Christian Tischner
b) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf ist sicherlich keine Revolution für den Kindergarten in Thüringen, aber er ist ein ganz wichtiger Baustein dafür, dass das, was die Grundlage für gute frühkindliche Bildung ist, auch weiter funktionieren kann. Er widmet sich nämlich vor allem den Erzieherinnen und Erziehern mit einer vernünftigen Ausbildung und mit einer vernünftigen Bezahlung. Für qualitativ hochwertige Betreuung unserer Kinder bedarf es, wie in vielen Bereichen, attraktiver Rahmenbedingungen und einer auskömmlichen sowie bedarfsgerechten Bezahlung. Nur so können langfristig motivierte Fachkräfte gehalten und kann mittelfristig auch dringend benötigter Nachwuchs hier in Thüringen gewonnen werden. Wir wissen relativ gut, welchen Betreuungsbedarf und damit welchen Fachkräftebedarf wir zukünftig in der frühkindlichen Bildung in Thüringen haben werden. Als Landtag wollen wir deshalb dafür Sorge tragen, dass diesem Bedarf auch in Zukunft ausreichend Rechnung getragen wird. Der vorliegende Gesetzentwurf – meine Vorrednerinnen haben schon ausführlich darauf hingewiesen – besteht im Wesentlichen aus drei Teilen: aus der Kindertagespflege, aus dem Thema der praxisintegrierten Ausbildung und aus dem Vollzug der Tarifanpassungen für die Erzieherinnen und Erzieher. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die CDU hat einen Gesetzentwurf eingebracht, um das Angebot der Kindertagespflege in Thüringen zu retten. Wir können heute feststellen: Dies ist uns gelungen. Waren bis vor 2016 noch knapp 350 Kindertagespflegerinnen und -pfleger in Thüringen mit 1.250 betreuten Kindern tätig, so ist die Zahl in den vergangenen fünf Jahren massiv zurückgegangen. Trotz steigender Kinderzahl in dieser Altersgruppe in Thüringen haben wir aktuell weniger als 240 Erzieherinnen und Erzieher in der Kindertagespflege. Der Landesverband schätzt, dass im Laufe des Jahres noch weitere Kindertagespfleger ihren Beruf aufgrund der massiv gestiegenen Kosten aufgeben werden. Ich glaube, mit diesem Gesetz haben wir diesem Trend gemeinsam ein Ende gesetzt.
(Beifall CDU)
Nicht die Nachfrage nach den Plätzen hat in den letzten Jahren nachgelassen, sondern es war schlicht kaum noch wirtschaftlich, sich selbstständig als Kindertagespflegerin oder Kindertagespfleger zu engagieren. So ist die Bezahlung gegenwärtig nicht mehr auskömmlich gewesen und die generellen Rahmenbedingungen, auch weil das Bildungsministerium seit mittlerweile sieben Jahren in diesem Bereich untätig geblieben ist. Ursache dafür sind hauptsächlich die seit 2015 erhobenen und seit 2017 nicht mehr angepassten Sachpauschalen und Förderleistungen gewesen. Leider mussten wir als Opposition zur Kenntnis nehmen, dass die Landesregierung und der Bildungsminister diese Entwicklungen untätig hingenommen haben. All die Hinweise aus dem Bereich der frühkindlichen Bildung, vom Landesverband der Kindertagespflegerinnen und -pfleger sind an der Tür der Landesregierung leider verpufft. Kurzum, die Situation für die Berufsgruppe der Kindertagespflegepersonen ist äußerst dramatisch, und dies wollten wir als CDU-Fraktion mit unserem hier nun vorliegenden Gesetzentwurf endlich verbessern. Ich bin dankbar – die Vorredner sind im Detail darauf eingegangen –, dass wir mit dem Gesetzentwurf erhebliche Änderungen insbesondere im Bereich des Sachaufwands und bei den Förderleistungen vornehmen konnten. Der Sachaufwand steigt nun monatlich je Kind von 170 Euro auf 237 Euro. Ursprünglich hatten wir als CDU-Fraktion hier einen höheren Betrag vorgesehen, haben uns aber in den Beratungen davon überzeugen lassen, auch dank des Ministeriums und Herrn Becker, der uns da gut beraten hat, dass wir mit den 237 Euro, glaube ich, momentan auf einem guten Pfad sind. Bei den Förderleistungen haben wir nun auf 3,77 Euro pro Stunde und Kind erhöht. Das ist – Frau Rothe-Beinlich hat es gerade schon sehr deutlich ausgeführt – der Mindestsatz. Auch wir erwarten von den Trägern vor Ort, dass tatsächlich hier auch entsprechend vergütet wird, so wie es die Qualifikationen der Erzieherinnen und Erzieher auch erlauben. Wir begrüßen nach Diskussionen, dass auch selbstständige Tagespflegepersonen sich nun zusammenschließen können, wenn sie zu zweit sind. Das ist, glaube ich, gerade in den Städten durchaus ein spannendes Angebot und kann helfen. Auch die Einführung von Mindestqualifikationskriterien von 300 Stunden nach QHB ist ein wichtiges Instrument, um die Qualität gerade im Bereich der Kindertagespflege zu sichern. Der Gesetzentwurf legt nun auch einen Schwerpunkt auf die Anerkennung des Qualifikationsgrades der Tagespflegeperson. So wird die Landesregierung aufgefordert, die Ausgestaltung der Geldleistungen für die Kindertagespflegepersonen, beispielsweise eben der Förderleistung, das heißt also der Personalkosten, auf dem Verordnungswege klar zu regeln. Wir wollen damit verhindern, dass gut qualifizierte und ausgebildete Erzieherinnen und Erzieher in der Kindertagespflege mit einer Mindestvergütung abgespeist werden, so wie das in der Vergangenheit teilweise leider der Fall war. Staatlich anerkannte Erzieher sollen auch in der Kindertagespflege ihre Förderleistung, orientiert an der Entgeltgruppe S 8a, wie im Kindergarten, erhalten. Damit übernehmen wir als CDU-Fraktion und als Parlament abermals die Arbeit der zuständigen Landesregierung. Wir haben in den Ausschussberatungen und Anhörungen viel erreicht. Das ist gemeinsam hier schon festgestellt worden. Gleichwohl hätten wir uns als CDU-Fraktion an zwei Stellen durchaus noch etwas mehr Bewegung gewünscht. Das betrifft vor allem das Thema der Dynamisierung. Denn die Sorge bei allen Beteiligten ist groß, dass nach dieser Gesetzesänderung die nächsten Jahre wieder nichts passiert und wir vielleicht wieder in so eine Situation kommen, in die wir hineingeraten sind. Deswegen ist es gut, dass wir uns darauf verständigt haben, dass jetzt jährlich die Angemessenheit geprüft wird und das Ministerium berichten muss. Dann hoffen wir, dass auch ein nächster Landtag und eine nächste Landesregierung entsprechend zügig reagieren, um solche Situationen zu vermeiden, wie wir sie derzeit erleben. Auch hätten wir uns gewünscht, dass die Untergrenze bei den Förderleistungen durchaus eine Stufe höher gegangen wäre. Das war leider auch nicht möglich. Deswegen umso mehr der Hinweis, den ich gerade schon gesagt habe, dass über die Verordnung, Herr Staatssekretär, deutlich geregelt werden soll, dass Erzieherinnen und Erzieher, die in den Bereichen tätig sind, auch als Erzieherinnen und Erzieher entlohnt werden. Das Inkrafttreten – das will ich an dieser Stelle sagen, weil das formell für die Abstimmung nachher wichtig ist – für unser Gesetz ist der 1. Juli. Das, was zum Bereich der praxisintegrierten Ausbildung zu sagen ist, soll einen Monat später in Kraft treten. Meine Damen und Herren, dieser zweite große Teil des Gesetzentwurfs, den wir heute hier beraten, bezieht sich auf die praxisintegrierte Ausbildung. Kollege Reinhardt hat schon sehr ausführlich und mit viel Praxiskenntnis, die er in diesem Bereich auch hat, beschrieben, dass es nur ein Teil der Ausbildung ist, den wir in Thüringen haben, aber ein sehr wichtiger. Wir schätzen, ca. 5 bis 20 Prozent aller Erzieherinnen und Erzieher, die so fertig werden pro Jahr, sind schon über den Weg der praxisintegrierten Ausbildung gekommen. Es ist insbesondere ein Angebot für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger in diesen Beruf und soll in keiner Weise die konsekutive Erzieherausbildung ersetzen. Im Gegenteil, hier, denken wir, müssen wir auch in Zukunft als Landtag noch einmal genauer hinschauen, wie wir das eine oder andere gerade bei dieser klassischen Erzieherausbildung, wie wir sie alle kennen, verbessern können. Den rot-rot-grünen Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes begrüßen wir jetzt ausdrücklich. Er ist ein wichtiger Teil zur weiteren Gewinnung von Fachkräften, die dringend benötigt werden. Wir haben uns in die Erarbeitung des Gesetzentwurfs intensiv mit einbringen können – das möchte ich an dieser Stelle auch noch einmal wirklich hervorheben – und eine auch für die Kommunen akzeptable und, wie ich denke, tragbare Lösung gefunden, insbesondere mit dem Prüfauftrag, den wir heute noch einmal mit dranhängen und der eine gewisse Verbindlichkeit auch mit sich bringt. 1.200 Euro, auch das ist schon erläutert worden, sollen jetzt pro Ausbildungsplatz direkt an die Kommune und an den Träger fließen. Das ist ein großer Diskussionspunkt gewesen, ich will das noch einmal herausstellen, weil ursprünglich geplant war, dass mehr oder weniger mit der Gießkanne alle Kommunen etwas vom großen Topf aus dem PiABereich an Geld bekommen sollten. Das hätte aus unserer Sicht dazu geführt, dass die praxisintegrierte Ausbildung – nicht nur in diesem Jahr wahrscheinlich – kaum zum Laufen gekommen wäre, weil die kommunalen Haushalte schon alle beschlossen sind und damit auch schwer Nachbesserungen möglich sind bzw. die Planungen schon sehr weit fortgeschritten sind. Jetzt haben wir mit dieser Spitzabrechnung im Grunde erreicht, dass tatsächlich die Kommunen, die Träger, die die PiA auch durchführen, dafür eine angemessene und eine gute Unterstützung erhalten. Meine Damen und Herren, nichtsdestotrotz haben wir zu dem zweiten Teil des Gesetzes von RotRot-Grün, die tarifrechtlichen Anpassungen, noch einen Entschließungsantrag eingebracht. Ich hatte vorhin schon kurz darauf hingewiesen. In der Anhörung zum Gesetzentwurf wurde deutlich, dass der damit entstehende Mehrbedarf von – so sagt es der Gemeinde- und Städtebund – fast 300 Vollzeitstellen für die Kommunen eine erhebliche Kostensteigerung mit sich bringen würde. Diese Unklarheiten sollen durch diesen Entschließungsantrag im Grunde noch einmal hinterfragt werden, auch unterstützt werden und dann, denke ich, sind wir auf einem vernünftigen Weg. Ich teile auch das, was meine Vorrednerin gesagt hat, die Erzieherausbildung ist eine Gemeinschaftsaufgabe der Kommunen mit Unterstützung des Landes und in der Hinsicht muss jeder seinen Beitrag auch leisten. Meine Damen und Herren, abschließend möchte ich noch einmal den beteiligten Fraktionen, die sich hier massiv eingebracht haben, den Abgeordneten, den Referenten und Herrn Becker vom Bildungsministerium danken. Das waren schwierige Verhandlungen, viele Verhandlungen, lange Verhandlungen, aber ich denke, wir haben am Ende was Richtiges und was Gutes für unsere Erzieherinnen und Erzieher und damit auch für unsere Kinder in unseren Einrichtungen geschaffen. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
