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Franziska Baum

FDP 28.04.2023 Sitzungen 7/109

Thüringer Gesetz zur Anpassung gerichtsverfassungsrechtlicher Ausführungsbestimmungen an das Gerichtsdolmetschergesetz und zur Änderung justizkostenrechtlicher Regelungen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin der Kollegin Martin-Gehl sehr dankbar, dass sie ihre Redezeit dafür genutzt hat, das sehr ausführlich zu erläutern. Ich habe nicht so viel. Dann kann ich auf andere Punkte eingehen. Vielen Dank dafür. Wir beschäftigen uns heute bei der Beratung dieses Gesetzes neben den Kosten, die Frau Dr. Martin-Gehl schon angesprochen hatte, vor allem mit einer Personengruppe in der Justiz, die vielleicht zahlenmäßig überschaubar, aber doch enorm wichtig ist. Denn sie tragen wesentlich zu diesem einen Verfassungsgrundsatz bei, nämlich dem Anspruch auf gleichen Zugang zum Recht. Gleicher Zugang zum Recht muss auch dann bestehen, wenn Sprachbarrieren bestehen und die rechtsuchenden Personen entweder der deutschen Sprache oder der deutschen Lautsprache nicht mächtig sind. Dafür braucht es Sprachmittler, also Menschen, die dolmetschen oder Schriftstücke übersetzen – Dolmetscher, Übersetzer, Gebärdendolmetscher, Frau Martin-Gehl hat sie alle erwähnt. Der Bund hat in dem Rahmen die Regelungskompetenz für den Bereich der Gerichtsdolmetscher an sich gezogen und damit auch vereinheitlicht. Dadurch hat sich für die Landesgesetzgebung Veränderungsbedarf ergeben. In Thüringen kommt hinzu, dass wir in dem einen Gesetz nicht nur die Gerichtsdolmetscher regeln, sondern eben auch all jene, die in den Staatsanwaltschaften und für die Notare zuständig sind, was die ganze Sache noch ein bisschen verkompliziert und komplexer macht, sodass hier entsprechende Anpassungen vorzunehmen waren. Grundsätzlich sollten aus der Sicht der Freien Demokraten die Regelungen für Sprachmittler – ich vereinheitliche sie jetzt mal unter diesem einen Begriff – gebündelt werden, weil das die Strukturen vereinfacht, transparenter macht und auch dafür sorgt, dass wir bundesweit eine gleichbleibende Qualität an den Gerichten haben. Ein positiver Nebeneffekt, den wir durch einheitliche Standards an der Stelle haben: Es kann auf zertifizierte Sprachmittler auch in anderen Bundesländern zurückgegriffen werden, auch auf diejenigen, die zum Beispiel aus Thüringen kommen. Insofern vereinfacht das die Einsatzmöglichkeiten der Einzelnen. Ich möchte auf eine Sache hinweisen, die für uns in der Ausschussberatung ziemlich wichtig war. Wir hatten bereits, als das Gesetz in das Plenum kam, gehört, dass es Unsicherheiten aufseiten der Gerichtsdolmetscher, der Dolmetscher und Übersetzer gab. Hier mein herzlicher Gruß an Frau Falak Rihawi-Cornelius oder auch Frau Eisenschmidt, die wahrscheinlich jetzt nicht mehr am Livestream sitzen, da sie noch ein paar andere Dinge zu tun haben, als darauf zu warten, dass ihr Tagesordnungspunkt zum Aufruf kommt. Aber ich bin sehr froh, dass wir im Ausschuss dafür werben konnten, eine Anhörung zu machen, um mit den Betroffenen an der Stelle noch mal ins Gespräch kommen und herausfinden zu können, ob das, was sich die regierungstragenden Fraktionen hier vorgestellt haben, was mit dem Gesetzentwurf umgesetzt wird, am Ende auch so funktioniert. Es gab die eine oder andere Unsicherheit. Frau Dr. Martin-Gehl ist auf den Änderungsantrag eingegangen, der aus dieser Anhörung auch resultieren konnte. Das war uns sehr wichtig. Ich habe mich darüber sehr gefreut, dass wir da im Gespräch dazu kommen konnten, die Anhörung durchzuführen. Es macht also durchaus einen Unterschied, ob die Freien Demokraten hier im Thüringer Landtag mitmachen. Ich freue mich, dass wir in Thüringen die Beschlüsse des Bundes adaptiert und so eine bessere Vergleichbarkeit zwischen den Bundesländern geschaffen haben, aber eben auch diese Einmaligkeit, die wir in Thüringen haben, alle Sprachmittler in einem Gesetz zu regeln, trotzdem beibehalten können. In diesem Sinne hoffe auch ich, dass wir hier im Plenum eine Mehrheit für den geänderten Gesetzentwurf kriegen, und danke Ihnen herzlich für die Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)

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