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Denstädt

28.04.2023 Sitzungen 7/109

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Gäste auf den Rängen, sehr geehrte Zuschauer am Livestream, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Martin-Gehl beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Es befanden sich zum Stichtag 01.04.2023 777 Bedienstete im mittleren allgemeinen Vollzugsdienst, 72 im gehobenen Dienst und 30 im höheren Dienst. Die 777 Bediensteten im mittleren allgemeinen Vollzugsdienst teilen sich auf die Besoldungsgruppen wie folgt auf: 291 Justizvollzugsobersekretäre – A7, 321 Justizvollzugshauptsekretäre – A8, 141 Justizvollzugsamtsinspektoren – A9 und 24 Justizvollzugsamtsinspektoren mit Zulage – A9Z. Die 72 Bediensteten im gehobenen Dienst teilen sich auf die Besoldungsgruppen wie folgt auf: elf Sozialinspektoren – A9, sieben Sozialoberinspektoren – A10, acht Sozialamtfrauen bzw. männer – A11, ein Sozialamtsrat ‑ – A12, elf Justizvollzugsinspektoren – A9, 17 Justizvollzugsoberinspektoren – A10, acht Justizvollzugsfrauen bzw. -männer – A11, sieben Vollzugsamtsräte – A12, ein Vollzugsamtsoberamtsrat – A13, ein Lehrer im Justizvollzug – A12. Die 30 Bediensteten im höheren Dienst teilen sich nach Besoldungsgruppen wie folgt auf: acht Psychologieräte, zehn Psychologieoberräte, vier Regierungsräte, vier Oberregierungsräte, drei Regierungsdirektorinnen bzw. direktoren und ein leitender Regierungs‑ direktor. Seit dem Jahr 2020 wurden folgende Beförderungen im Justizvollzug ausgesprochen: 164 Beförderungen im mittleren Dienst, fünf Beförderungen im gehobenen Dienst, fünf Beförderungen im höheren Dienst. Zudem sind für das laufende Jahr 70 Beförderungen für den mittleren Dienst, acht Beförderungen für den gehobenen Dienst und zwei Beförderungen für den höheren Dienst in die Haushaltsplanung aufgenommen. Im Ergebnis ist ein Beförderungsstau nicht erkennbar. Wenn ein solcher je bestanden hat bzw. besteht, so ist dieser ausschließlich auf Anträge auf gerichtliche Entscheidung im Beförderungsverfahren zurückzuführen. Hier ist zu berücksichtigen, dass das Verwaltungsgericht im Fall eines gerichtlichen Eilantrags gegen eine Beförderung auferlegt, das gesamte Verfahren in dieser Beförderungsgruppe bis zum Abschluss des gerichtlichen Verfahrens auszusetzen. Da die Verfahrensdauer regelmäßig ein Jahr oder länger dauert, entsteht für die betroffene Anstalt in dieser Besoldungsgruppe regelmäßig eine nicht unerhebliche Verzögerung bei den Beförderungen. Zu Frage 2: Der Thüringer Justizvollzug hat im Jahr 2018 eine Beschreibung und anschließend auch Bewertung aller Dienstposten der Justizvollzugsanstalten vorgenommen. In diesem Rahmen wurden auch neue Aufgaben und fachliche Anforderungen einbezogen und in der Bewertung berücksichtigt. In der Konsequenz wurden in den vergangenen Jahren zahlreiche Hebungen von Stellungen, insbesondere im mittleren Dienst beantragt und auch bewilligt. So konnten im Jahr 2021 100 Stellen von A7 in die A9 gehoben werden. Im Jahr 2023 folgten zehn Stellenhebungen von A9 in A9 mit Zulage. Zu Frage 3: Der Justizvollzug zahlt im Einstellungsjahr 2023 jedem Anwärter des mittleren und des gehobenen Dienstes einen Anwärtersonderzuschlag in Höhe von 30 Prozent auf das Grundgehalt. Inwieweit sich der Zuschlag positiv in der Personalgewinnung widerspiegelt, kann derzeit noch nicht eingeschätzt werden. Trotz des Anwärterzuschlags konnte das Ziel zum 01.04.2023, 20 Anwärter in den mittleren Dienst einzustellen, nicht ganz erreicht werden, es begannen nur 17 Anwärter ihre Ausbildung. Deshalb ist geplant, den Durchgang zum 01.10.2023 mit 23 Anwärtern zu besetzen, um das Ziel der Einstellung von 40 Anwärtern im gesamten Jahr zu erreichen. Da dieses zweite Auswahlverfahren derzeit erst beginnt, kann noch nicht abschließend eine Aussage dazu getroffen werden. Das Auswahlverfahren im gehobenen Dienst wurde im vergangenen Monat durchgeführt, die fünf ausgeschriebenen Stellen können aus heutiger Sicht mit geeigneten Bewerbern und Bewerberinnen besetzt werden. Ein Vergleich mit anderen Bundesländern ist leider nicht möglich, da keine konkreten Zahlen vorliegen. Grundsätzlich haben aber alle Länder – ungeachtet, ob sie einen Anwärterzuschlag zahlen oder nicht – Schwierigkeiten, ihre Stellen mit geeigneten Bewerbern und Bewerberinnen zu besetzen. Hier zeichnet sich in allen Bundesländern ein wachsendes Konkurrenzverhältnis zur Polizei, aber auch zu anderen Landes- und Bundesbehörden sowie den Kommunen ab. Zu Frage 4: Hier sei zunächst dargelegt, dass in den vergangenen Jahren Bedienstete nur im Einzelfall im Eingangsamt in den Ruhestand eingetreten sind. Konkret wurden bzw. werden im Jahr 2020 vier Bedienstete, 2021 drei Bedienstete, 2022 vier Bedienstete, 2023 null Bedienstete und 2024 ein Bediensteter mit der Besoldungsgruppe A7 in den Ruhestand versetzt. Um auch diese Einzelfälle zu verhindern und sicherzustellen, dass die Beamten, die eine entsprechende Leistung, Eignung und Befähigung im Justizvollzug zeigen, künftig in angemessenen Abständen befördert werden, sind mehrere Maßnahmen geplant. Zunächst sollen in den kommenden Jahren Beförderungen in dem gleichen Umfang wie bereits in den letzten zwei Jahren ausgegeben werden. Zudem werden die Stellenobergrenzen geprüft und in dem Bereich, in dem die gesetzlichen Vorgaben noch Hebungen zulassen, weitere Erhebungen auch beantragt. Sollte der Justizvollzug nach dieser Prüfung zu dem Ergebnis kommen, dass die vorhandenen Stellen nicht ausreichen, werden wir meiner Meinung nach innerhalb der Landesregierung die Aufhebung der Stellenobergrenze bzw. zumindest eine prozentuale Anhebung zu diskutieren haben. Schließlich werden für den kommenden Haushalt Stellenmehrungen beantragt, die dafür Sorge tragen sollen, dass der Justizvollzug seinen Anstalten Personal in ausreichendem Umfang zur Verfügung stellen kann. Hinsichtlich der Personalgewinnung soll der bereits eingeschlagene Weg weiterverfolgt werden. So verfügt der Vollzug über ein Öffentlichkeitsteam, das für das Berufsfeld des Justizvollzugsbediensteten auf Messen, Ausstellungen und bei Veranstaltungen sowie in Schulen wirbt. Zudem wird der Thüringer Justizvollzug bereits in zwei Imagefilmen präsentiert. Ferner wird sich der Justizvollzug und werde ich mich auch in den kommenden Jahren für die Zahlung eines Anwärtersonderzuschlags einsetzen, um die Ausbildung im Justizvollzug attraktiver zu machen und auch älteren Bewerbern die Aufrechterhaltung ihres Lebensstandards während der Ausbildung zu garantieren. Schließlich werden in diesem Jahr erstmalig zwei Einstellungstermine für die Ausbildung im mittleren allgemeinen Vollzugsdienst angeboten, sodass flexibler auf interessierte Bewerber und Bewerberinnen eingegangen werden kann. Vielen Dank.

Protokoll ↗