Dorothea Marx
Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum Thema: „Mögliches Fehlverhalten der Landesregierung bei der Besetzung öffentlicher Ämter bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären sowie Stellen von persönlichen Mitarbeitern in den Leitungsbereichen der Ministerien und der Staatskanzlei“ (kurz: „Untersuchungsausschuss Postenaffäre“)
Weitere Wortmeldungen gibt es nicht. Wir kommen dann zur Abstimmung. Bei dem vorliegenden Antrag der Einbringer auf Einrichtung eines Untersuchungsausschusses handelt es sich in Ziffer I um einen Minderheitenantrag gemäß Artikel 64 Abs. 1 Satz 1 2. Alternative der Verfassung des Freistaats Thüringen. Er trägt 25 Unterschriften, damit ist das verfassungsmäßige Quorum von einem Fünftel der Abgeordneten, wie es § 83 Abs. 2 der Geschäftsordnung vorsieht, erfüllt. Gemäß § 2 Abs. 2 des Untersuchungsausschussgesetzes hat der Landtag die Pflicht, auf einen verfassungsrechtlich zulässigen Antrag von einem Fünftel seiner Mitglieder einen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Insofern müssen wir über den Grundantrag hier nicht extra abstimmen, wohl aber über den Änderungsantrag. Gemäß § 3 Abs. 2 des Untersuchungsausschussgesetzes darf der in einem Minderheitenantrag bezeichnete Untersuchungsgegenstand gegen den Willen der Antragstellerinnen bzw. Antragsteller geändert werden, wenn der Kern des Untersuchungsgegenstands gewahrt bleibt und aufgrund der Änderung eine wesentliche Verzögerung des Untersuchungsverfahrens nicht zu befürchten ist. Diese Frage war vorhin Gegenstand der Beratung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, der am Ende nur gesagt hat, solche Zweifel an der Zulässigkeit wären nur bei der Nummer 7 zu Nummer 1 ist des Änderungsantrags möglich. In der Folge – darauf weise ich jetzt noch mal hin – haben die Koalitionsfraktionen, die den Änderungsantrag eingebracht haben, die Nummer 7 zu der Nummer 1 des Änderungsantrags zurückgezogen. Es ist also jetzt nur noch der im Justizausschuss als unstreitig bzw. mehrheitlich zulässig angesehene Teil Gegenstand der Abstimmung. Und deswegen muss ich jetzt und werde jetzt auch über den Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/7886 unter der Berücksichtigung, wie gesagt, dass die Nummer 7 zu der Nummer 1 zurückgezogen wurde, abstimmen lassen. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der AfD.
(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Das ist ja wohl
das erste Mal!)
(Unruhe DIE LINKE, CDU)
Ich bitte um Ruhe während des Abstimmungsvorgangs. Wer stimmt gegen diesen Änderungsantrag? – Ich bitte um Ruhe, wir stimmen gerade ab. Gegenstimmen habe ich aufgerufen. Ich sehe bisher nur Herrn Montag. Das kommt davon, wenn man nicht zuhört. Dagegen sind die Fraktion der CDU und die Gruppe der FDP. Damit ist das Erste die Mehrheit. Gibt es Enthaltungen? 1 Enthaltung von Frau Dr. Bergner, fraktionslos. Jetzt bitte noch mal tief durchatmen, gleich sind wir mit diesem Tagesordnungspunkt am Ende. Ich frage jetzt: Erhebt sich Widerspruch gegen die Feststellung, dass der Untersuchungsausschuss unter Berücksichtigung des Ergebnisses über die Abstimmung über den Änderungsantrag vom Landtag eingesetzt ist? Es erhebt sich kein Widerspruch und damit ist der Untersuchungsausschuss mit der Änderung des Auftrags entsprechend eingesetzt. Wir schließen diesen Tagesordnungspunkt und kommen – Überraschung für das Publikum – jetzt zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 1 dieser Plenarsitzung. Das liegt aber nicht daran, dass wir bisher gar nichts gemacht hätten, sondern daran, dass wir gestern andere Tagesordnungspunkte vorgezogen haben. Deswegen rufe ich jetzt auf den Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/6557 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Migrati on, Justiz und Verbrau cher schutz - Drucksache 7/7817 Der Frau Abgeordneten Rothe-Beinlich kommt die Rolle zu, aus dem Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zu berichten, wie der Ausschuss mit diesem Gesetz umgegangen ist. Ich bitte um etwas Ruhe und darum, Gesprächsbedarfe außerhalb des Plenums zu befriedigen und auch der Rednerin insofern nicht den Rücken zuzuwenden und den Innenraum des Plenums entsprechend zu räumen. Frau Rothe-Beinlich, bitte.
