Torsten Wolf
Fragestunde
Vielen Dank, Herr Präsident. KI-Systeme im Bildungsbereich in Thüringen In den letzten Wochen und Monaten sind neue Anwendungen im Bereich der künstlichen Intelligenz auch in den Thüringer Schulen genutzt worden. Dies führte zu Verunsicherungen und Nachfragen. Die Kultusministerkonferenz hat sich bereits mit diesem Thema erstmalig befasst, die Thüringer Pädagoginnen und Pädagogen, Eltern, Schülerinnen und Schüler fragen verstärkt nach, wie eine pädagogisch nutzbringende und rechtssichere Anwendung in Thüringen umgesetzt werden kann. In der Öffentlichkeit werden sowohl Moratorien als auch eine Nutzung unter Voraussetzung datenschutzrechtlicher Aspekte gefordert. Eines der Probleme ist, dass nahezu alle Programme und Server nicht in der EU stehen und damit keiner direkten Einflussnahme unterworfen sind. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zur Nutzung von KI-Systemen, wie etwa ChatGPT bzw. andere textbasierte Dialogsysteme, durch Schülerinnen und Schüler im Rahmen ihrer schulischen Verpflichtungen? 2. Welche fachlichen Empfehlungen gibt es zur technischen Anwendung von KI-Systemen für Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler auch im Hinblick auf die Anpassung an die dynamische Entwicklung der Systeme? 3. Sieht die Landesregierung derzeit die Notwendigkeit einer rechtlichen Neuausrichtung zur rechtssicheren Anwendung von KI-Systemen, wenn ja, welche? 4. Welche Konsequenzen ergeben sich aus der Nutzung von KI-Systemen für Schülerinnen und Schüler im Rahmen von Leistungsfeststellungen unter Bezugnahme auf die rechtlichen Grundlagen, über die sie wie informiert werden? Vielen Dank.
