Andreas Bühl
Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum Thema: „Mögliches Fehlverhalten der Landesregierung bei der Besetzung öffentlicher Ämter bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären sowie Stellen von persönlichen Mitarbeitern in den Leitungsbereichen der Ministerien und der Staatskanzlei“ (kurz: „Untersuchungsausschuss Postenaffäre“)
Zu dem Gehörten will ich noch mal eins, zwei Sachen einschätzen, auch für die Zuschauer, um was es hier zum Schluss geht. Wir haben noch ein Jahr Arbeitszeit in diesem Landtag, in der wir in dem Untersuchungsausschuss, den wir hier heute eingereicht haben, aufklären können. Mit dem, was gleich höchstwahrscheinlich – so deute ich zumindest das Abstimmverhalten – erweitert wird, wird das deutlich schwieriger werden, weil wir damit in der Tat gar nicht zu dem Aufklärungspunkt kommen können, wie es uns eigentlich vorgeschwebt hat. Das ist die Frage des Minderheitenrechts, die wir heute hier diskutiert haben. Ich will das noch mal zusammenfassen, weil im Endeffekt das hier aus verschiedenen Richtungen unterschiedlich eingeordnet wurde. Ich finde, die Aufarbeitung wird dadurch nicht verbessert, sondern eher verhindert. Und wenn Sie sagen, Sie sind doch die eigentlichen Aufklärer, weil Sie den Punkt heute schon auf die Tagesordnung gesetzt haben, dann zeigt, glaube ich, die Diskussion, die wir heute Morgen geführt haben, eindeutig, dass es uns gutgetan hätte, wenn wir, was die Geschäftsordnung nämlich vorsieht, noch eine Woche Zeit gehabt hätten, um uns das Ganze anzuschauen. Dann hätten wir alle hier besser vorbereitet reingehen können. Aber das wollten Sie augenscheinlich nicht. Sie wollen lieber dauerhaft verzögern, indem Sie den Auftrag erweitern.
(Heiterkeit DIE LINKE)
Sie können gern einen eigenen Untersuchungsausschuss machen, das ist Ihr Minderheitenrecht, dass würden wir Ihnen nicht streitig machen. Dann könnten Sie sich mit längeren Zeitraum befassen und wir hätten die Möglichkeit, beides in der Zeit, die uns noch bleibt, entsprechend zu tun.
(Beifall CDU)
Eine Sache will ich schon zum Abschluss der Diskussion hier noch mal herausstellen, auch nach der Wortmeldung von Herrn Prof. Hoff. Er hat ja wieder gesagt, er räumt nichts an Fehlern im Vergleich zu dem, was in dem Bericht steht, ein. Das ist ein bisschen anders, als er es davor schon mal gesagt hat. Aber zum Schluss stellt sich die Frage: Wer übernimmt Verantwortung? Diese Frage stellt sich.
(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Ja, genau!)
Und der Ministerpräsident sitzt hier, er hört gerade nicht zu, aber hat hier noch nie am Pult dazu gesprochen, ob er Verantwortung dafür übernimmt. Er hat nur dazu gesprochen, dass er das, was der Rechnungshof gesagt hat, nicht für richtig empfindet. Und das will ich zum Schluss noch mal festhalten.
(Beifall CDU)
(Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Euer
Gesetz!)
