Stefan Schard
Thüringer Gesetz zur Anpassung gerichtsverfassungsrechtlicher Ausführungsbestimmungen an das Gerichtsdolmetschergesetz und zur Änderung justizkostenrechtlicher Regelungen
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist ja schon viel gesagt worden. Insofern will ich es auch recht zügig machen und meine Ausführungen kurzhalten. Die bestehende Regelungslücke hätte ja bereits zu Beginn dieses Jahres geschlossen werden sollen. Der Bund hat auch das Recht der Gerichtsdolmetscher zum 1. Januar 2023 bundeseinheitlich geregelt. Die Folge wäre, wenn wir hier in Thüringen das Gesetz nicht anpassen, dann hätten wir unterschiedliche Voraussetzungen, nämlich zum einen die auf Bundesebene für die Gerichtsdolmetscher und zum anderen die für die anderen Dolmetscher, die beispielsweise bei den Staatsanwaltschaften und Notaren tätig sind. Leider hat sich auch die Befassung in diesem Gremium insgesamt zeitlich etwas verzögert, weil zum einen die Sachlage sehr spät im Ausschuss eingebracht wurde, dann auch festgestellt wurde, dass die Landesregierung zunächst verpasst hatte, eine richtliniengemäße Verhältnismäßigkeitsprüfung durchzuführen. Nachdem die Justizministerin uns dann versichert hat, dass das nachgeholt worden ist und insofern die formellen Voraussetzungen nunmehr auch vorliegen, hat der Ausschuss dann entsprechend auch hier sein Votum abgegeben. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Dolmetscher und Übersetzer, die einen Eid abgelegt haben, leisten für Gerichte und Staatsanwaltschaften und natürlich auch Notare einen wertvollen Beitrag für eine funktionierende Rechtspflege und die Gewährleistung des grundgesetzlich garantierten Anspruchs auf Rechtsschutz. Deshalb ist es auch nur folgerichtig, unsere landesrechtlichen Regelungen zum Gerichtsdolmetscherwesen entsprechend anzupassen und zu einer bundesweit einheitlichen Rechtslage für alle Beteiligten zu gelangen. Deswegen und auch aufgrund der sehr eindeutigen Ergebnisse im Rahmen der Anhörung im Ausschuss haben wir auch im Justizausschuss zugestimmt und aus unserer Sicht steht der Verabschiedung des gegenständlichen Gesetzentwurfs heute auch nichts im Wege. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU)
