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Janine Merz

SPD 28.04.2023 Sitzungen 7/109

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Energiekrise- und Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer, jetzt haben wir darüber gesprochen, dass wir schon einen Großteil an Geldern aus dem Sondervermögen für Kommunen und Bildungseinrichtungen ausreichen. Jetzt reden wir in dieser Gesetzesänderung noch einmal sozusagen über das Ursprungsgesetz, nämlich das Sondervermögensgesetz. Mit der Änderung des Hilfefondsgesetzes sollen nach Möglichkeit die vorhandenen Hilfen, insbesondere im Bereich der Privatwirtschaft, aber auch für freie Träger oder Vereine, möglichst unbürokratisch ausbezahlt werden können. Aus diesem Grund wurden durch die CDU-Fraktion als Antragstellerin insbesondere die insolvenzrechtlichen Tatbestände der Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung gestrichen. Hintergrund dieses Änderungswunsches der Union war, dass diese Maßgaben in der praktischen Umsetzung nicht zielführend waren. Im Gegenzug werden ab sofort die gestiegenen Betriebskosten und eine absehbare Existenzbedrohung als Kriterien angelegt. Ob sich die Mittelabflüsse durch diese Änderung verbessern oder beschleunigen lassen, wird sich jedoch erst zeigen müssen. Die Definition und Umsetzung der Maßgaben werden mit dem Gesetz bewusst an den Richtliniengeber, also an die Landesverwaltung, übertragen. Gegebenenfalls bereits in der Erarbeitung befindliche oder fertig abgestimmte Richtlinien müssen möglicherweise noch mal überarbeitet werden. Zusätzlich zu den Änderungen der CDU wurde durch einen Änderungsantrag unserer rot-rot-grünen Fraktionen eine neue Regelung speziell für die staatlichen Hochschulen, das Thüringer Studierendenwerk und die staatlich getragenen Forschungseinrichtungen aufgenommen. Dies war notwendig, da die genannten Einrichtungen als Anstalten öffentlichen Rechts die bisherigen und neuen Rahmenvorgaben, nämlich Überschuldung oder Existenzbedrohung, rechtlich nicht erfüllen können. Hochschulen können natürlich nicht pleitegehen. Damit die bereits im Sondervermögen angelegten Hilfen ausgezahlt werden können, braucht es die von Rot-Rot-Grün eingebrachte Konkretisierung im Gesetz. Ob die anvisierten Änderungen der CDU eine entsprechende Wirkung entfalten können, muss abgewartet werden. Wir jedoch werden diesen Ansatz der Gesetzesänderung heute unterstützen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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