Schenk
Fragestunde
Nun ja, das Interesse daran, für was die Mittel verwendet werden, und sozusagen die Ausforschungsmöglichkeiten stehen sich ja diametral gegenüber. Deswegen ist die kommunale Selbstverwaltung eben so gestrickt, dass man dann vor Ort das Geld so verwenden kann, wie man möchte. Die Anzeigepflicht wurde ja nun gerade erst in dem von mir zitierten Gesetz am 17. Februar 2022 aufgehoben. Insofern, wenn der Gesetzgeber jetzt vorhat, das sozusagen weiterhin intensiver zu begleiten, und er auch die Verwendung der Mittel nachkontrollieren will, steht das dem Gesetzgeber frei. Wir als Landesregierung vertreten die Auffassung, dass die kommunalen Mittel bei den Kommunen gut und zweckgerichtet eingesetzt werden.
