Unruhe Gruppe der FDP)
Ich glaube, das kann auch nicht Ihr Ziel sein.
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP)
Ach, es gab keine Ausschreibung, Herr Montag. Erzählen Sie doch nicht so einen Blödsinn.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
(Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Ihr
wisst nichts!) Der war früher Referent in Ihrer Bundestagsfraktion. Ich sage auch, dass das richtig ist, Herr Montag. Das müssen wir auch in den Mittelpunkt der Diskussion stellen. Natürlich, die Menschen gehen zur Wahl, Parteien machen Wahlkampf, die Menschen wählen Parteien, weil sie wollen, dass sich entsprechend der Parteien Mehrheitsverhältnisse in den Parlamenten bilden und dass dann aufgrund dieser Mehrheitsverhältnisse Regierungen entsprechend dem Wertesystem der Parteien die Politik für die nächste Regierungsperiode bestimmen. Das ist der Wunsch und das ist auch Prinzip unserer Demokratie hier in der Bundesrepublik. Frau Bergner, es ist völlig abwegig, was Sie hier erzählt haben. Das ist unvereinbar mit den parlamentarischen, parteipolitischen Prinzipien. Die Menschen erwarten, dass sich eben auch in ihrer politischen Wahlentscheidung manifestiert, was dann fünf Jahre in der Regierungsverantwortung umgesetzt wird.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Und weil Sie das so genau wissen, Herr Bühl und Herr Montag, werfe ich Ihnen vor, dass es politisch unverantwortlich ist, was Sie hier machen, denn Sie zerstören genau das Vertrauen der Menschen in dieses politische Prinzip der Regierungsbildung, weil das eben darauf aufbaut.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Ich werfe Ihnen nicht vor, Herr Tischner, ich werfe Ihnen gar nicht vor, dass das bei Ihnen 24 Jahre lang nicht anders war. Ich könnte Ihnen alle CDUGeneralsekretäre nennen, nachdem sie bei Ihnen nicht mehr Generalsekretär waren, die heute Mitarbeiter in den Ministerien sind aufgrund der ministeriellen Entscheidungen Ihrer Partei, Vertreter in den Ministerien. Das werfe ich Ihnen gar nicht vor. Aber wenn Sie das eben nicht als Vorwurf haben wollen, dann müssen Sie genauso wie ich das Demokratieprinzip und die Funktionsweise von Regierungsbildung begründen
(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Das ist doch
Ihre Praxis! Das ist das Problem!) und eben auch in der Öffentlichkeit darstellen. Nun sagen Sie als Zweites, die Regierung würde mauern.
