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Karola Stange

Die Linke 28.04.2023 Sitzungen 7/109

Fragestunde

Danke, Herr Präsident. Neue Assistenzhunde-Verordnung – Auswirkungen auf Betroffene in Thüringen Am 1. März 2023 ist auf der Grundlage von Vorschriften des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes eine neue Assistenzhundeverordnung als Bundesrecht in Kraft getreten. In der Verordnung ist nicht nur die Einstufung und Ausbildung von Assistenzhunden geregelt, sondern auch die Zertifizierung und weitere Fragen – bis hin zu einer Ausweispflicht. Von der neuen Verordnung sind nicht nur Assistenzhunde von blinden und sehbehinderten Menschen betroffen, sondern offensichtlich zum Beispiel auch andere Arten von Assistenzhunden bis hin zu sogenannten Therapiehunden. Angesichts dieser Tatsachenlage stellt sich nun die Frage, inwieweit die Umsetzung der neuen Bundesverordnung auch Auswirkungen auf die Betroffenen in Thüringen hat und diese zur Umsetzung der neuen Regelungen selbst aktiv werden müssen. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Handlungsverpflichtungen, zum Beispiel hinsichtlich Nachweis Eignung, Ausweispflicht usw., ergeben sich aus Sicht der Landesregierung für Menschen mit Behinderungen, die Assistenzhunde nutzen, aus der neuen ab 1. März 2023 geltenden Assistenzhundeverordnung – insbesondere auch für Personen, die Assistenzhunde besitzen bzw. nutzen, die schon vor Inkrafttreten der Neuregelungen ausgebildet worden sind? 2. Welche – gegebenenfalls auch finanzielle – Unterstützung können Betroffene von welcher Stelle in Thüringen bekommen beim Umgang mit bzw. bei der Umsetzung der neuen Regelungen für Assistenzhunde? 3. Welche aktiven Informations- und Unterstützungsangebote werden den Betroffenen in Thüringen von öffentlichen Stellen „von Amts wegen“ gemacht, ohne dass die Betroffenen selbst aktiv werden müssen? 4. Inwiefern besteht nach Kenntnis der Landesregierung wegen der Neuregelungen in der oben genannten Verordnung mit Blick auf deren Umsetzungsprozess auf Landesebene für Betroffene in Thüringen die Gefahr, dass sie die Möglichkeit bzw. die Berechtigung zum Besitz ihres bisherigen Assistenzhundes insbesondere zur alltäglichen Nutzung verlieren? Danke schön.

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