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Weil

28.04.2023 Sitzungen 7/109

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schubert beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Nein, die Nutzung des Luftraums ist frei, solange diese die öffentliche Ordnung und Sicherheit nicht gefährdet und sie nicht gegen festgelegte Flugbeschränkungen verstößt. Für das betreffende Gebiet sind keine betrieblichen Beschränkungen festgelegt. Insofern ist die Erfassung von Flugbewegungen durch die Thüringer Luftfahrtbehörde weder geboten noch zulässig. Der Landesregierung liegen insofern keine entsprechenden Informationen vor. Zu Frage 2: Ebenfalls nein. Änderungen der Flughöhen, insbesondere im An- und Abflugverfahren zum Verkehrsflughafen Leipzig/Halle sind nicht festzustellen. Zu Frage 3: Grenzwerte existieren nur für das unmittelbare Umfeld von Flughäfen, in denen eine erhöhte Belastung zu erwarten ist. Gera liegt nicht in einem relevanten Umfeld eines Flughafens, insofern existieren auch keine dezidierten Grenzwerte für Fluglärm. Zu Frage 4: Zur Beantwortung der Frage müssten Erkenntnisse über den oder die Verursacherinnen vorliegen. Dies ist jedoch nicht der Fall. Deshalb kann nur allgemein auf die entsprechenden Beschwerdestellen verwiesen werden. Ansprechpartner für den Zivilflugbetrieb ist das Thüringer Landesverwaltungsamt. Fluglärmbeschwerden können an die E-Mail-Adresse: luftverkehr@tlvwa.Thüringen.de gerichtet werden. Anfragen zu dem Anund Abflugverfahren an den Flughäfen sind an die Deutsche Flugsicherung zu richten. Diese hat auf ihrer Homepage ein Kontaktformular eingerichtet. Für alle Fragen zum militärischen Flugbetrieb hat das Luftfahrtamt der Bundeswehr eine Kontaktstelle eingerichtet, an welche Anliegen im Rahmen des Bürgerinnendialogs adressiert werden können. Details dazu sind ebenfalls der entsprechenden Homepage zu entnehmen. Vielen Dank.

Protokoll ↗