Raymond Walk
Fragestunde
Ja, danke, Herr Vorsitzender. Danke, Frau Staatssekretärin. Sie haben jetzt mitgeteilt, dass keine Anzeigepflicht besteht, aber die Landesregierung hat doch sicherlich ein Interesse daran, wie die Kommunen das Geld einsetzen. Bei einer gleichlautenden Anfrage zu den Ausreichungen 2020/2021 wurde beispielsweise mitgeteilt, dass 345 Kommunen das Geld im Verwaltungshaushalt einsetzen mussten, damit sie den Haushalt sozusagen ausgleichen konnten, und das, was eigentlich beabsichtigt war, das nämlich dem Vermögenshaushalt zukommen zu lassen, war nicht erfolgreich, weil, wie gesagt, im Verwaltungshaushalt das Defizit vorhanden war. Jetzt meine Frage: Haben Sie ein Interesse daran, das noch mal zu erfragen, auch wenn es keine Anzeigepflicht gibt, weil ja auch eine Evaluation eines Gesetzes nicht ganz unwichtig ist?
