thueringer-landtag.de ↗

Thomas L. Kemmerich

FDP 28.04.2023 Sitzungen 7/109

Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum Thema: „Mögliches Fehlverhalten der Landesregierung bei der Besetzung öffentlicher Ämter bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären sowie Stellen von persönlichen Mitarbeitern in den Leitungsbereichen der Ministerien und der Staatskanzlei“ (kurz: „Untersuchungsausschuss Postenaffäre“)

Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Zuschauer, Zuschauerinnen auf der Tribüne, es geht eben nicht um Klamauk, sondern es geht um eine grundfeste Struktur im deutschen Beamtenapparat. Es gibt den Artikel 33 Grundgesetz, der sieht die Bestenauslese vor. Um dieses Thema geht es hier. Dieses schreibt vor, dass Einstellungen nur wirtschaftlich und sparsam im Sinne des Gesetzgebers, der Steuerzahler und unseres Gemeinwohls sind, wenn sie denn die Bestenauslese gewährleisten. Die Erfüllung öffentlicher Aufgaben durch das beste Personal, das ist unser Anspruch an den Beamtenapparat, an die öffentliche Verwaltung. Sachwissen, fachliche Leistung und Loyalität sind die Grundvoraussetzungen einer Einstellung. Das ist der Grundsatz einer stabilen Verwaltung, auch einer neutralen Verwaltung, der vorsieht und absichert, dass man gegenüber dem politischen Apparat, gegenüber einer Regierung die Kontinuität und die Verlässlichkeit von öffentlichem Handeln gewährleisten kann. Ein Gegengewicht ist hier gefordert und keine Vermischung zwischen politischer Nähe und den entsprechenden Befähigungen. Jetzt hat der Landesrechnungshof in einem Bericht festgestellt, dass hier womöglich sehr umfangreiche Verfehlungen gegen genau diese Bestenauslese nach Artikel 33 Grundgesetz durch diese Landesregierung begangen wurden, und zwar systematisch und schwerwiegend. Es ist das gute Recht, auch einer Minderheit in diesem Parlament – jetzt ausgedrückt durch die Fraktion der CDU und die Gruppe der FDP –, das in einem Untersuchungsausschuss untersuchen zu lassen. Dieser hat schon weitreichende Befugnisse, da muss ich Herrn Hoff widersprechen. Gestern im MDR hat er gesagt, auch im Untersuchungsausschuss kämen wir nicht weiter als im normalen parlamentarischen Verfahren. Ich glaube, da irrt er. Auch der Datenschützer, Herr Hasse, hat ausgeführt, dass hier gerade weitergehende Befugnisse gegeben sind. Deshalb ist es wichtig und würde ja auch sonst keinen Sinn machen, einen solchen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Es geht darum, dass hier mutmaßlich Personen ohne die nötige Qualifikation unbefristet eingestellt worden sind und damit durch zu hoch gewählte Dotierungen ein immenser Schaden – Kollege Bühl hat es gesagt –, mutmaßlich eine große Untreue gegenüber dem Land Thüringen entstanden ist. Ich sage es noch mal ausdrücklich und das ist das, was hier im Raume steht: Die Bestenauslese ist nicht durch politische Nähe, durch politische Einstellung zu ersetzen. Das ist das Prinzip und das soll Gegenstand dieser Untersuchung sein. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) Der Untersuchungsausschuss ist auch deshalb wichtig, weil es uns in einer unmöglichen Art und Weise fast unmöglich gemacht wird, den Rechnungshofbericht einzusehen. Es ist in einem großen Raum. Man hat keine Ruhe, man kann keine technischen Hilfsmittel einsetzen. Es ist eben nicht möglich, dort eine vernünftige Arbeit durchzuführen. Nochmals: Es geht hier ausdrücklich – und deshalb ist es kein Spektakel, Frau Lehmann, auch wenn Sie es natürlich wegdrücken wollen, und wenn Sie da frei von Schuld und frei von schlechtem Gewissen wären, dann würden Sie sich nicht so haben – darum: (Beifall CDU, Gruppe der FDP) Hat diese Landesregierung gegen Artikel 33 verstoßen, ja oder nein? Das ist ein Faktum und keine Wertung. Das kann man aufführen. Da ist es vielleicht ein Fingerzeig, dass man schlampig gearbeitet hat. Aber bis jetzt ist noch nicht nachgewiesen worden, was man nach Aufholung der Schlampigkeit nachweisen kann, (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aber Schlampigkeit ist keine Staatsaffäre!) dass die zur Rede stehenden Personen gemäß der Bestenauswahl an die Stellen in der öffentlichen Verwaltung gekommen sind. Das ist ein schwerwiegender Vorwurf. Der lastet auf dem Thüringer Steuerzahler, der lastet auf ganz Thüringen, aber er lastet auch auf dem Beamtenapparat. Ich habe höchsten Respekt vor diesen Menschen, die dort nach bestem Wissen und Gewissen nach einer fachlichen Qualifikation und Auswahl ihre Tätigkeit für den Freistaat Thüringen verrichten. Auch die wollen nicht, dass sie in den Verruf kommen, nicht nach diesem Kriterium behandelt worden zu sein, sondern eben nach dem Prinzip der Bestenauswahl. Das ist eine Grundlage unseres Staatsaufbaus und auch des Vertrauens der Bürger in unser staatliches Handeln. Es ist Gewaltenteilung, dass genau da eine Grenze zwischen Verwaltung und Landesregierung oder der Exekutive gezogen wird. Herzlichen Dank. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Wenn Sie von Vertrauen sprechen, ist Scheinheiligkeit gemeint!)

Alle Reden von Thomas L. Kemmerich Protokoll ↗