Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich darf Sie bitten, Platz zu nehmen, und heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream. Schriftführer zu Beginn der heutigen Sitzung ist Herr Abgeordneter Reinhardt, die Redeliste führt Frau Abgeordnete Hoffmann. Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt: Frau Präsidentin Keller, Herr Abgeordneter Liebscher, Herr Abgeordneter Malsch, Herr Abgeordneter Prof. Dr. Voigt. Aufgrund der Eilbedürftigkeit hat die Frau Präsidentin für Frau Megan Ehrmann, Frau Svaantje Schröder, Frau Corinna Hinz und Herrn Leonhard Bendix, alle beim Zweiten Deutschen Fernsehen beschäftigt, sowie Frau Charlott Zerna vom Radio OKJ für die heutige Plenarsitzung eine außerordentliche Genehmigung für Bild- und Tonaufnahmen gemäß der Regelung für dringende Fälle nach § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung erteilt. Zur Tagesordnung: Wir sind gestern bei der Feststellung der Tagesordnung übereingekommen, die Tagesordnungspunkte 5, 9, 10 a, 28, 29 und 30 in dieser Reihenfolge morgen sowie die Tagesordnungspunkte 11 und 20 heute gemeinsam aufzurufen. Die Beschlussempfehlung zum Tagesordnungspunkt 9 hat die Drucksachennummer 7/2860. Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der von mir genannten Hinweise widersprochen? Das kann ich nicht erkennen, dann gilt die Tagesordnung als festgestellt. Der Tagesordnungspunkt 1 wurde von der Tagesordnung abgesetzt, dort gibt es noch keine endgültige Befassung, sodass wir jetzt zum Aufruf der Tagesordnungspunkte 2 a und b kommen. Es gab eben Irritation zu dem Änderungsantrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 7/2865, der gestern hier im Haus verteilt worden ist und an den Seiten auslag, weil wir nicht mehr auf die Tische verteilen. Es ist nun die Misslichkeit, dass das Abgeordneteninformationssystem wohl gerade gestört ist und man es deswegen nicht elektronisch abrufen kann, aber es gibt jetzt noch Überstücke. Also wer von Ihnen diesen Änderungsantrag gestern noch nicht erhalten hat, der kann sich an den Seiten noch mal ein Exemplar wegnehmen. Ich eröffne dann auch offiziell den Tagesordnungspunkt 2 in den Teilen Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drucksache 7/651 - Neufassung dazu: Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses - Drucksache 7/2847 DRITTE BERATUNG Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/869 dazu: Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses - Drucksache 7/2848 dazu: Änderungsantrag der Fraktion der FDP - Drucksache 7/2865 dazu: Digitale Sitzungen für Kommunalparlamente – Leitlinien und Rahmenbedingungen vorgeben Entschließungsantrag der Fraktion der FDP - Drucksache 7/2864 ZWEITE BERATUNG Das Wort hat zunächst Frau Abgeordnete Merz aus dem Innen- und Kommunalausschuss zur Berichterstattung zu den beiden Tagesordnungspunkten. Bitte schön. Das AIS soll auch wieder funktionieren, dann können Sie jetzt die Vorlagen auch elektronisch aufrufen.
b) Sechstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, einen schönen guten Morgen auch an alle Zuschauerinnen am Livestream! Der Gesetzentwurf in der Drucksache 7/869 wurde durch den Beschluss des Landtags in seiner 15. Sitzung am 5. Juni 2020 an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen. Der Innen- und Kommunalausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 6. Sitzung am 11. Juni 2020, seiner 8. Sitzung am 17. Juli 2020, seiner 9. Sitzung am 24. September 2020, seiner 13. Sitzung am 3. Dezember 2020, seiner 15. Sitzung am 28. Januar 2021 und seiner 16. Sitzung am 4. März 2021 beraten. In der 11. Sitzung am 5. November 2020 wurde eine mündliche Anhörung durchgeführt. Zudem erfolgte ein schriftliches Anhörungsverfahren. Außerdem wurde der Gesetzentwurf im Online-Diskussionsforum des Landtags eingestellt. In einem weiteren ergänzenden schriftlichen Anhörungsverfahren bestand im Nachgang zur abschließenden Beratung im Innen- und Kommunalausschuss für den Gemeinde- und Städtebund Thüringen und den Thüringischen Landkreistag die Möglichkeit, zu den weiteren kommunalrelevanten Änderungsvorschlägen des Änderungsantrags in Vorlage 7/1799 der Fraktionen der CDU, Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen, die Bestandteil der Beschlussempfehlung sind, Stellung zu nehmen. Die Zuschriften wurden nach Eingang und vor der heutigen Beschlussfassung im Plenum den Mitgliedern des Landtags zur Kenntnis gegeben. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN)
b) Sechstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung
Vielen Dank. Wünscht die Fraktion der FDP das Wort zur Begründung zu ihrem Entschließungsantrag? Das ist nicht der Fall. Dann kann ich die gemeinsame Aussprache eröffnen und erteile das Wort dem Abgeordneten Bilay von der Fraktion Die Linke.
b) Sechstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Frau Präsidentin, was wir jetzt hier nach intensiver langer Debatte und ausführlicher Beratung im Innenausschuss auch mit den kommunalen Spitzenverbänden beschließen werden – Frau Merz hat noch mal darauf hingewiesen, dass wir im Nachgang zur Innen- und Kommunalausschusssitzung letzte Woche noch eine explizite Anhörung zum Änderungsantrag von Rot-Rot-Grün und CDU durchgeführt haben –, ist ein klassischer Kompromiss unter schwierigen Mehrheitsverhältnissen und schwierigen Bedingungen. Aber es ist auch ein Zeichen dafür, dass der Landtag durchaus handlungsfähig ist. Dieser Kompromiss macht deutlich, dass es sich am Ende lohnt, im September für andere deutliche Mehrheiten für Rot-Rot-Grün zu kämpfen,
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) weil nämlich wesentliche Bestandteile, die uns als Linke, SPD und Grüne mit Blick auf mehr Demokratie, mehr Transparenz und Verwaltungshandeln wichtig gewesen sind, jetzt erst einmal im ersten Schritt nicht umgesetzt werden konnten, insbesondere was die Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger vor Ort anbetrifft. All das, was gerade von einzelnen kommunalen Akteuren als Entmachtung der Bürgermeister und Landräte bezeichnet wurde, ist völlig abstrus gewesen.
(Unruhe AfD)
Da hilft auch der Einwurf nichts. Wir halten in dieser Frage an unseren Positionen fest und werden das auch in den kommenden Wochen und Monaten weiterhin öffentlich zur Diskussion stellen, den Bürgerinnen und Bürgern zur Landtagswahl im September ein entsprechendes politisches Angebot unterbreiten
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Das machen
wir auch!)
(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Das hilft uns,
danke!) und hoffen, dass es dann andere Mehrheiten gibt und wir unsere offenen Baustellen noch mal neu in den Landtag einbringen können. Das, was hier in Teilen von der CDU diskutiert und mit komischen Argumenten abgelehnt wurde, ist der Beweis dafür, dass Sie ein durchaus verkrustetes, altes Weltbild aus den Anfängen des 19. Jahrhunderts vor sich hertragen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Nur, weil Sie
es nicht verstehen!) Das wollen wir überwinden.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Ich glaube, es wäre gut gewesen, wenn wir weitere Elemente in der Kommunalordnung verankert hätten. Ich freue mich – es ist ja auch ein Teil der heutigen Berichterstattung beim MDR –, dass darauf hingewiesen wird, dass wir die politische Zielstellung in der Kommunalordnung verankern, dass es flächendeckend Einwohnerfragestunden geben soll. Das ist etwas, was insbesondere vom Landkreistag in der Anhörung heftigst kritisiert wurde. Frau Schweinsburg hat es wörtlich als Unfug und überflüssig bezeichnet. Das macht noch mal deutlich, welcher Geist in manchen Amtsstuben nach wie vor Einzug gehalten hat.
(Beifall DIE LINKE)
Dass wir insbesondere Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen ausbauen und stärken, macht deutlich, dass wir uns hier den modernen Anforderungen stellen. Aber Ausgangspunkt ist die Pandemie gewesen und die Debatte darüber, digitale Sitzungen zu ermöglichen. Das wäre jetzt auch schon möglich gewesen. Das Problem ist nur, dass in diesen digitalen Sitzungen keine wirksamen Beschlüsse gefasst werden können. Da eröffnen wir jetzt zumindest die Option, dass vor Ort entschieden werden kann, über digitale Sitzungen in den Gemeinderäten, Stadträten und Kreistagen wirksame Beschlüsse zu fassen. Ich will auch darauf hinweisen, dass wir in den perspektivischen Wochen, Monaten und auch Jahren durchaus darüber reden sollten, weitere Öffnungsklauseln in der Kommunalordnung zu verankern, weil es nicht nur um die aktuelle Corona-Pandemie und um mögliche Katastrophenfälle geht. Wir sollten auch darüber reden, wie wir durch eine digitale Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an der kommunalen politischen Arbeit Menschen mit einbeziehen, die jetzt dadurch ausgeschlossen sind, da sie beispielsweise Montagearbeiter sind oder da sie sich vorübergehend an einem anderen Ort aufhalten. Diese können derzeit nicht einmal berufene Bürger in einem Ausschuss sein und mitdiskutieren. Wir sollten noch einmal darüber nachdenken, ob wir auch diese Aspekte künftig mit in den Blick nehmen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, womit sich Rot-Rot-Grün gegenüber der CDU nicht durchsetzen konnte, war die für uns wichtige Forderung – deswegen ist der Verzicht darauf durchaus schmerzhaft, aber wir nehmen den Kompromiss natürlich ernst –, Ausschüsse grundsätzlich öffentlich tagen zu lassen, auch diejenigen, die vorberatend sind,
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) übrigens eine Position, die wir in diesem Hause auch vertreten. Auch da ist manchmal erkennbar, dass es wichtig wäre, Debatten in den Ausschüssen des Landtags öffentlich und transparent zu machen, damit die Menschen vor Ort nachvollziehen können, wie am Ende bestimmte Entscheidungen in ihrer ganzen Entstehungsgeschichte getroffen wurden. Ich will noch einmal darauf hinweisen: Ganz aktuell wird in der Stadt Meuselwitz im Altenburger Land über eine Erhöhung der Kindergartenbeiträge diskutiert. Da findet alles im nicht öffentlichen Raum statt. Selbst die Anhörung der gesetzlich vorgeschriebenen Elternvertretungen findet im nicht öffentlichen Raum durch die Verwaltung organisiert statt. Wie wollen Sie denn einen Prozess kommunalpolitisch verkaufen, wo am Ende in das Portemonnaie der Eltern eingegriffen wird, wofür es gerade eine hohe Akzeptanz braucht, damit im KitaBereich die Menschen nachvollziehen können, wie sich die Kalkulation zusammensetzt, welche Bestandteile wie in der Satzung abgebildet werden, warum ich für den Kindergarten, wo mein Kind hingeht, einen bestimmten Betrag X zahlen muss, warum der jetzt plötzlich erhöht wird? Die Debatte muss ich doch mit den Betroffenen vor Ort führen, die muss ich öffentlich führen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Ich habe vor Ort das Problem, dass insbesondere bei Satzungsfragen – die Stadt Eisenach diskutiert beispielsweise gerade über eine Erhöhung der Friedhofsgebühren. In Krisenzeiten, wo die Leute sterben, sollen die Gebühren für den Friedhof erhöht werden. Alle Achtung!
(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Nur, weil Sie
es nicht verstehen!) Die Satzung wird im öffentlichen Teil einer Gemeinderatssitzung eingebracht und dann verschwindet die ganze Debatte, die ganze Diskussion in den nicht öffentlichen Teil der Ausschüsse. Die Betroffenen können nicht nachvollziehen, wie darüber diskutiert wird, ob es vielleicht neue Aspekte in der Debatte, neue Sachverhalte gibt, die berücksichtigt werden müssen. Dann kommt sie aus dieser Blackbox der Nichtöffentlichkeit irgendwie wieder mit einem Lichtschein in den Stadtrat, in den Kreistag oder in den Gemeinderat zurück und es wird eine Entscheidung getroffen. Im Extremfall findet in diesem Gremium gar keine öffentliche Debatte mehr statt. Der Vorsitzende oder die Vorsitzende ruft den Tagesordnungspunkt auf und im Zweifelsfall gehen die Hände hoch mit Ja, Nein, Stimmenthaltung. Dann ist etwas beschlossen und die Satzung wird bekannt gemacht. Die Betroffenen wissen nicht, warum die Gebühren erhöht werden, warum ich jetzt plötzlich mehr bezahlen muss. Diese Diskussionsprozesse müssen wir doch in die Öffentlichkeit tragen. Wir müssen mit den Betroffenen darüber reden, wir müssen auch den Sachverstand einholen, wir müssen den Menschen die Gelegenheit geben, sich von Anfang an mit einbringen zu können, damit auch die Verwaltung die Hinweise berücksichtigen und dann am Ende eine fundierte Entscheidung im Stadtrat, Gemeinderat oder auch Kreistag getroffen werden kann. Genau das Gleiche muss für den Landtag gelten.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich hatte darauf hingewiesen, das ist ein Kompromiss. Am Ende gäbe es noch weitere Punkte, die zu regeln gewesen wären, zum Beispiel die Frage, dass es einmal im Jahr einen Bericht über den übertragenen Wirkungskreis gibt.
(Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Warum?)
Das ist auch etwas, was insbesondere der Landkreistag abgelehnt hat. Weil auch das, Herr Urbach: Wenn die Gemeindeverwaltung, der Stadtrat, Kreistag Mittel im Haushalt bewilligt – ein großer Teil des Verwaltungsvollzugs findet im übertragenen Wirkungskreis statt –, dann haben die Menschen vor Ort auch das Recht zu wissen, wie sich am Ende dieser Vollzug gestaltet, wie die Steuermittel ausgegeben worden sind und wie bestimmte Prozesse in der Verwaltung abgelaufen sind. Wir wollen das öffnen. Das ist nach wie vor ein demokratiefreier Raum. Da hat das Gemeinderatsmitglied rechtlich nicht mal die Möglichkeit, überhaupt eine Frage zu stellen. Jede Frage wird von vornherein abgeblockt. Das ist aus meiner Sicht, aus unserer Sicht – davon sind wir überzeugt – ein Unding in demokratischen Zeiten, wo wir über moderne Kommunikationsmittel reden, wo wir über Transparenz und Demokratie reden, dass ein Großteil der Verwaltung nach wie vor dieser Kontrolle entzogen ist. Auch das ist ein Punkt, der leider jetzt nicht geregelt werden konnte, den wir aber auch gern weiter öffentlich mit Ihnen diskutieren wollen. Herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
b) Sechstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bilay, Sie sprachen es an: Das, was Sie geschlossen haben, ist nicht nur ein Kompromiss. Das ist ein fauler Kompromiss, den Sie geschlossen haben.
(Beifall AfD)
Im Übrigen: Wir schätzen Ihre Bemühungen als FDP, die Wiederaufnahme der Arbeit der Kommunalparlamente unter Pandemiebedingungen zu forcieren, und konnten auch beobachten, dass die Vertreter der vorgeblich demokratischen Parteien die Problematik der Präsenzsitzungen nicht ernst genug zu nehmen scheinen. Man hatte ja noch mit dem Mantelgesetz zu tun. Die SPD sah keinen Regelungsbedarf: Es würde ja wieder getagt. Die grüne Fraktion sah Schwierigkeiten beim Zirkulationsrespektive Umlaufbeschlussverfahren. Hierzu legte sie auch ein entsprechendes Gutachten von Prof. Brenner aus Jena vor. Alle haben die Schwierigkeit der Lage verkannt – mit Ausnahme der AfDFraktion.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Stimmt nicht!)
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Jetzt über-
heben Sie sich aber!) Ja, da können Sie gern streiten. Denn Herr Dr. Wolfgang Lauerwald hat bereits am 30. Januar eine Mündliche Anfrage hier ins Parlament eingebracht und gefragt, wie man mit der Pandemie umgeht.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Fragen Sie! Ich weiß, dass Sie es nicht verstehen!) Die Gesundheitsministerin Frau Werner hat gesagt, dass laut RKI keinerlei Bedenken bestehen. Auch und gerade die Linkspartei war überfordert.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Das sagt der Richtige!) Denn wir sehen es am Zeitablauf: Seit nunmehr fast einem Jahr liegt der Vorschlag auf Halde. Der linksgeleitete Innen- und Kommunalausschuss beschäftigte sich unterdessen mit anderen, weniger wichtigen Problemen. So verwundert es auch nicht, wenn der dann viel später eingereichte Gesetzentwurf der regierungstragenden Fraktionen in der Drucksache 7/1188 einen notfallfremden Regelungscharakter aufwies. Am 04.03.2021 fand nun die Sitzung des Innen- und Kommunalausschusses statt. In dieser Sitzung legten die Parteien der Nationalen Front, die SED-Nachfolgeorganisation und CDU als Blockflöte …
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: National sind wohl nur Sie!) Schauen Sie mal in die Geschichte, dann wissen Sie, was die Parteien der Nationalen Front sind.
(Zwischenruf Abg. Rohe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Gerade Sie müssen hier etwas über Geschichte erzählen!) Sie legten einen gemeinsamen Entwurf vor. Man hatte wieder einmal im Hinterzimmer mit fragwürdigem Demokratieverständnis eine Vorlage ausgeklüngelt.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Sie sind doch nur neidisch, weil niemand mit Ihnen reden will!) Sehr geehrte Damen und Herren, die regierungstragenden sogenannten demokratischen Fraktionen verhalten sich wie ein Richter, der während des Plädoyers des Verteidigers sein Urteil schreibt.
(Beifall AfD)
Ausführungen inhaltlicher Art sind heute obsolet, denn die Entscheidung ist bereits gefällt. Es ist im Übrigen unserer Fraktion zu verdanken, die mit dem Änderungsantrag vom 10. Juni 2020 in Vorlage 7/576 eine Aufhebung der bislang rechtsgrundlosen Beschränkung der Anzahl von Gemeinde-, Stadtrats- und Kreistagsmitgliedern im Hauptund Kreisausschuss überhaupt erst angestoßen hat. Diese längst überfällige Regelung in der Thüringer Kommunalordnung haben Sie jetzt einfach übernommen, meine sehr geehrten Damen und Herren von der Einheitspartei. Wir sehen: AfD wirkt.
(Beifall AfD)
Leider kommt es in diesem Plenum nicht mehr darauf an, ob sich die Redner inhaltlich bemühen. Es kommt nicht darauf an, ob die vorgebrachten Argumente der FDP die besseren sind.
(Zwischenruf Abg. Dr. König, CDU: Da bemü-
hen Sie sich doch mal!) Heute und hier geht es darum, die Demokratie zu strafen. Und wenn dann der Ministerpräsident und die vormalige Fraktionsvorsitzende der Linkspartei bei der Stabilitätsvereinbarung 2.0, die nicht mehr so heißen darf, von einer guten Regelung sprechen,
(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Sprechen Sie
überhaupt zur Kommunalordnung?) zeigt es doch auf eindrucksvolle Weise deren Demokratieverständnis.
(Beifall AfD)
Man muss sich sehr über die Arbeitsweise der mehrheitstragenden Fraktionen wundern, wenn im Innen- und Kommunalausschuss solche wichtigen Vorlagen erst am 04.03. den übrigen beiden Parteien vorgelegt werden und wenn man nunmehr diskutieren muss, ob die Spitzenverbände hierzu angehört werden dürfen. Bis dato liegt mir keine Information der Spitzenverbände vor. Aber das überlasse ich dem Herrn Bergner.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Da müssen Sie vielleicht lesen!) Richtig. Wenn das AIS hier funktioniert, dann kann man das, Frau Henfling.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Sie haben es sogar schriftlich in Ihr Postfach bekommen!) Und die Bewertungen sind vernichtend. Aber dazu wird der Herr Bergner was sagen.
(Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Wer ein solches Demokratieverständnis wie die Altparteien hier an den Tag legt, meine sehr verehrten Damen und Herren, braucht sich nicht zu wundern, wenn er am 26.09.2021 hierfür die Quittung erhält.
(Beifall AfD)
Zur Sache selbst bleibt festzustellen, dass die Kommunalparlamente auch ohne entsprechende Regelung unter Einhaltung von Abstandsregelungen und Hygienevorschriften tagen. Es bleibt festzustellen, dass man in der Lage ist, seinen Verstand einzusetzen, und vor Ort nach praktikablen Lösungen sucht. Und es zeigt sich auch, dass in einer Krise andere Dinge wichtiger erscheinen, als das Thüringer Kommunalrecht zu ändern. Der Gesetzentwurf der FDP ist diesseits kritisch zu beleuchten, enthält aber ein abgestuftes Entscheidungsinstrumentarium. Entscheidungsbefugt in einer besonderen Ausnahmesituation ist zunächst der Rat, dann der Ausschuss und zuletzt der Bürgermeister respektive der Landrat im Rahmen seines Eilentscheidungsrechts. Dies klang auch bei der CDU in ähnlicher Form an, lässt sich jetzt aber in der neuen Änderungsvorlage nicht mehr finden. Stattdessen erhalten jetzt Kinder und Jugendliche einen Paragraphen in der Kommunalordnung. Nunmehr wurde auch der Umlaufbeschluss bedenkenlos in die Neufassung des Änderungsantrags von CDU und Rot-Rot-Grün unter § 36a der Thüringer Kommunalordnung eingearbeitet. Ein Blick nach Rheinland-Pfalz wäre sicher auch ratsam, denn dort gibt es schon eine gelungenere Vorschrift zum Umlaufverfahren in § 35 der Gemeindeordnung des Landes Rheinland-Pfalz. Umlaufbeschlüsse können danach in der nächsten Präsenzsitzung aufgehoben werden, soweit nicht bereits Rechte Dritter entgegenstehen. Im Übrigen ist in § 36a der Datenschutz zu kurz formuliert. Wie soll denn die Öffentlichkeit bei diesen betreffenden Beschlussvorlagen gewährt werden? Haben Sie dafür eine Lösung? Am Ende bleibt die Rechtmäßigkeit Ihrer rechtswidrigen Kommunalverfassungsänderung wohl einer Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs vorbehalten. Entsprechende Schritte wird meine Fraktion daher prüfen müssen. Daneben wurde ein wenig – natürlich – an den Regelungen zur Herstellung der Sitzungsöffentlichkeit durch Ermöglichung von Bild- und Tonübertragungen gefeilt und die Bekanntmachungsklausel angepasst. Kein großer Wurf, liebe Kollegen von RotRot-Grün! Ihre ursprüngliche Gesetzesvorlage in Drucksache 7/1188 zeugte von hohem Sachverstand. Erfahrungen aus mehreren Legislaturen flossen ein und wir hätten dieser sogar zugestimmt – als Turbo-Kuh gestartet, um als Zwergkaninchen zu landen. Typisch Linkspartei: große Töne und nichts dahinter!
(Beifall AfD)
Zum Gesetzentwurf der FDP bleibt zu sagen, dass der Stand zum Erprobungsgesetz für kommunalverfassungsrechtliche Öffnungsklauseln bei Gemeinde-, Stadtrats- oder Kreistagssitzungen als Ermächtigungsgrundlage durch das Verwaltungsgericht Schwerin angesehen worden ist. Sofern wir es heute hier geschafft hätten, über den Tagesordnungspunkt 1 zu reden, hätten wir das problematisieren können. Leider haben wir das im Innen- und Kommunalausschuss nicht vorbereiten können. Unsere Bedenken gehen jedoch in eine andere Richtung, nämlich: Es wurde aus unserer Sicht nicht hinlänglich geprüft, wie es sich mit der Haftung für Fehlentscheidungen bei einer Kompetenzzuweisung an die Ausschüsse und die Bürgermeister sowie Landräte verhält. Der Kommunale Schadensausgleich wurde in die Beratungen nicht mit einbezogen. Es besteht die große Gefahr, dass sich Berufshaftpflichtversicherungen für gerade die vorliegenden Fälle freizeichnen und dann keiner der Bürgermeister oder Landräte aufgrund dieser gesteigerten Haftungsrisiken diese Position noch ausfüllen möchte. Wenn wir diese Führungspersonen verlieren, stehen die Gemeinden führungslos da. Aus diesem Grund, weil diese Frage bislang noch nicht geklärt ist, können wir Ihrem Änderungsantrag und Ihrer Vorlage nicht zustimmen. Auch steht dem vorgeschlagenen Stufensystem Artikel 95 der Thüringer Verfassung entgegen. Zum Entschließungsantrag, liebe Kollegen der FDP: Wir können uns diesem vollumfänglich anschließen und würden dem Entschließungsantrag insoweit zustimmen. Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss:
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Gott sei Dank!) Für diese politisch verursachte Corona-Krise brauchen wir keine Gesetzesänderung, sondern eine andere Regierung.
(Beifall AfD)
b) Sechstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung
Als nächster Rednerin erteile ich das Wort Frau Abgeordneter Henfling von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Ich möchte darauf hinweisen, das AIS funktioniert wieder.
b) Sechstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Präsidentin, das AIS hat auch gestern Abend funktioniert. Hier müssen wir vielleicht die Verwaltung in Schutz nehmen. Dafür, dass die Stellungnahmen ja wirklich kurze Fristen hatten, standen sie gestern Abend drin. Man hätte sie lesen und für heute verinnerlichen können. Dann muss man sich hier nicht hinstellen und so tun, als hätte das nicht mehr stattfinden können. Ich finde erstaunlich, dass die AfD in diesem Landtag immer die Erwartungshaltung hat, im Innenund Kommunalausschuss von uns beweihräuchert zu werden. Ich dachte eigentlich immer, politische Arbeit besteht darin, dass man eigene Vorschläge einbringt und selbst aktiv wird.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Anscheinend ist das nicht der Anspruch, den die AfD hier hat. Wir haben Ihnen gegenüber in keiner Weise irgendeine Bringschuld. Wenn Sie etwas ändern wollen, machen Sie es doch einfach selbst. Und hören Sie auf, hier immer so zu tun, als müssten wir Ihnen das auf dem Silbertablett liefern. Wenn Sie nicht dazu in der Lage sind, dann tut mir das herzlich leid, aber dann ist das ganz sicher nicht unser Problem.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Außerdem finde ich es, ehrlich gesagt, einen Hohn, wenn sich jemand von der AfD hier nach dem Eklat in Eisenach hinstellt, wo eine Stadtratssitzung abgebrochen wurde, wenn ich mich recht erinnere, weil Ihre Stadtratsmitglieder nicht in der Lage waren, eine Maske zu tragen.
(Zwischenruf Abg. Braga, AfD: Nicht Willens!
Das ist ein Unterschied!) Und dann erzählen Sie uns hier, dass sozusagen die Kommunalparlamente nicht tagen können? Das ist schon böse. Das können sie, es gibt Vorschriften, es gibt Hygienemaßnahmen dazu. Sie können tagen und das, was wir machen, ist, ihnen noch eine Möglichkeit mehr zu geben mit dem digitalen Tagen. Das ist alles, was wir hier machen. Das war eine lange Diskussion, das sehe ich durchaus ein. Manche Dinge dauern, insbesondere dann, wenn sich nicht nur die Koalitionsfraktionen untereinander, sondern gemeinsam mit der CDU – es ist ja jetzt kein Geheimnis, dass die Koalitionsfraktionen und die CDU gerade auch, was die Frage von demokratietheoretischen Betrachtungen in den Kommunalparlamenten angeht, durchaus konträre Positionen vertreten.
(Unruhe AfD)
Na ja, sagen wir mal so, Herr Aust, es ist durchaus eine Leistung, dass wir es schaffen, uns zu einigen, obwohl wir konträre Positionen haben, und Sie nicht mal in der Lage sind, irgendeinen Vorschlag zu machen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Das ist übrigens das, was man weitläufig unter konstruktiver Politik versteht. Ich weiß, das ist für Sie ein Fremdwort, da kommen Sie nicht richtig mit. Das ist nicht das, warum Sie tatsächlich hier sitzen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, nun haben wir eine Lösung auf dem Tisch liegen. Wir als R2G wollten gern eine größere Reform – Kollege Bilay hat das schon ausgeführt –, weil wir sowieso schon länger der Überzeugung sind, dass die Thüringer Kommunalordnung tatsächlich ein Update braucht, insbesondere auch mit Blick auf demokratische Fragen, auf Transparenzfragen. Aber der Widerstand dort ist natürlich an unterschiedlichen Stellen sehr groß. Ich möchte bei der Frage auch noch mal die Frage aufwerfen, ob wir nicht vielleicht auch in Thüringen eine Vertretung der Gemeinderätinnen und der Kreisrätinnen brauchten, denn ich glaube, die Auffassungen zu dem, was Bürgermeister/-innen und auch Landrätinnen hier teilweise vertreten, wären andere. Vielleicht braucht es hier auch ein Gremium auf Landesebene, in dem sich auch Kreisrätinnen und Gemeinderätinnen organisieren,
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) um da tatsächlich auch eine Stimme derjenigen zu schaffen, die von diesen Sachen auch betroffen sind und dort teilweise andere Auffassungen vertreten. Der Vorschlag, den wir jetzt hier auf dem Tisch liegen haben, ist – das hatte Kollege Bilay ausgeführt – ein klassischer Kompromiss. Wir haben aber die Einwohnerfragestunde dort mit aufgenommen, wir haben die Abschaffung der aus unserer Sicht undemokratischen Begrenzung der Hauptausschüsse drin, wir haben die Verankerung der Kinder- und Jugendbeteiligung in der Thüringer Kommunalordnung aufgenommen und wir haben die Erweiterung der Befugnisse für Unternehmen im Bereich der kommunalen Daseinsvorsorge aufgenommen. Auch das ist ein wichtiger Punkt, der hier überfällig war und sicherlich für die Kommunen, gerade in Pandemiezeiten, und mit Blick auf die weitere Versorgung, gerade auch im Gesundheitssektor, ein wichtiger Punkt ist. Sowohl die Einbindung von Kindern und Jugendlichen als auch die Erweiterung des Hauptausschusses waren uns ein Anliegen, waren uns wichtig und sind ein wichtiges Beteiligungsrecht in der Thüringer Kommunalordnung. Ich bedauere es auch sehr – auch das hat Kollege Bilay hier angesprochen –, dass wir die öffentlichen Sitzungen der Ausschüsse nicht als Regel dort mit aufnehmen konnten. Ich gehöre genauso wie der Kollege Bühl einem Stadtrat an, wo die Ausschüsse öffentlich tagen, und zwar alle. Wir haben dadurch noch keine Nachteile erfahren, im Gegenteil, wir haben, glaube ich, ein hohes Transparenzniveau. Bei uns gibt es über die aktuellen Diskussionen eine durchgängige Berichterstattung. Das finde ich auch wichtig, weil das, was Kollege Bilay angesprochen hat, dass wir sozusagen Kommunikationslücken haben, ein Problem ist und nicht hilft, gerade in Zeiten, wo wir darum ringen müssen, dass Leute Vertrauen in Institutionen haben. Da wäre es eben auch sinnvoll, wenn sie nachvollziehen können, was Institutionen wie beispielsweise ein Stadtrat entscheiden. Und das können sie eben nur, wenn sie auch den Zugriff auf die Diskussion haben, wenn sie sich an denen beteiligen können und wenn sie nachvollziehen können, wer eigentlich was entscheidet und wer welche Position vertritt. Von daher ist das, glaube ich, eine Baustelle, aber auch eine – da gebe ich dem Kollegen Bilay recht –, die wir mit anderen Mehrheiten entsprechend angehen müssen und die dann vielleicht erst im nächsten Jahr kommt, die aber aus meiner Sicht wichtig ist. Das ist auch keine Selbstbeschäftigung, sondern ich glaube tatsächlich, dass wir weg müssen von dem Versuch, immer bestimmte Gremien abzuschotten und dafür zu sorgen, dass bestimmte Sachen nicht nach außen dringen. Das ist eine Kultur, die aus meiner Sicht heutzutage nichts mehr in kommunalen Parlamenten zu suchen hat. Ich glaube, wir brauchen eine ordentliche Fehlerkultur und eine ordentliche Transparenzkultur genauso, wie wir das auch auf Landesebene fordern. Wir haben ja schon in der letzten Legislatur mit einem Transparenzgesetz dort wichtige Schritte eingeleitet. Auch da würde ich mir beispielsweise wünschen, dass sich die Kommunen viel besser daran beteiligen, denn es ist überhaupt nicht problematisch, transparent zu arbeiten, das ist eine Chance. Die Leute können das erstens besser nachvollziehen und zweitens haben die Menschen die Chance, auch ihre Expertise einzubringen und sich zu bestimmten Sachen zu äußern. Ich glaube, wenn wir das endlich erkennen, kommen wir vielleicht auch in der nächsten Legislatur zu einer modernen Thüringer Kommunalordnung. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Regelungen zu der Frage des digitalen Tagens sind ja hier schon aufgegriffen worden. Auch das ist eine Kompromisslösung. Wir hatten ja das schon erwähnte Gutachten von Prof. Brenner auf den Weg gebracht, weil es eben keine ganz so triviale Frage war mit dem digitalen Tagen, wie Herr Sesselmann das hier versucht hat darzustellen, und wir natürlich dort auch zueinanderkommen mussten. Jetzt haben wir sozusagen die Möglichkeit, digital zu tagen mit nachgelagertem Umlaufverfahren. Ich war bei diesem Umlaufverfahren – das will ich unumwunden zugeben – eher skeptisch. Ich glaube, jetzt haben wir aber hohe Hürden für das Umlaufverfahren dort drin und auch die digitalen Sitzungen sind da noch mal klar geregelt, von daher kann ich mit dem Verfahren leben. Uns war es wichtig, dass vor allen Dingen überhaupt die Möglichkeit der digitalen Sitzungen zugelassen wird. Wenn es für alle Beteiligten eine größere Sicherheit bietet, wenn man hinterher noch mal ein Umlaufverfahren für die Abstimmung macht, dann sei das so und dann kann ich damit umgehen. Die digitalen Sitzungen sind also nun per Bild- und Tonübertragung insbesondere in Katastrophenfällen nach § 34 ThürBKG bei Pandemien oder Epidemien möglich. Was ich aber tatsächlich nicht nachvollziehen kann, ist die Kritik des Landkreistags in seiner Stellungnahme von gestern, wo sie sozusagen die Regelung als die Aufgabe des Primats analoger Sitzungen werten. Das halte ich für ein bisschen zu weit gesprungen an dieser Stelle. Natürlich gilt das Primat der analogen Sitzungen. Wir reden hier von Ausnahmesitzungen, die in der Thüringer Kommunalordnung klar geregelt sind. Wir verlassen also in keiner Weise das Primat. Interessanterweise bittet aber gerade der Gemeinde- und Städtebund darum, die Voraussetzungen zu entschlacken und digitale Sitzungen einfacher möglich zu machen. Da gibt es anscheinend in der kommunalen Familie unterschiedliche Auffassungen. Deswegen denke ich, dass wir hier mit dem, was wir vorliegen haben, einen guten Mittelweg gefunden haben. Ein weiterer Punkt, den der Gemeinde- und Städtebund auch aufgegriffen hat, den ich wiederum ein bisschen schwierig finde, ist, dass wir ihnen jetzt noch zusätzlich Geld dafür geben müssen, dass sie die digitalen Sitzungen umsetzen müssen. Zuerst einmal haben wir grundsätzlich in den Haushalt 2020/2021 für digitale Plattformen Geld eingestellt, und da auch nicht wenig. Es kann aber aus meiner Sicht nicht vom Land erwartet werden, dass nun die Endgeräte bezahlt werden, vor allem vor dem Hintergrund, dass es schon Gemeinden und Städte gibt, die diese Endgerätebeschaffung schon gemacht haben, und da auch schon viel weiter sind.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ganz ehrlich: Für mich ist das so ein bisschen, als würde das Land auch den Rathaussaal extra bezahlen müssen, weil wir in der Thüringer Kommunalordnung vorschreiben, dass Gemeinderatssitzungen stattfinden. In diese Logik möchte ich tatsächlich nicht verfallen,
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
aber ich denke, es ist ohne Probleme mit den Mitteln möglich, die jetzt schon im Haushalt stehen, da, wo sie notwendig ist, Unterstützung zu leisten. Außerdem sind die digitalen Sitzungen ein Angebot an die Kommunen, sie sind keine Verpflichtung. Das heißt, die Kommunen können das machen, sie müssen es nicht machen. Das ist auch das, unter dem wir das hier die ganze Zeit diskutiert haben. Dann die Übertragung der Entscheidungskompetenz auf ein verkleinertes Gremium, weil gerade auch angesprochen ist, welche anderen Vorschläge hier noch auf dem Tisch lagen: So, wie das die FDP in Bezug auf die Hauptausschüsse vorgeschlagen hat, sind wir dem nicht gefolgt. Ich finde das tatsächlich schwierig, immer in verkleinerten Gremien zu arbeiten, wo dann Leute hinten runterfallen, die dann nicht teilhaben können. Die Öffentlichkeit bei den digitalen Sitzungen wird auch durch die Übertragung in einen öffentlich zugänglichen Raum sichergestellt. Ich hätte mir tatsächlich ein Livestreaming gewünscht, aber so haben wir eine konservativere Variante gewählt, die aber trotzdem die Öffentlichkeit sicherstellt. Das können wir vielleicht auch in der nächsten Legislatur noch mal diskutieren, wie sinnvoll so was ist. Aber das ist ein Thema, das, glaube ich, ausdiskutiert ist. Nun haben wir da eine Öffentlichkeitsschaffung, die vielleicht ein bisschen von hinten durch die Brust ist, aber sei es drum. Ich will noch zwei Sätze zu dem verlieren, was die FDP hier auch noch eingereicht hat. Warum wir dem nicht zustimmen können, kann ich ganz technisch und ganz unideologisch begründen: Der Änderungsantrag der FDP weist weiterhin Fehler auf wie schon die vorhergehenden. Deswegen lehnen wir ihn schlicht und ergreifend ab. Einmal sind es die Begrifflichkeiten, die Sie wählen. Bei Ihrem § 30a lautet die Überschrift „Eilentscheidungsrecht in Ausnahmefällen“ und in den Absätzen 1 und 3 reden Sie dann aber von „besonderen Ausnahmesituationen“, ebenso in Ihrem neuen § 36 Abs. 4, dann aber in Ihrem § 40a ist dann sowohl in der Überschrift als auch im Text von „Ausnahmefällen“ die Rede. Auf diese Unklarheiten hat sogar der Gemeinde- und Städtebund hingewiesen und ich gehe doch davon aus, dass die FDP normalerweise auf den Gemeinde- und Städtebund hört. Vielleicht wäre es an dieser Stelle gut gewesen, das auch tatsächlich zu tun. Dann haben Sie noch einen Entschließungsantrag eingereicht. Ganz ehrlich, auch da muss ich sagen …
b) Sechstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung
Genau, ich bin auch fertig, ich glaube, das müssen wir nicht mehr machen. Wir sind am Ende des Prozesses. Ich bedanke mich bei den Kolleginnen und Kollegen für die guten Verhandlungen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
b) Sechstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, zu Beginn – ich glaube, heute hat es noch niemand machen können –: Danke an die fleißigen Helfer, die uns immer sicher durch das Plenum bringen. Danke auch im Namen, glaube ich, aller Kolleginnen und Kollegen.
(Beifall CDU)
Ich will mich vorab bei der FDP bedanken, bei Kollegen Bergner, dass Sie sich bei diesem Thema wirklich sehr konstruktiv eingebracht haben, anders als andere Parteien, Fraktionen. Sie haben das sehr engagiert gemacht, Sie haben das sehr sachlich gemacht. Sie haben sich vor allen Dingen für die kommunale Familie eingesetzt, wie man das von einem ehemaligen Bürgermeister vielleicht auch erwarten darf. Das haben wir in guter Gemeinsamkeit gemacht. Wenn auch am Ende des Tages keine hundertprozentige Übereinstimmung mit Ihren Vorschlägen zustande kam, so will ich doch sagen, ist es eine weitgehende Übereinstimmung und hohe Übereinkunft in den Fragen, wie wir den Kommunen rasch und auch rechtssicher helfen können. Das ist genau der Unterschied zu der AfD. Der Abgeordnete Sesselmann hat von einem faulen Kompromiss gesprochen. Er hat davon fabuliert, dass er heute keine Zustimmung erteilen will. Er hat von verfassungsrechtlichen Bedenken gesprochen. Da muss ich sagen: Fakten, Fakten, Fakten! Ich will es hier nur noch mal in den Raum stellen: Die AfD hätte im zuständigen Innenausschuss die Möglichkeit gehabt – ich weiß nicht, wie viele Sitzungen wir seit dem Sommer letzten Jahres gehabt haben –, sie hat, in Zahlen, Änderungsanträge eingebracht: null, Entschließungsanträge eingebracht: null, gar eigene Gesetzentwürfe vorgelegt: null,
(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Hört, hört!)
sich sachlich und konstruktiv eingebracht: null,
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Hört,
hört!) Hinweise auf verfassungsrechtliche Bedenken: null. Und am Ende haben Sie nicht gegen den Kompromissvorschlag von CDU und Rot-Rot-Grün gestimmt, sondern Sie haben sich enthalten. Wenige Tage später hören wir dann von hier vorn: Wir werden diesem aus verfassungsrechtlichen Bedenken keine Zustimmung erteilen. Da frage ich mich: Woher kommt der Sinneswandel?
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN) Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass es in der Thüringer Kommunalordnung für Ausnahmesituationen wie eine Pandemie an hinreichend klaren Regeln fehlt, wie die demokratische Beteiligung der Gemeinde- und Stadträte sowie der Kreistage – das ist jetzt schon mehrfach erwähnt worden – außerhalb eines Eilentscheidungsrechts der Bürgermeister nach § 30 Thüringer Kommunalordnung sichergestellt werden kann. Deshalb haben wir als CDU-Fraktion bereits zum Sonderplenum am 8. Mai 2020 – da haben wir bald Jahrestag – dringend notwendige Änderungen vorgeschlagen und von Anfang an darauf hingewiesen, dass es uns darum geht, eine möglichst schmale, aber auch eine möglichst schnelle Änderung der Thüringer Kommunalordnung auf den Weg zu bringen, um sie erstens pandemiesicher zu machen und um zweitens die Kommunen vor Ort handlungsfähig zu halten, sie aber gleichzeitig mit dem neuen Regelungswerk auch nicht über Gebühr zu beanspruchen. Wenige Tage später, zum Plenum am 5. Juni 2020, haben wir einen Gesetzentwurf vorgelegt. Der ist dann auch einstimmig an die Ausschüsse überwiesen worden. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, mit unserem Gesetzentwurf wollten wir die vorhandene Regelungslücke der Thüringer Kommunalordnung durch eine Notfall- bzw. Pandemieklausel auf Dauer schließen und für die gebotene Rechtssicherheit sorgen. Das ist uns gelungen. Uns waren und sind vor allem zwei Punkte wichtig, wie bereits mehrfach erwähnt: Wir wollten uns für die Stärkung der Hauptausschüsse einsetzen und eine Option zur Durchführung von digitalen Ratssitzungen einführen, beides allerdings beschränkt auf Not- und Ausnahmesituationen. Deshalb haben wir in unserem Gesetzentwurf folgende Änderungsvorschläge auf den Weg gebracht – ich will es noch mal erwähnen –: Punkt 1: Durch eine Ergänzung in § 26 ThürKO sollen die zentralen Entscheidungen, die nach § 26 Abs. 2 Nr. 7 und 8 dem Gemeinderat vorbehalten sind und im Wesentlichen das Budgetrecht betreffen, in Ausnahmesituationen – also Katastrophen- und Pandemiefällen – auf den Hauptausschuss übertragen werden können – wie gesagt: eine Option. Unter Berücksichtigung der aktuellen Situation, deren Ende leider immer noch nicht absehbar ist, greift die Erweiterung der Beschlusskompetenzen des Hauptausschusses gegenüber den alleinigen Entscheidungsbefugnissen der Bürgermeister dann wesentlich weniger in die Beteiligungs- und Entscheidungsrechte des Gemeinderats ein. Darauf, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, kam es uns an. Ein zweiter Punkt: Mit einer weiteren Gesetzesänderung wollen wir in Thüringen absolutes Neuland betreten. Den Gemeinden und Landkreisen soll zukünftig die Möglichkeit eröffnet werden, in absoluten Ausnahmesituationen – die habe ich schon genannt, der § 36a spricht übrigens von sogenannten Notlagen –, die notwendigen Sitzungen des Gemeinderats und des Kreistags, die anderenfalls aus schwerwiegenden Gründen nicht stattfinden könnten, in Form von digitalen Sitzungen durchzuführen. Das war, glaube ich, ein Anliegen, das auf große Zustimmung hier im Hause stieß – Kollegin Henfling hat auch schon darauf angespielt. Diese Form der Durchführung von Sitzungen ist auf Ausnahmefälle zu beschränken und kann nicht die herkömmliche Arbeit des Gemeinderats und des Kreistags in Form von Präsenzsitzungen ersetzen. Auch das ist, glaube ich, klar und muss nicht erläutert werden. Dem Gemeinderat soll dadurch die Möglichkeit eröffnet werden, durch entsprechende Regelungen in der Hauptsatzung zu bestimmen, Beschlüsse auch, also zusätzlich, in digitaler Sitzung zu fassen. Punkt 3: Der Öffentlichkeitsgrundsatz – jetzt geregelt in § 40 der ThürKO – muss dabei natürlich gewahrt bleiben, was zukünftig durch die Übertragung per Videokonferenz in einen für die Öffentlichkeit zugänglichen Raum gewährleistet werden soll. Liebe Kolleginnen und Kollegen, unser Ziel war es von Anfang an, dass in jedem Fall sichergestellt werden muss, dass unter Einhaltung der Infektionsschutzmaßnahmen die Durchführung von Sitzungen auf kommunaler Ebene möglich ist und auch die gewählten Räte und Gremien rechtssicher in die Entscheidungsprozesse einbezogen werden. Die kommunalen Spitzenverbände haben in ihren Stellungnahmen ausdrücklich signalisiert, dass sie einer Flexibilisierung und einer Erweiterung der kommunalen Handlungsmöglichkeiten positiv und offen gegenüberstehen. Als Gesetzgeber müssen wir hier im Haus jedoch sicherstellen, dass die verschiedenen Handlungsmöglichkeiten, die ich eben angesprochen habe, kommunalverfassungsrechtlich abgesichert sind und nicht zu weiteren Rechtsunsicherheiten führen. Deswegen war das Anhörungsverfahren ziemlich gestreckt. Aber das war nur ein Grund, dass wir es rechtssicher machen wollten. An dieser Stelle gestatten Sie mir noch einen wichtigen Hinweis – ich glaube, Kollegin Henfling hat auch schon darauf hingewiesen –: Das Entscheidungsrecht oder die Entscheidungshoheit verbleibt selbstverständlich bei den Kommunen. Das ist ganz wichtig zu sagen. Es gibt in der neuen gesetzlichen Regelung keine Verpflichtung, diese Änderungen, die wir vorschlagen, optional einführen, umsetzen zu müssen.
(Beifall CDU)
Wir schaffen heute die Möglichkeit, dass es die Verantwortungsträger vor Ort selbst entscheiden. Ich glaube, das ist ein Gewinn an sich. Lassen Sie mich, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, noch mal zur Historie kommen. Die rotrot-grüne Regierungsfraktion hat im Juli letzten Jahres einen eigenen Gesetzentwurf in Vorlage 7/1188 vorgelegt – auch das wurde schon angesprochen. Durch diesen sollten insgesamt vier Gesetze mit knapp 50 Paragrafen angepasst bzw. geändert werden. Sowohl Kollegin Henfling als auch Kollege Bilay haben eben Folgendes gesagt – da musste ich erst mal stutzen –: Das hat nicht geklappt, wie wir ja wissen, der Gesetzentwurf ist zurückgezogen worden. Dann müssen wir uns eben neue Mehrheiten suchen. – Da habe ich erst mal durchgerechnet. Neue Mehrheiten? Soweit mir bekannt ist …
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Nach
der Neuwahl!) Ja, neue Mehrheiten sind neue Mehrheiten. Wenn ich durchrechne, hat Rot-Rot-Grün bisher keine Mehrheit. Und das, was wir jetzt hier gemeinsam …
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Wir haben nach der Wahl gemeint!) Neue Mehrheiten, neue Mehrheiten! Das, was wir hier jetzt gemeinsam auf den Weg gebracht haben, kann sich durchaus sehen lassen. Mir war es wichtig, dass wir noch mal klarstellen, dass es eine rotrot-grüne Minderheitsregierung gibt
(Beifall CDU)
und dass wir konstruktiv mitarbeiten, wenn es wie in diesem Fall zum Wohle unserer kommunalen Familie ist.
(Beifall CDU)
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich habe es hier mehrfach gesagt und will es auch noch mal in aller Deutlichkeit sagen: Das Ziel war, eine Pandemieklausel in die ThürKO einzuziehen und nicht sozusagen alle Wunschvorstellungen und Gesetzesvorhaben, die mal irgendwann aufgekommen sind im Bereich Rot-Rot-Grün, hier zusammenzufassen nach dem Motto „Jetzt gilt es, jetzt bringen wir das durch!“. Das fällt natürlich aus. Deswegen bin ich den kommunalen Spitzenverbänden, dem Gemeinde- und Städtebund und dem Thüringischen Landkreistag, sehr dankbar, dass sie in ihren mehrfachen Stellungnahmen immer wieder darauf hingewiesen haben, wir wollen ein schnelles Gesetz, wir wollen ein schmales Gesetz, und das soll möglichst auf die Pandemieklausel beschränkt sein. Ich will gern noch mal ansprechen – weil es auch Kollege Bilay angesprochen hat –, worin wir uns unterscheiden – Frau Kollegin Henfling hat das auch gemacht. Ich will voranstellen: Wir konnten durch die Rücknahme des entsprechenden rot-rotgrünen Gesetzentwurfs folgende Dinge verhindern: erstens mehr Bürokratie und Verwaltungsaufwand. Wir konnten zweitens mehr und damit zusätzliche Kosten und mehr Verantwortungsentzug für unsere kommunalen Bürgermeister verhindern. Lassen Sie mich noch auf einzelne Punkte eingehen, die mir besonders wichtig erscheinen und wo man sieht, dass wir uns eben auch politisch unterscheiden. Das ist auch gut so. Das kann man ja konstruktiv und sachlich bereden ohne Schaum vor dem Mund, das versuche ich. Der erste Punkt: In § 26 Abs. 1 sollte beispielsweise ein neuer Absatz 1a eingefügt werden. Dort heißt es im Vorschlag von Rot-Rot-Grün: „In Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern ist ein Rechnungsprüfungsausschuss zu bilden. Er prüft den Bericht der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung und der Jahresabschlüsse.“ Und die ehrenamtlichen Beigeordneten, die nicht zum Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses oder zu dessen Stellvertreter gewählt werden, haben dann eben auch kein Stimmrecht. Wenn wir uns das noch mal durchlesen, dann stellen sich gleich mehrere Fragen: Warum belastet man die Kommunen in der aktuellen Situation durch die Schaffung von neuen Gremien mit zusätzlichem Verwaltungsaufwand? Oder auch die Frage: Wieso erhalten der Bürgermeister und der Stellvertreter von vornherein kein Stimmrecht? Ist das Vertrauen – das ist die Frage – in den Bürgermeister als Chef der Gemeindeverwaltung wirklich so gering? Einen zweiten Punkt will ich ansprechen: Sie wollten den § 25 ändern und einen Absatz 2 ergänzen. Die Gemeinden, heißt es dort, sollen „ab einer Größe von 6.000 Einwohnern im Rahmen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit die Aufgabenwahrnehmung der Fraktionen durch Zuwendungen aus dem Gemeindehaushalt in angemessenem Umfang unterstützen.“ Die Mittel sind entsprechend vorzubereiten – das verkürze ich. Auch hier stellen sich gleich mehrere Fragen: Sind zusätzliche Kosten in der aktuell ohnehin schwierigen Situation vor Ort wirklich angebracht? Man muss auch daran denken, dass das natürlich zusätzlichen Verwaltungsaufwand produziert, und auch das wollen wir in dieser schwierigen Situation unseren Kommunen nicht aufbürden.
(Beifall CDU)
Ein dritter und letzter Punkt, da geht es um die öffentlichen Ausschusssitzungen, ein Thema, bei dem wir auch mit Rot-Rot-Grün lange gerungen haben, was letzten Endes dann aus unserer Sicht zu Recht vom Tisch genommen wurde. Auch diesen Punkt, nämlich Ausschusssitzungen generell öffentlich zu machen, haben wir klar abgelehnt. Ich will noch mal die Gründe hier anführen: Es muss aus unserer Sicht möglich sein, im Rahmen der Ausschussarbeit im nicht öffentlichen Raum, also im geschützten Raum, auch alle Gedanken, Ideen und Strategien zu entwickeln. Und die Diskussionskultur darf aus unserer Sicht in den ehrenamtlichen Gremien – davon sprechen wir ja – nicht noch weiter leiden, weil sich einzelne Ratsmitglieder aufgrund der Öffentlichkeit möglicherweise nicht mehr trauen, bestimmte Ideen und Vorschläge
(Beifall CDU)
auf dem Weg zur Erarbeitung von Beschlussvorlagen anzusprechen. Das ist leider auch Fakt. Und ich sitze ja auch im Eisenacher Stadtrat und mir kommt das alles sehr bekannt vor, was wir auch von der kommunalen Familie gehört haben. Unsere Aufgabe ist es doch vielmehr, die Ratsmitglieder zu ermutigen, ihre Ideen und Gedanken frei und offen auszusprechen, ohne dass sie Gefahr laufen, dass gleich während der Sitzung noch ein FacebookPost abgesetzt wird. Das, glaube ich, schadet insgesamt der Demokratie.
(Beifall CDU)
Am Ende ist es ja so – Kollege Bilay, Sie haben es angesprochen, da wird irgendwas im stillen Kämmerlein verhandelt und die Öffentlichkeit kann nicht teilnehmen –: Ja, das ist in der Vorbereitung so. Letzten Endes muss man – das ist in der Politik so – Mehrheitsbeschlüsse hinbekommen und dann sind die natürlich öffentlich und dann kann man auch die Argumente noch mal öffentlich diskutieren. Dazu rate ich ohnehin, damit man auch Politik transparent macht.
(Beifall CDU)
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich komme zum Schluss. Mit dem heute vorliegenden Änderungsantrag 7/1275 – ich erwähne das noch mal, weil ja viele Änderungsanträge unterwegs sind – der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen liegt nun endlich ein Kompromiss zur Beschlussfassung vor – alle Vorredner haben das bereits erwähnt –, der die für uns wichtigen angesprochenen Punkte enthält und darüber hinaus aber weitere Änderungen aufgreift. Das ist so bei Kompromissen und deswegen haben wir uns ja auch auf diese Lösung geeinigt. Das will ich gern auch noch mal hier sagen, da ja alles sehr konstruktiv war. Neu dabei sind folgende Regelungen: Zum einen wird die Mitgliederanzahl in den Ausschüssen erhöht. Zum anderen wird das Tätigwerden kommunaler Einrichtungen, die der Erbringung von Gesundheitsleistungen dienen, erleichtert werden. Die nächsten zwei Regelungen sind ja schon sozusagen gelebte Praxis, zumindest bei uns in Eisenach: Zum einen sollen Kinder und Jugendliche künftig stärker beteiligt werden und die Tagesordnungen der Gemeindeund Kreistagssitzungen sollen künftig eine Einwohnerfragestunde enthalten. Wie gesagt, das ist bereits heute gelebte Praxis. Fazit: Wir tragen als CDU-Fraktion diese aus unserer Sicht sinnvollen Änderungen mit. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der Prozess zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung hat jetzt fast zehn Monate gedauert und unterstreicht, dass sich die Fraktionen – da meine ich alle – wirklich nicht mit Ruhm bekleckert haben, was die ursprünglich geplante schnelle Umsetzung und Anpassung der ThürKO angeht. Ich will aber für meine Fraktion dennoch deutlich machen, das ist mir wichtig, dass dieser lange Prozess ganz augenscheinlich auch notwendig war, um eine Totalrevision der Thüringer Kommunalordnung zu verhindern und unsere kommunalen Verantwortungsträger auch weiterhin in einer starken Position zu belassen.
(Beifall CDU)
Abschließend, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, fasse ich zusammen: Mit der jetzigen schmalen, nachhaltigen und modernen Änderung der Thüringer Kommunalordnung stellen wir gemeinsam sicher, dass die Thüringer Kommunen auch in Krisensituationen handlungsfähig bleiben und die Bürgermeister ihre herausgehobene und ihre starke Stellung nach der ThürKO behalten. Zweiter Punkt: Unseren Kommunen stellen wir damit eine praxisnahe und anwendungssichere Umsetzungsvariante zur Verfügung, ohne – und das war uns auch wichtig – unsere Kommunen zu überfordern. Ich will noch einmal auf das zurückkommen, was ich eingangs gesagt habe. Es ist ja schon spannend, wenn man sich noch mal die Diskussionen, Erörterungen und Abstimmungen im zuständigen Innen- und Kommunalausschuss ansieht. Jetzt noch mal förmlich: In der Sitzung am 4. März hat sich der Innen- und Kommunalausschuss klar positioniert. Einstimmig bei vier Enthaltungen wurde die Annahme des Gesetzentwurfs der CDU-Fraktion in Drucksache 7/869 einschließlich des Änderungsantrags
b) Sechstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung
von CDU und Rot-Rot-Grün empfohlen. Ich bitte auch heute hier um Ihre Zustimmung und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Bei mir standen 21 Minuten, aber wie immer hat die Präsidentin natürlich recht.
(Beifall CDU)
b) Sechstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream! Viel wurde schon gesagt oder wenngleich auch fast alles. Im Innenausschuss am 4. März fiel aber eine Bemerkung, die es schon noch mal auf den Punkt bringt. Die verschiedenen Gesetzentwürfe, die zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung vorlagen, haben doch schon fast einen kleinen historischen Charakter, denn seit fast einem Jahr beschäftigt sich der Landtag nun mit diesen Gesetzentwürfen aller Landtagsfraktionen außer der AfD, um nämlich die Thüringer Kommunalordnung an die aktuelle Pandemiesituation anzupassen, aber auch – und das war Rot-RotGrün wichtig –, um dieses Zeitfenster zu nutzen, um sie auch an verschiedenen Stellen wichtig weiterzuentwickeln. Diesen Diskussionsprozess führen wir heute mit dem Beschluss, der eben auch ein Kompromiss ist, aber ein gutes Ergebnis, in dem sich nun die wichtigsten Intentionen aller beteiligten Fraktionen widerspiegeln. Wie mehrfach betont, gingen zunächst in den Gesetzentwürfen die Meinungen weit auseinander. Daher habe ich in der ersten Beratung bereits dafür geworben, eine Änderung der Thüringer Kommunalordnung auf eine breite parlamentarische Basis zu stellen. Das ist uns mit der Beschlussempfehlung im Innen- und Kommunalausschuss nun auch gelungen.
(Beifall SPD)
Durch die Gesetzesänderung erhalten Gemeinderäte und Kreistage nun die Möglichkeit, in Notlagen Sitzungen als Videokonferenz abzuhalten oder Beschlüsse mittels schriftlicher Umlaufverfahren zu fassen. Diese Ausnahmeregelungen gelten dabei nicht nur für Pandemien, sondern auch für andere Notlagen wie Katastrophenfälle nach dem Brandund Katastrophenschutzgesetz. Auf diese Weise sichern wir die Mitbestimmung der kommunalen Gremien in Krisensituationen und schaffen eine wichtige Rechtsgrundlage, durch die Bürgermeister und Landräte ihre Gemeinderäte und Kreistage auch in diesen Ausnahmesituationen informieren und einbinden können. Wir reagieren damit auf die Regelungslücke in der Kommunalordnung, die durch die Corona-Pandemie deutlich geworden ist. Wir folgen aber auch der Auffassung, dass der Austausch von Argumenten in den Ratssitzungen wesentlicher Bestandteil unserer demokratischen Kultur auf kommunaler Ebene ist und deshalb auch der Regelfall bleiben wird, wie schon Kollegin Henfling dargelegt hat. Außerdem gehen wir mit dem Gesetzentwurf einen großen Schritt im Sinne einer weiteren und besseren Beteiligungs- und Mitbestimmungskultur. Wir streichen die Obergrenze von maximal sechs Mitgliedern für Kreis- und Hauptausschüsse und schaffen so die Möglichkeit, die Mehrheitsverhältnisse in den Gemeinderäten und Kreistagen besser in diesen Gremien abzubilden. Weiterhin regeln wir erstmals gesetzlich, in der Tagesordnung jeder öffentlichen Gemeinderatssitzung eine Einwohnerfragestunde vorzusehen, um so den Einwohnern die Gelegenheit zu geben, Fragen zu kommunalen Angelegenheiten direkt zu stellen, denn mitnichten ist das bereits überall der Regelfall. Wichtig für uns als Fraktion ist auch, dass erstmals die Kinder- und Jugendbeteiligung in der Thüringer Kommunalordnung einen wichtigen Platz gefunden hat, wonach Kinder und Jugendliche in allen sie betreffenden Angelegenheiten in ihrer Gemeinde angemessen beteiligt werden sollen. Damit würdigen wir das vielerorts bereits praktizierte Engagement der Gemeinden in diesem Bereich und setzen eine wichtige Forderung der Landesstrategie Mitbestimmung junger Menschen um.
(Beifall SPD)
Eine Änderung, die meiner Fraktion besonders wichtig war und sich jetzt im vorliegenden Gesetzentwurf wiederfindet, ist die Stärkung der kommunalen Daseinsvorsorge. Wir sind davon überzeugt: Wohnungsbau und Gesundheitsversorgung gehören in kommunale Hände!
(Beifall SPD)
Deshalb werden wir mit der heutigen Gesetzänderung die Möglichkeiten der Gemeinden und Landkreise ausbauen, in diesen Bereichen wirtschaftlich tätig zu werden. Die Gesundheitsversorgung, der öffentliche Personennahverkehr und der Wohnungsbau werden durch den Gesetzentwurf ausdrücklich in der Kommunalordnung verankert.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Vor allem den kommunalen Kliniken und Wohnungsbaugesellschaften wird es künftig erleichtert, nicht nur auf dem eigenen Gemeindegebiet tätig zu werden, sondern auch bei der Gesundheitsversorgung oder dem Wohnungsbau zum Beispiel in der Nachbarkommune auszuhelfen. Künftig ersetzen wir analog zur Strom- und Gasversorgung das bisherige Genehmigungsverfahren durch eine Anzeigepflicht gegenüber der Rechtsaufsichtsbehörde und führen eine Widerspruchslösung ein, durch welche die bisherige aufwendige und zeitintensive Voraussetzung übereinstimmender Beschlüsse in allen betroffenen Gebietskörperschaften abgelöst wird. Die bisherige Benachteiligung kommunaler Gesellschaften wird so nun endlich abgebaut und ihre Wettbewerbsposition auf dem Markt verbessert. Das ist für uns ein wichtiger Schritt für die öffentliche Daseinsvorsorge in Thüringen, vor allem im ländlichen Raum. Daher bitte ich auch hier um die Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
b) Sechstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, wir haben vorhin einen bemerkenswerten Wahlkampfauftritt vom Kollegen Bilay erlebt.
(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE:
Das macht er immer bemerkenswert!) Ich denke, da wäre es doch besser gewesen, etwas mehr über Inhalte zu sprechen. Aber ein Satz ist mir doch sehr aufgefallen, nämlich, dass der Entwurf zeigen würde, dass es sich lohnt, für andere Mehrheiten zu kämpfen.
(Beifall DIE LINKE)
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, das haben Sie nun von Ihrem Platz am Katzentisch dieser Koalition.
(Beifall AfD)
Herr Walk, nach Ihrer Rede dürften Sie eigentlich diesem Änderungsantrag nicht zustimmen. Ich möchte aber auch noch einen Satz zu diesen Krokodilstränen zum Thema „Öffentlichkeit“ sagen: Ich habe jetzt über 26 Jahre kommunale Praxis auf dem Buckel. Da waren auch zwei Amtszeiten mit einer linken Bürgermeisterin dabei. Ich will Ihnen sagen, wie sie das Problem mit der Öffentlichkeit gelöst hat bei Themen, die bereits jetzt nach ThürKO normalerweise öffentlich zu handhaben wären. Sie hat zu Klausuren des Stadtrats eingeladen und damit die Öffentlichkeit außen vor gelassen. Ich gebe zu: Ich habe sogar ein bisschen Verständnis dafür, weil es Themen gibt, zu denen man sich auch mal in Ruhe verständigen können muss. Sie hat damals wenigstens alle Mitglieder des Stadtrats eingeladen, anders als Sie es jetzt hier mit Ihren Kungelrunden machen.
(Beifall AfD, FDP)
Meine Damen und Herren, am 22. April 2020 reichte die FDP-Fraktion einen Entwurf ein, der den Gemeinderäten und Kreistagen ermöglichen sollte, auch während der Pandemie Beschlüsse zu fassen. Dieser Entwurf wurde hier im Hause abgelehnt. Zusammengefasst haben Sie unseren Entwurf als unbeschließbar, als schlecht dargestellt. Sie haben die Notwendigkeit digitaler Sitzungen damals abgesprochen, weil es ja nicht mehr notwendig sei, weil ja jetzt wieder alle tagen können, Corona sei so gut wie vorbei. Dass es das nicht war, sehen wir heute. Aus einer Begründung möchte ich zitieren: „Wir haben uns sehr bewusst dafür entschieden, genau diese Punkte nicht […] [zur] Änderung der Thüringer Kommunalordnung […] aufzunehmen. Das liegt schlicht und ergreifend daran, dass das […] nicht so einfach zu lösen ist […] und es eben durchaus Abwägungs[punkte] sind, die wir breit diskutieren müssen. Hinzu kommt, dass wir […] momentan in einer Situation sind, wo ich nicht sehe, dass wir grundlegende Änderungen an der Thüringer Kommunalordnung vornehmen können und das auch adäquat mit den kommunalen Spitzenverbänden anhören können, die gerade wirklich mit anderen Sachen beschäftigt sind.“ Frau Henfling, das waren damals Sie. Danke schön.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Das habe ich überhaupt nie gesagt!) Danach kamen binnen weniger Monate zwei weitere Entwürfe: einer von der CDU, der dem ursprünglichen von uns auffällig ähnelte – er kann also doch nicht so schlecht gewesen sein –, und dann einer von R2G, der allerdings auch ein ganzes Konvolut an rot-rot-grünen Wunschvorstellungen enthielt – über 30 weitere Änderungen, obwohl Sie wenige Wochen zuvor keine Möglichkeit für grundlegende Änderungen gesehen haben. Das war dann schon erstaunlich. Und mittlerweile, meine Damen und Herren, war es Sommer. Es gab Anhörungen, schriftliche, dann mündliche, dann wieder schriftliche. Und dann wurde geschoben, weil es keine Einigung zwischen CDU und R2G gab, und das obwohl in den Anhörungen der Entwurf von R2G ausdrücklich und mit Nachdruck abgelehnt und in Teilen als verfassungswidrig bezeichnet wurde und obwohl Experten empfohlen haben, man solle die Entwürfe von FDP und CDU nehmen und auf deren Basis mit einigen Nachbesserungen zeitnah eine Lösung finden. Zeitnah, meine Damen und Herren! Auch das wurde in den Anhörungen mit Nachdruck gefordert.
(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Einschließlich
der CDU!) Im Januar 2021 – ein Dreivierteljahr nach unserem ersten Vorschlag – hat die FDP dann einen Vorstoß gewagt und einen Kompromiss eingebracht, damit wir hier weiterkommen. Wir wollten nun endlich in die konstruktive Debatte im Ausschuss gehen und mit Ihnen gemeinsam, meine Damen und Herren, eine Lösung finden. Wir haben alle Entwürfe und die Anhörungsergebnisse genommen, nebeneinandergelegt und einen neuen Entwurf vorgelegt. Da waren Sie alle so überrascht, dass Ihnen auch nichts Besseres einfiel, als diesen schnell noch mal in die Anhörung zu geben. Ich verweise wieder auf das Zitat: „[Ich sehe nicht], dass wir […] adäquat […] [die] kommunalen Spitzenverbände anhören können, die gerade wirklich mit anderen Sachen beschäftigt sind“. Ja, meine Damen und Herren, sie sind dann weiter beschäftigt worden. Im Ergebnis wurde der Entwurf wieder als grundsätzlich gut bewertet. Aber das geht natürlich nicht, dass die FDP einen guten Kompromiss vorschlägt. Anstatt nun endlich einmal inhaltlich zu debattieren, wurde lieber über Nacht ein in unseren Augen auch fauler Kompromiss von CDU und R2G zusammengeschustert. Auf die Anhörung dazu musste die FDP im Ausschuss drängen, meine Damen und Herren. Die Beschlussempfehlung wurde allerdings mit Ihren Stimmen im selben Atemzug beschlossen wie die Anhörung. Das heißt, noch nicht einmal das Feigenblatt haben Sie gewahrt, meine Damen und Herren. Sie haben nicht einmal das Feigenblatt gewahrt, so zu tun, als wären Ihnen die Stellungnahmen der Vertreter der Kommunen in Thüringen in irgendeiner Weise wichtig.
(Beifall AfD, FDP)
Natürlich können Sie Beschlüsse fassen, die von den Expertisen abweichen, gar keine Frage. Wird aber mehrfach ausdrücklich vor dem Vorhaben gewarnt, dann sollte man zumindest einmal darüber nachdenken. Es ist – mit Verlaub – schäbig, wenn der Gesetzgeber – also in dem Fall die schwarz-rotgrüne noch mal rote Mehrheit – schon von vornherein signalisiert, dass ihn die Stellungnahmen gar nicht interessieren. Im Übrigen hat uns meiner Meinung nach R2G damit wieder ein Beispiel dafür geliefert, was zu zunehmender Politikverdrossenheit führt: auf Biegen und Brechen den Entwurf eines politischen Wettbewerbers beiseitezuschieben, anstatt konstruktiv und miteinander zu einer gangbaren Lösung zu kommen. Diesen Vorwurf, meine Damen und Herren, auch von der Union, kann ich Ihnen nicht ersparen, Sie machen dieses Trauerspiel mit,
(Beifall AfD, CDU)
und das auf dem Rücken Ihrer Parteikolleginnen und Parteikollegen – nämlich der Präsidentin des Landkreistags und des Präsidenten des Gemeindeund Städtebunds. Die Menschen im Land erwarten von den Politikern, von uns allen, meine Damen und Herren, dass wir hier zusammenarbeiten und nicht mit Taschenspielertricks konstruktive, praktikable und gute Lösungen verhindert werden.
(Beifall AfD, CDU)
Und nun haben wir hier eine Beschlussempfehlung des Kommunalausschusses. Vermutlich haben sich CDU und R2G bereits geeinigt, das klang ja auch hier in den Reden so, dass sie das heute hier durchpeitschen werden. Für diesen Fall möchte ich Ihnen aber doch ein paar Sachen mit auf den Weg geben. Die stehen auch so in den Stellungnahmen der Spitzenverbände, die Sie hoffentlich doch noch gelesen haben, und wenn nicht, empfehle ich Ihnen das wenigstens heute Abend als Lektüre am Ende dieses Tages. Übrigens, Herr Sesselmann – Sie haben mich vorhin angesprochen –, gute Referentinnen fragen, wenn Sie etwas nicht finden, mal in der Verwaltung nach. Unsere Kollegin hat das getan und deshalb hatten wir die Kenntnisse darüber, was ich Ihnen auf Ihre Nachfrage 3 Minuten vor Sitzungsbeginn auch so gesagt habe. Das ist gute Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fraktion, das geht also so.
(Beifall FDP)
Die Anhörung hat ergeben, dass Ihr Über-NachtEntwurf voller Fehler und Widersprüche ist, dass Sie grundlegende Prinzipien, auf die Sie erst gepocht hatten, wie das Öffentlichkeitsprinzip und die Transparenz, nun über Bord werfen, dass dieser Entwurf nicht geeignet ist, auch nur im Ansatz in der Praxis zu einer Erleichterung der Arbeit der ehrenamtlichen – ich betone der ehrenamtlichen – Gemeinde- und Kreisräte zu führen, und dass Ihr Entwurf Konflikte in die kommunale Familie tragen wird. Davor, meine Damen und Herren, warnen wir Freien Demokraten ausdrücklich.
(Beifall FDP)
Ich möchte Ihnen mit Blick auf die verbleibende Redezeit nur kurz ein paar Auszüge geben, was an Ihrem Entwurf so grundsätzlich schlecht ist. Trotz wiederholter und ganz ausdrücklicher Forderungen, keine Regelungen aufzunehmen, die für eine schnelle Lösung von Ausnahmesituationen nicht notwendig sind, haben Sie weiter drei Neuregelungen beibehalten: eine verpflichtende Einwohnerfragestunde für jede Gemeinde, die Pflicht zur Beteiligung von Kinder- und Jugendparlamenten in jeder Gemeinde, ohne dass Sie Kostenregelungen für die Übertragung dieser neuen Aufgaben treffen. Ich möchte das klarstellen: Wir sind für eine solche Regelung, aber auch hier muss das Verfahren sauber laufen. Und die Änderung des Gemeindewirtschaftsrechts und des Öffentlichkeitsprinzips, die weder notwendig ist noch im Einklang mit der kommunalen Selbstverwaltung steht und auch zumindest in Bezug auf die gewählten Fristen für die Zustimmungsfiktion nicht praktikabel ist, meine Damen und Herren.
(Beifall FDP)
Diese Regelungen, die die Spitzenverbände ablehnen, finden sich in unserem Vorschlag übrigens nicht. Ihre Regelungen zu Videokonferenzen sind inkonsequent, denn der Gemeinderat muss eine vom Bürgermeister ausgerufene Notlage bestätigen in einer digitalen Sitzung, die nur in einer Notsituation möglich ist. Tut er das nicht, muss er die digitale Sitzung sofort beenden. Was dann passiert, regeln Sie nicht.
(Beifall FDP)
Auch sind Videokonferenzen nur möglich, wenn kein Mitglied persönlich anwesend sein kann. Mit Blick auf die Corona-Verordnung dürften wir alle hoffen, dass eine derartige Inzidenz mit solchen Maßnahmen nie eintritt. Das wäre dann nämlich eine totale Ausgangssperre für jedermann. Sie haben auch verkleinerte Gremien wie den Haupt- oder Kreisausschuss gestrichen, obwohl Sie selbst in Ihrer Begründung die Präsenz als oberstes Primat deklariert haben. In unserem Entwurf finden Sie die weiterhin.
(Beifall FDP)
Umlaufverfahren können nicht vom Bürgermeister oder Landrat angestrengt werden, aber vom Vorsitzenden einer Fraktion, der damit seine Kompetenzen überschreitet, die Sie gleichzeitig dem Bürgermeister und Landrat wegnehmen, meine Damen und Herren. Und Sie billigen Sperrminoritäten zu, indem Umlaufbeschlüsse verhindert werden können. Da die aber nur in eilbedürftigen Fällen möglich sind, wird das in der Praxis wohl eh nie zur Anwendung kommen, denn da wird der Bürgermeister oder der Landrat dann doch lieber selbst entscheiden, denn es ist ja eilig. Meine Damen und Herren, noch erwähnen möchte ich, dass in Ihrem Entwurf auch Telefonkonferenzen keine Rolle mehr spielen. Das wäre ja okay, wenn Thüringen in der Digitalisierung ganz weit vorn wäre – und damit meine ich nicht irgendwelche Dinge wie „Clubhouse“ und dergleichen. Nein, ich meine Breitbandausbau und Netzabdeckung vor allem im ländlichen Raum. Denn eben in diesen Gebieten, meine Damen und Herren, werden Sie mit Ihrem Entwurf nur eines erreichen: Einwohnerfragestunden und sonstigen Mehraufwand, aber keine Entscheidungsmöglichkeiten in Ausnahmesituationen, die wir so dringend brauchen.
(Beifall FDP)
Ganz nebenbei sei noch gesagt, wenn die Grünen mit einem Rechtsgutachten immer auf Transparenz und Öffentlichkeit gedrängt haben, dann sollten sie auch unserem Entwurf zustimmen, denn neben der Veröffentlichung von Abstimmungsergebnissen eröffnen wir auch die Möglichkeit von Stellungnahmen zu Beschlüssen bei Umlaufverfahren. Mehr Transparenz werden Sie wohl in Ausnahmesituationen nicht finden.
(Beifall FDP)
Und jetzt schaue ich zur Frau Präsidentin …
b) Sechstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung
Herr Bergner, ich finde es schon erstaunlich, was Sie jetzt alles hier vom Leder gelassen haben. Erst mal müssen Sie sich entscheiden, ob wir jetzt im Schweinsgalopp irgendwas durchpeitschen, was Sie uns vorwerfen, oder ob wir uns zu viel Zeit nehmen, in den Ausschüssen über einen Zeitraum von mehreren Monaten intensiv auch mit den kommunalen Spitzenverbänden solche gravierenden Regelungen zu besprechen. Beides zusammen widerspricht sich und passt nicht. Ich will auch für die Öffentlichkeit noch mal eines zum Verfahren klarstellen, weil Sie hier gejammert haben, wie wir hier mit Ihren Vorschlägen umgegangen sind. Es stimmt, es war die FDP, die einen ersten Gesetzentwurf in dieses Haus eingebracht und entsprechende Vorschläge zur Diskussion gestellt hat. Diesen Gesetzentwurf haben ganze vier Fraktionen, Linke, SPD, Grüne und auch die CDU, als nicht konsensfähig eingeschätzt. Dann war es die CDU-Fraktion, die einen zweiten Gesetzentwurf vorgelegt hat. In der Zeit war Ihr Gesetzentwurf noch nicht mal an den Ausschuss überwiesen worden, weil wir die Notwendigkeit einer intensiven Beratung im Innenausschuss dazu nicht gesehen haben. Es war meine Fraktion, die sich in der zweiten Lesung, als Ihr Gesetzentwurf abgelehnt werden sollte, ausdrücklich dafür ausgesprochen hat, nun doch Ihren Entwurf an den Innenausschuss zu überweisen, um den gemeinsam mit der CDU-Fraktion zu beraten. Zu dem Zeitpunkt hatten wir als Koalitionsfraktionen einen eigenen dritten Gesetzentwurf angekündigt. Nur deshalb hat der Gesetzentwurf überhaupt eine Chance gehabt, gemeinsam mit den Gesetzentwürfen von CDU, Linke, SPD und Grünen mit den kommunalen Spitzenverbänden diskutiert zu werden. So viel zur Redlichkeit. Ich kann Ihnen sagen: Aufgrund der Erfahrungen, die ich jetzt in diesem Verfahren mit Ihnen gesammelt habe, werden wir uns davor hüten, das noch mal zu wiederholen.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Die sind ge-
wählt worden! Das ist ja unglaublich!) Frau Henfling hat einen sehr guten Vorschlag gemacht, was die demokratische Legitimation der kommunalen Spitzenverbände angeht. Beim Landkreistag im Präsidium sind zumindest ein paar Mitglieder der Kreistage vertreten, beim Gemeindeund Städtebund fehlt so was gänzlich. Das ist ein abgeschotteter Raum von Bürgermeistern und übrigens auch VG-Vorsitzenden. Die Vizepräsidentin des Gemeinde- und Städtebunds ist eine VG-Vorsitzende. Die Aufgabe der Verwaltungsgemeinschaften ist der übertragene Wirkungskreis von kleinen Gemeinden, die aus eigener Kraft nicht mehr in der Lage sind, den übertragenen Wirkungskreis zu bewerkstelligen.
(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Lupenreiner
Demokrat!) Da eine demokratische Legitimation für eine umfassende Stellungnahme, was den Öffnungsraum für demokratische Prozesse vor Ort angeht, herzuleiten, wage ich zumindest zu bezweifeln. Wir sollten auch ernsthaft darüber reden, in besonderen Formen auch die gewählten Mitglieder in den Gemeinderäten, Stadträten und Kreistagen künftig stärker in unseren Abwicklungsprozessen zu beteiligen. Herr Bergner, ich will es dazusagen: Die AG Selbstverwaltung ist nicht das Gremium, was wir darunter verstehen.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Weil hier betont wurde, dass nun endlich auch Thüringen den Weg geht, digitale Ratssitzungen zu eröffnen, will ich nur darauf hinweisen: Es gibt bisher in der Bundesrepublik vier Bundesländer, die überhaupt diese gesetzliche Option ermöglicht haben. Das sind Sachsen, Sachsen-Anhalt, RheinlandPfalz und Baden-Württemberg. Wir regeln ausdrücklich nicht nur, dass in Pandemiezeiten – wie jetzt – digitale Ratssitzungen stattfinden können, sondern wir schaffen auch Optionen, dass die Gremien in künftigen Fällen, die gleichgelagert sind, wenn außergewöhnliche Situationen eintreten, zum Beispiel in Katastrophenfällen, digital tagen können. Das ist also keine Regelung für einen Übergangszeitraum, sondern kann perspektivisch in den nächsten Jahren im Bedarfsfall immer mal wieder zur Anwendung kommen. Herr Walk, ich will zur Erläuterung auch etwas sagen, weshalb wir vorgeschlagen hatten, dass pflichtige Rechnungsprüfungsausschüsse vor Ort geschaffen werden sollten, und weshalb die Bürgermeister im Entlastungsverfahren nicht daran teilhaben sollten: weil sie Betroffene sind. Das sind diejenigen, die den Verwaltungsvollzug organisiert haben und die verantwortlich dafür sind, dass bestimmte Abweichungen von der beschlossenen Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan in den Gremien eingetreten sind. Insofern ist natürlich auch ganz klar, dass derjenige, der den Vollzug innegehabt hat, nicht derjenige sein kann, der im Zweifelsfall am Ende im Entlastungsverfahren die entscheidende Stimme beitragen kann, um sich selbst zu entlasten. Das ist ein Interessenskonflikt, den wir lösen wollten. Jetzt noch mal zum Stichwort der „Öffentlichkeit der Ausschüsse“: Sie stellen es immer so dar, als würde eine Debatte vor Ort gänzlich unmöglich gemacht, wenn die Diskussion dazu im öffentlichen Raum stattfindet. Ich will noch mal darauf hinweisen: Der Grundsatz der Kommunalordnung regelt ausdrücklich die Öffentlichkeit. Das ist das erste Prinzip. Nur in ganz bestimmten, wenigen Fällen, darf, muss davon abgewichen werden, weil zum Beispiel berechtigte, schutzwürdige Interessen von Dritten dem entgegenstehen – persönliche Sachen, Grundstücksangelegenheiten, Vertragsinhalte usw., usf. In diesen wenigen Fällen eröffnet die Kommunalordnung die Möglichkeit oder sogar die Pflicht, das im nicht öffentlichen Teil zu behandeln. Diese Möglichkeit besteht weiterhin. Das gibt es auch jetzt schon. Frau Henfling hat es gesagt, Herr Walk hat es auch gesagt: In Eisenach und Ilmenau beispielsweise sind vom Prinzip her alle Ausschüsse öffentlich und trotzdem gibt es immer, im Regelfall bei jedem Ausschuss, auch beim Gemeinderat und Stadtrat, einen nicht öffentlichen Teil. Das ist doch überhaupt kein Problem. Aber es muss doch die Möglichkeit geben, dass bestimmte Sachen, die am Ende sowieso im öffentlichen Teil entschieden werden, wo es gegebenenfalls auch noch mal eine Aussprache gibt, dass dazu im vorgelagerten Bereich, in den Ausschüssen die Debatte öffentlich stattfindet. Da will ich auf einen Konflikt hinweisen: Es war ja gerade der Gemeinde- und Städtebund, der sich bei unserem Vorschlag, dem umfangreichen Gesetzentwurf, dagegen ausgesprochen hat, bereits Satzungsentwürfe öffentlich auszulegen – ich bin auf Kita- und Friedhofsgebühren eingegangen. Die Einwohnerinnen und Einwohner haben nicht mal die Chance, die Debatte in den Ausschüssen zu verfolgen. Die haben auch nicht die Möglichkeit, dass, bevor die Satzungsbeschlüsse in den Gemeinderäten, Stadträten und Kreistagen erfolgen, diese Unterlagen vorher eingesehen werden können. Da geht es nur darum, dass ich irgendwo im Rathaus die Unterlagen lesen kann. Sie wollen das weiterhin entdemokratisieren, Sie wollen das der Öffentlichkeit entziehen.
(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Parlamentari-
sche Demokratie, nenne ich das!) Die Öffentlichkeit soll am Ende nur Kenntnis erlangen, wenn irgendwo im Amtsblatt oder in der Tageszeitung der Satzungstext veröffentlicht wird. Das sind doch genau die Probleme, weshalb viele Bürgerinnen und Bürger am Ende sagen, ich hatte nicht die Möglichkeit, das transparent nachzuvollziehen, ich wusste nicht, was auf mich zukommt.
(Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Dafür gibt
es Bürgerfragestunden!) Diese ganzen Diskussionen kennen Sie ja aus der Vergangenheit. Deswegen wäre es hilfreich gewesen, wenn wir die Frage der vorherigen öffentlichen Auslegung als ergänzendes Element für mehr Transparenz und mehr Offenheit im Verwaltungshandeln hätten hier verankern können.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Deswegen, Herr Walk, lohnt sich diese Debatte heute, auch wenn sie mitunter stärker und auch weniger emotional vorgetragen wird. Aber sie lohnt sich. Sie lohnt sich auch deshalb, weil ganze viele Punkte offengeblieben sind, die aus unserer Sicht in einem künftigen Landtag, wenn der neu gewählt wird, wieder auf die Tagesordnung dieses Hauses gehören. Deswegen hatte ich gesagt, wir werden im Vorfeld der Landtagswahl im September genau diese Punkte öffentlich zur Diskussion stellen. Dann haben am Ende die Thüringerinnen und Thüringer die Möglichkeit, für klare Mehrheitsverhältnisse in diesem Haus zu sorgen. Herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
b) Sechstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung
Sehr verehrte Kollegen, sehr geehrter Herr Kollege Walk, Sie beteiligen sich als CDU hier an einem allgemeinen AfD-Bashing. Wissen Sie, aus Ihren Reihen sind Abgeordnete, die aus dieser schwierigen Situation Profit schlagen, und Sie sollten der Letzte sein, der sich hier hinstellt und AfD-Bashing betreibt.
(Beifall CDU)(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Ja, aber Sie
doch nicht!) Wer mit Dreck wirft, sollte sehr gut aufpassen.
(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Das sagt der
Richtige!)
(Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Dann schauen Sie sich mal Ihre Skandale an! Vollversagen!)
(Unruhe DIE LINKE)
Herr Walk, dann hatten Sie uns vorgeworfen, wir beschäftigten uns zu sehr mit Vorschriften der Verfassung, wir hätten verfassungsrechtliche Bedenken. Da muss ich Ihnen sagen: Diese Information der verfassungsrechtlichen Bedenken zu Artikel 95 habe ich aus Ihrer Rede, die Sie damals gehalten haben. Denn Sie hatten damals auch verfassungsrechtliche Bedenken geäußert bezüglich der Volksvertretung.
(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Aber Sie doch
nicht!) Jetzt noch was, Herr Walk: Wenn wir keinen eigenen Antrag einbringen, wie Sie uns vorwerfen, dann müssen Sie sich doch schon aus strategischen Gesichtspunkten die Frage stellen, warum nicht.
(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Weil Sie es
nicht können!) Ich habe Ihnen das vorhin erklärt. Ich habe gesagt, wir hätten vollumfänglich der Drucksache 7/1188 der rot-rot-grünen Koalition zugestimmt. Und jetzt, Frau Henfling, Sie hatten gesagt: Bringschuld. Das ist richtig.
(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Das ist ein
Witz!) Aber dadurch, dass Sie ideologische Scheuklappen haben
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Das sind keine ideologischen Scheuklappen! Das ist Selbstschutz!) und mit uns nicht reden, ist Ihnen nicht aufgefallen, dass wir Ihrem Antrag zugestimmt hätten. Das ist das Problem. Sie haben jetzt einen faulen Kompromiss erzielt und Sie hätten ein sehr gutes Ergebnis erzielen können. Das haben Sie leider hiermit verfehlt. Dann gibt es natürlich auch noch weitere Bedenken, die in der Kommunalordnungsänderung angebracht sind, § 40 Abs. 4 beispielsweise. Für Livestreaming, was hier angedacht werden soll, werden Lizenzen benötigt. Das heißt, so eindeutig ist das nicht. Die Gesetzesvorlage, die Sie hier vorgelegt haben, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist und bleibt nach wie vor ein fauler Kompromiss. Herzlichen Dank noch, Herr Bergner, dass Sie mich auf diese Stellungnahme hingewiesen haben. Ich habe versucht, das vorhin zu recherchieren. Ich bin jetzt mittlerweile in das System reingekommen, ich hatte vorhin Schwierigkeiten. Vielen Dank noch mal für die Hinweise.
(Beifall AfD)
b) Sechstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung
Gibt es noch weiteren Redebedarf aus den Reihen der Abgeordneten? Das sehe ich jetzt nicht mehr. Dann erteile ich Frau Staatssekretärin Schenk aus dem Kommunalministerium das Wort für die Landesregierung.
b) Sechstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Man kann ja zunächst einmal festhalten: Jeder der drei Gesetzentwürfe zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung, über die jetzt hier umfänglich diskutiert wurde, hat ja ein gemeinsames Ziel verfolgt, und zwar gab es ganz offensichtlich parteiübergreifenden Konsens, dass Möglichkeiten eröffnet werden sollen, digital und online zu tagen. Nach einer schriftlichen und einer mündlichen Anhörung im Herbst des letzten Jahres und deren Auswertung im Innen- und Kommunalausschuss unternahm die FDP-Fraktion – das wurde hier mehrfach richtig dargestellt und ist vielleicht auch zur Vermeidung von Legendenbildung erneut wieder hilfreich – den Versuch, diese unterschiedlichen Gesetzentwürfe zu vereinen und auch die vorgetragenen Bedenken, die von den kommunalen Spitzenverbänden vorgebracht wurden, irgendwie in diesen Prozess mit aufzunehmen. Entstanden ist daraus die Vorlage 7/1587, die auch der schriftlichen Anhörung zugeführt wurde. Der Abgeordnete Bilay hat gerade den Hintergrund dazu dargestellt. Sowohl die Anhörung zu den Gesetzentwürfen im Herbst letzten Jahres als auch die Anhörung zu dem Änderungsantrag der FDP-Fraktion in der Vorlage 7/1587 haben ergeben, dass die Regelungen zur Beratung und Beschlussfassung kommunaler Gremien in Ausnahmesituationen wie der Pandemie allgemein begrüßt werden, was auch der Konsens hier im Hohen Haus war, dass es aber um eine rechtssichere und praktikable Sache gehen muss. Die kritischen Anmerkungen der Angehörten haben deutlich gemacht, dass der vorliegende Änderungsantrag der FDP-Fraktion noch keine Lösung bietet, die genau diese beiden Aspekte sinnvoll vereint – nämlich Praktikabilität und Rechtssicherheit. Das ist auch aus Sicht der Landesregierung so. Das ergibt sich insbesondere daraus – das haben wir bereits im Ausschuss dargestellt –, dass die im Änderungsantrag der FDP-Fraktion vorgesehenen Regelungen nicht sofort angewendet werden können und zumindest die Zusammensetzung der Hauptausschüsse bzw. Kreisausschüsse in den Geschäftsordnungen der Kommunen zunächst erst neu zu regeln sind. Das erfordert möglicherweise aber gerade dann eine zeitaufwendige Verständigung, wenn diese nicht möglich ist, weil wir aufgrund der Pandemie ja vermeiden wollen zusammenzukommen. Die im Antrag der FDP-Fraktion vorgesehene Übertragung von Entscheidungskompetenzen auf den Hauptausschuss läuft zudem den Regelungen der Thüringer Kommunalordnung zur Kompetenzverteilung zuwider. Nach diesen aus dem Verfassungsrecht abgeleiteten Regelungen entscheidet der Gemeinderat als das von den Gemeindebürgern unmittelbar demokratisch legitimierte Organ über die bedeutenden Angelegenheiten der Gemeinde. Dies wird mit dem Antrag der FDP-Fraktion unterlaufen, indem der Hauptausschuss unabhängig von einer besonderen Dringlichkeit in eigener Verantwortung über diese bedeutenden Angelegenheiten der Gemeinde entscheidet, und zwar für eine vom Bürgermeister oder der Bürgermeisterin bestimmte Dauer dieser entsprechenden Ausnahmesituation.
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: In Verbin-
dung mit den zuständigen Behörden!) Entsprechend würde das auch für die Kreisausschüsse gelten. Darin sehen wir die schon dargestellten Probleme. Darüber hinaus wären weitere Ergänzungen und Konkretisierungen des Änderungsantrags der FDPFraktion in der Vorlage 7/1587 erforderlich gewesen, auf die ich jetzt nicht erneut im Einzelnen eingehen möchte. Im Ergebnis muss aber gesagt werden, dass der Gesetzentwurf der FDP-Fraktion auch in der Gestalt des durch Sie angesprochenen Änderungsantrags in der Praxis nicht erfolgreich umsetzbar sein dürfte. Sehr geehrte Damen und Herren, mit dem gemeinsamen Änderungsantrag der CDU-Fraktion und der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 3. März 2021 in der Vorlage 7/1799 hat der Gesetzentwurf der CDU-Fraktion die Fassung erhalten, deren Annahme im Plenum der Innen- und Kommunalausschuss am 4. März 2021 empfohlen hat. Der Schwerpunkt der damit vorgeschlagenen Regelungen betrifft Sitzungen und Entscheidungen in Ausnahmesituationen wie der Corona-Pandemie. Hier ist nun ein gestuftes Verfahren vorgesehen. So können die Kommunen in Notlagen zunächst Sitzungen ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder insbesondere in Videokonferenzen durchführen. Aber gleichzeitig wird es auch möglich gemacht, wenn dies aus technischen Gründen nicht möglich ist, eine Durchführung im Umlaufverfahren zu etablieren. Damit ist im Prinzip genau der Kunstgriff erreicht, der erreicht werden soll, nämlich etwas, was eine sehr starre Sache ist, hinreichend flexibel zu machen, um auf bestimmte Notlagen flexibel reagieren zu können. Denn es wäre nichts erreicht, wenn die kommunale Familie vor der Herausforderung stünde, diese ermöglichten Videokonferenzen dann wieder nicht nutzen zu können. Das angesprochene gestufte Verfahren ist insofern ein guter Kompromiss und aus Sicht der Landesregierung kein fauler. Aus Sicht der Landesregierung stellt der Vorschlag mit einer umfangreichen Begründung, die den Kommunen auch die Anwendung der neuen Regeln stark erleichtern dürfte, einen guten Kompromiss dar, um auch Handlungsoptionen zu eröffnen, wenn wir uns in einer Krise befinden. Das Ministerium für Inneres und Kommunales ist selbstverständlich bereit, den Kommunen ergänzende Anwendungshinweise insbesondere zu den vom Gemeinde- und Städtebund und dem Thüringischen Landkreistag in der schriftlichen Anhörung aufgeworfenen Fragen zu geben. Gelebte Kommunalliebe bedeutet gerade, nicht bloß Regeln zu schaffen, sondern auch die Anwendbarkeit sicherzustellen. Und sie bedeutet auch, dass wir bei Kommunalliebe nicht nur über Bürgermeister und Bürgermeisterinnen, Landrätinnen und Landräte, sondern auch über die vielen ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder sowie Kreis- und Stadträte sprechen, die auch ein Interesse und einen Bedarf daran haben, sich zu informieren und Entscheidungen zu treffen, denn sie sind am Ende genau wie die Bürgermeisterinnen die demokratisch gewählten Vertreterinnen und Vertreter.
(Beifall DIE LINKE)
Ich komme noch zu den weiteren Punkten, die in dem Änderungsantrag aufgegriffen werden sollen. So sollen die Einwohnerfragestunden in Ratssitzungen zukünftig obligatorisch sowie eine Regelung zur stärkeren Beteiligung von Kindern und Jugendlichen neu aufgenommen werden. Mit dieser Regelung wird aus Sicht der Landesregierung ein Beitrag für mehr Transparenz und gegen die zunehmende Politikverdrossenheit der Menschen geleistet. Wer sich einbringen kann und auf unkompliziertem Weg in Angelegenheiten der örtlichen Gemeinde Auskunft erhält, der ist auch bereit, sich für die örtliche Gemeinschaft langfristig zu engagieren. Das gilt erfahrungsgemäß insbesondere für junge Menschen. Die bisherige Obergrenze von sechs Mitgliedern plus Bürgermeister oder Bürgermeisterin bzw. Landrätin oder Landrat im Haupt- und Kreisausschuss wird aufgehoben. Durch diese Aufhebung der Obergrenze erhalten die Kommunen die Möglichkeit, individuell auf die örtlichen Gegebenheiten zu reagieren und so eine wesentlich bessere Spiegelbildlichkeit der Mehrheitsverhältnisse in den Haupt- oder Kreisausschüssen zu erreichen, was aus Sicht der Landesregierung die demokratische Legitimation nachhaltig verbessert.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Nicht zuletzt in § 71 der Thüringer Kommunalordnung, der die Gründung, Übernahme und Erweiterung von Unternehmen regelt, wird klargestellt, dass die Bereiche der Gesundheitsversorgung und vorsorge, des öffentlichen Nahverkehrs und des ‑ öffentlichen Wohnungsbaus nicht den Einschränkungen der Subsidiaritätsklausel des § 71 Abs. 4 unterfallen. Zudem werden die Möglichkeiten auch zur kreisübergreifenden wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen im Bereich der Gesundheitsleistungen moderat erleichtert. Damit erhalten insbesondere kommunale Krankenhäuser die Möglichkeit, wirtschaftliche Unternehmensstrukturen zu schaffen und im Wettbewerb mit privaten Klinikbetreibern zu bestehen. Gleichzeitig werden die Interessen der angrenzenden Gebietskörperschaften durch eine Widerspruchslösung angemessen gewahrt. Aus Sicht der Landesregierung ist die Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses daher insgesamt ausdrücklich zu begrüßen. Abschließend, Herr Braga, möchte ich mir noch einen Kommentar zu Ihrem Zwischenruf erlauben, der die Abgeordnete Henfling betrifft, was man ja von ihren Reihen nicht hören kann. Wenn Sie hier reinrufen, dass es sich um eine ignorante Person handelt, würde ich Ihnen den Tipp geben, in Ihrer Fraktion mal für das Tragen einer Maske zu sorgen, denn ignorant gegenüber allen Mitgliedern ist es, die Gesundheit so nachhaltig zu gefährden.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
b) Sechstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung
Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Wir kommen dann zu den Abstimmungen. Zunächst ist direkt über den Gesetzentwurf der Fraktion der FDP in der Drucksache 7/651 – Neufassung – in der dritten Beratung abzustimmen. Wer diesem Gesetzentwurf die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der FDP-Fraktion. Wer ist gegen diesen Gesetzentwurf? Das sind die Stimmen aus den Koalitionsfraktionen, der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion. Gibt es Enthaltungen? Die kann ich nicht erkennen. Damit ist dieser Gesetzentwurf abgelehnt. Wir kommen dann zur Abstimmung zu dem Gesetzentwurf in der Drucksache 7/869. Da müssen wir zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 7/2865 abstimmen. Wer möchte diesem Änderungsantrag seine Zustimmung geben? Das sind die Kolleginnen und Kollegen aus der FDP-Fraktion. Wer stimmt gegen diesen Änderungsantrag? Das sind die Stimmen aller anderen Fraktionen des Hauses. Gibt es Stimmenthaltungen? Die gibt es nicht. Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt. Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses in der Drucksache 7/2848. Wer dieser Beschlussempfehlung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Abgeordneten von den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der CDU. Wer stimmt gegen diese Beschlussempfehlung? Das sind die Abgeordneten der FDP-Fraktion und die Abgeordneten der AfD-Fraktion. Gibt es Stimmenthaltungen? Die gibt es nicht. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen. Damit stimmen wir jetzt über den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU in der Drucksache 7/869 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung ab. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind erneut die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der CDU. Wer stimmt dagegen? Das sind die Stimmen aus der FDP-Fraktion und der AfD-Fraktion. Gibt es Stimmenthaltungen? Die gibt es nicht. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen. Und wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer diesem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung die Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich von seinem Platz zu erheben. Das sind erneut die Abgeordneten aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der CDU. Wer stimmt dagegen? Das sind die Abgeordneten der FDP-Fraktion und der AfD-Fraktion. Gibt es Stimmenthaltungen? Die gibt es nicht. Damit ist der Gesetzentwurf auch in der Schlussabstimmung angenommen. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 7/2864. Wer möchte diesem Entschließungsantrag zustimmen? Das sind die Abgeordneten der FDP-Fraktion und der AfD-Fraktion. Wer stimmt gegen diesen Entschließungsantrag? Das sind die Koalitionsfraktionen und die CDU-Fraktion. Damit ist dieser Entschließungsantrag abgelehnt und ich schließe damit diesen Tagesordnungspunkt. Der Tagesordnungspunkt 3 war von der Tagesordnung abgesetzt worden, sodass wir jetzt zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 4 kommen. Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drucksache 7/1986 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung - Drucksache 7/2712 ZWEITE BERATUNG Das Wort hat hierzu Herr Abgeordneter Montag aus dem Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung zur Berichterstattung. Bitte.
Thüringer Gesetz zur parlamentarischen Beteiligung an den Maßnahmen nach § 32 Infektionsschutzgesetz
Werte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, der Gesetzentwurf der Fraktion der FDP in der Drucksache 7/1986, Thüringer Gesetz zur parlamentarischen Beteiligung an den Maßnahmen nach § 32 Infektionsschutzgesetz vom 28.10.2020, wurde im Rahmen des Sonderplenums am 03.11.2020 in der 34. Sitzung des Landtags in erster Lesung beraten und an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung federführend sowie den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen. Der Gesetzentwurf sieht vor, bereits bestehende Rechtsverordnungen zur Eindämmung von Pandemien wie beispielsweise der aktuell grassierenden COVID-19-Pandemie unter einen Zustimmungsvorbehalt des Parlaments zu stellen. Dabei kann der Landtag entweder selbst in einer Sitzung über einzelne Maßnahmen beraten und entscheiden oder diese Aufgabe an einen neu zu berufenden Sonderausschuss des Landtags delegieren. Dieser Ausschuss kann dann in kürzester Zeit einberufen werden und auch durch die Möglichkeit von digitalen Sitzungen schnell über geplante Änderungen der diversen Verordnungen entscheiden. In Eilfällen können Änderungen der Verordnung auch ohne Zustimmung des Parlaments erfolgen. Sie bedürfen dann aber einer nachträglichen Genehmigung durch das Parlament. Auch bestehenden Rechtsverordnungen muss das Parlament zustimmen. Das gilt auch für mögliche künftige regionale Maßnahmen, falls die Zahl der Neuinfizierten in bestimmten Gebieten ansteigt. Dagegen bedarf es der parlamentarischen Zustimmung bei einer Rücknahme der Beschränkungen nicht. Der vorliegende Gesetzentwurf wurde im Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung in drei Sitzungen erörtert und diskutiert, und zwar in seiner 12., 14. und 19. Sitzung am 5. November 2020, am 3. Dezember 2020 und am 28. Januar 2021. Im schriftlichen Anhörungsverfahren wurden sieben Stellungnahmen abgegeben. Diese teilten das Anliegen des Gesetzentwurfs, das Parlament in grundrechtsrelevanten Regelungen auch während der Pandemie einzubinden, wenngleich es zur konkreten Ausgestaltung des Gesetzentwurfs unterschiedliche Auffassungen gab. Der Gesetzentwurf war auch Gegenstand eines Online-Diskussionsforums gemäß § 96 Abs. 2 der Geschäftsordnung, welches in der Zeit vom 12. November 2020 bis 10. Dezember 2020 geöffnet war. In diesem Zeitraum sind allerdings keine Beiträge eingegangen. In der 19. Sitzung des Ausschusses am 28. Januar 2021 wurde der Gesetzentwurf abschließend beraten. Der Ausschuss empfiehlt mehrheitlich die Ablehnung des Gesetzentwurfs bei einer Zustimmung und einer Enthaltung. Diese ist der Ihnen vorliegenden Beschlussvorlage in der Drucksache 7/2712 entsprechend zu entnehmen. Vielen Dank.
(Beifall FDP)
Thüringer Gesetz zur parlamentarischen Beteiligung an den Maßnahmen nach § 32 Infektionsschutzgesetz
Vielen Dank. Ich eröffne die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt und erteile zunächst als erstem Redner in der Aussprache Herrn Abgeordneten Dr. König von der CDU-Fraktion das Wort.
Thüringer Gesetz zur parlamentarischen Beteiligung an den Maßnahmen nach § 32 Infektionsschutzgesetz
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, das Ziel des vorliegenden Gesetzentwurfs der FPD, eine stärkere parlamentarische Beteiligung an den Maßnahmen nach § 32 Infektionsschutzgesetz einzufordern, ist nachvollziehbar und unterstützenswert – gerade wenn Grundrechte über einen längeren Zeitraum eingeschränkt werden, wie dies aktuell geschieht. Ich möchte daran erinnern, dass es die CDU-Fraktion war, die mit ihrem Antrag „Sicher durch die Krise“ als erste Fraktion eine stärkere Parlamentsbeteiligung eingefordert hat. Trotz des unterstützungswürdigen Ziels ist es aus unserer Sicht aber auch geboten, den Gesetzentwurf der FDP auf seine Praxistauglichkeit zu überprüfen. Dies möchte ich in drei Punkten tun. Punkt 1 – Zeitspanne der Entscheidungsfindung: In den letzten Monaten und Wochen mussten wir die Erfahrung machen, dass sich das Infektionsgeschehen mitunter in wenigen Tagen dramatisch verändert. Dies hatte Entscheidungen auf Bundesebene zur Folge – das heißt im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz mit der Kanzlerin –, die schnell in den einzelnen Bundesländern umgesetzt werden mussten. Genau hier liegt der Knackpunkt im FDPGesetzentwurf, wie Dr. Benjamin Höhne vom Institut für Parlamentarismusforschung in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf treffend formuliert – ich zitiere –: „Aber selbst wenn übliche parlamentarische Verfahren beschleunigt werden würden, beispielsweise durch einen ,Sonderausschuss‘ wie im vorliegenden FDP-Gesetzentwurf gefordert, ist für den legislativen Weg mehr Zeit als für den ministerialbürokratischen aufzuwenden – Zeit, die bei der Pandemiebekämpfung knapp ist.“ Deswegen, so bedauerlich es ist: Wir können uns in einer Pandemie, in der es schnell zu entscheiden gilt, die normalerweise üblichen Meinungs- und Entscheidungsprozesse in ihrer zeitlichen Notwendigkeit in der Regel kaum leisten. Punkt 2 – Bildung eines Sonderausschusses: Anders als die FDP, die in ihrem Antrag die Vorteile eines kompetenzübergreifenden Sonderausschusses „Corona“ beschreibt, sehen wir als CDU-Fraktion die bestehenden Strukturen des Thüringer Landtags als ausreichend an. Für uns ist die Befassung im zuständigen Fachausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung und im Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport der richtige Weg, was sich auch in den letzten Monaten gezeigt hat. Außerdem ist dieses Verfahren, mit den aktuellen Ausschüssen des Landtags zu arbeiten, auch flexibler, wie wir gesehen haben, als der Wirtschaftsausschuss auch zur Diskussion um den Stufenplan mit hinzugeladen wurde. Die bestehenden Strukturen sind deshalb für uns ausreichend. Punkt 3 – Zustimmung des Landtags zu den Corona-Verordnungen: Die im Gesetzentwurf der FDP geforderte Zustimmung zu den Corona-Rechtsverordnungen liegt aktuell – wie wir alle wissen – außerhalb der Gesetzgebungskompetenz des Landtags, da Rechtsverordnungen weiterhin von der Landesregierung erlassen werden. Diese Kompetenz soll nun mit dem vorliegenden Gesetzentwurf auf das Parlament übertragen werden. Dies ist vor dem Hintergrund einer längeren Einschränkung der Grundrechte vollkommen legitim und nachvollziehbar, wie ich am Anfang schon genannt habe. Aber hier müssen wir auch schauen, was das in der Praxis bedeutet. Denn wir befinden uns hier im Thüringer Landtag auch in einer Situation, wo keine klaren Mehrheiten im Parlament zu finden sind. Das heißt, gerade vor diesem Hintergrund ist es auch schwierig, Entscheidungen zu treffen – gerade in kurzen Zeiträumen. Wenn wirklich das Parlament entscheiden soll, auch außerhalb dieses „Corona“Ausschusses, ist des Weiteren zu berücksichtigen, dass in dieser Pandemiesituation immer viele Abgeordnete zusammenkommen müssen, um zu entscheiden. Und die dritte Frage ist natürlich: Was passiert, wenn sich das Parlament nicht einigen kann? Können dann Maßnahmen nicht umgesetzt werden? Deswegen sehen wir hier ein Problem, wenn es um die Pflichtzustimmung des Landtags geht. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir haben im Dezember 2020 hier im Thüringer Landtag ein schlankes, schnelles Verfahren beschlossen, um die Beteiligung des Parlaments während der Corona-Pandemie sicherzustellen. Dieses Verfahren wenden wir seitdem an. Ich muss im Rückblick auf die letzten drei, vier Monate sagen: Das Verfahren verspricht mehr, als es aktuell umsetzt. Das liegt nicht an den Abgeordneten. Ich habe keine grundlegende Kritik an dem Verfahren. Aber ich habe eine grundlegende Kritik an dem Agieren der Landesregierung im Rahmen dieses Verfahrens. Das möchte ich auch an einigen Punkten festmachen. Zum Beispiel das Thema der Beteiligung oder auch der Verordnungsentwürfe, wenn sie zugeleitet werden. Wir mussten erst im Ausschuss einfordern, dass wir den Verordnungsentwurf als Parlamentarier zeitgleich mit den Kommunen bekommen. Das haben wir angesprochen, haben gesagt, wie es sein kann, dass die Kommunen vor Ort schon den Verordnungsentwurf haben und wir den erst nachgelagert bekommen.
(Beifall CDU)
Das wurde mittlerweile beseitigt. Wir bekommen den jetzt zeitgleich, obwohl ich dann wieder erfahren habe, der überarbeitete Verordnungsentwurf …
(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Wir nicht!)(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Doch, doch!)
Doch, im Parlament kriegen wir den zeitgleich über den Ältestenrat zugeleitet. Das ist ja das Verfahren. Der Ältestenrat leitet das zu, dann beraten wir im Ausschuss und im Ältestenrat wird das Verfahren abgeschlossen. In dem Rahmen bekommen wir die Sachen zugeleitet. Aber: Wir als Parlamentarier haben es am Anfang später als die kommunale Ebene bekommen. Was ich eben noch ausführen wollte, ist, dass zum Beispiel gestern die kommunale Ebene schon den fertigen Verordnungsentwurf bekommen hatte. Wir als Parlamentarier haben den noch nicht. Das kann nicht sein. Hier hat die Regierung die Kriterien, die wir im Dezember aufgestellt haben, einzuhalten. Das ist bisher nicht passiert. Des Weiteren haben wir die ersten Verordnungen immer erst im Nachgang beraten, wo sie schon beschlossen waren, was aus unserer Sicht nichts mit dem beschlossenen Verfahren zu tun hat. Was mir auch fehlt, ist das Eingehen der Landesregierung auf die Stellungnahmen, wenn Punkte aus den Stellungnahmen abgelehnt wurden, was für uns aktuell auch nicht ersichtlich ist. Jetzt ist in den letzten zwei Wochen noch eine neue Dimension hinzugekommen. Es wird erst ein Entwurf zugeleitet, dann gibt es eine Kabinettssitzung im Vorfeld, dann werden noch mal neue Dinge beschlossen, dann bekommen wir den neuen Verordnungsentwurf als Tischvorlage, haben dann 10 Minuten Zeit, zu lesen und dann unsere Stellungnahmen abzugeben. Das ist aus meiner Sicht kein fairer Umgang mit dem Parlament und das darf auch nicht wieder passieren. Wie gesagt, es ist diese Woche das zweite Mal passiert. Für die Zukunft: Wir werden uns das nicht mehr gefallen lassen und das noch deutlicher kritisieren. Was mich wirklich – damit möchte ich schließen – ärgert, ist, dass bei dem langen Verfahren, was wir in Thüringen haben, die Verordnung mal pauschal um eine Woche verlängert und das dann damit begründet wird, dass das Parlamentsverfahren so lange dauert.
(Beifall CDU)
Es liegt nicht am Parlament, es liegt daran, dass die Regierung gar nicht leistungsfähig ist, innerhalb kürzester Zeit die neuen MPK-Beschlüsse in Verordnungen umzusetzen, wie das in anderen Bundesländern möglich ist. Deswegen: Schieben Sie den Schwarzen Peter dafür, dass sie nicht vorankommen, nicht dem Parlament in die Schuhe! Es liegt am Regierungshandeln. Stellen Sie das ab, damit die Bürger im Gleichklang, was die Termine angeht, in Deutschland laufen. Die Thüringer haben das verdient. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU)
Thüringer Gesetz zur parlamentarischen Beteiligung an den Maßnahmen nach § 32 Infektionsschutzgesetz
Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, also wir sind uns ja bei vielem einig. Aber ich muss mich doch ein bisschen über den Redebeitrag des Kollegen hier wundern, weil ich das Verfahren ganz anders in Erinnerung habe. Es gibt eben kein strukturiertes Beteiligungsforum für dieses Parlament. Was tun wir denn im Sozialausschuss? Es ist faktisch nichts anderes als ein Stuhlkreis, wo wir uns aktuell gegenseitig die in diesem Moment gültige oder gerade erdachte oder hingelegte oder unterstrichene – wie auch immer – Fassung einer Verordnung vorlesen, dann ad hoc entscheiden, was wir ändern wollen – meistens haben wir vorher noch Stellungnahmen eingebracht. Danach beschließen wir: Ja, wir sind beteiligt worden, wir haben mal darüber gesprochen. Die nächste Stufe des Verfahrens ist: Es geht in den Ältestenrat. Dort wird sich wieder die dann geänderte Verordnung, die natürlich nicht geändert ist aufgrund der Vorschläge, die die Parlamentarier gemacht haben, gegenseitig vorgelesen, es werden die Stellungnahmen der Fraktionen vorgelesen und dann wird wieder beschlossen, dass das Beteiligungsverfahren beendet ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich halte das nach über einem Jahr Dauer dieser Pandemie, die eine Krise ist, mittlerweile auch für eine Krise des Parlamentarismus in diesem Land.
(Beifall AfD, FDP)
Wir haben einen Verfahrensvorschlag gemacht. Lieber Herr Dr. König, ich kann Ihre Kritikpunkte nicht wirklich nachvollziehen, denn wir haben auf zwei Dinge geachtet. Erstens, dass schnelles Handeln, wie es in der Pandemie erforderlich ist, möglich ist, und zwar durch denjenigen, der Herr des Verordnungsrechts ist. Das ist die Landesregierung. Sie soll handeln. Sie darf handeln. Sie muss handeln.
(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Sie handelt!)
Aber im Nachgang haben wir als Parlament die Verpflichtung, diesen Grundrechtseinschränkungen, wo wir jetzt nur per Wortbeiträgen anhörend beteiligt sind, tatsächlich die entsprechende Legitimität auszusprechen.
(Beifall FDP)
So verstehe ich als derjenige, der kritische Debatten immer gern annimmt, aber Mehrheitsentscheidungen natürlich auch akzeptiert, das Mandat des Abgeordneten. Lassen Sie uns also als Parlament uns nicht kleiner machen, als wir tatsächlich sind!
(Beifall FDP)
Ein anderer Weg ist möglich, der beides schafft, Parlamentsbeteiligung und rasches entsprechendes Handeln in dieser Pandemie. Und wir sind ja nicht die Einzigen, die das kritisieren. Sie haben die Stellungnamen gelesen des Dr. Zeh, ehemaliger Direktor des Bundestags, Prof. Marschall usw., die auch explizit noch mal darauf hingewiesen haben, dass ein Regieren per Verordnung nur in Ausnahmesituationen herrschen darf. Und ich will noch mal auf den bestehenden Zeithorizont hinweisen. Dieser Ausnahmezustand, der sich nicht nur auf die Pandemie bezieht, sondern eben auch auf den Weg, wie Recht gesetzt wird, dauert über ein Jahr. Und das ist nicht nur deutlich zu lange, sondern das ist eine Verzwergung der Parlamente, gegen die wir uns als Freie Demokraten weiterhin wehren.
(Beifall FDP)
Sie haben, wie viele Kollegen, auch angesprochen und kritisch bemerkt, nicht nur in den letzten Ausschüssen, dass eigentlich unsere Stellungnahmen völlig irrelevant sind. Und so ist es ja auch in dem Verfahren vorgesehen, dass Mehrheitsbeschlüsse, sollten sie zustande kommen, überhaupt keine Relevanz haben, weil die Landesregierung sowieso machen kann, was sie will. Dass wir nicht stark genug sind, mit unseren Mandaten hier in diesem Landtag das einzufordern, was uns zusteht, dass wir strukturell und institutionell tatsächlich das letzte Wort behalten, das macht mich persönlich traurig. Es ist, dabei bleibe ich, eine Krise des Parlamentarismus in diesem Land.
(Beifall FDP)
Deswegen bedauere ich sehr, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass unser Vorschlag keine Mehrheit gefunden hat. Ich bedauere es sehr, dass unser Vorschlag auch nicht mal in einer tiefgründigeren Debatte mit Änderungsanträgen beraten wurde. Man kann sich über Fristen unterhalten, man kann sich über Zuschnitte unterhalten. Wir haben Vorschläge gemacht und betrachten unsere eigenen Vorschläge niemals als letztgültige Wahrheit. Dass wir aber bei einem Verfahren bleiben, wo das gesamte Parlament permanent am Katzentisch sitzt, das kann nicht die Zustimmung der FDP finden. Ich gehe weiter: Sie findet sogar den Widerspruch der Freien Demokraten. Vielen Dank.
(Beifall FDP)
Thüringer Gesetz zur parlamentarischen Beteiligung an den Maßnahmen nach § 32 Infektionsschutzgesetz
Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir kommen dann zu unserer ersten Lüftungspause. Ich unterbreche den Tagesordnungspunkt und diese Sitzung bis 11.22 Uhr. Dann treffen wir uns hier wieder.
Thüringer Gesetz zur parlamentarischen Beteiligung an den Maßnahmen nach § 32 Infektionsschutzgesetz
Danke, Frau Präsidentin. Nun könnte man fast Kollegen Montags Gedanken „Krise des Parlamentarismus“ aufgreifen. Aber so weit würde ich jetzt nicht gehen, dass die Pause dazu führt, dass wir hier nicht mehr tätig sind. Aber vielleicht wird sich noch der eine oder andere zur Frage der Parlamentsbeteiligung hier einfinden. Nun steht noch einmal die Frage zur Debatte, wie das Parlament die Verordnungsermächtigung an das Land aus dem Infektionsschutzgesetz per Gesetz ausfüllen kann. Das war der Ausgangspunkt, den die FDP gesetzt hat. Die Antwort grundsätzlich auf den Punkt gebracht, das hat die Debatte jetzt auch gezeigt: theoretisch vielleicht, mit großen juristischen Bedenken. Aber ich habe schon in der ersten Lesung gesagt: praktisch gesehen besser nicht. Das zeigen die Ergebnisse einer Anhörung im Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zum Teilpunkt eines CDU-Antrags, der auch die allgemeine Fragestellung zur Nutzung des Artikels 80 Abs. 4 Grundgesetz enthält. Die Anhörungsergebnisse machen deutlich, dass mit der praktischen Nutzung von Artikel 80 Abs. 4 Grundgesetz – Gesetzgebung der Länder anstelle von Verordnungen – vor der Pandemielage marginale und kaum verfassungsrechtliche und gesetzgeberische Erfahrungen vorhanden waren. Deshalb stellt sich schon die grundsätzliche Frage: Inwieweit ist es überhaupt sinnvoll, zur Bewältigung einer Pandemielage, verursacht durch ein neues unerforschtes Virus und damit verbundene weltweit rasant stattfindende Mutationen, auch noch ein unerprobtes parlamentarisches Instrument zu nutzen? In der erwähnten Anhörung waren sich die Anzuhörenden – nach Informationen alles relativ ausgewiesene Rechtswissenschaftlerinnen – auch uneins darüber – ich betone ausdrücklich uneins –, in welcher Form die Möglichkeit der Gesetzgebung nach Artikel 80 Grundgesetz nun genutzt werden soll, um noch konform mit dem Grundgesetz zu sein. Muss das Landesgesetz die Verordnung der Landesregierung inhaltlich voll ersetzen, also auch die Teilregelungen zu konkreten Maßnahmen? Oder reicht es aus, wenn der Landesgesetzgeber nur Teile des Inhalts regelt und dann selbst wieder eine Verordnungsermächtigung an die Landesregierung ausspricht? Meine Damen und Herren, das heißt: Würde der Thüringer Landtag diesen unter Fachleuten kontrovers diskutieren Weg nutzen, begäbe er sich auf juristisch sehr unsicheres Terrain. Ihr Verweis, Kollege Montag, in der ersten Lesung des Gesetzentwurfs ist auch nicht ganz hilfreich, denn auch die anderen zitierten Länder Baden-Württemberg und Hessen bewegen sich mit ihren gesetzlichen Regelungen nach eigenen Aussagen auf diesem rechtlichen bzw. juristischen Neuland oder – wie ich es gesagt habe – unsicheren Terrain. Wenn die Lage schon aus anderen Gründen sehr schwierig und medizinisch ziemlich unbekannt ist, sollte man nicht auch noch bei der Wahl der Regelungsinstrumente experimentieren, finden wir als Linke. In der schon angesprochenen Anhörung haben einige der Anzuhörenden nach Ansicht von Rot-RotGrün auf folgendes Problem aufmerksam gemacht: Ein Pandemiegeschehen kann eine solche medizinische und damit zeitliche Dynamik entfalten, dass das Verfahren der parlamentarischen Gesetzgebung zu schwerfällig ist, um noch angemessen auf die objektiven Geschehnisse reagieren zu können, damit das Parlament arbeitsfähig wird und bleibt. Dies haben bisher auch alle Redner deutlich gemacht. An dieser Stelle wieder das Stichwort: Elektronische digitalisierte Abläufe müssen im Grunde genommen in Zukunft fassen. Nun werden Sie, die einreichende FDP-Fraktion, Kollege Montag, vielleicht darauf verweisen, dass Sie doch mit Ihrem Gesetzentwurf das Modell der teilweisen Ersetzung durch Landesgesetz gewählt haben, kombiniert mit einer Verordnungsermächtigung nur an die Landesregierung zur einfachen Regelung von Details. Angesichts der oben genannten möglichen Pandemiedynamik stellt sich aber die Frage, ob dieses – in Anführungszeichen – zweistufige Modell bzw. diese Lösung gegebenenfalls nicht noch schwerfälliger ist als die jetzt von uns gewählte. Angesichts dieser Fakten und der Argumentationslage zu Artikel 80 Abs. 4 Grundgesetz und zum Erlass eines Landesgesetzes anstelle einer Verordnung nach Infektionsschutzgesetz raten Anzuhörende, wie zum Beispiel Prof. Marschall, dass andere Instrumente der Parlamentsbeteiligung zu entwickeln und zu nutzen sind. Der Thüringer Gemeinde- und Städtebund als Anzuhörender betonte, dass es letztlich auf die Praxistauglichkeit der inhaltlich geregelten konkreten Maßnahmen ankommt. Da sind wir bei dem Stichwort, das jetzt mehrheitlich Inhalt der Debatte gewesen ist: das aktuelle Beteiligungsverfahren, das wir hier im Landtag praktizieren. Ich will es noch mal kurz beschreiben. Wir haben immer gesagt, es ist uns wichtig, eine entsprechende Information rechtzeitig zu bekommen. Nach den Erfahrungen der letzten Wochen ist es jetzt so: Wenn die MPK stattgefunden hatten, haben wir in der Regel innerhalb von 48 Stunden über den Ältestenrat die entsprechenden Informationen in Entwürfen auf dem Tisch. Dann finden die entsprechenden Beratungen in den Fraktionen unter Beteiligung aller Abgeordneten statt und die beauftragten Ausschüsse dürfen in die Debatte gehen. Dann werden die Stellungnahmen erstellt – und auch da bitte in der Regel innerhalb von 48 Stunden. Dann wird durch den Ältestenrat die Beendigung des Verfahrens beschlossen. Gleichzeitig gibt es die Möglichkeit, noch eine entsprechende Debatte, eine öffentliche Debatte, hier im Thüringer Landtag zu führen. Das haben wir einmal auch schon praktiziert. Man muss noch mal betonen, dass auch die Entscheidung, die der Ältestenrat fällt, in öffentlicher Sitzung stattfindet. Wir sind immer, wenn wir die entsprechenden Beschlüsse der MPK zur Kenntnis nehmen und damit die Überweisung an die Ausschüsse, in öffentlicher Sitzung. Basis des Widerspruchs, der hier immer wieder deutlich wird, ist, dass der Gesetzgeber auf die entsprechenden objektiven Gegebenheiten mit seinem Handeln reagieren möchte und wir einbezogen werden möchten. Aber es zeigt deutlich: Eine parlamentarische Debatte – auch da wieder, Entschuldigung, ich wiederhole mich – dauert in der Regel vier bis sechs Wochen. Das steht natürlich im Widerspruch zur Pandemieentwicklung, wo wir alle 14 Tage fast jetzt neue Entscheidungen auf dem Tisch liegen haben, neue Entwicklungen, neue Zahlen. Ich glaube, hier ist der Weg, den wir gewählt haben, bei allen Problemen, die auftauchen, der durchaus richtige Weg. Ich bitte Sie, mit Blick auf das, was wir jetzt hier gerade debattiert haben – die einerseits durchaus juristische Möglichkeit über den Artikel 80 Abs. 4 des Grundgesetzes, aber auch die Möglichkeit unseres Parlamentsverfahrens, das wir gewählt haben –, zwischen der theoretischen Möglichkeit und der praktischen, gut zu handhabenden Entscheidung des Thüringer Landtags zu entscheiden. Wir werden den Gesetzentwurf der FDP ablehnen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Thüringer Gesetz zur parlamentarischen Beteiligung an den Maßnahmen nach § 32 Infektionsschutzgesetz
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer am Livestream, ich glaube, die wenigsten der hier Anwesenden hätten noch vor zwei Jahren geglaubt, dass es einmal eines speziellen Gesetzes bedürfen würde, welches die Beteiligung des Parlaments einfordert, um Entscheidungen von solcher Tragweite zu legitimieren, wie wir sie jetzt im Zusammenhang mit der Corona-Krise erleben: Verbote der Ausübung von gewerblicher Tätigkeit mit oft dramatischen Folgen für die Betroffenen, Ausgangssperren, Demonstrationsverbot, Schließung von Schulen, Geschäften, Gastronomie, Schließung von Kultur und Vereinssport. Insofern ist es wohl gerechtfertigt, wenn ich hier sage, der Grundgedanke des Gesetzentwurfs beschreibt eigentlich eine Selbstverständlichkeit.
(Beifall AfD)
Gerade wir in Deutschland, wo doch das Besinnen aus den Lehren der eigenen Geschichte gepflegt wird wie sonst vermutlich nirgendwo, sollten uns daran erinnern, wie wenig tauglich Notstandsmaßnahmen zum Regieren sind. Was mit den Ermächtigungen der jeweiligen Landes- sowie der Bundesregierung in den letzten Monaten geschaffen wurde, ist ein Zustand, welcher den verfassungsmäßigen und an sich unantastbaren Grundrechten temporären Charakter verleiht. Ich befürchte, hier wurde eine Büchse der Pandora geöffnet.
(Beifall AfD)
Wenn eine Regierung aufgrund einer von ihr selbst erklärten epidemischen Notlage die Verfassung auf unbestimmte Zeit außer Kraft setzen kann, warum dann nicht auch wegen anderer ebenfalls selbst definierter Notsituationen? Klimanotlage wegen lang anhaltender Dürreperioden – SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach hat es in „phoenix persönlich“ ja bereits ins Spiel gebracht –, wirtschaftliche Notlagen beispielsweise, Notlage aufgrund innenpolitischer Sicherheitslage, Terror und ähnliche Produkte könnten dieses hervorrufen. Die Schritte dahin – das bleibt leider festzuhalten – sind seit vorigem Jahr erheblich kleiner geworden. Uns von der AfDFraktion bereitet dies in zunehmenden Maße Bauchschmerzen. Auch Sie von der FDP haben es in Ihrem Gesetzentwurf angesprochen: Diverse Gerichtsurteile, besonders auch aus der jüngsten Zeit, der steigende Widerstand in allen Schichten der Bevölkerung sowie sogar eine zunehmende kritische Berichterstattung der Medien zeigen, dass es ein von einer breiten Masse getragenes stetig steigendes Unbehagen an dem gibt, was hier gerade geschieht. Vor diesem Hintergrund halte ich den Gesetzentwurf der Fraktion der FDP für notwendig und die darin ausgeführten Regulierungsmaßnahmen für dringend geboten. Ja, ich würde sogar noch darüber hinausgehen. So sollte zum Beispiel in jedem Fall das gesamte Parlament zustimmungspflichtig sein und nicht nur wie vorgeschlagen ein Sonderausschuss. Ich glaube, wir als Abgeordnete werden ausreichend bezahlt, um in einer solchen staatspolitisch fundamental wichtigen und hoffentlich absoluten Ausnahmesituation den Weg nach Erfurt anzutreten. Zum Zweiten plädiere ich dafür, die Zustimmung zu einer Aussetzung der Grundrechte von einer Zweidrittelmehrheit der Anwesenden abhängig zu machen. Normalerweise verfügt eine Landesregierung über eine eigene Mehrheit im Landtag. Und wir alle kennen die Mechaniken des politischen Betriebs gut genug, um zu wissen, dass eine Zustimmung der sie tragenden Fraktionen auch bei einer Grundrechtsaussetzung, dem wohl am meisten einschneidenden Vorgang, über den ein Parlament abzustimmen hat, schnell zur Formsache verkommt. Als dritte Ergänzung schlage ich vor, jede Form einer notlagebedingten Einschränkung der verfassungsgemäßen Rechte mit einem automatischen Verfallsdatum zu versehen. Soll heißen: Nach spätestens einem bestimmten Zeitpunkt endet diese Phase der Aussetzung der Grundrechte automatisch, es sei denn, das Parlament stimmt erneut mit Zweidrittelmehrheit einer Verlängerung um einen weiteren Zeitraum zu. Auf diese Weise würde gewährleistet, dass eine Regierung – wann und unter welchen Vorzeichen auch immer – außerstande gesetzt würde, mit einem einmaligen parlamentarischen Schachzug die demokratischen Spielregeln in Deutschland dauerhaft auszuhebeln.
(Beifall AfD)
Uns von der AfD wurden vor allem auf Bundesebene wüste Beschimpfungen entgegengeschleudert, weil manche die Ermächtigung der Bundesregierung im vergangenen Jahr im Zuge der CoronaMaßnahmen mit den Ermächtigungsgesetzen von 1933 verglichen haben. Doch wenn man den parteipolitischen Theaterturner mal beiseitelässt, kommt man nicht umhin, den Gefahren ins Auge zu schauen, die auch von den jetzigen Maßnahmen für die Fundamente unseres Staats ausgehen. Mit einem solchen Gesetz, wie es heute hier vorgeschlagen ist, soll jede Regierung im Lande, ob jetzt oder in Zukunft, eine Grundrechtseinschränkung nicht so leicht wie möglich, sondern so schwer wie möglich gemacht werden.
(Beifall AfD)
Aber erst eine Zweidrittelmehrheit gekoppelt mit einem automatischen Verfallsdatum würde gewährleisten, dass die Aussetzung der Verfassung wirklich im Konsens erfolgt und nicht nur von der Regierung und der sie tragenden und damit natürlich auf das Engste mit ihr verflochtenen einfachen Parlamentsmehrheit. Noch einmal zusammengefasst: Dem Gesetzentwurf an sich können wir so nicht zustimmen. Er ist aus unserer Sicht zu kurz gesprungen. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Thüringer Gesetz zur parlamentarischen Beteiligung an den Maßnahmen nach § 32 Infektionsschutzgesetz
Ich habe jetzt aus den Reihen der Abgeordneten keine weiteren Wortmeldungen – der Abgeordnete Blechschmidt meldet sich noch einmal. Sie haben noch 1 Minute und 30 Sekunden.
Thüringer Gesetz zur parlamentarischen Beteiligung an den Maßnahmen nach § 32 Infektionsschutzgesetz
Danke, Frau Präsidentin. Ich möchte auf drei Argumente meines Vorredners reagieren. Das Erste, worauf ich hinweisen möchte: Es gibt nicht nur die von ihm immer wieder zitierten Grundrechtseinschränkungen bei Versammlungsfreiheit, Gewerbefreiheit etc. pp. Wir kämpfen hier um den Gesundheitsschutz.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Das ist ein grundlegendes Verfassungsrecht der Bürgerinnen und Bürger und dafür müssen wir uns in einer Pandemielage einsetzen. In Abwägung dieser beiden Güter ist gegenwärtig der Gesundheitsschutz höher einzustufen. Zweite Sache, Verfallsdatum – wenn ich mal den Begriff so nehme, wie er ausgesprochen worden ist –: Wir haben aktuell das Verfallsdatum bei den Verordnungen. Die gehen maximal vier Wochen. Maximal vier Wochen! Dann verfallen sie. Also, das ist alles schon da. Dann können Sie gern noch einmal erläutern, was sie tiefgründiger damit meinen. Aber das ist offene Scheunentore eingerannt. Letzter Gedanke – das ist nun wirklich berechtigt auf Bundesebene, das würde ich auf Landesebene genauso nachvollziehen –, diese Gesetzgebungsverfahren, diese Beteiligungsverfahren: Wir können gern darüber streiten, ob sie praktikabel, ob sie hilfreich sind, ob sie sofort wirken. Da kann man gern darüber streiten. Aber diese in den Vergleich zu den Ermächtigungsgesetzen von 1933 zu setzen, das ist ganz typisch AfD.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Ich weiß nicht, ob Sie wissen – aber ich gehe davon aus, dass Sie es wissen –, was aus den Ermächtigungsgesetzen entstanden ist.
Thüringer Gesetz zur parlamentarischen Beteiligung an den Maßnahmen nach § 32 Infektionsschutzgesetz
Kollege Blechschmidt, ganz kurze Replik, 30 Sekunden habe ich: Wir haben auf die Stellungnahmen verwiesen. Ich will noch einmal sagen, gerade die Juristen unter denjenigen, die Stellung genommen haben, wie Prof. Michl, Prof. Zeh, Prof. Klafki, haben kein Problem mit dem Weg, den wir beschrieben haben über den Artikel 80. Das ad 1. Und ad 2: Wir leisten uns im Nachgang, dass durch das Verfassungsgericht Verordnungen wieder kassiert werden, weil sie nicht verhältnismäßig sind. Der Reparaturbetrieb sind aber wir und nicht
Thüringer Gesetz zur parlamentarischen Beteiligung an den Maßnahmen nach § 32 Infektionsschutzgesetz
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Kollege Blechschmidt, ich möchte auf Ihre letzte Kurzrede eingehen und auf Ihre Argumente. Sie haben zu Recht darauf hingewiesen – da gebe ich Ihnen recht –, dass in der Tat Gesundheitsschutz ein Grundrecht ist und zu schützen ist. Sie argumentieren, dass diese Abwägung erfolgt sei und entsprechend die Einschränkungen der anderen Grundrechte zustande gekommen seien. Wofür mein Kollege Laudenbach plädiert hat – ich denke, das ist ein nachvollziehbares Argument, auch wenn Sie anderer Auffassung sind –, ist, dass diese Abwägung nicht am Stammtisch der Bundeskanzlerin in der Ministerpräsidentenkonferenz erfolgt, sondern in den Parlamenten.
(Beifall AfD)
Dass das auch ein Wunsch vieler Vertreter Ihrer Partei ist, das zeigen verschiedene Stellungnahmen Ihrer Kollegen aus dem Bundestag. Dort heißt es, der Bundestag sei nicht zuständig, das setzten alles die Landesregierungen um, insofern müsste eine Beteiligung des Bundestags kaum erfolgen. Im Landtag haben wir im Dezember ein Beteiligungsverfahren beschlossen, von dem einige hier ausgehen, dass es ausreichend sei. Wir sind der Auffassung, dass dem nicht so ist. Das Parlament ist zum Bittsteller geworden. Das Parlament kann zwar Wünsche und seine Meinung zu den verschiedenen Verordnungen äußern, welche die Regierung auf den Weg bringt. Aber machen wir uns nichts vor – Sie sind bei diesen Ältestenratssitzungen genauso dabei wie ich –: Welche Berücksichtigung diese Anmerkungen überhaupt im Regierungshandeln finden, das hält sich arg in Grenzen. Zu sagen, Mensch, wir haben ein Ablaufdatum für die Grundrechtseinschränkungen, das ist vorgesehen – diese Argumentation ist einigermaßen zynisch, das werden Sie auch erkennen müssen. Ich meine, selbstverständlich ist es so, die ganzen Verordnungen haben eine Begrenzung, das sind meistens wenige Wochen, vier Wochen. Aber wenn eine Landesregierung Verordnung an Verordnung an Verordnung hängt und daraus eine Ketteneinschränkung verschiedener Grundrechte entsteht, dann müssen Sie erkennen, dass es zynisch ist zu argumentieren, es gibt ein Ablaufdatum. Insofern müssen wir uns da keine Gedanken machen.
(Beifall AfD)
Die Sorge um die Grundrechte in diesem Staat, in diesem Land ist berechtigt. Darauf hat mein Kollege Laudenbach hingewiesen. Ich denke auch, dass diese Sorge berechtigt ist. Das ist auch kein Wunschdenken von meiner Fraktion. Dass die FDP-Fraktion das ähnlich sieht, zeigt ja, dass sie dieses Gesetz eingebracht hat. Da braucht man nur jeden Tag die Zeitung aufschlagen und sich die Stellungnahmen verschiedener Landesparlamente, des Bundestags, verschiedener Fraktionen, verschiedener Parteien anschauen. Das ist eine Sache, die in diesem Land viele Menschen aus allen verschiedenen politischen Himmelsrichtungen beschäftigt. Das jetzt als unberechtigt darzustellen, wird der Sache nicht gerecht. Danke schön für die Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
Thüringer Gesetz zur parlamentarischen Beteiligung an den Maßnahmen nach § 32 Infektionsschutzgesetz
Gibt es jetzt weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das kann ich nicht erkennen. Wünscht die Landesregierung das Wort? Frau Ministerin Werner.
Thüringer Gesetz zur parlamentarischen Beteiligung an den Maßnahmen nach § 32 Infektionsschutzgesetz
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich möchte mich jetzt nur noch einmal kurz zu einigen wenigen Vorwürfen äußern, die ich hier gehört habe, und aus Sicht der Landesregierung zumindest einige wenige Dinge klarstellen. Ich möchte aber zunächst noch mal zum Thema „Sicherstellung der Grundrechte“ voranstellen, wie schwierig es ist, Einschränkungen vornehmen zu müssen, um aber Leib und Leben von Menschen zu schützen. Wie schwer dies der Landesregierung gefallen ist, sehen Sie daran, dass es der Ministerpräsident gewesen ist, der im Oktober, November letzten Jahres darauf gedrungen hat, dass es endlich auch im Bundesparlament eine Beschlussfassung zur Aktualisierung des Infektionsschutzgesetzes geben muss, damit wir tatsächlich nicht Grundrechtseinschränkungen beschließen, die nicht entsprechend hinterlegt und beschlossen, besprochen und diskutiert sind, sondern die auf der Ebene bestimmt werden müssen.
(Beifall DIE LINKE)
Die Bundesregierung, das Parlament hat sich darauf eingelassen. Das Infektionsschutzgesetz wurde angepasst. Das war auch dringend notwendig, weil sich diese Einschränkungen von Grund- und Freiheitsrechten gut belastbar im Gesetz niederschlagen müssen. Das zu Numero 1. Zu Numero 2, was die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen angeht und die Frage, inwiefern hier Gerichte geurteilt haben: Ja, das ist leider der Fall, dass nicht immer alle Maßnahmen, die getroffen werden, dann vor Gericht tatsächlich auch halten. Aber ich will für das Land Thüringen sagen, dass dies nur in ganz wenigen Fällen der Fall gewesen ist, denn wir haben es durch gute Beteiligung, durch gute Ressortabstimmung schaffen können, Gesetze, Verordnungen zu schaffen, die belastbar sind. Sie wissen auch – das richte ich jetzt an die Herren der AfD –, dass Sie erst kürzlich vorm Verfassungsgericht in Thüringen damit gescheitert sind, eine Verordnung für nichtig erklären zu lassen. Es gab ein Problem, was das Zitiergebot angeht, einen Formfehler, der schwierig ist, den wir aber schnellstmöglich behoben haben.
(Zwischenruf Abg. Cotta, AfD: Der ist über-
haupt nicht schwierig!)
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Da braucht
man nur Ahnung!)
(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE:
Die Sie nicht haben!) Aber die Maßnahmen wurden vom Verfassungsgericht als belastbar, als wirksam, als angemessen angesehen. Das zeigt, dass wir uns in den Verordnungen wirklich sehr gründlich damit beschäftigt haben zu erklären, aus welchen Gründen Grundund Freiheitsrechte eingeschränkt werden müssen, um die Verhältnismäßigkeit zu anderen Grundrechten zu wahren. Das hat das Verfassungsgericht genauso anerkannt und sehr ausführlich beschrieben, warum diese Maßnahmen so getroffen werden mussten – und im Übrigen auch zum Teil in sehr kurzer Zeit getroffen werden mussten.
(Beifall DIE LINKE)
Ich komme zur dritten Frage und der Kritik vor allem vonseiten der CDU an den derzeitigen Abläufen. Es ist für alle eine schwierige Gemengelage, wenn sich Verordnungsentwürfe sozusagen an bestimmten Stellen wieder ändern, das auch nachvollziehen zu können. Aber aus meiner Perspektive ist das die größtmögliche Fairness, die wir als Landesregierung Ihnen an der Stelle einräumen, dass wir Sie eben nicht nur mit einem ersten Entwurf abspeisen, sondern dass wir seit der letzten Verordnung gesagt haben, wir wollen Ihnen die aktuellen Arbeitsstände auch zur Kenntnis geben. Und aktuelle Arbeitsstände ergeben sich daraus, dass wir eine Verordnung natürlich in ein geordnetes Anhörungsverfahren geben, soweit es die Zeit tatsächlich möglich macht. Und wir haben eben 23 Landrätinnen und Landräte, Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister, die dieses Anhörungsverfahren ausführlich nutzen. Daraus ergeben sich Änderungen, die sich in einer Verordnung dann auch widerspiegeln. An diesen Arbeitsständen, an diesen Rückmeldungen der Kommunen lassen wir Sie teilhaben. Ihnen sind doch die Kommunen immer so wichtig und dass sie wirklich die Möglichkeit haben, ihre Anregungen, ihre Wünsche, Bedarfe und Kritiken auch mit einbringen zu können. Wie gesagt, diese Zeit wollen wir sowohl den Kommunen, den Gebietskörperschaften als auch Ihnen geben. Deswegen haben wir mit der letzten Verordnung die Möglichkeit erhöht, sich im Parlamentsverfahren beispielsweise auch miteinander auseinanderzusetzen. Es ist im Ältestenrat so angekündigt worden. Zumindest bei mir war nicht angekommen, dass es daran im Ältestenrat größere Kritiken gegeben hat. Wenn es aber nicht in Ihrem Interesse ist, kann sich der Ältestenrat auch auf andere zeitliche Abläufe verständigen. Wir lassen uns als Landesregierung auf jeden Fall darauf ein. Es wäre nicht das erste Mal, dass meine Juristinnen und Juristen am Wochenende sitzen, um in kürzester Zeit die Anregungen, die aus dem Parlament kommen, einarbeiten zu können. Insofern also noch mal der Hinweis: Es geht darum, wir wollen mit Ihnen diskutieren, wir wollen mit den Landkreisen, den kreisfreien Städten diskutieren. Dass wir die Diskussion nicht scheuen, haben Sie, denke ich, auch gestern erst wieder im Ausschuss feststellen können – ich glaube, wir haben von 15.00 Uhr bis 19.30 Uhr über die Verordnung diskutiert. Jetzt kritisieren Sie noch, dass Sie Stellungnahmen abgeben, aber dass das dann nicht übernommen wird. Natürlich sind die Stellungnahmen zum Teil konträr, also die einen fordern an der Stelle Lockerungen, die anderen fordern Verschärfungen. Am Ende ist es die Landesregierung, die diese Verordnung unterschreiben muss und die in die Verantwortung gezogen wird, dass die Grundrechte sozusagen geschützt werden, aber auch Gesundheit, Leib und Leben der Menschen, die hier in Thüringen leben. Und das haben wir, wenn es möglich war, natürlich berücksichtigt, Ihre Hinweise und Anregungen, aber es geht eben auch nicht in jedem Fall. Dass wir Ihnen das begründen, ist natürlich selbstverständlich. Wir können das gern auch noch ausführlicher machen, das ist gar kein Problem. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Thüringer Gesetz zur parlamentarischen Beteiligung an den Maßnahmen nach § 32 Infektionsschutzgesetz
Vielen Dank, Frau Ministerin. Ich will noch mal darauf hinweisen – und ich schaue nach links von mir ausgesehen –, dass Sie bitte zum Telefonieren den Raum verlassen und nicht hier drin telefonieren. Sie mögen das nicht hören, aber ich höre Sie bis hier vorn telefonieren, Abgeordneter Hartung. Und dann würden wir fortfahren. Danke schön.
(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Was hat er
denn erzählt?)
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Es war
nicht schön, was er erzählt hat!) Man merkt es vielleicht nicht, wenn man dort hinten steht, aber man hört das Nuscheln bis hier vorn. Ich glaube, auch für die Abgeordnetenkolleginnen und -kollegen ist das nicht besonders schön. Meine sehr geehrten Damen und Herren, damit, wenn ich jetzt hier keine weiteren Wortmeldungen sehe, würden wir in die Abstimmung eintreten. Wir stimmen direkt über den Gesetzentwurf der Fraktion der FDP in der Drucksache 7/1986 in zweiter Beratung ab. Wer stimmt für diesen Gesetzentwurf? Das sind die Abgeordneten der FDP-Fraktion. Wer stimmt gegen diesen Gesetzentwurf? Das sind die Koalitionsfraktionen und die AfD-Fraktion. Wer enthält sich? Das ist die Fraktion der CDU. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt. Dann können wir auch den Tagesordnungspunkt 4 an dieser Stelle schließen und kommen zum TaGesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 7/2051 ZWEITE BERATUNG Ich eröffne die Aussprache. Wünscht die AfD-Fraktion noch mal das Wort zur Begründung?
(Zuruf Abg. Möller, AfD: Ja!)
Dann hat zunächst Abgeordneter Möller das Wort.
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes – Einrichtung besonderer Gemeinschaftsunterkünfte für Störer
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, die Frage war natürlich nicht ganz unberechtigt, schließlich ist der Gesetzentwurf in der ersten Beratung nicht an den Justizausschuss oder Migrationsausschuss überwiesen worden, wie wir das gewünscht hatten,
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Aus Gründen!) weil eben beide Teile des politischen Lagers hier im Landtag eine sachliche Debatte verweigert haben. Aber trotzdem gibt es Neues zu berichten, weil nämlich der Justizausschuss das Thema, um das es geht, die gesonderte Unterbringung oder der Umgang mit gewalttätigen, aggressiven, auffälligen Asylbewerbern, trotzdem auf die Tagesordnung bekommen hat, und zwar, weil es natürlich in Serie Unruhen in der Erstaufnahmeeinrichtung Suhl gibt. Darüber ist unter anderem berichtet worden. Der Justizausschuss hat sich in so einem StellvertreterTagesordnungspunkt durchaus mit dem Thema befassen müssen. Die Informationen, die wir da bekommen haben, waren durchaus spannend und interessant und stützen umso mehr unseren Gesetzentwurf, der zum Ziel hat, aggressive, gewalttätige, immer wieder die Regeln verletzende Asylbewerber in gesonderten Unterbringungseinrichtungen unterzubringen und somit auch von friedlichen Asylbewerbern und von den Innenstädten abzusondern, die durch solch störendes Verhalten eben belästigt werden. Was haben wir im Justizausschuss erfahren? Nun, es ging beispielsweise um einen Vorfall, ich meine, Ende letzten Jahres, wo Mitarbeiter der Erstaufnahmeeinrichtung von der Feuerwehr mit der Drehleiter aus dem Fenster gerettet werden mussten. Das muss man sich mal überlegen!
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Aus einem gesicherten Raum, der extra dafür gedacht ist!) Die mussten aus einem gesicherten Raum gerettet werden. Die Tür war offensichtlich wohl verschlossen, weil der wütende, aggressive Mob davorstand. Was wohl passiert wäre, wenn die Tür nicht geschlossen gewesen wäre, das können wir uns alle mal ausmalen. Das sind natürlich schon mal Zustände, die ein Rechtsstaat eigentlich nicht dulden kann.
(Beifall AfD)
Schon aufgrund der Obhutspflicht gegenüber den Mitarbeitern kann er es nicht dulden, dass der einzige Exit-Weg,
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Aufgrund der Fürsorgepflicht!) beim Umgang mit der Aggression von solchen Menschen der Weg über die Drehleiter der Feuerwehr ist. Das ist eine Peinlichkeit sondergleichen.
(Beifall AfD)
Die weitere wichtige Information – Frau Rothe-Beinlich hat sie gerade angesprochen – war für mich jedenfalls, dass dieser Raum durch eine verstärkte Tür gesichert war. Was sagt uns das? Das sagt uns, dass diese Aggressionen, die sich auch gegen Mitarbeiter richten, sehr wohl bekannt sind, und zwar schon seit Jahren. Denn so eine verstärkte Tür baut man nicht mal so eben über Nacht ein oder man baut sie zwar über Nacht ein, aber es braucht eine gewisse Vorplanung, es braucht dazu auch Haushaltsmittel etc. pp. Das heißt, diese gefährlichen Aggressionen, die sind dem Freistaat, die sind der Regierung schon seit Langem bekannt und trotzdem wird seit Jahren im Grunde nichts Wirksames gemacht. Ich fand die Informationen sehr erhellend, die wir auf die Frage bekommen haben: Was werden da jetzt eigentlich für Maßnahmen gemacht, wie geht man denn mit solchen Störern nach so einem Gewaltausbruch, nach so einer Aggression um? Die Aussagen, die wir da erhalten haben, fand ich schon hochinteressant. Die Konsequenz war einmal die Ansprache: Ihr dürft das nicht! Ja, das wird die Leute natürlich wahnsinnig überzeugen. Und die zweite Variante, die uns genannt worden ist, also die zweite Konsequenz, war: Na ja, da muss man halt überlegen, ob man keine Möglichkeit zum Rauchen in einem trockenen Raum schafft. – Also da habe ich mich gedanklich an den Kopf gefasst. Wenn der Rechtsstaat auf einen wütenden Mob, der Mitarbeiter attackiert oder attackieren würde, wenn nicht eine verstärkte Tür ihn davon abhalten würde und die nicht über eine Drehleiter der Feuerwehr gerettet werden würden, wenn man auf so einen aggressiven Mob, auf so ein gewalttätiges Verhalten, solche Rechtsverletzungen damit reagiert, dass man die Möglichkeit zum Rauchen im Trocknen entzieht – meine Damen und Herren, wenn Sie mal einen Leitfaden schreiben wollen, wie sich ein Rechtsstaat lächerlich macht, genau das müssen Sie machen, genau das müssen Sie reinschreiben.
(Beifall AfD)
Und ich stelle mir halt die Frage – viele tun es offensichtlich nicht –: Wie fühlen sich die Suhler dabei?
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes – Einrichtung besonderer Gemeinschaftsunterkünfte für Störer
Ach so, Entschuldigung, mein Fehler. Sie haben 8 Minuten. Es ist die zweite Lesung, tut mir leid, ich habe das übersehen. Sie haben 8 Minuten Redezeit.
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes – Einrichtung besonderer Gemeinschaftsunterkünfte für Störer
Gut, dann setze ich mal fort.
(Beifall AfD)
Also, wie fühlen sich wohl die Suhler, die nicht durch die Drehleiter gerettet werden, die keine verstärkten Türen haben, deren Autos auf der Straße stehen und die beschädigt werden? Wie fühlen sich – die Frage sollten Sie sich vor allem stellen – die friedlichen Asylbewerber, die nachts auch nicht gerettet werden vor irgendwelchen Übergriffen, aus welchen Gründen auch immer, ob es religiöse Motive sind, ob es Frauenfeindlichkeit ist usw.? Das sind eigentlich die Dinge, mit denen Sie sich auseinandersetzen müssten. Da haben Sie eine ganz besondere Obhutspflicht. Wenn ich dann noch höre, dass der betroffene Kreis an Personen, von denen diese Aggressionen ausgehen, 40 Mann sind, 40 von 400, ja dann, meine Damen und Herren, verstehe ich nicht mehr, was Sie gegen die Absonderung dieser Menschen in eine Einrichtung haben, wo sie dann nicht mehr übergriffig werden und nicht mehr andere Leute belästigen können.
(Beifall AfD)
Alles, wirklich alles spricht dafür, diese Lösung zu wählen. Sie machen ja im Grunde selbst nichts anderes. Das haben Sie im Frühjahr letzten Jahres gezeigt. Nur ist es bei Ihnen immer eine provisorische Sache und wir wollen daraus eine vernünftig geplante und organisierte Geschichte machen. In dem Sinne kann ich nur noch mal dafür werben, unserem Gesetzentwurf diesmal vielleicht doch die Zustimmung zu geben und ihn nicht aus ideologischen Gründen zu verweigern. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes – Einrichtung besonderer Gemeinschaftsunterkünfte für Störer
Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen der demokratischen Fraktionen, wie zu erwarten war, ist der Mehrwert nach diesem Redebeitrag von Herrn Möller nicht unbedingt gestiegen, was diesen Antrag angeht. Nein, er nutzt erneut Suhlerinnen und Suhler, Mitarbeiterinnen des Sozialdiensts, des Sicherheitsdiensts, die dort in der Erstaufnahmeeinrichtung unterwegs sind, instrumentalisiert sie und versucht damit, irgendwie diesen Antrag noch zu rechtfertigen. Wir haben, glaube ich, im letzten Plenum deutlich gemacht, wo unsere Lösungsansätze liegen. Das diskutieren wir auch im Ausschuss, dafür steht es dort drauf, da haben wir auch den konstruktiven Austausch mit der Landesregierung. Da nehme ich die AfD-Fraktion eher nicht so wahr. Deshalb hat aus meiner Sicht die AfD-Fraktion mit diesem Gesetzentwurf und in ihren Wortbeiträgen heute, beim letzten Mal, inklusive der Zwischenrufe von ganz weit rechts außen einmal mehr deutlich gemacht, wessen Geistes Kind sie ist. Ich will den sogenannten Gesetzentwurf also auch gar nicht weiter aufwerten, indem ich ihn hier noch mal ausführlich bespreche. Bei unserem letzten Zusammentreten wurde nach meinem Dafürhalten alles Wesentliche dazu gesagt. Das Wichtigste, was in diesem Zusammenhang festzuhalten bleibt, ist der unter den demokratischen Fraktionen bestehende Konsens, der menschenverachtenden Ideologie der AfD ein deutliches, zumindest verbales Stoppschild vorzuhalten.
(Beifall DIE LINKE)
Demgemäß – Sie erinnern sich – hat es dieser Entwurf auch gar nicht in den Fachausschuss geschafft. Damit sollte der Sache dann eigentlich auch Genüge getan sein. Ich denke, es ist deutlich geworden, dass dieser Entwurf das Papier nicht wert ist, auf dem er gedruckt wurde. Wäre es mir persönlich möglich, ich würde an dieser Stelle für eine Überweisung in die blaue Tonne plädieren. Glücklicherweise bleibt mir heute die Möglichkeit, diesen Antrag abzulehnen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes – Einrichtung besonderer Gemeinschaftsunterkünfte für Störer
Vielen Dank. Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer an den Endgeräten, ich bin eigentlich der Auffassung, dass über diesen Gesetzentwurf ausreichend gesprochen worden ist. Wir als FDP-Fraktion bleiben bei unserer Ablehnung zu dem Vorhaben der AfD, eine gesonderte Einrichtung zu schaffen für alle, die sich in der Erstaufnahme nicht richtig benehmen können, denn da gibt es in Thüringen wie auch überall anderswo in Deutschland rechtsstaatliche Verfahren, die in dem Fall auch allen zur Verfügung stehen. Wenn ich Sie da korrigieren darf, Herr Möller – auch wenn Sie wahrscheinlich gleich wieder ausholen, dass ich keine Ahnung habe, das bleibt Ihnen unbenommen, ich darf über Sie ja auch denken, was ich möchte –:
(Beifall SPD, FDP)
Der Minister hat im Ausschuss ausgeführt, dass in Suhl genau diese Strafverfahren eingeleitet worden sind. Insofern haben Sie da wieder perfekt die Tatsachen etwas verdreht, wenn nicht sogar sehr. Unser Nein zu diesem Gesetzentwurf ist aber nicht nur ein Nein aus Überzeugung, sondern vor allem auch als Warnung, nämlich als Warnung vor den Konsequenzen, die genau so ein Denken für Thüringen und auch für Deutschland nach sich zieht.
(Beifall FDP)
Wir Freien Demokraten stehen zu den rechtsstaatlichen Verfahren, und zwar zu all den gleichen rechtsstaatlichen Verfahren für alle Menschen in Thüringen. Wir stehen dazu, dass eine zügige Klärung des Aufenthaltsstatus für Asylsuchende erfolgen muss, dass wir uns für eine sinnvolle und zielgerichtete Integrationspolitik einsetzen, und da haben wir ausreichend Aufgaben in Thüringen, die wir uns vornehmen können. Und vor allem stehen wir zu einer einheitlichen EU-weiten Flüchtlingspolitik. Zu diesem Gesetzentwurf der AfD sagen wir aber sehr deutlich und sehr laut: Nein. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, FDP)
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes – Einrichtung besonderer Gemeinschaftsunterkünfte für Störer
Frau Präsidentin, werte Abgeordnetenkollegen, nach dem gegenständlichen Entwurf sollen – so wie sie dort genannt werden – besondere Gemeinschaftsunterkünfte errichtet bzw. betrieben werden, auch von abschreckender Wirkung ist die Rede. Es soll um die Bündelung von auffälligen, aggressiven und straffälligen Asylbewerbern gehen. Rechtsstaatlich ist es für mich und meine Fraktion wichtig, dass die Mittel in Bezug auf Strafe und Prävention in einem notwendigen, erforderlichen und angemessenen Verhältnis zur Anwendung kommen. Und ja, kriminelles Verhalten muss sanktioniert und die Menschen in dieser Bundesrepublik müssen auch vor Kriminalität – durch wen auch immer – geschützt werden.
(Beifall CDU)
Das zeichnet im Übrigen einen Rechtsstaat auch aus. Da hilft es nicht, Vorkommnisse zu leugnen oder in Abrede zu stellen. Der Rechtsstaat und insbesondere das Strafrecht sind dann stark, wenn objektiv und unvoreingenommen über Tatsachen geurteilt wird. Unser Rechtsstaat hat aber weder vor seinen Aufgaben kapituliert, noch hat er versagt. Dies gilt auch für Situationen, in denen ich mir zuweilen ein etwas stärkeres Durchgreifen und eine stärkere Präsenz unseres Rechtsstaats in seinen verschiedenen Facetten durchaus gewünscht hätte. Mit den vielfältigen Möglichkeiten, die unser rechtsstaatliches System – auch das Asylrecht – zur Verfügung stellt, sind den zuständigen Behörden aber unterschiedliche Varianten an die Hand gegeben, um auch auf die beschriebenen Situationen zu reagieren, die es gerade auf dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise gab und zuweilen auch heute noch gibt. Wichtig ist dabei, dass diese Möglichkeiten dann, wenn es erforderlich ist, zum Einsatz kommen. Und das ist – wie beschrieben – die Aufgabe der jeweilig zuständigen Behörden. Was jedoch nicht erforderlich ist, meine Damen und Herren, das ist die Etablierung von Spezialunterkünften, an denen negative Einflüsse durchaus gebündelt werden, welche sich dann gegebenenfalls auch potenzieren und äußerst schwer zu handhaben wären. Es ist doch leicht vorhersehbar, was im Umfeld von solchen Unterkünften passieren wird. Um solche Unterkünfte halbwegs sicher zu bewirtschaften, hätten diese dann mehr Ähnlichkeit mit einem Gefängnis als mit einer Gemeinschaftsunterkunft. Und hier kommt für mich, für meine Fraktion und eigentlich auch für alle der Rechtsstaat wieder ins Spiel. Um Menschen einzusperren, müssen im Regelfall als Konsequenz auf Verfehlungen Verurteilungen folgen. Verurteilte werden zum Schutz der Gesellschaft, aber auch als Strafe in Gefängnissen untergebracht. Letztlich bedeutet das, dass solche wie von Ihnen vorgeschlagenen Gemeinschaftsunterkünfte, meine Damen und Herren von der AfD, nicht nur problematische tatsächliche Folgen verursachen würden, sondern auch nach meiner Auffassung rechtlich zweifelhaft zu beurteilen sind. Meine Fraktion wird daher diesen Gesetzentwurf ablehnen und ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU)
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes – Einrichtung besonderer Gemeinschaftsunterkünfte für Störer
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, vielleicht ist es Ihnen aufgefallen, dass Herr Möller überhaupt nicht zu seinem Gesetzentwurf gesprochen hat. Das hat er allerdings bei der ersten Lesung getan und spätestens seitdem wissen wir auch alle, was die AfD eigentlich will. Wir haben hier über die besondere Tradition von Schutzhaft schon einmal diskutiert. Und Ihr heutiges Ablenkungsmanöver, Herr Möller, war mehr als durchsichtig. Sie haben aus einer nicht öffentlichen Ausschusssitzung jetzt Dinge berichtet, um überhaupt etwas sagen zu können und einmal mehr zu illustrieren, wie Sie Menschen beschreiben: als Mob, als Störer. Sie nehmen ihnen damit die Würde, ganz klar, und vor allem aber verallgemeinern Sie in einer Art und Weise, wie sie wirklich unerträglich ist. Ja, es gibt Kriminalität, und ja, es gibt immer wieder auch Gewaltvorfälle, und zwar leider fast überall in unserer Gesellschaft. Und ja, da braucht es den Rechtsstaat, der an dieser Stelle aktiv wird. Und das tut er im Übrigen auch immer wieder auch in Suhl, und das ist auch gut so, das ist richtig so und das können wir von einem Rechtsstaat auch erwarten. Noch verlogener finde ich aber, dass Sie ausgerechnet den gesicherten Raum, der in Suhl hergerichtet wurde, kritisieren, weil Sie auf der anderen Seite auch zu denen gehört haben, die immer wieder vehement Schutzkonzepte eingefordert haben. Ein Schutzkonzept braucht es auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ein Schutzkonzept braucht es selbstverständlich auch für die Bewohnerinnen und Bewohner. Das haben auch wir hier immer wieder deutlich gemacht. Dass die Ihnen nicht so wichtig sind, das wissen wir. Und ja, in Suhl wurde ein besonders geschützter Raum eingerichtet. Das ist auch gut und richtig und wichtig so in einer Gemeinschaftsunterkunft. Das ist übrigens völlig üblich, dass es Schutzräume gibt, in die sich zurückgezogen werden kann. Daraus jetzt einen Skandal zu kreieren, dass die Mitarbeiterinnen genau das getan und aus dem sicheren Raum heraus zusätzliche Hilfe gerufen haben, das ist schlichtweg übel, Herr Möller, was Sie hier gemacht haben.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Ich jedenfalls wünsche mir sehr viel mehr Schutzkonzepte, das will ich ganz deutlich sagen, Schutzkonzepte vor allem auch für die Bewohner/-innen. Ich wünsche mir, dass Suhl und die Gemeinschaftsunterkunft, die wir dort haben, ein Ort ist, an dem sich die Menschen willkommen fühlen, an dem sie sich sicher fühlen und an dem tatsächlich die besonders Schutzbedürftigen auch besonderen Schutz erfahren.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Selbstverständlich müssen wir überall immer wieder gegen Gewalt vorgehen, da, wo sie passiert. Ich bin an dieser Stelle bei Herrn Schard. Da, wo Menschen tatsächlich gegen Recht und Gesetz verstoßen und Gewalttaten beispielsweise begehen und wo sie verurteilt werden, da wirkt der Rechtsstaat. Das ist auch richtig so und das gilt für jeden Ort, auch für Gemeinschaftsunterkünfte. Und dafür brauchen wir ganz sicher keine besonderen Einrichtungen, wie Sie von der AfD es perfide nennen, für eine Menschengruppe, die Sie ohnehin am liebsten sozusagen nicht hier hätten. Das kann man ja auch bei Ihren Facebook-Posts nachlesen, dass Sie, Herr Möller, am liebsten unter Ihresgleichen wohnen, wer auch immer das sein mag, Herr Möller. Vielen herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes – Einrichtung besonderer Gemeinschaftsunterkünfte für Störer
Liebe Astrid Rothe-Beinlich, ich weiß gar nicht, was du hast, ich würde es ausdrücklich begrüßen, wenn sich Herr Möller ausschließlich unter seinesgleichen bewegt, dann wären wir ihn nämlich los.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, eigentlich wollte ich mich gar nicht zu Wort melden, aber diese Perfidie – Astrid hat es eben schon mal angesprochen –, die Herr Möller hier an den Tag legt, kann nicht unwidersprochen bleiben. Wenn Flüchtlinge dort gewalttätig sind, wenn tatsächlich Gewalttaten vorliegen, die Haftgründe rechtfertigen, die tatsächlich dazu führen, dass der Rechtsstaat tätig wird, dann wird er tätig. Und wenn es Gewalttaten aufgrund beispielsweise einer physischen Traumatisierung sind, die eben genau solche Bilder auch machen kann, dann müssen die Menschen betreut werden, sie müssen behandelt werden. Das, was Sie wollen, die jenseits des Rechtsstaats eingeführte Wegsperrpraxis, Schutzhaft, Schutzhaftlager, das wollen wir nicht. Das ist nicht rechtsstaatskonform, das ist abzulehnen und dem werden wir uns mit jedem Tag, den Sie das hier fordern, entgegenstellen. Wir Sozialdemokraten wissen sehr genau, was Schutzhaftlager sind, was so was bedeutet und was es bedeutet, wenn Menschen ohne Gerichtsverfahren weggesperrt werden. Deswegen, sehr geehrte Damen und Herren, werden wir diesen Gesetzentwurf ablehnen und wir werden jeden dieser AfDGesetzentwürfe ablehnen. Das sind wir unserer Geschichte schuldig, das sind wir den Menschen schuldig, das sind wir unserem Rechtsstaat schuldig. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes – Einrichtung besonderer Gemeinschaftsunterkünfte für Störer
Frau Rothe-Beinlich, wenn Sie das nächste Mal auf meiner Facebook-Seite unterwegs sind, lassen Sie doch mal einen Like da, ich würde mich darüber freuen.
(Beifall AfD)
Ansonsten möchte ich Ihnen noch sagen, Frau Rothe-Beinlich, ich habe nicht die Schutzräume kritisiert, ich habe kritisiert, dass zum Schutzkonzept offensichtlich zählt, Mitarbeiter über die Drehleiter zu retten. Das ist für mich nicht ausreichend, das ist für mich keine rechtsstaatliche Reaktion. Frau Baum, Ihnen möchte ich sagen: Sie erzählen viel Wahres. Sie wollen eine zügige Klärung des Aufenthaltsstatus, eine einheitliche Flüchtlingspolitik wollen Sie. Und wie sieht die Realität aus? Davon ist nichts vorhanden. Es gibt keine zügige Klärung des Aufenthaltsstatus.
(Zwischenruf Abg. Baum, FDP: Das löst aber
Ihr Lager auch nicht!) Wir haben hier in Thüringen ungefähr 4.000 bis 5.000 Leute, die eigentlich abgeschoben werden müssten, die nur wegen Abschiebungshindernissen oder wegen Abschiebungsunwilligkeit hier sind. Eine einheitliche Flüchtlingspolitik in Europa, da brauchen Sie sich nur mal die Zeitungen durchlesen, Visegrád-Gruppe usw. usf. – da steht Deutschland nämlich weitestgehend allein.
(Beifall AfD)
Noch was zu Ihnen, Frau Baum: Opfer von Tätern trennen, das ist das Grundprinzip, was hinter unserem Antrag steht. Dasselbe Grundprinzip verfechten Sie im Grunde genommen auch immer wieder,
(Beifall AfD)
zum Beispiel, wenn es um Frauenhäuser geht. Aber wenn es um den Schutz der eigenen Bevölkerung oder um den Schutz friedlicher Asylbewerber vor gewalttätigen Asylbewerbern geht, da schalten Sie irgendwie um. Da schalten Sie um und können plötzlich ganz anders auftreten.
(Beifall AfD)
Herr Schard und auch Herr Hartung, Sie haben beide wieder mehr oder weniger die Schutzhaftvergleiche bemüht. Herr Schard hat es etwas verdeckt gemacht und hat gesagt: einsperren nur auf Urteil.
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes – Einrichtung besonderer Gemeinschaftsunterkünfte für Störer
Ich finde es immer interessant, wie Sie bei diesen Diskussionen dieses Argument bemühen, aber wie Sie beispielsweise bei Quarantänebrechern plötzlich davon reden,
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes – Einrichtung besonderer Gemeinschaftsunterkünfte für Störer
Gibt es jetzt weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das kann ich nicht erkennen. Möchte die Landesregierung das Wort ergreifen? Auch nicht. Dann gehen wir direkt in die Abstimmung. Wir stimmen über den Gesetzentwurf der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/2051 in zweiter Beratung ab. Wer für diesen Gesetzentwurf stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die AfD-Fraktion. Wer stimmt gegen diesen Gesetzentwurf? Das sind die übrigen Fraktionen des Hauses. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt. Vielen Dank. Dann schließen wir diesen Tagesordnungspunkt. Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 7 Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 7/2052 ZWEITE BERATUNG Zunächst erteile ich Abgeordneter Herold von der AfD-Fraktion das Wort.
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes – Abschaffung des Amtes der Beauftragten für die Gleichstellung von Frau und Mann beim Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauer im Netz, verehrte Pressevertreter, wir behandeln heute hier in zweiter Lesung unsere Gesetzesinitiative der AfD-Fraktion zur ersatzlosen Abschaffung der Stelle der Landesgleichstellungsbeauftragten. Wenn hierzulade wirklich verantwortungsvoll mit dem Geld der Steuerzahler umgegangen werden würde, wäre dieser Posten längst abgeschafft oder die regierungstragenden Fraktionen der Minderheitsregierung hätten zusammen mit der Scheinopposition der CDU wenigstens einer Ausschussüberweisung zur Diskussion dieses Gesetzes zugestimmt. Da nichts von beidem bisher geschehen ist, werde ich hier noch mal die Gelegenheit nutzen, deutlich darzulegen, warum wir die Einrichtung dieser Gleichstellungsbeauftragten für anachronistisch, undemokratisch und eine Dauereinrichtung für Steuergeldverschwendung halten.
(Beifall AfD)
Allein für die Personalstelle und das Büro der Landesgleichstellungsbeauftragten muss der Thüringer Steuerzahler pro Jahr fast eine halbe Million Euro aufwenden. Über die Kosten der Gleichstellungsbeauftragten in den Kommunen, Landkreisen oder in den Dienststellen der Landesverwaltung liegen der Landesregierung keinerlei statistische Angaben über die Höhe der Personalkosten vor. In den letztgenannten Einrichtungen arbeiten laut der Antwort auf die Kleine Anfrage in der Drucksache 7/1790 festangestellte Frauen, die nur noch zu 25 Prozent ihrer Arbeitszeit mit den Aufgaben betraut sind, für die sie eigentlich eingestellt wurden. 75 Prozent ihrer aus Steuermitteln bezahlten Arbeitszeit dürfen sie der Gleichstellung widmen. Über die Kosten der notwendigen sächlichen Mittel für diese 139 Stellen verfügt die Landesregierung über keinerlei Angaben. In meiner Kleinen Anfrage hatte ich darauf abgezielt zu erfahren, welche Defizite Gleichstellungsbeauftragte seit Inkrafttreten des Thüringer Gleichstellungsgesetzes denn festgestellt hätten und welche von diesen Defiziten im Leben der begünstigten Frauen denn bisher erfolgreich beseitigt werden konnten. Die Antwort darauf ging nach meiner Auffassung haarscharf an der Fragestellung vorbei, war aber nichtsdestotrotz sehr erhellend. Die Gleichstellungsbeauftragtendamen hatten sich unter anderem dafür eingesetzt, das Klagerecht einzuführen, sofern die Gleichstellungsbeauftragten in ihren Rechten verletzt würden. Des Weiteren haben sie erreicht, dass für sich und ihresgleichen bessere Entlastungsregeln eingeführt wurden, das heißt die fiktive Nachzeichnung des beruflichen Werdegangs bei vollständig entlasteten Gleichstellungsbeauftragten, und zu guter Letzt die Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten, die in ihrem Status nach Teil der Dienststellenleitung sind, vor der Personalvertretung. Das waren also alles Erfolge aus der Abteilung: Wer das Kreuz in den Händen hält, der segnet sich. Die für die Zukunft geplanten Verbesserungen der Arbeitsbedingungen der Gleichstellungsbeauftragten unter anderem bei der Thüringer Polizei lassen vermuten, dass es weitere Verbesserungen der materiellen und dienstrechtlichen Situation der Gleichstellungsbeauftragten geben soll. Begonnen wurde ja bereits damit, die amtierende Gleichstellungsbeauftragte besoldungsrechtlich so aufzuwerten, dass dieser staatlich alimentierte Posten in Zukunft noch lukrativer wird. Eine brauchbare Antwort auf meine Frage nach alltagstauglichen Erfolgen in der Gleichstellung von Männern und Frauen habe ich nicht bekommen. Der Schluss liegt nahe, dass in den letzten Jahren mehrere Millionen an Steuergeldern ohne konkrete Ergebnisse ausgegeben wurden. Danke sehr.
(Beifall AfD)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes – Abschaffung des Amtes der Beauftragten für die Gleichstellung von Frau und Mann beim Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Für die CDU-Fraktion erhält jetzt Abgeordneter Worm das Wort.
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes – Abschaffung des Amtes der Beauftragten für die Gleichstellung von Frau und Mann beim Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die AfD-Fraktion will mit dem vorliegenden Gesetzentwurf das Amt der Beauftragten für die Gleichstellung von Frau und Mann beim Thüringer Sozialministerium abschaffen. Die AfD plant dies, obwohl sie den Redebeiträgen aller anderen Fraktionen in der ersten Lesung des Gesetzentwurfs entnehmen konnte, dass sie mit ihrem Vorhaben diesbezüglich allein auf weiter Flur steht. Sie hat es auch nicht für notwendig befunden, über diesen Versuch eines Gesetzentwurfs hinaus Änderungen vorzulegen, die eine erneute inhaltliche Befassung damit rechtfertigen. Aus diesem Grund darf ich der antragstellenden Fraktion gern noch mal ins Gedächtnis rufen, welche Position die Fraktion der CDU zu diesem Gesetzentwurf bezieht. Wir teilen Ihre Einschätzung ausdrücklich nicht. Dass die Verfassung des Freistaats Thüringen die Gleichstellung von Mann und Frau festschreibt, ist mitnichten ein Indiz dafür, dass wir die tatsächliche Gleichberechtigung der Geschlechter in allen gesellschaftlich relevanten Bereichen bereits erreicht haben und es keiner weiteren Anstrengungen in diesem Themenfeld bedürfte. Nach wie vor gibt es in vielen Bereich Nachholbedarf in Sachen Gleichstellung und nur in einer gemeinsamen Kraftanstrengung derjenigen, die in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft Verantwortung tragen, sind im Bereich der Gleichstellung nachhaltige Erfolge zu erzielen. Gleichberechtigung muss Tag für Tag in den Familien vorgelebt werden, wenn wir einen gesellschaftlichen Wandel in dieser Frage erreichen wollen. Die Bestellung einer unabhängigen und ressortübergreifend tätigen Beauftragten für die Gleichstellung von Frau und Mann dient genau dieser Herstellung der Gleichberechtigung, denn es braucht jemanden, der die Belange der Gleichstellung von Frauen und Männern immer wieder in den Fokus rückt und die Verwirklichung der in der Verfassung des Freistaats Thüringen festgelegten Verpflichtung der Gleichberechtigung der Geschlechter fördert und sichert. Ziel aller Maßnahmen ist es, die Lebenssituationen von Frauen vor Ort zu verbessern und strukturell bedingte geschlechtsspezifische Benachteiligungen abzubauen. Indem Sie in Ihrem Gesetzentwurf die Abschaffung der Beauftragten fordern, weil Sie argumentieren, die Verfassung sichere die Gleichberechtigung von Mann und Frau bereits ausreichend, verkennen Sie, dass es die Aufgabe ebenjener Beauftragten ist, auf weiterhin bestehende Ungleichheiten hinzuweisen bzw. auf deren Beendigung hinzuarbeiten. Wie schon gesagt, wir teilen Ihre Auffassung in der Sache ausdrücklich nicht und lehnen deshalb Ihren Gesetzentwurf ab. Danke.
(Beifall DIE LINKE, CDU, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes – Abschaffung des Amtes der Beauftragten für die Gleichstellung von Frau und Mann beim Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Vielen Dank. Für die Fraktion Die Linke erhält jetzt Abgeordnete Stange das Wort.
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes – Abschaffung des Amtes der Beauftragten für die Gleichstellung von Frau und Mann beim Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte kurz noch einmal für Rot-Rot-Grün auf diese Äußerung von Frau Herold eingehen, die im Prinzip mit einem Aufguss ihrer Rede vom 05.02.2021 – also von vor vier Wochen – noch mal versucht hat, uns nahezubringen, warum die Gleichstellungsbeauftragte in Thüringen abgeschafft werden sollte. Ich denke – und da waren wir uns, glaube ich, schon einig, indem wir den Gesetzentwurf nicht an den Ausschuss überwiesen haben –, dass das keine Diskussionsgrundlage für uns ist. Wir als Rot-Rot-Grün haben gemeinsam mit der CDU einen Landeshaushalt für 2021 verabschiedet, wo ausdrücklich noch mal die Stärkung der Aufgaben und auch die personelle Ausstattung der Gleichstellungsbeauftragten verankert sind, weil wir gemeinsam sehen – und das ist gestern auch in den Aktuellen Stunden deutlich geworden –, beim Thema „Gleichstellung“ sind wir noch lange nicht am Ende. Ich erinnere an die Aktuelle Stunde zum 8. März, ich erinnere an die Aktuelle Stunde zum Equal Pay Day. Das zeigt uns, wir haben hier noch viel zu tun. Darum ist es gut und richtig, dass Gleichstellung und die Gleichstellungsbeauftragte beim Freistaat Thüringen gestärkt werden. Ich habe gestern, als ich hier zum Thema „8. März“ gesprochen habe, aufgrund der zu geringen Zeit gesagt, ich würde gern heute noch mal eine inhaltliche Begründung sagen, warum auch das Thema der Gleichstellungsbeauftragten in der Perspektive weiter gestärkt werden muss. Ich nenne es noch mal an der Stelle: Das sind die §§ 218, 219 und 219a. In diesem Jahr, also in den nächsten Tagen, jährt sich – man höre und staune – zum 150. Mal, dass dieser Paragraf in das damalige Strafgesetzbuch – also Reichsgesetzbuch – eingeführt worden ist. Ich denke, es ist eine Schande, dass wir heute als Frauen und auch als Männer noch darum kämpfen müssen, dass dieser Paragraf abgeschafft wird.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: So? War-
um?) Warum? Das werde ich Ihnen sagen. Es ist eine Schande, dass ich vor vier Wochen hier in dem Raum leider auch durch den Kollegen der CDU – durch den Kollegen Zippel – hören musste,
(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Haben Sie
schon mal etwas von freier Meinungsäußerung gehört?) dass er in der Rede – wenn wir vom § 218 reden – das Wort „Mord“ in den Mund genommen hat.
(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Abtreibung
bis eine Woche vor der Geburt, das ist Mord!) Ich finde, Mord ist das Allerletzte, was Sie den Frauen, den Frauenärztinnen oder den -ärzten unterstellen dürfen,
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) wenn sie selbstbestimmt über ihren Körper entscheiden.
(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Wer ist der
Anwalt für das Kind?) Ich glaube einfach, es ist an der Zeit, Herr Zippel,
(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Das Kind ist
Ihnen vollkommen egal!) dass Sie sich für dieses Wort „Mord“ einfach entschuldigen. Und ich glaube, da hat sich die Welt weitergedreht und
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Sie haben ein veraltetes, menschen-, frauenfeindliches Bild.
(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Da geht es
nicht um die Frau, da geht es um das Kind! Das ist Ihnen vollkommen egal!) Das will ich an der Stelle noch mal ausdrücklich sagen.
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes – Abschaffung des Amtes der Beauftragten für die Gleichstellung von Frau und Mann beim Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Frau Abgeordnete Stange hat überwiegend das Wort. Ich verstehe die Emotionalität. Ich würde aber darum bitten, dass wir alle wieder ein bisschen runterfahren.
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes – Abschaffung des Amtes der Beauftragten für die Gleichstellung von Frau und Mann beim Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Ich schäme mich ausdrücklich für Sie und das sollten Sie einfach zurücknehmen,
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Ich schäme
mich für Sie! Eine Frechheit ist das!) dass weder eine Frau, die sich für Abtreibung entscheidet, noch eine Frauenärztin oder ein Frauenarzt Mord begehen, sondern sie haben sich für ein selbstbestimmtes Leben entschieden.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Ich hätte gedacht, dass Sie bei der Durchsicht Ihrer Mitschrift oder bei der Freigabe des Protokolls vielleicht mal 5 Minuten in sich gegangen wären und gedacht hätten, dass das echt daneben war, was Sie gemacht haben.
(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Das ist wahr!
Nichts anderes!) Nein, so war es nicht, Sie haben es ernst gemeint, und das zeigt das Bild der CDU in dieser Sache – unglaublich, unglaublich!
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Aus diesem Grund werden wir als Rot-Rot-Grün auch den Antrag und den Gesetzentwurf der AfD natürlich ablehnen, denn wir haben noch viel zu tun, die letzte Diskussion hat es gezeigt. Am Montag haben viele Frauen/Feministinnen auf dem Anger unter anderem für Selbstbestimmtheit, für Gleichstellung demonstriert. Als ich darüber gesprochen habe, was ein CDU-Abgeordneter so sagt, waren sie empört – einfach empört.
(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Starke Ziel-
gruppe, Frau Stange!) Ich glaube, das müssen wir noch weiter in die Welt tragen. Danke schön.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes – Abschaffung des Amtes der Beauftragten für die Gleichstellung von Frau und Mann beim Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Jetzt erhält Abgeordneter Montag für die FDP-Fraktion das Wort.
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes – Abschaffung des Amtes der Beauftragten für die Gleichstellung von Frau und Mann beim Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Dem Liberalen ist es ja eigen, in stürmischen Zeiten immer die notwendige Ruhe zu bewahren und gut den nächsten Schritt zu überlegen.
(Heiterkeit und Beifall DIE LINKE, SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP) Deswegen erlauben Sie mir, zu dem Gesetzentwurf der AfD Position für die Freien Demokraten zu beziehen. Da geht es um die Frage: Gibt es tatsächlich strukturelle Benachteiligungen von Frauen in unserer Gesellschaft? Zumindest nach Studienlage – und die ist nicht neu, das ist, glaube ich, auch schon häufig gesagt und genannt worden – ist das bei vielen Punkten tatsächlich festzustellen. Jede dritte Frau in Deutschland ist mindestens einmal in ihrem Leben von physischer und/oder sexualisierter Gewalt betroffen. Jede vierte Frau wird mindestens einmal Opfer körperlicher und sexueller Gewalt durch ihren aktuellen oder früheren Partner. Frauen sind in Deutschland mehr als doppelt so häufig Opfer von Belästigungen. Bei Vergewaltigung, sexueller Nötigung, sexuellen Übergriffen usw. sind die Opfer bis zu 98 Prozent weiblich. Wir haben Benachteiligungen im Erwerbsleben, zumindest, wenn man darauf schaut, wie sich die Brüche in den Biografien nach einer Geburt darstellen. Da gibt es unterschiedliche Ursachen und ich hänge der These nicht an, dass das ausschließlich daran liegt, dass wir ein patriarchales, kapitalistisches System haben, das dafür Sorge trägt, dass das so ist.
(Beifall DIE LINKE)(Zwischenruf Abg. Mitteldorf, DIE LINKE:
Sehr richtig!) Das ist ja der Vorwurf des eher links geprägten Feminismus. Die Ursachen sind sehr vielschichtig. Aber zumindest zeigen diese Zahlen, dass wir bestrebt sein sollten, die individuelle Entscheidungssphäre, den eigenen Lebensweg selbstbestimmt in Angriff und das Glück in die eigene Hand zu nehmen, von strukturellen Nachteilen zu befreien, damit die Chancen auf ein selbstbestimmtes Leben steigen. Darum geht es uns Liberalen natürlich.
(Beifall FDP)
Das finde ich immer noch einen sehr vernünftigen Ansatz, weil er auf das Individuum schaut und für sehr viele Gruppen gilt, die sich benachteiligt fühlen. Uns Liberalen ist es am Ende des Tages egal, warum jemand diskriminiert wird. Wir streiten gegen jede Form von Diskriminierung, weil sie eine Unverschämtheit gegen den eigenständigen Lebensentwurf des Individuums ist.
(Beifall FDP)
Auch wenn es in anderen Teilen der Welt noch sehr viel schlimmer aussieht – weil die Situation der Frauenrechte nicht mit dem vergleichbar ist, was die Frauenrechtlerinnen und Frauenrechtler in den letzten 150 Jahren hier geschaffen haben, nämlich auch Mindset-Änderungen –, bleibt trotzdem die Aufgabe für uns, hier weiter tätig zu sein. Jetzt kommen wir zu einem feinen Unterschied. Wir sind durchaus bereit, darüber zu reden, ob der Weg mit der strukturellen Setzung beispielsweise durch eine Frauenbeauftragte der richtige Weg ist, ob der Ansatz, den die Landesregierung auch auf gesetzlicher Grundlage verfolgt, der richtige ist. Wenn man unseren liberalen Ansatz nimmt, pauschal gegen Diskriminierung zu sein, weil es kein einziger Mensch verdient hat, aufgrund Geschlecht, Religion, Hautfarbe oder politischer Ansichten diskriminiert zu werden, ziehen wir das in Zweifel. Wir wollen daher – das habe ich auch bei der letzten Debatte schon gesagt – einen Antidiskriminierungsbeauftragten, der über die Möglichkeiten verfügt, für Menschen auf ihrem Weg ihre Rechte einzufordern, sie zu begleiten. Das geht über das hinaus, was wir heute haben. Heute haben wir parallele Strukturen. Wir haben die Frauenbeauftragte – das mag legitim sein. Wir haben den Behindertenbeauftragten – kann legitim sein. Wir haben den Bürgerbeauftragten – kann legitim sein. Und wir streiten immer über die richtige sächliche Ausstattung. Dieser Streit ist aus meiner Sicht aber überflüssig. Nehmen wir das, was vorhanden ist, führen wir das zusammen und vor allen Dingen fokussieren wir den Handlungsauftrag des zukünftigen Antidiskriminierungsbeauftragten, so wie wir uns ihn vorstellen, darauf, jedem Einzelnen den Weg als Partner der Politik zu eröffnen, der ihm zusteht, nämlich individuell und frei. Vielen Dank, meine Damen und Herren.
(Beifall FDP)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes – Abschaffung des Amtes der Beauftragten für die Gleichstellung von Frau und Mann beim Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Frau Herold.
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes – Abschaffung des Amtes der Beauftragten für die Gleichstellung von Frau und Mann beim Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen, verehrte Pressevertreter! Herr Worm, es ist schade, dass Sie mit keinem Wort auf meine Vorhaltungen eingegangen sind. Sie sitzen selbst seit Jahren als gleichstellungspolitischer Sprecher im entsprechenden Ausschuss, Sie kennen die Problematik und Sie haben sich mit der von mir angeprangerten Verschwendung von Steuermitteln zumindest hier in keiner Weise irgendwie sinnstiftend geäußert. Ihr Vortrag, dass Tag für Tag in den Familien Ungleichbehandlung, Diskriminierung und Benachteiligung von Frauen vorkommen würden, wofür die Gleichstellungsbeauftragte des Landes Thüringen zuständig wäre, das halte ich für einen völlig illegitimen Übergriff des Staats in die Familien hinein. Das können die Familien, das können die Frauen, die es angeht, das können auch die Männer selbst regeln. Und wo sie es nicht regeln können, gibt es Beratungsstellen verschiedenster ideologischer, religiöser, politischer Ausrichtung, wo man sich Rat und Hilfe holen kann. Jetzt zu den doch erstaunlichen Vorwürfen der Frau Abgeordneten Stange. Es fehlen hier in Thüringen um die 100 Frauenhausplätze. Die fehlen seit Jahren und das ist auch bekannt. Ich glaube, die halbe Million für diese völlig sinnfreie Stelle der Gleichstellungsbeauftragten wäre bei diesen 100 Frauenhausplätzen gut angelegt.
(Beifall AfD)
Erst gestern wurde hier tränenreich, krokodilstränenreich beklagt, dass in der Pandemiekrise die Zahl der Rat suchenden Frauen stark angestiegen wäre und dass sie gerade danach gefragt haben, wie sie denn selbst zur Lösung oder zur Besänftigung ihrer innerfamiliären Schwierigkeiten beitragen könnten. Das ist ein konstruktiver Ansatz. Die haben also nicht gleich nach dem Scheidungsanwalt oder dem nächsten Polizeieinsatz geschrien, sondern gesagt: Ich möchte meine Familie gern erhalten und ich brauche Rat und Hilfe. Als Land, als Staat wären wir gut beraten, diesen Rat und diese Hilfe anzubieten, genau wie zu dem anderen Reizthema des Rechts der Frauen auf eine Abtreibung. Ja, Frauen haben das Recht auf eine Abtreibung, denn sie sind in der Regel diejenigen, welche die Folgen einer unerwünschten Schwangerschaft austragen und großziehen müssen. Sie haben das Recht, sich gegen das Kind zu entscheiden und diese Entscheidung unter Umständen durchführen zu lassen, die nicht ihr eigenes Leben gefährdet, sondern nur den erwünschten Erfolg, Beendigung der Schwangerschaft, zum Ziel hat. Allerdings dürfen wir als wohlhabende, reiche, humanistische Gesellschaft, die es sich auf die Fahnen geschrieben hat, jede Art von Diskriminierung auszuschalten, zu bekämpfen, anzuprangern, auch fragen, ob es nicht zu 100.000 Abtreibungen pro Jahr in Deutschland Alternativen geben darf, die es der Mutter ermöglichen, das Kind anzunehmen, und es dem Kind ermöglichen, ins Leben zu treten.
(Beifall AfD)
Darüber sollten wir ideologiefrei und ohne Schaum vor dem Mund sprechen. Wir sollten die Frauen, die sich gegen Kinder entscheiden, nicht verurteilen, aber wir sollten ihnen konstruktive und dem Leben zugeneigte Angebote machen und dafür Steuergelder einsetzen. Danke sehr.
(Beifall AfD)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes – Abschaffung des Amtes der Beauftragten für die Gleichstellung von Frau und Mann beim Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Gibt es weitere Wortmeldungen? Herr Abgeordneter Worm.
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Sehr geehrte Kollegin Herold, wenn man zuhören kann, ist das klar von Vorteil, und wenn man das Gesagte auch noch versteht, ist es noch besser. Ich will nur mal sagen: Ich habe mich in keiner Weise dahin gehend geäußert, wie Sie das hier am Mikrofon gesagt haben. Mein Satz war: Gleichberechtigung muss Tag für Tag in den Familien vorgelebt werden. Ich habe nicht gesagt, dass die Gleichstellungsbeauftragte des Freistaats Thüringen in die Familien hineinregieren soll. Ich will das noch mal ganz deutlich klarstellen. Wie gesagt, wer zuhören kann, ist klar im Vorteil. Ihre Einlassung, allein auf gewisse Reizpunkte oder Reizthemen zu reduzieren, wird der eigentlichen Frage, nämlich der Frage, die Sie mit Ihrem Gesetzentwurf gestellt haben, hinsichtlich der Abschaffung der Gleichstellungsbeauftragten nicht gerecht. Deswegen sage ich noch mal an der Stelle: Allein diese abschließende Rede von Ihnen macht deutlich, dass wir mit unserer Entscheidung, diesem Gesetzentwurf von Ihnen nicht zuzustimmen, richtigliegen. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes – Abschaffung des Amtes der Beauftragten für die Gleichstellung von Frau und Mann beim Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das sehe ich nicht. Wünscht die Landesregierung das Wort? Frau Ministerin Werner, bitte schön.
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes – Abschaffung des Amtes der Beauftragten für die Gleichstellung von Frau und Mann beim Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, mich hat jetzt der Redebeitrag der Abgeordneten der AfD, Frau Herold, noch mal nach vorn getrieben, weil ich – ehrlich gesagt – diese salbungsvollen Worte oder diese Krokodilstränen, die Sie gerade vergossen haben, nicht so stehen lassen kann. Es war Ihr Abgeordneter Herr Möller, der sich vor ein paar Wochen hingestellt und gesagt hat: Ach, wir wollen die Gleichstellungsbeauftragte abschaffen, wir brauchen den ganzen Gleichstellungskram nicht, wir sind eine Männerpartei und für uns braucht es auch keine Quoten, wir sind ganz zufrieden, so wie es jetzt ist. Und dann schicken Sie eben eine der wenigen Frauen, die in Ihrer Fraktion sind, nach vorn, um sich zum Thema „Gleichstellungspolitik“ zu äußern. Ich glaube, das zeigt erst mal, wie dünn Ihre Argumentationskette an der Stelle ist
(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Ihre Argu-
mentation ist falsch!) und wie wenig Belastbares Sie an der Stelle, wenn es um Gleichstellung von Frauen und Männern geht, vorweisen können. Ich wollte gern noch mal an eine Studie erinnern, die vor einigen Jahren gemacht wurde, wo es darum ging, was beispielsweise in Gegenden, in denen sich aufgrund von Abwanderungen usw. nur noch wenige Frauen befinden und ein hoher Männerüberschuss herrscht, passiert. Und es ist sehr frappierend zu sehen, dass genau diese Männer dazu neigen, sich rechten oder traditionellen, tradierten Geschlechterrollen anzuschließen, dass sie sich auf Bünde konzentrieren, dass es darum geht, eine Gemeinschaft zu schaffen, die genau dazu neigt zu sagen, Frauen gehören zurück an den Herd, Frauen sollen sich um die Kinder kümmern und wir Männer, wir wollen hier den Ton angeben. Insofern ist es jetzt nicht ganz überraschend, dass in Ihrer Fraktion oder in Ihrer Partei auch genau solche Meinungen immer wieder zu finden sind. Ich will noch mal ganz kurz auf meine oder unsere Gleichstellungsbeauftragte zu sprechen kommen. Ich habe, denke ich, als Sie Ihren Gesetzentwurf eingebracht haben, im Parlament schon deutlich gemacht, welche Rollen die Gleichstellungsbeauftragte wahrnehmen muss, wenn es um Koordinierung geht, um Vernetzung, darum, auf die Rechte, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu schauen, natürlich auch in der Landesregierung und in den Gesetzentwürfen. Aber auch in den Kommunen muss immer wieder nicht nur darauf geschaut werden, sondern es müssen Initiativen entstehen, um Gleichberechtigung tatsächlich weiter nach vorn zu bringen. Ich will an der Stelle noch mal daran erinnern, dass beispielsweise während der Pandemie die Gewalt gegen Frauen ein Thema gewesen ist und dass wir leider feststellen mussten, dass sich das nicht in den Beratungsstrukturen, in den Frauenhäusern widergespiegelt hat, sondern dass die Situation so gewesen ist, dass Frauen sich zum Teil nicht getraut haben, Beratung anzunehmen, weil die Eskalation, die durch Männer in Beziehungen dann umgesetzt wurde, den Frauen aufgedrückt wurde, weil sie Angst hatten, dass alles nur noch viel schlimmer wird. Insofern sieht man an der Stelle auch noch mal, wie groß der Bedarf ist, hier nicht nur eine Gleichstellungsbeauftragte zu haben, die dafür sorgt, dass neue Beratungsmöglichkeiten entstehen, um diesem Dilemma, in dem sich Frauen befinden, tatsächlich auch entgegenzukommen. Es braucht auch eine Verknüpfung, eine Vernetzung der Frauenhäuser, damit neue Angebote entstehen, die den Frauen tatsächlich auch gerecht werden und die vor allem weitere Dinge berücksichtigen, die momentan auch in Thüringen – das muss man hier zugestehen – noch nicht ausreichend vorhanden sind, zum Beispiel Angebote für Frauen mit Behinderungen oder Frauen mit Migrationshintergrund. Insofern glaube ich auch, man kann den Gesetzentwurf nur ablehnen, und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes – Abschaffung des Amtes der Beauftragten für die Gleichstellung von Frau und Mann beim Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Vielen Dank. Ich beende dann die Aussprache an dieser Stelle und wir treten in die Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/2052 in zweiter Beratung ein. Wer für diesen Gesetzentwurf stimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen? Das sind die übrigen Fraktionen des Hauses. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben es zwar erst 12.50 Uhr, aber ich würde trotzdem vorschlagen, dass wir jetzt in die Mittagspause eintreten, weil der nächste Tagesordnungspunkt, glaube ich, nicht in einer halben Stunde abgearbeitet ist. Gibt es dazu Einvernehmen? Herr Blechschmidt.
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes – Abschaffung des Amtes der Beauftragten für die Gleichstellung von Frau und Mann beim Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Nach meiner Tagesordnung wäre der nächste Tagesordnungspunkt der Glücksspielstaatsvertrag. Gehe ich recht in der Annahme?
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes – Abschaffung des Amtes der Beauftragten für die Gleichstellung von Frau und Mann beim Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes – Abschaffung des Amtes der Beauftragten für die Gleichstellung von Frau und Mann beim Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Und Sie unterstellen jetzt, Frau Präsidentin, dass das ein relativ langer Tagesordnungspunkt sein wird.
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes – Abschaffung des Amtes der Beauftragten für die Gleichstellung von Frau und Mann beim Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Wir müssten theoretisch in einer halben Stunde eine Lüftungspause einlegen. Wenn Sie sagen, wir schaffen das in einer halben Stunde!
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes – Abschaffung des Amtes der Beauftragten für die Gleichstellung von Frau und Mann beim Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Ich bin nicht für die Redemanuskripte der anderen Fraktionen zuständig. Ich würde aber gern anregen, den Versuch zu unternehmen.
(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Das schaffen
wir keinesfalls!)
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Vielleicht kommen die PGFs mal ganz kurz zu mir, dann können wird das hier kurz klären. Okay. Es gibt hier eine knappe Mehrheit dafür, dass wir den Tagesordnungspunkt noch aufrufen. Dann machen wir das. Wir rufen auf den Tagesordnungspunkt 8 Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/2238 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 7/2820 ZWEITE BERATUNG Das Wort hat zunächst Abgeordneter Emde aus dem Haushalts- und Finanzausschuss zur Berichterstattung.
Thüringer Gesetz zu dem Glücksspielstaatsvertrag 2021
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich darf berichten aus der Ausschussberatung. Durch Beschluss des Landtags wurde der Gesetzentwurf am 18. Dezember an den Haushalts- und Finanzausschuss federführend sowie an den Innenund Kommunalausschuss und den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitales überwiesen. Der Glücksspielstaatsvertrag soll am 01.07. dieses Jahres in Kraft treten, sofern ihm alle Landesparlamente zustimmen. Ziele des Staatsvertrags sind unter anderem, Glücksspiel und Wettsucht einzudämmen sowie mit begrenzten und kontrollierten Alternativen dem unkontrollierten und illegalen Spiel
Thüringer Gesetz zu dem Glücksspielstaatsvertrag 2021
etwas entgegenzutreten. Für die entsprechenden landesrechtlichen Regelungen lässt der Staatsvertrag Spielräume, zum Beispiel bei der Einrichtung von Onlinecasinos oder den Auflagen für Spielhallen in Thüringen. Dies gilt es, in den aktuellen Beratungen der Ausschüsse zum Thüringer Glücksspielgesetz abzuwägen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, alle Ausschüsse – natürlich besonders der federführende Ausschuss – empfehlen, den Gesetzentwurf anzunehmen.
(Beifall DIE LINKE, CDU)
Thüringer Gesetz zu dem Glücksspielstaatsvertrag 2021
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Gäste an den Bildschirmen, zunächst begrüßen wir als AfD-Fraktion, dass ein Glücksspielstaatsvertrag mit allen Bundesländern auf den Weg gebracht werden soll. Es soll der Spielerschutz erhöht und der illegale Onlinespielmarkt nun reguliert werden, was zu begrüßen ist. Zurzeit besteht leider kein Staatsvertrag in vollem Umfang bzw. läuft der jetzige im Juni 2021 aus. Daher soll der neue Staatsvertrag durch die Bundesländer bis März 2021 ratifiziert sein. Das Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags 2021 ist für den 1. Juli 2021 vorgesehen, was die Länderchefs bereits im März 2020 beschlossen haben. Die zugehörige Aufsichtsbehörde soll allerdings erst ab dem 01.01.2023 ihre Tätigkeit laut Staatsvertrag aufnehmen. Die Akzeptanz der Beteiligten für eine Ratifizierung des Glücksspielstaatsvertrags ab dem 01.07.2021 ist groß, beschreiten die Bundesländer doch einen umfassenden Paradigmenwechsel hin zu einem früher für unmöglich gehaltenen schleswig-holsteinischen Sonderweg. Mit dem Staatsvertrag sollen nun Spieler- und Verbraucherschutz einerseits und die Regulierung des Spielbetriebs andererseits in Einklang gebracht werden, wie Schleswig-Holstein dies bereits in seinem Glücksspielgesetz aus 2011 vorgemacht hat. In der Begründung zum Glücksspielstaatsvertrag 2021 heißt es, dass es dabei einer neuen gemeinsamen Lösung der Länder bedarf, um eine Zersplitterung der Regelung zum Glücksspielwesen zu verhindern. Dabei soll eine gemeinsam gegründete neue Gemeinsame Glücksspielbehörde als Anstalt des öffentlichen Rechts helfen. Der durch alle Länder erarbeitete Gesetzentwurf ist das Ergebnis eines intensiven Verständigungsprozesses der Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder. Der Wille ist zwar anzuerkennen, jedoch bleiben leider die Meinungen und wichtigen Hinweise von externen Experten scheinbar ohne Berücksichtigung. Wir als AfD-Fraktion sind der Meinung, dass Gesetze nicht des Gesetzes wegen verabschiedet werden dürfen. Hier sollten im Vorfeld verfassungsrechtliche Probleme und die offensichtliche Ungleichbehandlung von Online- und terrestrischem Spiel nicht vorhanden sein wie hier im vorliegenden Glücksspielstaatsvertrag. Offensichtlich ist, dass die Bedenken des Instituts für Glücksspiel und Gesellschaft der Ruhr-Universität Bochum zum Glücksspielstaatsvertrag unbeachtet blieben. In dessen Schreiben vom 26. Februar 2021 an die Landesregierung bringt sie in Erinnerung, bereits in einem früheren Anhörungsverfahren Anfang 2020 aufgezeigt zu haben, dass die geplante Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder, so sinnvoll sie auch unbestritten in der Sache ist, wegen eines erkannten Legitimationsdefizits für verfassungswidrig gehalten wird. So verstößt sie gegen das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes – nachzulesen in der Zuschrift 7/1074. Gleiche Bedenken äußert Rechtsanwalt Dr. Ronald Reichert, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, in seiner Stellungnahme vom 1. März 2021 an den Landtag in Kenntnisnahme 7/284. Er führt aus, dass gerade in der Übergangsrechtszeit bis zum 01.01.2023 die Frage der Beschränkung des virtuellen Automatenspiels gemäß § 22a Glücksspielstaatsvertrag 2021 Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen mit ungewissem Ausgang werden wird. Weiterhin möchte ich auf die geäußerten erheblichen Bedenken der Datenschutzbeauftragten der Länder bezüglich der Neuschaffung einer Limitdatei und einer Aktivitätsdatei verweisen. Die Spieler werden dann sozusagen zum gläsernen Bürger. Verwiesen werden kann hier auf die Ausführungen von Prof. Kugelmann und Frau Dr. Heidenreich als rheinland-pfälzische Datenschutzbeauftragte. Ob die gerichtliche Überprüfung hinsichtlich der Notwendigkeit dieser neuen Zentraldateien dem standhält, bleibt offen, denn laut Studien werden damit 0,3 Prozent der suchtgefährdeten Spieler geschützt, wie in der Stellungnahme der Rechtsanwälte ausgeführt wird. Auch nach dem Unionsrecht bedarf es des Nachweises der Erforderlichkeit solcher Beschränkungen. Die hohe zentrale Frage besteht darin, ob der bisher unregulierte Onlinecasinobereich die Schärfe der Beschränkungen des Staatsvertrags akzeptieren wird. Rechtsanwalt Dr. Reichert verweist in seiner Stellungnahme darauf, dass sich die Länder bis auf Schleswig-Holstein in den vergangenen zwei Jahrzehnten zu keiner Zeit gegenüber den Onlineanbietern auch nur ansatzweise haben durchsetzen können. Bedenklich ist in dem Zusammenhang auch, dass die neu zu schaffende zentrale Anstalt des öffentlichen Rechts in Sachsen-Anhalt, die dann wohl die Rechte und Pflichten Thüringens wahrnehmen soll, auch erst Anfang des Jahres 2025 tätig sein könnte, da laut Staatsvertrag § 27p eine Verlängerungsunmöglichkeit der Interimzuständigkeit der übrigen Länder um zwei Jahre vorgesehen ist. Auch schlecht ist die vertraglich uneingeschränkte Bindung der Länder aneinander ohne den notwendigen Spielraum zur Selbstkorrektur bei erkannten handwerklichen Fehlern im Staatsvertrag. Dieser Vertrag bindet bis 2028 ohne vertragliche Kündigungsmöglichkeit und räumt selbst den handelnden Behörden nur ein sehr eingeschränktes Recht zur Änderung der Anforderungen ein. Der Staatsvertrag wäre – zusammengefasst – als großer Fortschritt zu begrüßen und auch zu ratifizieren, wenn da nicht diese handwerklichen Fehler wären. Er sollte aber wegen der geäußerten Bedenken heute nicht ungeprüft in dieser Form beschlossen werden. Auch das Bundesland Hessen hat in der Debatte um den Staatsvertrag diese Sachen gefordert. Die AfD-Fraktion wird dem Gesetzentwurf daher in dieser vorliegenden Form nicht zustimmen können. Er ist daher zurück an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft zu überweisen. Bei einem so zentralen Thema sollten die berechtigten und gut begründeten Hinweise der Experten nochmals eruiert und auch berücksichtigt werden. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
Thüringer Gesetz zu dem Glücksspielstaatsvertrag 2021
Ich darf noch mal darum bitten, dass Sie vielleicht nach draußen gehen, wenn Sie sich unterhalten. Es ist wirklich sehr laut hier vorn. Als Nächstes rufe ich Abgeordneten Kowalleck für die CDU-Fraktion auf.
Thüringer Gesetz zu dem Glücksspielstaatsvertrag 2021
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, heute fast auf den Tag genau vor einem Jahr hat die Ministerpräsidentenkonferenz den Entwurf des Staatsvertrags zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland mit der amtlichen Kurzfassung Glücksspielstaatsvertrag 2021 beschlossen. Gleichrangige Ziele des Staatsvertrags sind das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht zu verhindern, die Voraussetzungen für eine wirksame Suchtbekämpfung zu schaffen, durch ein begrenztes, eine geeignete Alternative zum nicht erlaubten Glücksspiel darstellendes Glücksspielangebot den natürlichen Spielbetrieb der Bevölkerung in geordnete und überwachte Bahnen zu lenken sowie der Entwicklung und Ausbreitung von unerlaubten Glücksspielen in Schwarzmärkten entgegenzuwirken. Ein ganz wichtiger Punkt ist, den Jugend- und den Spielerschutz zu gewährleisten sowie sicherzustellen, dass Glücksspiele ordnungsgemäß durchgeführt und die Spieler vor betrügerischen Machenschaften geschützt werden, dass die mit Glücksspielen verbundene Folge- und Begleitkriminalität abgewehrt und Gefahren für die Integrität des sportlichen Wettbewerbs beim Veranstalten und Vermitteln von Sportwetten vorgebeugt wird. Ich denke, es ist wichtig, diese Ziele des Staatsvertrags hier noch einmal zu erwähnen, denn daraus folgen auch die entsprechenden Handlungsstränge. Um diese Ziele zu erreichen, sind verschiedene Maßnahmen für die einzelnen Glücksspielformen vorgesehen. Gerade im Hinblick auf die spezifischen Sucht-, Betrugs-, Manipulations- und Kriminalitätsgefährdungspotenziale ist das ein ganz wichtiger Punkt. Wir haben auch schon von den Vorrednern gehört, dass gerade auch die Entwicklung im Bereich des Onlinespiels natürlich hier im Glücksspielstaatsvertrag Berücksichtigung findet. Hier wird es natürlich auch gerade im Bereich Onlinepoker und der virtuellen Automatenspiele Regelungen geben. Das ist besonders wichtig, dass man hier auch auf aktuelle Entwicklungen reagiert und entsprechend auch steuert. Wir haben weiterhin auch gerade hinsichtlich der Liberalisierung der Glücksspiele entsprechende Regelungen im Internet. Hier soll es strengere Regelungen zum Spielerschutz geben, unter anderem, dass keine Werbung zwischen 6.00 und 21.00 Uhr im Rundfunk und im Internet für virtuelle Automatenspiele, Onlinepoker- und Onlinecasinospiele erfolgt und für jeden Spieler ein anbieterbezogenes Spielkonto eingerichtet werden muss. Es ist ausdrücklich zu begrüßen, dass hier auch der Jugendund Spielerschutz eine wichtige Rolle spielt und somit auch berücksichtigt wurde. Wir sehen auch gerade im Bereich des Schwarzmarkts, dass es hier eine Entwicklung gegeben hat, der gegengesteuert werden muss. Auch hier hat die Ministerpräsidentenkonferenz entsprechende Regelungen mit aufgenommen. Auch die Entwicklung der Einnahmen zeigt, dass man gerade auch hier die Onlinecasinos und deren Entwicklung im Blick haben muss. So gibt es einen Bruttospielertrag in den Jahren 2016 bis 2018 von 1,29 Milliarden Euro, in 2017 von 1,76 Milliarden Euro. Dieser steigt über die Jahre stetig an, und das muss eben auch berücksichtigt werden. Meine Damen und Herren, ausführliche Diskussionen werden uns noch in den nächsten Wochen begleiten. Wir haben, wie Sie wissen, auch noch das Gesetz zur Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrags zu beraten. Wir haben als Haushalts- und Finanzausschuss eine umfangreiche schriftliche Anhörung durchgeführt. Ich habe insbesondere hierzu noch mal angemerkt, dass wir in unseren Beratungen auf die Belange des Jugend- und Spielerschutzes intensiver eingehen müssen. Hierzu wird uns die Landesregierung, in dem Fall das Sozialministerium, noch mal insbesondere zur Verfügung stehen. Das werden wir dann die nächsten Wochen hier an dieser Stelle nochmals besprechen. Ansonsten sind wir für die Verabschiedung dieses Staatsvertrags, da es wichtig ist, auf die aktuellen Dinge wie Onlinespiele einzugehen und hier auch entsprechende Regelungen zu schaffen. Danke sehr.
(Beifall CDU)
Thüringer Gesetz zu dem Glücksspielstaatsvertrag 2021
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Zuschauer, Zuhörer an den Bildschirmen und anderen Endgeräten! Das Glücksspiel sollte insgesamt nicht durch quantitative Beschränkungen, wie hier diskutiert wird, Einzahlungslimits, Pausen, Mindestabstände oder ähnliche Dinge geregelt werden, sondern es muss für alle eine Win-win-Situation entstehen. Wenn man nach Qualität und Aufklärung der Nutzer regulieren würde, dann wäre das gelebter Verbraucherschutz und nicht die Bevormundung großer Teile der Bevölkerung.
(Beifall FDP)
Gerade die Verbände, die rund um das Glücksspiel organisiert sind, leisten in unseren Augen in den letzten Jahren eine gute Arbeit. Vorliegend ist ein neuer Glücksspielstaatsvertrag erarbeitet worden, der zukünftig für mehr Rechtssicherheit sorgen soll. Es soll klargestellt werden, welche Glücksspielformen legal oder illegal sind. Allerdings muss dieses regulierte Angebot auch eine gewisse Attraktivität ausstrahlen und marktgerecht sein, damit die Verbrauchernachfrage letztlich auch bedient wird und eben nicht in illegale und nicht kontrollierbare Sphären abwandert: online – das Internet kann man eben nicht mehr abschalten.
(Beifall FDP)
Deshalb ist in dieser Hinsicht der Staatsvertrag an einigen Stellen falsch ausgestaltet und schränkt die Freiheit der Bürger und Bürgerinnen unverhältnismäßig ein. Gleich zu Beginn wird deutlich, dass es hier nicht nur um die Bekämpfung von Glücksspielsucht oder den Jugend- und Spielerschutz geht, sondern durch die Hintertür eine Umerziehung und Überwachung aller Spieler eingeführt werden soll. Konkret heißt es hier: „den natürlichen Spieltrieb der Bevölkerung in geordnete und überwachte Bahnen zu lenken“. Besser kann man die Ziele dieses Staatsvertrags nicht auf den Punkt bringen und es entlarvt die Verfasser dieses Staatsvertrags.
(Beifall FDP)
Statt sich inhaltlich mit den einzelnen Glücksspielformen zu beschäftigen, werden lieber alle Spieler unter einen Generalverdacht gestellt und mündigen Bürgern offenbar nicht zugetraut, sich selbst verantwortungsgerecht mit der Sache des Glücksspiels auseinanderzusetzen. Auch die im Staatsvertrag verwendete Definition, was überhaupt ein Glücksspiel ist, muss man so nicht und werden wir so nicht unterschreiben – ich zitiere –: „Ein Glücksspiel liegt vor, wenn im Rahmen eines Spiels für den Erwerb einer Gewinnchance ein Entgelt verlangt wird und die Entscheidung über den Gewinn ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt.“ Die Entscheidung über den Gewinn hängt in jedem Fall vom Zufall ab, wenn dafür ungewiss ein Eintritt in der Zukunft gewählt wird. Das liegt in der Natur der Sache. Aber deshalb ist das Spiel auch das Glücksspiel. Dass man dieser Definition nicht zustimmen muss, zeigt mal wieder unser Nachbar Österreich. Die Alpenrepublik regelt das Thema sehr liberal und liefert eine logische Begründung dafür. Hier liegt Glücksspiel nämlich nur dann vor, wenn der Ausgang eines Ereignisses vollkommen und größtenteils vom Zufall abhängt. Wetten zum Beispiel, bei denen Prognosefähigkeit und Fachwissen keine Rolle spielen, sind demnach ausgeschlossen. Aber zum Beispiel beim Thema „Fußball“ – alle sind da Experten – kann man zumindest einen gewissen Teil des Ergebnisses vorausdenken und es ist nicht vollkommen vom Zufall abhängig. Kommen wir zu diesen Einzahlungslimits: „Bei der Registrierung sind die Spieler dazu aufzufordern, ein individuelles monatliches anbieterübergreifendes Einzahlungslimit festzulegen“, das „1.000 Euro […] nicht übersteigen“ darf. Wie kommt man darauf, mündigen Bürgern vorzuschreiben, wie viel Geld sie maximal einsetzen dürfen? Was ist eigentlich mit den professionellen Spielern, die ihren Lebensunterhalt damit bestreiten?
(Heiterkeit DIE LINKE)
Dass Sie das nicht verstehen, das ist mir vollkommen klar.
(Beifall FDP)
Aber auch das ist ein Lebensmodell, das frei gewählt werden darf. Das ist liberale Verfassung. Eine größere Bevormundung in dem Geist dieses Gesetzes kann man kaum irgendwo anders finden. Stattdessen – damit schlagen wir der Sache wieder den Boden weg – wird viel Steuergeld ausgegeben, um eine Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder zu installieren. Diese soll am 1. Juli 2021 in Sachsen-Anhalt errichtet werden. Diese Behörde unterhält zur Überwachung des anbieterübergreifenden Einzahlungslimits eine zentrale Datei. Diese Datei wird mit vielen Daten der Spieler gespeist – datenrechtlich höchst bedenklich. Aber ob es damit tatsächlich gelingen sollte, der Spielsucht und auch den illegalen Anbietern von Spielen das Handwerk zu legen, also letztlich den Gesetzeszweck zu erreichen, stelle ich hier infrage. Wir sind uns alle einig: Schutz gerade von Jugend und vor Spielsucht ist ein hohes Gut, und das müssen wir auch verfolgen, aber diese Mittel sehen wir als untauglich an. In diesem Gesetz geht es nicht darum, Kriminalität zu unterbinden, Transparenz einzufügen, sondern es geht einzig und allein darum, einen Generalverdacht gegenüber allen Spielern in ein Gesetz zu implementieren und deshalb lehnen wir dieses ab. Wir werden uns trotz alledem dann der Diskussion noch mal intensiv stellen, wenn es um die Umsetzung, die in Thüringen stattfinden soll, geht, uns einmischen und werden noch Änderungen vorschlagen. Ich befürchte mal, dass die allumfassende Koalition in diesem Hause leider hier zustimmen wird. Das findet nicht unsere Billigung. Vielen Dank.
(Beifall FDP)
Thüringer Gesetz zu dem Glücksspielstaatsvertrag 2021
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen, mit dem Glücksspielstaatsvertrag machen wir einen wichtigen Schritt hin zu einer besseren Glücksspielpolitik. Erstens schaffen wir dadurch Kohärenz; es gab dringenden Handlungsbedarf, die bestehenden Regelungen deutschlandweit kohärent zu machen. Warum? Weil wir die rechtlichen Anforderungen der Europäischen Union an dieser Stelle zu erfüllen haben. Notwendig ist dieses Gesetz auch, weil wir damit einen Flickenteppich vermeiden. Die Einheitlichkeit ist kein Selbstzweck an dieser Stelle. Die Bemühungen, für 16 Bundesländer gemeinsame Regeln zu finden, hatten ein zentrales Ziel, nämlich eine effektive Regulierung, und mit einem neuen Staatsvertrag ist das geschafft. Zweitens geht es hierbei auch um eine Anpassung an die Spielerrealität. In Zeiten der Digitalisierung ist es nicht realistisch, in Kiel oder in ganz Schleswig-Holstein Onlineangebote zu unterbreiten, diese aber in Erfurt oder im Freistaat Thüringen zu verbieten. Glücksspielregulierung ist keine einmalige Aufgabe, sondern ein Prozess. Es besteht regelmäßig Anpassungsbedarf an neue Spielformen, an neue Technologien und auch an die demografische Entwicklung. Der Glücksspielmarkt hat sich gewandelt. Viele Spielerinnen und Spieler haben an den traditionell angebotenen Spielen kein Interesse mehr. Stattdessen nutzen sie illegale Onlineangebote, für die es keine Schutzmechanismen gibt. Mit den neuen Regeln reagieren wir darauf. Wir bringen dabei das voran, was wir als das Herzstück einer verantwortungsvollen Glücksspielpolitik ansehen: Zum einen ist dies der Schutz der Spielerinnen und Spieler vor Sucht und zum anderen stärken wir den Jugendschutz und damit auch den Verbraucherschutz. Das heißt, der vorhandenen Nachfrage nach Glücksspielen soll ein zeitgemäßes, legales, faires und kontrolliertes Angebot gegenübergestellt werden. Gleichzeitig werden wir Spielerinnen und Spieler sowie Kinder und Jugendliche vor Gefahren durch Glücksspielsucht, vor Betrug und anderen Formen der Kriminalität schützen.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Die neuen Glücksspielregeln geben uns dafür wichtige Werkzeuge an die Hand, die sowohl den Online- als auch den Offlinebereich betreffen. Erstmals werden wir legales Onlineglücksspiel erlauben. Dabei müssen aber alle Anbieter lizenziert sein und eine Vielzahl von strengen Vorgaben zum Jugendund Spielerschutz einhalten. Ein spielformübergreifendes nationales Spielersperrsystem wird eingeführt. Die Glückspielaufsicht wird deutlich gestärkt, indem eine zentrale bundesweite Behörde eingerichtet wird, und neue Mittel zur Sperrung von illegalen Onlineangeboten werden ebenfalls eingeführt. Zahlungswege werden transparenter und die Werbung reguliert. Sportwetten dürfen nur lizenziert angeboten werden, Livewetten sind in der Zukunft nur eingeschränkt möglich. Meine Damen und Herren, das sind wichtige Meilensteine einer einheitlichen und suchtpolitisch sinnvollen Regulierung. Genau wie im Sport gilt hier: Das Spiel darf nicht ohne Schiedsrichter angepfiffen werden.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Sehr geehrte Damen und Herren, wir müssen dafür sorgen, dass die Aufsicht von Anfang an effektiv und schlagkräftig arbeiten kann. Nur so kann die beabsichtigte Wirkung der Glücksspielreform eintreten. Ein verstärkter Schutz von Kindern und Jugendlichen, ein besserer Schutz vor Sucht und Betrugsgefahren, die Gewährleistung von fairen und transparenten Spielen und eine verbesserte Kriminalitätsbekämpfung, das muss es uns wert sein. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Thüringer Gesetz zu dem Glücksspielstaatsvertrag 2021
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Spielerinnen und Spieler! Wetten, dass das Spiel des FC Carl Zeiss Jena am 4. April in Chemnitz abgesagt wird? Bevor Sie jetzt Ihre Wette platzieren wollen, muss ich Ihnen leider sagen, dass dieses Angebot nur für Spieler mit Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt in Schleswig-Holstein gilt, oder ganz einfach, dass dieses Angebot illegal ist. Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieses kleine Beispiel zeigt, wie uneinheitlich die aktuell gültige Rechtslage ist. Der zehn Jahre alte Staatsvertrag wurde zwar vor einem Jahr etwa mit dem Dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrag angepasst, zum Beispiel bezüglich von Konzessionen, aber er läuft zum 30. Juni aus. Der nun zu ratifizierende neue Staatsvertrag soll – wie bereits gesagt – dann ab dem 1. Juli in Kraft treten. Bereits mit der genannten Aktualisierung über den Dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrag wurde eine grundsätzliche Novellierung des Staatsvertrags in Angriff genommen. Und jetzt ist er endlich da und es ist so weit: Die Länder, und zwar alle Länder, haben sich geeinigt. So kann zum Beispiel auch die bereits angesprochene neue Anstalt – durch alle Bundesländer getragen mit Sitz in Sachsen-Anhalt – als eine Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder etabliert werden. Die Anschubfinanzierung über 3 Millionen Euro ist dabei gesichert, der Anteil für Thüringen im Haushalt ebenfalls. Das Glücksspielwesen in Deutschland ist nun endlich europarechtskonform und in Bezug auf seine Ziele durchsetzbar. Meine Damen und Herren, ich empfehle die Zustimmung zu diesem Staatsvertrag, weil er die richtigen Ziele hat und auch geeignete Regeln, um diese Ziele zu erreichen. Einige der Ziele sind unter anderem – Kollege Kowalleck hatte da auch schon einiges angerissen – erstens – Suchtverhinderung und Suchtbekämpfung, unter anderem über die bereits angesprochene Limitdatei, worin Spielerinnen und Spieler maximal 1.000 Euro anbieterübergreifend im Monat verspielen können, aber sich auch persönlich ein eigenes Limit setzen können. Zweitens – den natürlichen Spielbetrieb in geordnete Bahnen zu lenken und den Schwarzmarkt einzudämmen, zum Beispiel durch eine genaue Lizenzvergabe oder aber auch – das möchte ich ansprechen – durch die Genehmigungspflicht zum Beispiel jedes einzelnen Onlineautomatenspiels. Und, sehr geehrter Herr Kemmerich, das ist keine Umerziehung, das ist Hilfe zum Selbstschutz.
(Beifall DIE LINKE)(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Ach
doch! Das ist und bleibt Bevormundung!) Drittens – Jugend- und Spielerschutz, da natürlich ein wirksamer Schutz von Minderjährigen, aber auch ganz einfache Regelungen, die klarmachen, woher das Angebot kommt, zum Beispiel, dass diese Angebote unter einer deutschen de-Domain laufen müssen und dass diese Angebote in Euro und Cent ausgewiesen sind und nicht in irgendwelchen Spielwährungen oder Kryptowährungen – das nur als Beispiel. Viertens – Kriminalitätsbekämpfung, denn wie am Beispiel der Wirecard AG zu sehen ist, nehmen Gelder im Bereich des Glücksspielmarkts oft sehr dunkle Kanäle und das Ganze weltweit. Und fünftens – Sportwettbewerbe vor Manipulation zu schützen. Aus meiner Sicht ist dieser Staatsvertrag damit ein gelungener Ausgleich von unterschiedlichen Interessen. Die Spielräume, die den Ländern im Rahmen des Föderalismus eingeräumt wurden, werden wir in Kürze – das wurde auch schon angesprochen – in einem Ausführungsgesetz zu diesem Staatsvertrag bereden und beschließen. Er befindet sich ja wie gesagt im Ausschuss. Aber jetzt – hier und heute – bitte ich um Ihre Zustimmung zum Staatsvertrag, der für alle Spielerinnen und Spieler dann gilt, die einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Thüringen haben oder in irgendeinem anderen Bundesland in Deutschland. Die genannte und beantragte Ausschussüberweisung der AfD lehnen wir natürlich ab. Der Thüringer Landtag wird heute seine Zustimmung zu diesem Staatsvertrag erteilen. Wetten, Herr Kießling? Danke.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Thüringer Gesetz zu dem Glücksspielstaatsvertrag 2021
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Hande. Der Abgeordnete Kießling hat in seinem Redebeitrag für die Fraktion der AfD beantragt, den Gesetzentwurf noch mal an den Haushalts- und Finanzausschuss rückzuüberweisen. Bevor wir abstimmen, hat aber die Landesregierung das Wort. Frau Staatssekretärin Schenk, bitte sehr.
Thüringer Gesetz zu dem Glücksspielstaatsvertrag 2021
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, mit diesem Gesetzentwurf liegt Ihnen heute zur zweiten Beratung das Zustimmungsgesetz zu dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 vor, den Herr Ministerpräsident gemeinsam mit allen anderen Ländern im Oktober 2020 unterzeichnet hat. Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 ist das Ergebnis schwieriger Verhandlungen auf der Ebene der Staats- und Senatskanzleien der Länder für eine staatsvertragliche Anschlussregelung. Der geltende Glücksspielstaatsvertrag tritt mit Ablauf des 30. Juni 2021 außer Kraft. Ab dem 1. Juli 2021 soll in allen Ländern der neue Staatsvertrag gelten, der auf unbestimmte Zeit geschlossen wird. Voraussetzung hierfür ist, dass mindestens 13 Ratifikationsurkunden Ende April vorliegen. Dieses Zustimmungsgesetz soll nun die Ratifizierung des Vertrags für Thüringen rechtzeitig sicherstellen, sodass mit dem neuen Staatsvertrag weiterhin ein einheitlicher Rechtsrahmen für das Glücksspielwesen in Deutschland besteht. Die vereinbarte Neuregelung hat – das haben wir auch den Redebeiträgen entnehmen können – nicht nur Beifall bekommen. Es ist gerade die weitreichende Öffnung von gefährlichen Spielformen, wie virtuelles Automatenspiel, Onlinepoker und Onlinecasinospiel, die Sorge bereitet und Kritik hervorruft. Ich habe Verständnis hierfür, nur eines müssen wir dabei auch zugeben: Diese bisher verbotenen Spielformen werden in Deutschland angeboten und nachgefragt. Sie erreichen ein beträchtliches Marktvolumen und in diesem Markt wird ohne Aufsicht und ohne Regularien gespielt. Freilich haben die Glücksspielaufsichtsbehörden in den zurückliegenden Jahren auch die eine oder andere Untersagung und Zahlungsunterbindung bei den entsprechenden illegalen Angeboten erfolgreich erreichen können. Eine effektive Zurückdrängung dieser Angebote, die vielfach auch von Unternehmensgruppen über Server aus dem EU-Ausland bereitgestellt werden, ist aber nicht zu schaffen gewesen. Der neue Glücksspielstaatsvertrag wählt nun einen anderen Ansatz. Wenn schon gespielt wird, dann mit einer deutschen Erlaubnis und unter den gesetzlichen Vorgaben für Jugend- und Spielerschutz. Diese werden für den Onlinebereich erheblich ausgebaut. Hier nenne ich nur beispielhaft die zentrale Limitdatei, ein spielformübergreifendes Sperrsystem, die Errichtung eines Safe-Servers zur Spielsuchtfrüherkennung und eine Datenbank zur Vermeidung des anbieterübergreifenden parallelen Spiels im Internet. Viele weitere Auflagen und Nebenbestimmungen werden auf der Grundlage der Neuregelung für alle glücksspielrechtlichen Erlaubnisse den Jugend- und Spielerschutz wahren und umsetzen. Darüber hinaus wird die Aufsicht durch die Neuregelung weiter gestärkt und der länderübergreifende Vollzug, der im geltenden Staatsvertrag schon einen Ausgangspunkt genommen hat, wird im Zuge der Gründung der Gemeinsamen Anstalt weiter ausgebaut und vertieft. Für die Anbieterseite ist klar: keine Regulierung wäre die beste Regulierung. Mit jedem Onlinepokerspieler, der fortan die Möglichkeit hat, sein Konto zu sperren, Limits einzuhalten und sich an die Erlaubnisbehörden zu wenden, ist für den Spielerschutz sehr viel gewonnen. Das Lotteriemonopol der Länder und Länderzuständigkeiten für den stationären Vertrieb bleiben aufrechterhalten. Mit diesem neuen Vertragswerk kann es gelingen, dass ein großer Teil des Markts hin zu legalen Angeboten kanalisiert wird. Im Bereich der Sportwetten ist dies schon zu großen Stücken gelungen. Mit der gemeinsamen Lösung der Bundesländer können wir der großen Herausforderung, die der Glücksspielmarkt an uns stellt, im Sinne des Jugend- und Spielerschutzes begegnen. Eine Rechtszersplitterung in der Glücksspielregulierung kann diese Aufgabe schon vor dem Hintergrund der länderübergeifenden Angebotsstruktur nicht bewältigen. Deshalb bitte ich Sie, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, dieses Zustimmungsgesetz anzunehmen und damit in Thüringen den Glücksspielstaatsvertrag 2021 zu ratifizieren. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Thüringer Gesetz zu dem Glücksspielstaatsvertrag 2021
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Wir kommen nun zur Abstimmung. Die AfD hat ihren Antrag auf Rücküberweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss zurückgenommen und damit wird direkt über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 7/2238 in zweiter Beratung abgestimmt. Wer ist dafür? Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, SPD und CDU. Wer ist dagegen? Das ist die Fraktion der AfD. Wer enthält sich? Das ist die Fraktion der FDP. Damit ist der Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Ich bitte Sie, sich dazu von den Plätzen zu erheben. Wer ist für den Gesetzentwurf? Das sind ebenfalls die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der CDU. Wer ist gegen den Gesetzentwurf? Das ist die Fraktion der AfD. Wer enthält sich der Stimme? Das ist die Fraktion der FDP. Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Wir treten jetzt in die Mittags- und Lüftungspause von 45 Minuten ein. Wir beginnen dann wieder 14.15 Uhr. Ich darf darauf hinweisen, dass 10 Minuten nach Beginn der Mittagspause die außerplanmäßige Sitzung des Umweltausschusses in der großen Loge hier im 1. Obergeschoss stattfindet. Nach der Mittagspause treten wir in die Wahlhandlungen ein. Werte Kolleginnen, werte Kollegen, wir fahren fort in der Tagesordnung und ich rufe auf die Tagesordnungspunkte 87 und 88, zunächst TagesordWahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/2839 Ich gebe folgenden Hinweis: Wie Ihnen bekannt ist, sind noch immer zwei der insgesamt fünf Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission auf Vorschlag der Fraktion der AfD zu wählen. Gewählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags erhält, mithin mindestens 46 Stimmen. Der Wahlvorschlag liegt Ihnen in der Drucksache 7/2839 vor. Vorgeschlagen sind Herr Abgeordneter Lars Schütze und Herr Abgeordneter Denny Jankowski. Wird die Aussprache gewünscht? Ich sehe, das ist der Fall. Ich würde Frau Abgeordneter Henfling als erster Rednerin das Wort übergeben.
Wahl von Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident, laut § 24 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes unterliegt die Landesregierung hinsichtlich der Tätigkeit des Amtes für Verfassungsschutz der parlamentarischen Kontrolle. Diese wird von der Parlamentarischen Kontrollkommission ausgeübt. Die Mitglieder der ParlKK müssen für ihre durchaus sensible Aufgabe, die sie in dieser Kommission haben, in besonderem Maße für ihre Tätigkeit geeignet sein. Die von der AfD vorgeschlagenen Mitglieder entsprechen dieser Voraussetzung aus unserer Sicht nicht, was ich an dieser Stelle beispielhaft ausführen möchte. Zum Wahlvorschlag der AfD, Denny Jankowski: Herr Jankowski gehört zu den Erstunterzeichnern der „Erfurter Resolution“,
(Beifall AfD)
die als Gründungsdokument der AfD-internen Sammlungsbewegung Der Flügel gilt. Darüber hinaus bekundet er durch Fotos in sozialen Netzwerken seine Nähe zu anderen Protagonisten des Flügels und den Erstunterzeichnern der „Erfurter Resolution“ wie zum Beispiel Stephan Brandner, Marcus Bühl und Wiebke Muhsal. Das Bundesamt für Verfassungsschutz stufte den Flügel im März 2020 als gesichert rechtsextremistische Bestrebung gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung ein und bescheinigte dem Thüringer Fraktionsvorsitzenden und Landessprecher Björn Höcke eine zentrale Bedeutung. Das durch den Flügel propagierte Politikkonzept sei laut dem Bundesamt für Verfassungsschutz auf die Ausgrenzung, Verächtlichmachung und weitgehende Rechtlosstellung von Ausländerinnen und Ausländern, Migrantinnen und Migranten und insbesondere Musliminnen und Muslimen sowie politisch Andersdenkenden gerichtet. Es verletzt die Menschenwürdegarantie sowie das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip. Die Relativierung des historischen Nationalsozialismus zieht sich zudem wie ein roter Faden durch die Aussagen der Flügelvertreter-/innen. Durch die damalige Unterzeichnung der „Erfurter Resolution“ hat sich Herr Jankowski die Ziele des Flügels aus unserer Sicht zu eigen gemacht und seine Nähe zu dessen rechtsextremer Führungsfigur Björn Höcke bekundet. Daran ändert auch die offizielle Auflösung des Flügels nichts, deren Ernsthaftigkeit bezweifelt werden darf, da Protagonistinnen und Protagonisten nach wie vor zentrale Positionen innerhalb der AfD Thüringen innehaben und über erheblichen Einfluss verfügen. Zudem gehört Herr Jankowski als stellvertretender Fraktionsvorsitzender selbst zu den zentralen Personen der Thüringer AfD-Fraktion, was auf ein besonderes Vertrauensverhältnis mit Herrn Höcke und maßgeblichen Führungspersönlichkeiten des Flügels schließen lässt. Da die Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission dem Vorsitzenden ihrer Fraktion, in diesem Fall Björn Höcke, über die wesentlichen Inhalte der Beratungen unterrichten dürfen, wäre die Aufgabenerfüllung des Amts gemäß Thüringer Verfassungsschutzgesetz gefährdet. Zudem ist es naheliegend, dass Herr Jankowski rechtsextremen Bewegungen nahesteht. So ist über eine SocialMedia-Plattform ein Post von THÜGIDA mit Herrn Jankowski auffindbar. An einer Veranstaltung der AfD, auf welcher unter anderem Wiebke Muhsal sprach, nahmen Vertreter/-innen extrem rechter Organisationen teil. So ließ sich Denny Jankowski mit Robert Köcher von Der III. Weg und Frank Geißler aus der Reichsbürgerbewegung ablichten. Das Bild verbreitete das extrem rechte Bündnis THÜGIDA anschließend in sozialen Netzwerken. Im Verfassungsschutzbericht Freistaat Thüringen 2017 heißt es auf Seite 57 unter anderem, ich zitiere: „Der Verein ‚THÜGIDA & Wir lieben Sachsen‘ vertritt eine rechtsextremistische Ideologie, die vor allem durch rassistische, antiislamische, verschwörungstheoretische und den Nationalsozialismus verherrlichende Züge geprägt ist. Die Bundesrepublik sei kein souveräner Staat, aktuelle Migrationsbewegungen hätten die Auslöschung des deutschen Volkes zum Ziel. […] Migranten wird die Menschenwürde abgesprochen. Sie werden oft als ‚Invasoren‘ bezeichnet. Beispiele für die Herabwürdigung von Menschen mit anderer Hautfarbe sind z. B. Gleichsetzungen mit Tieren durch Äußerungen wie ‚Fremdrassige‘ würden sich ‚wie die letzten Säue‘ benehmen, oder eine ‚etwas stark pigmentierte‘ Person, ‚die sich leider benommen hat wie als wenn sie hier aus irgendeinem Gehege entlaufen ist‘.“ – Grammatische Fehler im Original. „‚THÜGIDA & Wir lieben Sachsen‘ lehnt das demokratische System der Bundesrepublik ab. Politiker und Behörden werden als ‚Volksverräter‘ bezeichnet, Polizisten als ‚Söldner‘. Die Bundesrepublik wird als ‚asoziale antideutsche Diktatur‘ beschimpft, die Bundeskanzlerin in vielen Redebeiträgen der Vereinsführung als ‚bucklige Brotspinne‘ bezeichnet.“ Unser Fazit: Es zeigt sich, Herr Jankowski besitzt aus unserer Sicht weder die erforderliche Zuverlässigkeit noch Eignung für die Funktion in der Parlamentarischen Kontrollkommission oder der G10Kommission, um dort für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzustehen und diese zu verteidigen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Wahl von Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes
Herr Präsident, meine Damen und Herren, wie bereits mehrfach von dieser Stelle dargelegt, bedarf es für die Ausübung einer Kontrollfunktion im Auftrag des Parlaments, wie sie mit der Mitgliedschaft in der Parlamentarischen Kontrollkommission einhergeht, einer in der Person gründenden Eignung und der Gewähr einer zuverlässigen Ausübung der übertragenen Kontrolle. Hierin muss das Parlament in seiner Gänze vertrauen können. Auch der uns heute vorgelegte Vorschlag bietet jedoch keine Gewähr für die hohen Ansprüche an die Integrität und Verfassungstreue, die mit der Ausübung und der Kontrolle der Befugnisse des Verfassungsschutzes, in die Grundrechte der in Thüringen lebenden Menschen einzugreifen, verbunden sind. § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes regelt die Wahl und lässt bereits erkennen, dass Vorschläge eine Mehrheit der Stimmen erhalten müssen, also auch die Möglichkeit besteht, einen Vorschlag abzulehnen. Das Parlament trifft somit keine Pflicht, Wahlvorschlägen der AfD die Zustimmung zu erteilen, wenn sachlich begründete Zweifel an der Eignung oder der Vertrauenswürdigkeit der Vorgeschlagenen vorliegen. Die Entscheidung der Mehrheit gegen die Kandidaten kann also in solch einem Fall keine Verletzung der Rechte der AfD-Fraktion darstellen. Der Abgeordnete Lars Schütze bietet keine Gewähr für die zuverlässige Ausübung der übertragenen Kontrollfunktion. Wir verkennen dabei nicht, dass der vorgeschlagene Abgeordnete als Angehöriger der Bundespolizei auf die Verfassung vereidigt ist und daher explizit geschworen hat, die Verfassung zu wahren. Diesem Anspruch wird er aus unserer Sicht jedoch in keinem Fall gerecht. So lassen sich auf seinem öffentlichen Facebook-Account Einträge finden, die das rassistische Narrativ der AfD über arbeitsscheue und gewaltaffine Nichtdeutsche schüren. Unter 16 entstellenden blutigen Gesichtern von weiblichen Verbrechensopfern veröffentlichte er am 10. Juli 2020 beispielsweise den Satz: Ermordet, vergewaltigt, geschändet für Merkels Kulturbereicherung – und stellte es einem Bild des durch einen Polizisten getöteten Afroamerikaners George Floyd mit den Worten „schwerkriminell und arbeitsscheu“ gegenüber. Der Abgeordnete weist aber auch offenkundig Nähe zur offenen rechtsextremistischen Szene auf. So wurde bekannt, dass er 2019 mehrfach Videos des extremen rechten Liedermachers, ehemaligen Gauführers der verbotenen Wiking-Jugend und Kandidaten der NPD für das Amt des Bundespräsidenten Frank Rennicke verbreitet und geteilt hat. Dass dies nicht nur Ausdruck eines schlechten Musikstils ist, sondern Rückschlüsse auf die Sympathie für die extreme Rechte zulässt, belegen weitere bekannte Aktivitäten des Abgeordneten in den sozialen Netzen. Im Jahr 2019 warb er für das Kampfsportturnier Kampf der Nibelungen, welches durch das Bundesamt für Verfassungsschutz als das europaweit bedeutendste Kampfsportturnier der rechtsextremistischen Szene gewertet wird. Damit nicht genug finden sich auch Veröffentlichungen von Axel Schlimper, Gebietsleiter der antisemitischen und extrem rechten Gruppe Europäische Aktion Thüringen, die in Thüringen 2017 Ziel einer Durchsuchung des Landeskriminalamts war und Videos des Chefs der Identitären Bewegung Österreichs Martin Sellner erbrachten. Auch bei dieser handelt es sich um eine klar rechtsextremistische Bewegung. Die vorgestellten Beispiele für Internetaktivitäten des Abgeordneten Schütze legen daher den Schluss nahe, dass er offenbar die von ihnen verbreiteten verfassungsfeindlichen Ansichten teilt und er daher für die Arbeit in der Parlamentarischen Kontrollkommission weder geeignet ist, noch unser Vertrauen in seine Zuverlässigkeit verdient. Er ist somit für uns nicht wählbar.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Wahl von Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, Zuschauer am Livestream – falls sich welche dieses unwürdige Schauspiel zum wiederholten Male anschauen wollen –, darf ich auch begrüßen.
(Beifall AfD)
Zu hören sind wie gewohnt jede Menge Behauptungen, Unterstellungen, unzulässige Rückschlüsse und die Diffamierung der Kandidaten, die meine Fraktion für die Wahlen hier aufgestellt hat. Im Kern geht es aber immer um die gleiche Sache: Was Sie hier haben, ist eine Parlamentsmehrheit, die sich im Kampf mit der normativen Kraft des Faktischen befindet, nämlich mit der Tatsache, dass die Minderheit in diesem Parlament aufgrund ihrer Wahlergebnisse und der sich daraus ergebenden Größe hier im Landtag Anspruch auf Vertretung in Geheimdienstkontrollgremien hat.
(Beifall AfD)
Frei nach Bertolt Brecht: „Das Volk hat das Vertrauen der Regierung verscherzt.“ Es hat zu etwa einem Viertel die AfD gewählt. Da das Projekt, das Volk aufzulösen und ein anderes zu wählen, wohl eher langfristiger Natur ist, muss man derweil die Rechte der Opposition beschneiden. Das ist, was hier zum wiederholten Mal geschehen soll.
(Beifall AfD)
Da man sich zum so offenkundigen Verfassungsbruch eine Änderung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zur Besetzung dieser Gremien dann doch nicht traut – zumindest bisher nicht –, müssen solche Vorwürfe für die Begründung einer vermeintlichen Ungeeignetheit meiner Kollegen herhalten, die jeder halbwegs unvoreingenommene Betrachter als das erkennt, was sie tatsächlich sind, nämlich hanebüchener Unfug.
(Beifall AfD)
Eine inhaltliche Nähe zu Personen zu unterstellen – wie es hier eben geschehen ist –, deren Vertreter sich bei einer öffentlichen Vortragsveranstaltung mit den Kollegen fotografiert haben, ohne dass der betroffene Kollege wüsste, um welche Person es sich hier handelt, ist geradezu grotesk. Zu den grundlegend falschen Interpretationen und Auslegungen der Verfassungsschutzbehörden hinsichtlich der Tätigkeit, Bedeutung und Struktur des sogenannten Flügels habe ich hier zu anderen Gelegenheiten bereits ausführlich Stellung genommen. Das beweist eigentlich auch nur die Inkompetenz der handelnden Personen in diesen Behörden, dass diese Behauptungen immer noch weiterverbreitet werden. Die Demokratieunfähigkeit der Parlamentsmehrheit oder zumindest ihr Unwille, sich den gesetzlichen Normen zu unterwerfen, die uns wohl schlauere Menschen zu aufgeklärteren Zeiten gegeben haben, kostet dieses Parlament Zeit, und zwar jede Menge davon. Sie verhindert die Befassung mit dringenderen Angelegenheiten und sie schadet dem Ansehen dieses Hauses und seiner Mitglieder in der Öffentlichkeit – und das nicht gerade wenig.
(Beifall AfD)
Ich kann daher meine Worte aus der letzten Debatte hier tatsächlich nur wiederholen: Ihre besorgten Sonntagsreden, meine Damen und Herren, über das verlorengegangene Vertrauen von Menschen in die Politik und in die Fähigkeit politischer Institutionen wie diesen Landtag, an Lösungen und an einer Verbesserung der Lebensverhältnisse in diesem Land zu arbeiten, können Sie sich in Zukunft bitte sparen. Dass unsere Kandidaten Ihnen nicht passen, das mag sein, das ist Ihr gutes Recht. Eine effektive parlamentarische Oppositionsarbeit darf bei der Ausübung Ihrer Kontrollbefugnis und Kontrollpflichten aber nicht auf das Wohlwollen der Parlamentsmehrheit angewiesen sein.
(Beifall AfD)
Ich darf aus dem Weimarer Urteil zitieren: „Denn die Kontrollbefugnisse sind der parlamentarischen Opposition nicht nur in ihrem eigenen Interesse, sondern in erster Linie im Interesse des demokratischen, gewaltengegliederten Staates – nämlich zur öffentlichen Kontrolle der von der Mehrheit gestützten Regierung“, in diesem Fall der von der Minderheit gestützten Regierung, „und ihrer Exekutivorgane – in die Hand gegeben.“ Das hat Ihnen Weimar ins Stammbuch geschrieben, gebracht hat es nach wie vor nichts. Das Beteiligungsrecht der Opposition gilt auch in den Fällen, in denen ihre Vertreter Gegenstand der Beobachtung durch den Verfassungsschutz sind. Ansonsten entscheidet der Verfassungsschutz selbst darüber, welche der politischen Parteien zur Kontrolle der Behörde und ihrer nachrichtendienstlichen Tätigkeit berufen sind und welche nicht. Dass das unzulässig ist, daran hat Sie Weimar erinnert – gebracht hat es nichts. Und abschließend: Das Fehlen einer parlamentarischen Kontrolle des Verfassungsschutzes wirft die berechtigte Frage der Legitimation dieser Behörde und ihrer Tätigkeit auf. Davor hat Weimar gewarnt – gebracht hat es nichts. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
Wahl von Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes
Danke, Herr Abgeordneter. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das kann ich an dieser Stelle nicht erkennen. Es wurde um eine Unterbrechung gebeten. Wie lange, Abgeordneter Braga?
Wahl von Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes
Damit unterbrechen wir die Sitzung für 30 Minuten. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, wir fahren fort in der Tagesordnung. Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 88 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/2840 Ich gebe folgenden Hinweis: Auch hier ist Ihnen bekannt, dass der Landtag bislang zwei der insgesamt drei Mitglieder der G10-Kommission gewählt hat. Das Wahlvorschlagsrecht für das verbleibende Mitglied liegt bei der Fraktion der AfD. Gewählt ist auch hier, wer die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags erhält, mithin mindestens 46 Stimmen. Der Wahlvorschlag liegt Ihnen in der Drucksache 7/2840 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Denny Jankowski. Wird die Aussprache gewünscht? Das kann ich an dieser Stelle nicht erkennen. Dann kommen wir zu den Wahlen. Sie erhalten nach Ihrem Namensaufruf zwei Stimmzettel. Ich bitte darum, Sorge dafür zu tragen, dass der erforderliche Mindestabstand jederzeit eingehalten wird und dass keine Warteschlangen vor den sich von mir aus gesehen auf der rechten Seite im Saal befindlichen Wahlkabinen entstehen. Ich erinnere auch noch mal daran, dass Sie bitte Ihren eigenen blau oder schwarz schreibenden Stift benutzen. Ich erläutere die Stimmzettel. Bei der Wahl von zwei Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission stehen auf dem roten Stimmzettel zwei Namen. Sie können auf dem Stimmzettel sowohl hinter dem einen Namen als auch hinter dem anderen Namen jeweils entweder „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ ankreuzen. Bei der Wahl eines Mitglieds der G10-Kommission können Sie auf dem grünen Stimmzettel einmal mit „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind eingesetzt: Frau Abgeordnete Maurer, Herr Abgeordneter Tiesler und Frau Abgeordnete Dr. Bergner. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die beiden Schriftführer, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Ich frage an dieser Stelle: Konnten alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben? Das ist noch nicht der Fall. Dann stelle ich noch mal die Frage: Konnten alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben? Das scheint der Fall zu sein. Dann schließe ich die Wahlhandlung und bitte die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die Stimmen auszuzählen. Vereinbarungsgemäß rufe ich währenddessen den Ich rufe die Mündlichen Anfrage auf und bitte die Abgeordneten, ihre Fragen vorzutragen. Ich gebe folgenden Hinweis: Die Fragestellerin bzw. der Fragesteller hat das Recht, zwei Zusatzfragen zu stellen. Zwei weitere Zusatzfragen dürfen aus der Mitte des Landtags gestellt werden. Wir beginnen mit Herrn Abgeordneten Liebscher, Fraktion der SPD, mit der Drucksache 7/2698. Herr Abgeordneter Liebscher.
Digitale Schule in der Pandemie verbessern Digitale Unterrichtsmethoden sind unumgänglich, um in der Pandemie weiterhin Schulbildung zu ermöglichen. Dazu brauchen wir gute Aus-, Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten zu allen Aspekten des digitalen Unterrichtens für unsere Lehrerinnen und Lehrer und gut funktionierende digitale Lernplattformen. Es ist zudem bei Eltern, Schülerinnen und Schülern und Lehrpersonal noch nicht umfänglich bekannt, welche basalen Funktionen der Schulcloud für alle Schulen nutzbar sind. Nutzerinnen und Nutzer sollten in Zukunft eine Benachrichtigung bei Eingang von Nachrichten und Dokumenten in ihrem Account in der Cloud erhalten. Die flächendeckende Stabilität von Videokonferenzen und die Erreichbarkeit von Lehrpersonal über die Cloud, auch wenn dort von ihnen keine Aufgaben hochgeladen wurden, ist zu garantieren. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Aus-, Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten für Lehrerinnen und Lehrer gibt es für die Erstellung und Vermittlung digitaler Lerninhalte und für den Umgang mit der Thüringer Schulcloud? 2. Welche Plattform ist für den Austausch von Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrerinnen und Lehrern vorgesehen, zum Beispiel für die Durchführung von Elternabenden oder die Kommunikation zwischen Eltern und Lehrpersonal? 3. Wird an der Weiterentwicklung und Verbesserung der Thüringer Schulcloud unter Berücksichtigung der Aspekte Erreichbarkeit, Stabilität und Benachrichtigungen gearbeitet? 4. Wie können Kritik und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler, des Lehrpersonals sowie der Eltern in den Prozess der Weiterentwicklung besser eingebracht werden?
Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, im Namen der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Liebscher wie folgt: Vorab möchte ich sagen: Es freut uns natürlich, dass wir immer wieder neu die Gelegenheit erhalten, in diesem Rahmen über die Schulcloud zu sprechen. Ich habe den Eindruck, bei jeder Fragestunde ist mindestens einmal die Schulcloud betroffen. Zu Frage 1: Das ThILLM hat im vergangenen Jahr seine Fortbildungsstrategie stark auf das Thema „Digitalisierung“ ausgerichtet, im Speziellen auf die Thüringer Schulcloud. Es wurde ein Konzept des ThILLM zur Professionalisierung und Schulentwicklung beim Lernen und Lehren in einer neuen Digitalität entwickelt. Das ThILLM hat eine Fortbildungsoffensive „Digitalisierung“ vorgenommen. Auf Basis dieses Konzepts wurden vom ThILLM im vergangenen Jahr 105 Fortbildungsveranstaltungen mit Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus 206 Schulen durchgeführt. Zu Frage 2: In der Schulcloud steht das Videokonferenzsystem BigBlueButton bereit. Zu Frage 3: Selbstverständlich arbeiten wir ständig an der Weiterentwicklung und Verbesserung der Schulcloud. Sie haben, glaube ich, der Presse auch entnehmen können, dass Anfang 2021 neue Server für das Thüringer Schulportal und auch neue Server durch das Hasso-Plattner-Institut für die Schulcloud in Betrieb genommen wurden. Seitdem läuft die Schulcloud stabil. Wir haben seit mehreren Wochen keine Zusammenbrüche der Schulcloud mehr. Auch Angriffe, die nach unserer Einschätzung weiter erfolgen, sind seitdem nie wieder erfolgreich gewesen. Vorgesehen ist die Integration eines Messenger-Diensts und weiterer Tools. Es gibt aber noch keine konkrete Zeitschiene dafür. Zu Frage 4: Wie Sie wissen, wurde die Thüringer Schulcloud von Beginn an als Mitwirkungsprojekt angelegt und auch als Projekt, das fortentwickelt wird. Es ist ein Pilotprojekt, das wir infolge der Pandemie viel stärker schon in den Normalbetrieb überführen mussten, als es gedacht war. Insofern ist eine Weiterentwicklung zurzeit das Ziel des Betriebs der Schulcloud, sodass Kritik und Erfahrungen ständig entgegengenommen werden und genau der Sinn der aktuellen Phase sind. Konkret bestehen vielfältige Möglichkeiten und Tools, um Hinweise, Kritiken und Erfahrungen mitzuteilen. Es gibt einen First-Level-Support des ThILLM und des Hasso-Plattner-Instituts. Das ThILLM nimmt per Telefon, per E-Mail und in Fortbildungsveranstaltungen Hinweise entgegen. Es gibt einmal in der Woche eine digitale Sprechstunde, in der Anregungen und Kritik entgegengenommen werden. Das HassoPlattner-Institut stellt außerdem innerhalb der Schulcloud ein Ticketsystem für technische Anfragen und Hinweise gestalterischer Art bereit. Weiterhin gibt es Workshops der Fachadministratorinnen und -administratoren von Brandenburg, Niedersachsen und Thüringen. Die Hinweise werden dort beraten und mit den Entwicklern vom Hasso-Plattner-Institut diskutiert. Natürlich kann nicht jeder Hinweis gleich umgesetzt werden und wir müssen die Entwicklungsschritte priorisieren. Die eben schon genannte Integration eines Messenger-Diensts hat eine hohe Priorität bei der Weiterentwicklung. Es müssen oft natürlich auch die Rahmenbedingungen beachtet werden, die bei Softwareentwicklungen generell gelten. Das ist der Datenschutz, das hat uns hier auch schon mehrfach beschäftigt. Es geht natürlich um administrative, technische und finanzielle Ressourcen, sodass wir – aber ich denke, das ist selbstverständlich – nicht alle Anregungen von Nutzerinnen sofort erfüllen können.
Vielen Dank, Herr Präsident. Frau Staatssekretärin, vielen Dank für die Darstellung. Ich habe eine kurze Frage: Sie haben gerade diese Fachadministratoren der einzelnen Bundesländer erwähnt. Wie viele Fachadministratoren haben wir denn in Thüringen, die in diesen Austausch involviert sind?
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Die zahlreichen Nachfragen zur Schulcloud haben vielleicht auch bestimmte Gründe. Umso mehr freue ich mich natürlich, dass Sie trotzdem immer wieder so ausdauernd Antwort geben. Wenn ich die Antwort zu Frage 2 richtig verstanden habe, haben Sie für den Austausch unter anderem auch der Lehrer mit den Eltern auf das BigBlueButton-System, das Videokonferenzsystem der Schulcloud, verwiesen. Dann sagen Sie mir doch bitte, wie die Eltern sich dort anmelden sollen. Ich meine, ein bisschen Datenschutz muss ja beachtet werden. Meiner Kenntnis nach haben keine Eltern irgendeinen Zugang zur Schulcloud, außer sie nutzen die Zugänge ihrer Kinder. Ist das denn so geplant?
Ja. Elternabende mit Sorgeberechtigten finden ja statt, wenn die Schülerinnen und Schüler noch unter 18 sind. Insofern ist es in diesen Fällen ohnehin möglich, dass die Eltern, die die Rechte des Kindes bis zu diesem Alter wahrnehmen, sich auch über die Zugänge der Kinder anmelden. Ich kann da aber im Detail noch mal nachfragen, wie das dann jeweils technisch abläuft.
Danke. Gibt es weitere Fragen? Das sehe ich nicht, dann vielen Dank Frau Staatssekretärin Dr. Heesen. Die nächste Frage stellt Abgeordnete Hoffmann von der Fraktion der AfD in Drucksache 7/2711.
Vielen Dank, Herr Präsident. Meine Frage ist: Schließung der Geburtsstation in einem Klinikum in Hildburghausen Wie das betreffende Klinikum mitteilte, wird zum 31. März 2021 die dortige Geburtsstation geschlossen. Die Hauptabteilung soll in eine Belegstation umgewandelt werden. Entsprechende Gespräche würden bereits mit der Landesregierung laufen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Geburten fanden in den Jahren 2015 bis einschließlich 2020 auf der Geburtsstation dieses Klinikums statt? 2. In welcher Höhe flossen Landesmittel in den Jahren 2015 bis einschließlich 2020 für die Geburtsstation? 3. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zur Schließung der Geburtsstation im betreffenden Klinikum in Hildburghausen? 4. Welche konkreten Ergebnisse erbrachten die laufenden Gespräche mit diesem Klinikum? Danke.
Sehr geehrter Landtagspräsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Hoffmann beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1.: Von 319 Geburten im Jahr 2015 ist die Zahl der jährlichen Geburten seither konstant auf unter 300 im Jahr gesunken. Im Jahr 2016 gab es 285 Geburten, im Jahr 2017 waren es 268 Geburten, im Jahr 2018 fanden 276 Geburten statt und im Jahr 2019 schließlich 269. Für das Jahr 2020 liegen meinem Ministerium noch keine Daten nach § 21 des Krankenhausentgeltgesetzes vor. Nach Auskunft der Klinik selbst gab es im letzten Jahr insgesamt 230 Geburten. Zu 2.: In den Jahren 2015 bis 2020 sind keine Einzelfördermittel nach § 10 des Thüringer Krankenhausgesetzes in die Geburtshilfe der HennebergKliniken Hildburghausen geflossen. Erhöhte pauschale Fördermittel nach § 12 Abs. 5 Thüringer Krankenhausgesetz sind ebenfalls nicht in die Geburtshilfe der Henneberg-Kliniken Hildburghausen geflossen. Ob mit pauschalen Fördermitteln angeschaffte kurzfristige Anlagegüter in der Geburtshilfe eingesetzt wurden, kann aufgrund der vorgelegten Unterlagen zu den Verwendungsnachweisen nicht beurteilt werden. Die Fragen 3 und 4 möchte ich gern gemeinsam beantworten: Nach dem 7. Thüringer Krankenhausplan schließt der Versorgungsauftrag „Frauenheilkunde und Geburtshilfe“ grundsätzlich das Betreiben einer geburtshilflichen Station ein. Die Landesregierung hat sich stets für den Erhalt der geburtshilflichen Station eingesetzt, um eine flächendeckende und wohnortnahe Versorgung in diesem Fachgebiet zu gewährleisten. Angesichts der demografischen Entwicklung ist jedoch in Thüringen leider in vielen Regionen ein Rückgang der Geburten zu verzeichnen. Dies erschwert ein wirtschaftliches und qualitativ hochwertiges Aufrechterhalten der stationären geburtshilflichen Abteilungen. Entscheidet sich ein Krankenhaus, die Geburtsstation zu schließen, so wird der Versorgungsauftrag dennoch uneingeschränkt erteilt, damit die stationäre Versorgung zumindest im Bereich der Frauenheilkunde weiter gewährleistet ist. Auf das Fehlen einer geburtshilflichen Station wird jedoch im Feststellungsbescheid hingewiesen. Die Klinik in Hildburghausen hat das Gesundheitsministerium informiert, dass nach Kündigung des Chefarztes trotz umfassender Bemühungen keine Nachbesetzung aller offenen Arztstellen im Fachbereich möglich gewesen ist und die Fortführung der hauptamtlich geleiteten Geburtshilfe an den Henneberg-Kliniken leider ab dem 1. Mai dieses Jahres nicht mehr realisierbar ist. Allerdings soll die stationäre Versorgung für den Bereich der Frauenheilkunde mit einer Belegabteilung weiter erfolgen. Ein entsprechender Antrag ist in meinem Haus eingegangen und das Verwaltungsverfahren hat begonnen. So sehr ich persönlich die Schließung der geburtshilflichen Abteilung bedauere, kann ich Ihnen jedoch versichern, dass die geburtshilfliche Versorgung der Bewohnerinnen im Einzugsgebiet der Henneberg-Kliniken weiter gesichert ist. Die umliegenden geburtshilflichen Kliniken können die bedarfsgerechte Versorgung sicherstellen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Danke schön. Herr Montag, bitte. Zuerst Frau Hoffmann, Sie haben den Vortritt. Ich habe Ihre Meldung nicht gesehen, bitte stellen Sie als die Fragestellerin Ihre Frage.
Vielen Dank, Herr Präsident. Frau Ministerin, eine Nachfrage: Wie steht das Ministerium zum Qualitätsmerkmal „Mindestmenge“ auch in der Geburtshilfe und wie hoch ist diese Mindestmenge?
Wir sind der Meinung, dass es verschiedene Kriterien gibt, die dafür ausschlaggebend sind, ob bestimmte Abteilungen, Stationen geöffnet sein können oder ob wir das im Krankenhausplanungswesen mittragen können. Man geht davon aus, dass ca. 300 Geburten im Jahr für das Qualitätsmanagement ausreichend sind. Es gibt aber doch in dem einen oder anderen Fall auch Krankenhäuser, die durch besondere Hebammenleistungen und besondere Einbeziehung von Ärztinnen und Ärzten, Belegärztinnen und -ärzten beispielsweise dann trotzdem die Qualität sicherstellen können. Deswegen muss es immer im Einzelfall geprüft werden.
Weitere Fragen sehe ich nicht. Vielen Dank, Frau Ministerin Werner. Die nächste Anfrage stellt der Abgeordnete Kemmerich, Fraktion der FDP, Drucksache 7/2714.
Funkzellenabfrage zur Überprüfung der Lockdownwirksamkeit Am 11. Februar 2021 erklärte der Ministerpräsident des Freistaats Thüringen auf der Social-MediaPlattform Clubhouse, dass das Ziel des Lockdowns nicht primär die Reduktion der lnzidenzwerte sei, sondern eine Beschränkung der Mobilität. Er erklärte weiterhin, dass die Wirksamkeit der Maßnahmen wissenschaftlich überprüft würde, unter anderem mittels Auswertung von Funkzellendaten. Ich frage die Landesregierung: 1. Steht der Ministerpräsident des Freistaats Thüringen zur Aussage, dass das Ziel des Lockdowns vorrangig die Einschränkung der Mobilität der Bürger sei? 2. Wie wird der Grad der Erreichung des Ziels Mobilitätseinschränkung beziffert? 3. Welche Funkzellendaten werden zu welchem genauen Zweck wie lange ausgewertet und gespeichert? 4. Welche wissenschaftlichen Institutionen bzw. Wissenschaftler erhalten die Funkzellendaten zur Auswertung?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt, und zwar zusammenfassend zu den Fragen 1 bis 4. Erlauben Sie mir eine Vorbemerkung: Es handelt sich tatsächlich, glaube ich, um ein größeres Missverständnis, aber ich bemühe mich, das aufzuklären, und das wird mir hoffentlich auch gelingen. Das oberste Ziel der Landesregierung und der von ihr ergriffenen Eindämmungsmaßnahmen lautet: deutliche Vermeidung von Infektionen. Dieses Ziel erreicht niemand unmittelbar, sondern mittels Vermeidung von Kontakten. Ob Maßnahmen zur Kontaktvermeidung erfolgreich sind, wird unter anderem mit der Messung von Mobilitätsströmen untersucht. So erfolgte auch die Schließung bestimmter Branchen oder Zweige nicht nur oder vordringlich deswegen, weil sie nachgewiesene Infektionstreiber oder Infektionsorte wären, sondern mit dem übergeordneten Ziel einer Mobilitätsreduktion gerade auch im Nahverkehr oder im Innenstadtbereich, um auf diese Weise eine deutliche Kontaktreduzierung und damit einhergehend eine entscheidende Infektionsvermeidung zu erreichen. Das Robert Koch-Institut sieht in Übereinstimmung mit Epidemiologen in aller Welt das Mobilitätsverhalten der Bevölkerung als einen Indikator dafür an, inwieweit Maßnahmen zur Kontaktvermeidung von der Bevölkerung wirksam umgesetzt werden. Demnach ist die Beschränkung der Mobilität nicht das Ziel, sondern ein Indikator für die Erreichung des Ziels Kontaktvermeidung. Nichts anderes hat der Ministerpräsident geäußert. Sozialwissenschaftliche und sozialgeografische Mobilitätsforschung ist ein seit vielen Jahren etablierter universitärer Forschungsbereich. Das COVID-19 Mobility Project unter der Leitung von Dirk Brockmann und Frank Schlosser ist zusammengesetzt aus Mitgliedern der Projektgruppe Epidemiologische Modellierung von Infektionskrankheiten am Robert Koch-Institut und der Forschungsgruppe Komplexe Systeme des Instituts für Theoretische Biologie der Humboldt Universität Berlin. Deren Forschung findet völlig unabhängig von der Thüringer Landesregierung statt. Sie teilen dankenswerterweise aber einige ihrer Ergebnisse mit den zuständigen Ressorts wie übrigens auch mit anderen Landesregierungen. Der Ministerpräsident hat mehrfach mit Herrn Professor Brockmann telefonisch Kontakt gehabt und am 30. Dezember 2020 gemeinsam mit der Gesundheitsministerin mit ihm ein Videokonferenzgespräch geführt. Dabei hat Professor Brockmann mit Ministerin Werner und dem Ministerpräsidenten auch speziell auf Thüringen heruntergebrochene Auswertungen vorgetragen. Die Daten selber stammen von großen Mobilfunkanbietern, die diese ohnehin erfassen und anonymisiert aggregieren – also nicht auf einzelne Personen bezogen, sondern auf Mobiltelefone in ihrer Masse. Es werden keine Kontakte der Bürgerinnen und Bürger untereinander erfasst und schon gar nicht gespeichert, sondern lediglich Bewegungsströme. Man sieht die Bewegung nur sehr abstrakt, auch der konkrete Ort der Bewegung ist nicht identifizierbar. Analyse und Erfassung erfolgen in Absprache mit dem Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Mobilitätsdaten können tagesaktuell messen, wie sich Menschen bewegen und ob sich Verhalten geändert hat, etwa aufgrund von Maßnahmen zur Kontaktreduktion. Mehr Mobilität befördert mehr Kontakte. Die konkrete Absicht der antiepidemischen Maßnahmen der vergangenen Monate war bekanntermaßen die Reduktion von Kontakten. Es werden also anonymisierte Bewegungsströme aggregiert und über den Zeitlauf analysiert. Mobilität ist dann als Maß dafür zu sehen, wie viel Akzeptanz die Maßnahmen zur Mobilitätsbeschränkung aktuell haben bzw. wie durch den Vergleich Frühjahr 2020 mit Herbst/Winter 2020 die Entwicklungen zu sehen sind. Das kann unter anderem Aufschluss darüber geben, warum sich Infektionszahlen so verändern, wie sie es tun. Aber eins zu eins lässt sich das natürlich nicht übertragen und kann selbstverständlich auch nicht von anderen Kennwerten isoliert werden. Die Daten spiegeln also die Mobilitätsreduzierung der Bevölkerung, sie sind damit weder Kontrollinstrument noch Meinungsforschung. Vielleicht darf ich Ihnen abschließend zur vollständigen Transparenz der Angelegenheit auch noch mal die Internetadresse nennen, wo jeder Mann und jede Frau die aktuellen Beobachtungsergebnisse abrufen kann. Das ist diese Arbeitsgruppe RKI und Humboldt-Universität unter covid-19-mobility.org. Herzlichen Dank.
Herr Staatssekretär, hat sich dann in der Auswertung der Mobilitätsdaten in Thüringen im Vergleich 1. November zu 1. Dezember eine nennenswerte Erkenntnis ergeben?
Da muss ich gestehen, ich habe mir jetzt diese beiden Daten nicht angeschaut. Aber ich habe tatsächlich schon öfter auf diesen Monitor geschaut, weil er in den Vorbesprechungen der Bund-LänderBesprechungen immer eine Rolle gespielt hat und daher auch verschiedene Modellierungen vorgetragen worden sind. Da ist gezeigt worden, dass sich zu bestimmten Zeitpunkten, als Maßnahmen bundesweit getroffen worden sind – beispielsweise die Schließung des Einzelhandels, beispielsweise die Schließung der Schulen –, tatsächlich das Mobilitätsverhalten teilweise signifikant, teilweise natürlich auch nur leicht verändert hat.
Danke. Herr Staatssekretär, ich habe eine Frage, die Sie vielleicht aufgrund Ihrer umfangreichen Ausführungen mit Ja oder Nein beantworten können. Erhebt die Landesregierung nun Funkzellendaten zur Auswertung der Wirksamkeit der COVID-Maßnahmen – ja oder nein?
Vielen Dank, Herr Präsident. Häufung von Glätteunfällen auf der Landesstraße 1148 zwischen Steinach und Blechhammer In der Zeit von 2017 bis 2019 hat die Sonneberger Polizei zehn Unfälle infolge von Glätte auf einem 600 Meter langen Teilstück der Landesstraße L 1148 zwischen Blechhammer und Steinach im Landkreis Sonneberg erfasst. Zwei weitere Glätteunfälle bilanzierte die Steinacher Stützpunktfeuerwehr für 2020. In der Summe sind das also zwölf Unfälle innerhalb von dreieinhalb Jahren auf einem halben Streckenkilometer. Da sich diese Häufung mit statistischen Wahrscheinlichkeiten nicht erklären lässt, hat die Kreisunfallkommission den Streckenabschnitt noch im Herbst 2020 mit Warnhinweisen wegen Schleudergefahr nachbeschildert. Gleichzeitig hatte offenkundig das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr – Region Südwest – im Dezember 2020 veranlasst, den betroffenen Teilabschnitt der Straße maschinell aufzurauen. Ich frage die Landesregierung: 1. Hat das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr eine Griffigkeitsprüfung der Fahrbahn im genannten Straßenabschnitt der L 1148 veranlasst? 2. Wenn ja, zu welchem Ergebnis kommt das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr? Wenn nein, warum ist eine Prüfung der Griffigkeit der Fahrbahn bislang noch nicht erfolgt? 3. Sind nach der Aufrauung des genannten Straßenabschnitts der Landesstraße 1148 weitere Maßnahmen geplant oder bleibt die Fahrbahn in diesem Zustand? 4. Gibt es vergleichbare Fälle auf Straßen im Raum Südthüringen, bei denen eine Streckenprüfung mögliche Ursächlichkeiten für Unfallhäufungen aufgrund von Glätte aufgezeigt hat?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, die Mündliche Anfrage von Ihnen, Herr Worm, beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Ich würde zunächst die Detailfragen 1 bis 3 zusammenfassen. Im Verlauf der L 1148 zwischen Blechhammer und Steinach im Landkreis Sonneberg lag auf der insgesamt rund 4 Kilometer langen Strecke in dem Bereich von 600 Metern eine Häufung von Unfällen vor – das hatten Sie gerade schon vorgetragen. Durch das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr wurde deswegen eine Griffigkeits-/Rauigkeitsmessung veranlasst. Diese Messung wurde am 15. September 2020 durch eine Fachfirma durchgeführt. Die Ergebnisse der Messungen des sogenannten SRT-Werts – dieser Skid Resistance Tester ist ein einheitsloses Maß für die Griffigkeit der Oberfläche – zeigten eine Unterschreitung des Schwellenwerts der Griffigkeit. Der Schwellenwert liegt bei 50, gemessen wurde ein Wert von 48. Damit verdeutlicht der Schwellenwert die untere Grenze der erforderlichen Griffigkeit. Vor diesem Hintergrund wurde die Aufrauung der Fahrbahnoberfläche per Kettenschlagfräsen veranlasst. Eine solche Aufrauung führt dann zu einer Verbesserung der Griffigkeit, sodass für den genannten Streckenabschnitt bei der L 1148 dahin gehend zunächst keine zusätzlichen Maßnahmen vorgesehen sind. Die Aufrauung selbst wurde am 9. und 10. Dezember letzten Jahres durchgeführt. Zu Frage 4, ob es vergleichbare Fälle auf anderen Straßen im Raum Thüringen gibt, bei denen eine Streckenprüfung mögliche Ursächlichkeiten für Unfallhäufungen aufgrund von Glätte aufzeigt hat: Für einige Streckenabschnitte im Regionalbereich Südwestthüringen sind Unfallhäufungen erkennbar. Die Ermittlung von solchen Streckenabschnitten erfolgt in der bewährten Zusammenarbeit mit den Straßenverkehrsbehörden. Für diese Streckenabschnitte werden dann gegenwärtig Griffigkeitsmessungen vorbereitet und bei entsprechender geeigneter Witterung durchgeführt. Ergebnisse hierzu stehen noch aus.
Wir können jetzt verschiedene Szenarien durchspielen. Die Frage ist ja: Was ist die Notwendigkeit? Die Notwendigkeit in den Straßenabschnitten ist abzuhelfen, damit eine Aufrauung stattfindet und zumindest erst mal eine Griffigkeit hergestellt wird. Sicherlich gibt es unterschiedliche Verfahren, aber die Frage ist immer: Was ist angemessen, um entsprechende Verkehrssicherheit herzustellen? Deswegen wurde jetzt hier das Verfahren der Aufrauung vorgenommen. Wenn es darüber hinaus weiteren Bedarf gibt, wird sich das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr mit den Straßenbehörden in Verbindung setzen und dort Abhilfe schaffen.
Weitere Fragemeldungen sehe ich nicht. Dann recht vielen Dank, Frau Staatssekretärin Karawanskij. Die nächste Frage stellt der Abgeordnete Bergner von der Fraktion der FDP in Drucksache 7/2738.
Vielen Dank, Herr Präsident. Ortsumgehung der B 175 – Großebersdorf/ Frießnitz/Burkersdorf Ab 2000 wurden zahlreiche Varianten für eine Ortsumgehung Großebersdorf geprüft. Im Zuge dieser Prüfungen wurde eine ortsnahe Umgehung untersucht. Diese Trassenführung wurde im Rahmen einer Einwohnerversammlung im Herbst 2019 vorgestellt und sah die Ortsumgehungen von Großebersdorf, Frießnitz und Burkersdorf vor. Nach bisherigen Informationen soll im Frühjahr 2021 dafür das Planfeststellungsverfahren eingeleitet und nach Aussage des Ortsteilbürgermeisters mit dem Bau der Ortsumgehung spätestens 2024 begonnen werden. In Beantwortung der Kleinen Anfrage Nr. 1500 (vergleiche Drucksache 7/2675) teilte die Landesregierung zu Frage 5 mit, dass in Thüringen für keine bis 2025 vorgesehenen Vorhaben, die den Kategorien „Ausbau“ bzw. „grundhafte Erneuerung von Bundes- und Landesstraßen“ zugeordnet sind, der Bau einer Ortsumgehung geplant ist. Weiter stellte ich fest, dass auch bis 2026 die Ortsumgehung Großebersdorf nicht in den Plänen der Landesregierung enthalten ist, obwohl nach Aussage des Ortsteilbürgermeisters das Geld für die Ortsumgehung seitens des Bundes zur Verfügung stehe. Ich frage die Landesregierung: 1. Handelt es sich bei der Tatsache, dass die oben genannte Ortsumgehung in der Drucksache 7/2675 bis 2026 nicht aufgelistet wurde, um ein Versehen und wenn ja, bis wann ist voraussichtlich mit dem Abschluss des Planfeststellungsverfahrens zu rechnen? 2. Bis wann stellt die Landesregierung den Baubeginn der oben genannten Ortsumgehung gegebenenfalls in Aussicht? 3. Entspricht der Trassenverlauf, mit dem das Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden soll oder bereits eingeleitet wurde, dem in der oben genannten Einwohnerversammlung vorgestellten Verlauf? 4. Falls sich Änderungen ergeben haben sollten, welche sind das?
Vielen Dank Herr Präsident. Sehr geehrte Abgeordnete, die Mündliche Anfrage von Ihnen, Herr Bergner, beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Zum Teil 1 Ihrer Frage, ob es sich um ein Versehen handelt bei Ihrer Kleinen Anfrage: Nein. Im Zuge der Bundesstraßen B 2 und der B 175 ist im Bereich Großebersdorf kein Ausbau und auch keine grundhafte Erneuerung der bestehenden Bundesstraßen bis 2025 vorgesehen. Zu Frage 2, ab wann die Landesregierung den Baubeginn in der Ortsumgehung gegebenenfalls in Aussicht stellt: Im ersten Halbjahr dieses Jahres soll bei der Planfeststellungsbehörde im Thüringer Landesverwaltungsamt der Antrag auf die Durchführung des Anhörungsverfahrens nach § 17a Bundesfernstraßengesetz und nach § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz gestellt werden. Unter den Bedingungen, dass es einen störungsfreien Verlauf des Planfeststellungsverfahrens und der sich anschließenden Ausführungsplanung sowie aber auch der Einordnung im Bundeshaushalt gibt, könnte ab dem Jahr 2025 mit den bauvorbereitenden Maßnahmen begonnen werden. Die Frage 3, ob der Trassenverlauf, mit dem das Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden soll, dem in der Einwohnerversammlung vorgestellten Verlauf entspricht, und Frage 4, falls sich da Änderungen ergeben haben sollten, welche das seien, würde ich gern gemeinsam beantworten: Der Trassenverlauf wurde in der Einwohnerversammlung am 29. Oktober 2019 in Großebersdorf vorgestellt. Vermutlich haben Sie jetzt die Trassierung im Kopf, die genau dem entspricht, was vorgestellt wurde. Die Planfeststellungsunterlagen weisen in den vorgestellten Unterlagen auch keine Änderungen im Trassenverlauf sowohl der B 2 oder B 175 und der anzuschließenden kommunalen Straßen aus. Im Zuge der weiteren Bearbeitung der Unterlagen seit 2019 wurden die Planungen des landwirtschaftlichen Wegenetzes und die Detailplanung des Straßenentwurfs entsprechend ergänzt.
Vielen Dank, Herr Präsident. Zwei Nachfragen habe ich. Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Sie sprachen gerade von den bauvorbereitenden Maßnahmen, die 2025 voraussichtlich begonnen werden sollen. Was alles umfasst die bauvorbereitenden Maßnahmen? Die zweite Frage: Wie erfolgt derzeit die Kommunikation mit den kommunalen Gebietskörperschaften vor Ort? Danke schön.
Das erfolgt im bewährten Verfahren zwischen TLBV und den Planungsbehörden. In welchem Umfang man tatsächlich mit den bauvorbereitenden Maßnahmen beginnen kann, das hatte ich gerade ausgeführt. Das entspricht demnach erst mal dem Vorlauf, also was das Planfeststellungsverfahren betrifft und auch die Ausführungsplanung und die Einordnung. Das lässt sich jetzt natürlich noch nicht ermessen, wie wir in dem Verfahren weiterkommen. In der Vorbereitung dessen, dass man dann zur Vorplanung kommt, bzw. in den weiteren Schritten ist das genau von den Gegebenheiten abhängig, die jetzt im Moment zu einer einschränkenden Aussage führen. Aber da können wir, falls es eine Nachfrage gibt, diese zu einem späteren Zeitpunkt auch gern noch beantworten.
Frau Staatssekretärin, noch zwei Nachfragen dazu: Beabsichtigt die Thüringer Straßenbauverwaltung die Ortsumgehung Großebersdorf/Frießnitz/ Burkersdorf in mehrere Bauabschnitte zu teilen? Wenn ja, welche wären das? Zweite Frage: Beabsichtigt die Landesregierung eine weitere Einwohnerinformation vor Einleitung des Planfeststellungsverfahrens? Wenn ja, wann und wie?
Ich hatte zu Beginn der Beantwortung der Frage gesagt, dass im ersten Halbjahr bei der Planfeststellungsbehörde erst mal das Anhörungsverfahren gestellt wird. Insofern ist es zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich, einen entsprechenden Zeitplan vorzulegen. Wie gesagt, ich hatte gerade darauf verwiesen, dass es unterschiedliche Phasen gibt. Es ist im ganzen Feststellungs- und Planfeststellungsverfahren durchaus möglich, dass es unterschiedliche Bauabschnitte gibt. Aber das lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt überhaupt noch nicht ermessen. Ich würde Ihnen anraten oder die Möglichkeit empfehlen: Zum einen gibt es den entsprechenden Dialog mit dem Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, das ist auch eingeübt, das lässt sich sicherlich auch auf Wunsch der Gemeinden dann noch mal wiederholen und findet statt, also auch im Bürgerbeteiligungsverfahren findet das statt. Zum Zweiten lassen sich entsprechende Folgefragen im Zuge des Verfahrens noch mal beantworten. Das wäre jetzt schlicht und ergreifend verfrüht.
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin Karawanskij. Die nächste Frage stellt Abgeordneter Malsch, Fraktion der CDU, in Drucksache 7/2741. Frau Abgeordnete Tasch stellt die Frage.
In Vertretung. Danke schön. Schonzeitenverkürzung Rehböcke und Schmalrehe Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft plant die Verkürzung der Schonzeit für Rehböcke und Schmalrehe um einen Monat. Aufgrund von Einzelanordnungen soll in der Thüringer Jagdzeitenverordnung das Ende der Schonzeit flächendeckend für ganz Thüringen auf den 31. März festgelegt werden. Hintergrund ist die Hoffnung, mit der Freigabe eines früheren Abschusses die Rehwildpopulation in den Wäldern zu senken, um die Verbissschäden zu reduzieren. Aktuell sind die Verbände um Stellungnahmen gebeten. Herr Malsch fragt die Landesregierung: 1. Stützt die Landesregierung ihr Vorhaben auf wissenschaftliche Grundlagen, insbesondere solche, die eine landesweite und damit undifferenzierte Verkürzung der Schonzeit unter Berücksichtigung geschädigter und auch tatsächlich kurzfristig zur Aufforstung anstehender Flächen rechtfertigen? 2. Wie viele Anträge auf Schonzeitverkürzung für Rehböcke und Schmalrehe durch Einzelanordnungen wurden im Jahr 2020 bei den unteren Jagdbehörden beantragt und wie viele gewährt (bitte nach Waldeigentumsformen unterteilen)? 3. Auf welcher Flächengröße (nach Waldeigentumsformen) wurde nach diesen Einzelanordnungen welche Jagdstrecke erzielt? 4. In welchen Jagdbezirken welcher Eigentumsformen wird in der gesetzlich definierten Jagdzeit die Bejagung von Rehböcken und Schmalrehen in den Sommermonaten für mehrere Wochen eingestellt?
Vielen Dank, Herr Präsident. Die Frage des Abgeordneten Malsch, vorgetragen von Frau Tasch, beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Ich möchte dazu noch eine Vorbemerkung voranstellen. Die Waldbestände in Thüringen sind durch Dürreperioden, Waldbrände, Stürme und auch durch Borkenkäferkalamitäten der letzten Jahre vielerorts nachhaltig geschädigt. Dies wird unter anderem auch durch den aktuellen Bericht zum Waldzustand sehr eindrücklich bestätigt. Im Rahmen des Aktionsplans Wald 2030 ff. wurden Mittel und langfristige Maßnahmen für eine klimagerechte Anpassung unserer Wälder in Thüringen definiert, deren Umsetzung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu verstehen ist. Die Maßnahmen des Aktionsplans umfassen ein Finanzvolumen in Höhe von 500 Millionen Euro für einen Zeitraum von zehn Jahren. Die bereits getätigten Investitionen für die Wiederbewaldung und den Umbau hin zu klimastabilen Waldbeständen dürfen nicht durch Rehwildverbiss gefährdet werden. Die in regelmäßigen Abständen erstellten forstlichen Gutachten zur Situation der Waldverjüngung zeichnen jedoch ein anderes Bild. Da der Blattaustrieb sommergrüner Gehölzer im April meist noch nicht wesentlich vorangeschritten ist, bietet die Bejagung in diesem Monat unter anderem den Vorteil, dass eine bessere Sicht auf das zu jagende Rehwild gegeben ist. Deswegen wurde im Jagdjahr 2019/2020 die Schonzeitverkürzung für Rehböcke und Schmalrehe an ausgewiesenen Waldschadflächen bereits mancherorts in Thüringen auf der Grundlage von Einzelanordnungen durch die zuständigen unteren Jagdbehörden genehmigt. Die Waldschädigungen sind jedoch zunehmend nicht mehr lokal begrenzt, sondern zeigen das eigentlich im gesamten Waldbereich auf. Um darauf adäquat zu reagieren, ist eine landesweite Aufhebung der Schonzeit für Rehböcke und Schmalrehe im Monat März dringend geboten. Diese Maßnahme soll zunächst für fünf Jahre befristet sein. Dies erst mal vorangestellt, dass natürlich auch die Abschussergebnisse selbstverständlich Teil des bestätigten Abschussplanes sind und nicht darüber hinaus. Nun zu Frage 1: Ja, es werden Untersuchungen zugrunde gelegt, die belegen, dass Böcke und Schmalrehe im April bereits eine gute körperliche Konstitution aufweisen, die Bejagung in dieser Zeit aus Aspekten des Tierschutzes unbedenklich ist und einen nennenswerten Beitrag zur Abschussplanerfüllung leisten kann. Konkret wird hierzu auf die Untersuchung von Herrn Prof. Dr. Müller verwiesen, Inhaber der Professur für Waldschutz an der Technischen Universität Dresden. Zum Teilaspekt 2 der Frage: Im Jahr 2020 wurden 68 Anträge auf Verkürzung der Schonzeit bei den unteren Jagdbehörden gestellt, 56 Anträge wurden genehmigt, das entspricht etwa 83 Prozent. Die Anträge wurden für konkrete Schadflächen in den jeweiligen Jagdbezirken gestellt. Die Anteile landund forstwirtschaftlicher Flächen der unterschiedlichen Eigentumsformen werden bei den Anträgen der Gemeinschaftsjagdbezirke nicht erfasst, sodass hier eine Aufgliederung nach Waldeigentumsformen nicht möglich ist. Für die Eigenjagdbezirke der Landesforstanstalt wurden von 13 Forstämtern Anträge bei den zuständigen unteren Jagdbehörden gestellt. Lagen die Flächen in mehr als in einem Landkreis, so wurde bei jeder zuständigen unteren Jagdbehörde ein entsprechender Antrag eingereicht. Zu Frage 3 – auf welcher Flächengröße, dann auch nach Waldeigentumsform, nach diesen Einzelanordnungen welche Jagdstrecke erzielt würde: Eine getrennte Erfassung der April-Erlegungen nach Flächengröße erfolgt nicht, sodass hierzu keine Aussagen möglich sind. Zum Teilaspekt 4 – in welchen Jagdbezirken welcher Eigentumsformen in der gesetzlich definierten Jagdzeit die Bejagung von Rehböcken und Schmalrehen in den Sommermonaten für mehrere Wochen eingestellt sei: Die Einhaltung der sogenannten Jagdruhe in den Sommermonaten ist gesetzlich nicht vorgegeben und obliegt der Entscheidung der jeweiligen Jagdausübungsberechtigten. Es liegen also keine gesammelten Kenntnisse über die Einhaltung einer Jagdruhe in den Jagdbezirken Thüringens vor, da für diese Erhebung keine Grundlage besteht. Die Landesforstanstalt praktiziert aber eine solche Jagdruhe in einem Großteil der Eigenjagdbezirke, welche derzeit allerdings – der Vollständigkeit halber – wegen der Vorbeugung der Afrikanischen Schweinepest weitestgehend ausgesetzt ist. Vielen Dank.
Gibt es Nachfragen? Das sehe ich nicht. Dann recht vielen Dank, Frau Staatssekretärin Karawanskij. Die nächste Frage stellt Abgeordneter Aust, Fraktion der AfD, in Drucksache 7/2751.
Vielen herzlichen Dank, Herr Präsident. In einem Brief des Geschäftsführers und des ärztlichen Leiters eines Klinikums in Schmalkalden an die Kreistagsfraktionen des Landkreises Schmalkalden-Meiningen wurde die Situation des Klinikums bezüglich der Auswirkungen der Pandemie geschildert. Die gesetzliche Regelfinanzierung konnte nach Auskunft bereits im Jahr 2020 nicht gewährleistet werden. Die schwierige finanzielle Situation konnte nur durch den gesetzgeberischen Eingriff bewältigt werden. Nun wird für das Jahr 2021 eine erneute fehlende Erlössicherheit befürchtet und daraus resultierend auch eine fehlende Planungssicherheit. Weitere Krankenhäuser und Betreibergesellschaften berichten Ähnliches. Ich frage die Landesregierung: 1. Setzt sich die Landesregierung für sofortige Liquiditätshilfen für alle Krankenhäuser Thüringens ein? 2. Wäre die Landesregierung bereit, diese Hilfen aus Landesmitteln aufzubringen? 3. Setzt sich die Landesregierung für höhere Kommunalzuschüsse für jene Städte und Kreise ein, welche aufgrund in Schieflage geratener (teil-)kommunaler Krankenhäuser Zuschüsse bereitstellen? Vielen herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Aust beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Ja, die Thüringer Landesregierung sieht mit Sorge, dass viele Krankenhäuser durch die Pandemie in finanzielle und strukturelle Schieflagen kommen, und setzt sich sowohl auf der Fachebene im Rahmen der Gesundheitsministerkonferenz, aber auch auf Ebene der Ministerpräsidentenkonferenz für sofortige Liquiditätshilfen für alle Thüringer Krankenhäuser ein. Auch im Rahmen der Anhörungsverfahren zu neuen Gesetzen und Verordnungen wird stets die Kritik an den bestehenden Regelungen erneuert. Zu Frage 2: Es besteht im Bereich der Krankenhausfinanzierung das Prinzip der dualen Finanzierung. Zuständig für die auskömmliche Finanzierung der Betriebskosten ist nach Auffassung der Länder auch in Pandemiezeiten der Bundesgesetzgeber. Langfristig ist ein neues System der Krankenhausfinanzierung notwendig, welches die Vorhaltekosten zum Beispiel für die Notfallversorgung unabhängig vom DRG-System sichert. Zu Frage 3: Thüringer Gemeinden haben 2020 zur Kompensation rückläufiger Gewerbesteuereinnahmen auf der Grundlage des Thüringer Gesetzes zur Stabilisierung der Kommunalfinanzen vom 11. Juni 2020 100 Millionen Euro Gewerbesteuerstabilisierungszuweisungen sowie auf der Grundlage des Thüringer Gesetzes zur Umsetzung des Gesetzes zum Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden infolge der COVID-19-Pandemie durch Bund und Länder vom 23. November 2020 weitere 82,5 Millionen Euro erhalten. Sinn und Zweck der Soforthilfe war es, den Ausfall der durchschnittlichen Gewerbesteuereinnahmen pauschaliert zu kompensieren. Hierdurch war es den kreisangehörigen Gemeinden auch möglich, trotz rückläufiger Steuereinnahmen ihre Kreisumlageverpflichtungen gegenüber ihren jeweiligen Landkreisen zu erfüllen. Insofern haben von diesen Zuweisungen neben den kreisfreien Städten auch die Landkreise als Träger kommunaler Krankenhäuser in Form von stabilen Einnahmen aus der Kreisumlage profitiert. Unabhängig von den Gewerbesteuerausgleichsbeiträgen erhielten Landkreise und kreisfreie Städte auch weitere Mittel aus den insgesamt zur Verfügung gestellten 85 Millionen Euro an allgemeinen Stabilisierungszuweisungen, um Einnahmeausfälle und Mehrausgaben aufgrund der Corona-Pandemie zu kompensieren. Für das Jahr 2021 wurde ein als Finanzgarantie benanntes 200-Millionen-Euro-Paket des Landes geschnürt. Dieses besteht unter anderem in der Anhebung der Schlüsselzuweisungen um 100 Millionen Euro und der weiteren Auskehrung von Mitteln in Höhe von 80 Millionen Euro Steuerstabilisierungszuweisungen, um die kommunalen Mindereinnahmen und Mehrausgaben aufgrund der Corona-Pandemie 2021 abzufedern. Hinzu kommen diverse Sonderzuweisungen in den Jahren 2020 und 2021 aus den einzelnen Ressorts über den Thüringer Corona-Pandemie-Hilfsfonds. Im Ergebnis ist festzustellen, dass das Land seit Beginn der Pandemie bestrebt ist, die Corona-bedingten kommunalen Mindereinnahmen und Mehrausgaben mit zusätzlichen Landesmitteln auszugleichen, obwohl es selbst von hohen Steuerrückgängen betroffen ist. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Ministerin. Genaugenommen war das keine Antwort auf meine Frage. Ich hatte nicht gefragt, ob bisher etwas an Finanzierung darüber hinaus zur Verfügung gestellt worden ist, was an Steuerausfällen oder an zusätzlichen Kosten zustande gekommen ist. Sondern ich hatte explizit danach gefragt: Was ist mit den Landkreisen und den Städten, die beispielsweise hohe Zuschüsse an Krankenhausgesellschaften bereitstellen und aufgrund dessen in Schieflage geraten, weil manches davon im vergangenen Jahr noch nicht absehbar war und wir auch noch nicht wissen, wie lange das Ganze noch andauern wird?
Zum Ersten habe ich Ihnen gesagt, dass wir uns weiter dafür einsetzen, dass Liquiditätsausfälle auf Bundesebene ausgeglichen werden. Da ist derzeit die entsprechende Verordnung auf Bundesebene in der Verhandlung. Zum Zweiten habe ich darüber gesprochen, dass nicht nur für 2020, sondern auch für 2021 diverse Sonderzuweisungen und zusätzliche Mittel an die kommunalen Gebietskörperschaften zum Ausgleich von Mindereinnahmen aufgrund der Corona-Pandemie gehen. Hier sind natürlich auch solche Ausfälle mit inbegriffen, die es in kommunalen Einrichtungen gibt, das betrifft ja alle Landkreise und kreisfreien Städte in verschiedener Art und Weise. Aber natürlich bin ich mir sehr sicher, dass das in der Diskussion zwischen der Landesregierung und den Kommunen weiter im Gespräch sein wird und dass natürlich weiterhin immer überprüft wird, ob es da zu Schieflagen kommen könnte.
Vielen Dank. Ist denn der Landesregierung bekannt, dass gerade die AfD-Fraktion im Kreistag Schmalkalden-Meinigen entschieden dagegen ist, ein kommunales Krankenhaus finanziell vernünftig auszustatten, sich dort auch gar nicht an der Debatte beteiligen möchte und jetzt so tut, als würde sie sich für dieses Thema auch nur im Ansatz interessieren?
(Beifall DIE LINKE)
Das ist mir nicht bekannt. Es überrascht mich allerdings nicht sehr, weil mir auch nicht in Erinnerung ist, dass es während der Haushaltsverhandlungen explizit Anträge der AfD für die Unterstützung von Krankenhäusern gegeben hätte. Insofern entspricht es, glaube ich, dem Trend.
(Beifall DIE LINKE)
Sehr verehrte Frau Ministerin, es wird ja im Allgemeinen die Einnahmesituation der Krankenhäuser beklagt. Just am Ende, gestern, hat der GKV-Spitzenverband aber mal Zahlen vorgelegt. Da will ich einfach mal nach einem Vergleich fragen. Im Jahr 2019 gab es bundesweit 19,2 Millionen Fälle, die mit 80,3 Milliarden Euro GKV-Mitteln finanziert worden sind. Im Jahr 2020 ist festzustellen: weniger Behandlungsfälle, mehr Einnahmen. Das heißt, nur 16,8 Millionen Behandlungsfällen standen Einnahmen von 91,6 Milliarden Euro gegenüber.
(Unruhe DIE LINKE)
Wie erklären Sie sich möglicherweise dennoch die finanzielle Schieflage der Krankenhäuser, die diese selbst auch so häufig beklagten?
Die finanzielle Schieflage der Krankenhäuser ist ja kein Problem, das sich erst aufgrund der Pandemiesituation ergeben hat, sondern wir wissen seit vielen Jahren – und das haben wir als Landesregierung auch immer wieder eingebracht, beispielsweise im Bundesrat –, dass es eine andere finanzielle Sicherstellung von Krankenhäusern insgesamt braucht. Wir gehen davon aus – zumindest für mich kann ich das sagen –, dass das derzeitige Finanzierungssystem der DRGs nicht dazu führt, dass Krankenhäuser tatsächlich ausreichend finanziert sind. Wir wissen, das geht dann oft zulasten der Beschäftigten oder führt auch zu kurzer Aufenthaltsdauer in den Krankenhäusern. Hier muss sich grundsätzlich etwas verändern, die Pandemie hat es nur noch mal offensichtlicher gemacht.
(Beifall DIE LINKE)
Ist der Frau Ministerin und dem Abgeordneten Beier bekannt, dass die AfD-Fraktion im Landkreis Schmalkalden die einzige Fraktion war,
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Schmal-
kalden-Meiningen!) die im letzten Jahr darauf hingewiesen hat, dass beispielsweise Briefe der Landrätin in Bezugnahme auf die kritische Situation in den Krankenhäusern im Landkreis Schmalkalden nicht beantwortet wurden, und auch dass wir hier heute die einzige Fraktion sind, die genau diese kritische Frage der Krankenhausfinanzierung mit auf das Tableau nimmt? Vielen herzlichen Dank.
(Beifall AfD)
Ja, ich habe eine große Ehrfurcht davor, dass Ihre Aufgabe darin besteht, uns darauf aufmerksam zu machen, dass Briefe nicht beantwortet werden, herzlichen Dank dafür.
(Zwischenruf Abg. Aust, AfD: Einer muss es
ja machen!)
Kontrolle und Vollzug des lnfektionsschutzgesetzes im Wartburgkreis Die Kontrolle und der Vollzug des Infektionsschutzgesetzes, der Verordnungen des Landes und der Allgemeinverfügungen der Landkreise und kreisfreien Städte obliegt den unteren staatlichen Gesundheitsämtern im Zusammenhang mit den weiteren Ordnungsbehörden der Gemeinden und Städte. Die Gemeinden, Städte und Landkreise nehmen diese Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis anstelle des Landes wahr. Die Aufgabenwahrnehmung unterliegt der Kontrolle des Landtags. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Verstöße gegen die Verordnungen des Landes und die Allgemeinverfügungen des Landkreises wurden zwischen November 2020 und Februar 2021 durch welche Behörden der Gemeinden und Städte im Wartburgkreis sowie durch Behörden des Wartburgkreises festgestellt und dem Gesundheitsamt des Wartburgkreises als zuständiger Behörde zur Ahndung gemeldet? 2. Welche Arten der Verstöße wurden dabei häufig gemeldet (bitte Einzelaufstellung nach Monaten)? 3. In wie vielen der gemeldeten Fälle erfolgte nach Prüfung durch das zuständige Gesundheitsamt des Wartburgkreises die Feststellung, dass kein Verstoß gegen die entsprechenden Regelungen vorliegt? 4. In wie vielen der gemeldeten Fälle, bei denen das Gesundheitsamt einen tatsächlichen Verstoß festgestellt hatte, wurden welche konkreten Ahndungsmaßnahmen eingeleitet?
Danke. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, im Namen der Landesregierung beantworte ich die Anfrage des Abgeordneten Sascha Bilay wie folgt: Zu Frage 1: In der Zeit zwischen November 2020 und Februar 2021 wurden dem Landratsamt Wartburgkreis 159 Verstöße gegen die Verordnungen des Landes sowie die Allgemeinverfügung des Landkreises gemeldet. Die Ordnungswidrigkeitsanzeigen wurden von der Thüringer Polizei, der Polizeiinspektion Eisenach, der Polizeiinspektion Bad Salzungen, der Bereitschaftspolizei Thüringen, der Bundespolizeiinspektion Erfurt, der Stadtverwaltung Eisenach, der Stadtverwaltung Bad Salzungen, der Landespolizeiinspektion Gotha, der Bundespolizeiinspektion Rosenheim, der Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim, der Bundespolizeiinspektion Berggießhübel und der Bundespolizeiinspektion Kleve aufgenommen. Zu Frage 2: November: keine Verwendung der erforderlichen Mund-Nasen-Bedeckung, Zusammenkünfte im öffentlichen Raum, Quarantäneverstoß. Dezember: keine Verwendung der erforderlichen Mund-Nasen-Bedeckung, Verstoß gegen die Ausgangsbeschränkungen, Zusammenkünfte im öffentlichen Raum, Quarantäneverstoß. Im Januar 2021: keine Verwendung der erforderlichen Mund-NasenBedeckung, Verstoß gegen die Ausgangsbeschränkungen, Zusammenkünfte im öffentlichen Raum. Februar: keine Verwendung der erforderlichen Mund-Nasen-Bedeckung, Verstoß gegen die Ausgangsbeschränkungen, Zusammenkünfte im öffentlichen Raum, Fehlen der digitalen Einreiseanmeldung, Quarantäneverstoß, Verletzung der Auskunftspflicht nach § 25 IfSG, Verweigerung der Kontaktpersonenübermittlung. Zu Frage 3: In 31 Fällen konnte nach Prüfung festgestellt werden, dass keine Verstöße gegen die geltenden Regelungen vorliegen. Zu Frage 4: Ein Verfahren wurde bisher in 96 Fällen eingeleitet; die noch ausstehenden 32 Verfahren werden noch eingeleitet. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke für die Antwort. Es ist ja feststellbar, dass im Wesentlichen Bundes- und Landesbehörden die Verstöße festgestellt haben – oder zumindest die Verdachtsfälle – und die zwei Städte Bad Salzungen und Eisenach. Haben im übrigen Kreisgebiet jenseits von Bad Salzungen und Eisenach keine Kontrollen stattgefunden oder hat man dort nichts festgestellt? Es ist ja die Frage, gerade das Ausbruchsgeschehen im Hotspot Dermbach, da ist offensichtlich nie vorher kontrolliert worden, was da los ist, und auch das Ausbruchsgeschehen jetzt im Rathaus der Stadt Bad Liebenstein ist ja auffällig. Die zweite Nachfrage wäre, das sind ja alles Verstöße im öffentlichen Raum: Ist der Landesregierung bekannt, ob im privaten Raum entweder keine Kontrollen stattgefunden haben oder ob dort gegebenenfalls auch keine Verstöße festgestellt wurden?
Herzlichen Dank für die Fragen. Zum Ersten empfinde ich es auch als auffällig, dass hier nur bestimmte Behörden Verstöße festgestellt und gemeldet oder zur Anzeige gebracht haben. Insofern ist das schon ein Ungleichgewicht. Man kann davon ausgehen, dass nicht nur im städtischen Bereich, sondern auch in anderen Bereichen Verstöße stattgefunden haben. Insofern muss da sicherlich noch einmal darauf geschaut werden und das führt mich dann auch zu Ihrer zweiten Frage. Natürlich wissen wir aus verschiedenen Zahlen, die uns vorliegen, dass auch im privaten Bereich Verstöße stattfinden. Wir wissen das insbesondere auch, wenn es um Kontaktpersonennachverfolgung geht, wenn diese geleistet wird, dass hier auch immer wieder Verstöße bekannt werden. Wir wissen von kleinen Garagenpartys, wir wissen von illegalen Faschingsfeiern und ähnlichen Ereignissen. Dass uns hier so wenige dieser Fälle über die Behörden bekannt werden, sondern über die Kontaktpersonennachverfolgung, empfinde ich auch als problematisch und ich denke, man muss dem nachgehen.
Vielen Dank für die Antworten. Herr Bilay hat es eben schon gesagt. Es ist sehr dominant, dass gerade Bundes- und Landesbehörden diese Kontrollen oder die Verstöße festgestellt haben. Ist eine Ursache, dass die Ordnungsbehörden der Kommunen vielleicht auch Bedenken haben, mögliche Verstöße zu melden, und wie kann man dieses Problem gegebenenfalls auflösen?
Das ist jetzt natürlich ein klein wenig im Bereich der – ich will nicht sagen – Spekulationen, aber aus verschiedenen Gesprächen wissen wir zumindest, dass es für die örtlichen Behörden oft nicht einfach ist, im privaten Bereich zu ahnden und nicht nur etwas aufzulösen, sondern auch zur Anzeige zu bringen. Insofern diskutieren wir tatsächlich darüber, welche Möglichkeiten es geben könnte, diesem Problem, dass man sich zu gut kennt, vielleicht gerade in bestimmten Bereichen etwas entgegenzusetzen. Das ist allerdings nicht einfach, will ich an dieser Stelle ganz deutlich sagen. Ein anderer Grund kann aber auch darin bestehen, dass natürlich – das wissen wir – die Gesundheitsämter überlastet sind, dass aus verschiedenen Behörden Unterstützung geleistet werden muss, um hier die Gesundheitsämter in ihren Aufgaben zu begleiten. Es könnte in dem einen oder anderen Fall auch daran liegen, dass nicht genügend Personal da ist.
Sehr geehrte Frau Ministerin, ist Ihnen bekannt, dass bei einer Veranstaltung in Bad Salzungen eine Abgeordnete des Thüringer Landtags und eine Staatssekretärin, beide Mitglieder Ihrer Partei, gegen die Auflagen des Infektionsschutzes verstoßen haben? Das wurde auch mehrfach in den Medien dokumentiert.
(Unruhe DIE LINKE)
Ich war mit dem nötigen Abstand im Bild, Frau Müller.
(Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Ich
auch! Ich zeige Ihnen ein Bild, wo Sie ohne Abstand und Maske zu sehen sind!) Das ist der Unterschied. Aber ich habe ja die Ministerin gefragt.
Vielen Dank, Frau Ministerin Werner. Die nächste Frage – das wird wohl auch die letzte sein – stellt Frau Abgeordnete Müller, Fraktion Die Linke, in Drucksache 7/2763.
Software-Einsatz im Gesundheitsamt Wartburgkreis Die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte in Thüringen arbeiten mit unterschiedlicher Software zur Sicherstellung der Kontaktnachverfolgung in der gegenwärtigen Pandemie. SORMAS und DEMIS sind dabei die geläufigsten Anwendungen. Die Gesundheitsämter fungieren als untere staatliche Behörden des Landes. Die Arbeit der Behörden unterliegt der Kontrolle des Landtags. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Software zur Kontaktnachverfolgung nutzt das Gesundheitsamt des Wartburgkreises? 2. Mit welcher Begründung und Abwägung zu den einzelnen Vor- und Nachteilen dieser Software gegenüber anderen kommt diese Software zur Anwendung? 3. Sofern die Software SORMAS nicht genutzt wird, ist die Einführung der Software SORMAS im Gesundheitsamt des Wartburgkreises geplant, wenn ja, ab wann, und wenn nein, warum nicht? 4. Inwieweit wird die Zeitspanne, die das Gesundheitsamt des Wartburgkreises ab dem Zeitpunkt der ersten amtlichen Kontaktaufnahme zu einer Person, bei der häusliche Quarantäne angeordnet wird, gewöhnlich benötigt, um einen entsprechenden schriftlichen Bescheid zu erstellen, durch die Landesregierung als angemessen eingeschätzt und wie begründet die Landesregierung ihre Einschätzung?
Danke. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Anja Müller möchte ich wie folgt beantworten: Zu Frage 1: Das Gesundheitsamt des Wartburgkreises arbeitet mit OctoWare. Zu Frage 2: Im Gesundheitsamt des Wartburgkreises wird in allen Sachgebieten seit zehn Jahren mit OctoWare gearbeitet. Alle Mitarbeiter sind geschult. Im Infektionsbereich ist der Bedarf voll abgedeckt mit der Erfassung des Indexfalls, der Kontakte, dem Führen eines elektronischen Tagebuchs, der Bescheiderstellung, der Statistik und der Aufnahme von Meldungen. Zu Frage 3: Der Wartburgkreis nutzt die Software SORMAS bisher nicht. Das Thüringer Landesverwaltungsamt teilte mit, dass am 10. März 2021 das Gespräch mit dem Landratsamt Wartburgkreis zur Nutzung der Software SORMAS geführt wurde. Die Einführung von SORMAS ist vorgesehen. Dazu ist auch ein Gespräch von Herrn Staatssekretär Dr. Schubert mit dem Landratsamt Wartburgkreis zur Einführung von SORMAS geplant. Zu Frage 4: Bei einer 7-Tages-Inzidenz von unter 100 dauert es ca. zwei Tage von der Kontaktauf nahme bis zur Erstellung des Bescheids. Bei steigenden Fallzahlen – zum Beispiel aktuell einer Inzidenz von ca. 230 – sind die Bearbeitungszeiten maximal vier Tage. Nach Auffassung der Landesregierung ist nicht die Zeitspanne zwischen der ersten Kontaktaufnahme und der schriftlichen Be scheiderteilung von Bedeutung, sondern die bereits mit der ersten Kontaktaufnahme bei vorliegendem positiven PCR-Test auf SARS-CoV-2 mündliche Anordnung der Quarantäne für die betreffende Person oder Einrichtung. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen. Ich habe zwei Nachfragen: Können Sie mir sagen, wann das Gespräch mit dem Staatssekretär zur Einführung der Software SORMAS stattfinden soll? Vielleicht kann man das auch schriftlich übermitteln. Das wäre die erste Frage. Die zweite: Ich gebe Ihnen vollkommen recht, dass Kontaktnachverfolgungen sehr schnell und zeitnah stattfinden müssen. Nun ist es aber so – und da gibt es auch genügend Beispiele –, wenn Menschen, die positiv getestet worden sind und dann schnell in Quarantäne geschickt werden, Kontaktnachverfolgungspersonen angeben, dass die Kontaktnachverfolgungspersonen aber häufig nicht sehr zeitnah informiert werden und ihren Quarantänebescheid nachverfolgen. Ich kann das vielleicht an einem anonymen Beispiel sagen, das meine eigene Erkrankung betrifft. Da waren auch Menschen dabei, die haben fünfeinhalb Wochen, erst viel später, überhaupt einen Bescheid bekommen oder eine Information, dass sie in Quarantäne gehen müssen. Wie bewerten Sie denn das?
Das zeigt, denke ich, die Überlastung der Gesundheitsämter, die wir in diesem Bereich haben, hier ganz explizit des Gesundheitsamts. Es ist vor allem nicht gut, denn es ist wichtig, dass schnellstmöglich Kontakt mit den Kontaktpersonen aufgenommen wird, insbesondere zu Kontaktpersonen I, weil zum einen zu fragen ist, ob es beispielsweise Symptome gibt. Wenn es Symptome gibt, müsste dann auch ein PCR-Test erfolgen. Ansonsten sollte eigentlich regelmäßig Kontakt zwischen Gesundheitsamt und den Kontaktpersonen stattfinden, um zu schauen: a) Ist der Mensch in Quarantäne? Und b) Sind Symptome aufgetreten? Dazu soll ja auch ein Symptomtagebuch geführt werden. Wir haben als Land versucht, die Kommunen zu unterstützen, indem wir beispielsweise im letzten Jahr 1 Million Euro zur Verfügung gestellt haben, damit zusätzliche Kräfte zur Unterstützung der Gesundheitsämter akquiriert werden können. Es sind viele Menschen aus der Bundeswehr, die beispielsweise auch mit unterstützen. Aber so ein Fall, dass es mehrere Wochen dauert, das sollte nicht auftreten.
Danke. Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Frau Ministerin Werner. Ich beende damit die Fragestunde für heute. Ich rufe erneut die Tagesordnungspunkte 87 und 88 auf, um die Wahlergebnisse bekannt zu geben. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/2839 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/2840 Tagesordnungspunkt 87 – Wahl von zwei Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission: Wahlvorschlag der Fraktion der AfD – Herr Abgeordneter Lars Schütze: abgegebene Stimmen 81, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 81. Auf den Wahlvorschlag entfallen 29 Jastimmen, 51 Neinstimmen, es liegt 1 Enthaltung vor. Damit hat der Wahlvorschlag die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags nicht erreicht. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD – Herr Abgeordneter Denny Jankowski: abgegebene Stimmen 81, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 81. Auf den Wahlvorschlag entfallen 27 Jastimmen, 52 Neinstimmen, es liegen 2 Enthaltungen vor. Damit hat der Wahlvorschlag die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags nicht erreicht. Tagesordnungspunkt 88 – Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G10Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes: Wahlvorschlag der Fraktion der AfD – Herr Abgeordneter Denny Jankowski: abgegebene Stimmen 81, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 81. Auf den Wahlvorschlag entfallen 27 Jastimmen, 51 Neinstimmen, es liegen 3 Enthaltungen vor. Damit hat der Wahlvorschlag die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags nicht erreicht. Wird eine Wiederholung der Wahl gewünscht?
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Gut, danke für die Information. Dann verkünde ich jetzt, da die Wahl wiederholt werden soll, die entsprechenden Informationen zur Wahlwiederholung zur Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/2839 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/2840 Vorgeschlagen sind als Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission erneut Herr Abgeordneter Lars Schütze und Herr Abgeordneter Denny Jankowski und als Mitglied der G10-Kommission ebenfalls Herr Abgeordneter Denny Jankowski. Sie erhalten nach Ihrem Namensaufruf erneut zwei Stimmzettel. Der Stimmzettel für die Wahl von Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission ist blau, der Stimmzettel der G10-Kommission ist gelb. Auch dieses Mal können Sie bei jedem vorgeschlagenen Mitglied mit Ja oder Nein oder Enthaltung stimmen. Als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind erneut Frau Abgeordnete Maurer, Frau Abgeordnete Dr. Bergner und Herr Abgeordneter Tiesler eingesetzt. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die beiden Schriftführer, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Konnten alle Abgeordneten ihre Stimmen abgeben? Ich stelle fest, dass alle Abgeordneten ihre Stimmen abgegeben haben. Ich schließe die Wahlhandlung und bitte die Wahlhelfer um Auszählung der Stimmen. Meine Damen und Herren, ich gebe das Abstimmungsergebnis bekannt. Tagesordnungspunkt 87 – Wahl von zwei Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission: Wahlvorschlag der Fraktion der AfD – Herr Abgeordneter Lars Schütze: abgegebene Stimmen 81, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 81. Auf den Wahlvorschlag entfallen 27 Jastimmen, 52 Neinstimmen, es liegen 2 Enthaltungen vor. Damit hat der Wahlvorschlag die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags nicht erreicht. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD – Herr Abgeordneter Denny Jankowski: abgegebene Stimmen 81, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 81. Auf den Wahlvorschlag entfallen 26 Jastimmen, 53 Neinstimmen, es liegen 2 Enthaltungen vor. Damit hat der Wahlvorschlag die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags nicht erreicht. Tagesordnungspunkt 88 – Wahl eines Mitglieds der G10-Kommission: Wahlvorschlag der Fraktion der AfD – Herr Abgeordneter Denny Jankowski: abgegebene Stimmen 81, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 81. Auf den Wahlvorschlag entfallen 25 Jastimmen, 52 Neinstimmen, es liegen 4 Enthaltungen vor. Damit hat der Wahlvorschlag die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags nicht erreicht. Wünscht die Fraktion der AfD die Durchführung eines weiteren Wahlgangs mit anderen Wahlbewerbern in der morgigen Sitzung?
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Dann wird dieser erneute Wahlvorschlag morgen nach der Mittagspause zur Abstimmung kommen. Wir müssen jetzt in die planmäßige 20-minütige Lüftungspause gehen. Die Sitzung wird um 17.30 Uhr fortgesetzt.
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Meine Damen und Herren, wir fahren fort mit der Beratung. Vereinbart war der gemeinsame Aufruf der Tagesordnungspunkte 11 und 20 Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 7/2158 ERSTE BERATUNG Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/2792 ERSTE BERATUNG Wünscht die Fraktion der AfD das Wort zur Begründung ihres Gesetzentwurfs? Herr Abgeordneter Mühlmann, Sie haben das Wort.
Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes – Offener Einsatz mobiler Bildaufnahmeund Tonaufzeichnungsgeräte
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete und Zuschauer am Livestream, danke an meine zahlreichen Kollegen in den Dienststellen, die in den vergangenen Jahren im Rahmen mehrerer Teilprojekte in der Thüringer Polizei an über 11.000 Trageversuchen der Bodycams teilnahmen, danke an alle Kollegen, die die Auswertung der Daten vornahmen und die Projekte organisatorisch betreuten, danke auch an die wissenschaftliche Begleitung durch die Uni Jena, danke an die Projektleitung. Wir haben mit den Bodycams ein polizeiliches Einsatzmittel, das mittlerweile in allen Bundesländern außer in Berlin eingeführt wurde oder zeitnah eingeführt werden soll oder zumindest mit einem Pilotprojekt untersetzt ist. Auch auf Bundesebene wird die Technik mit Bild- und Tonaufnahmen seit Februar 2019 ausgerollt und eingesetzt. Es gibt daher bundesweit zahlreiche polizeiliche Erfahrungen, die in das Thüringer Projekt eingeflossen sind. Gerade diese Woche ist in allen Nachrichten zu lesen: „Polizei Sachsen führt landesweit Bodycams ein“. Das hat seine wohlüberlegten Gründe und ich halte dies gerade mit Blick auf Connewitz in Sachsen für überfällig und wichtig.
(Beifall AfD)
Denn die Bodycams dienen sowohl dem Schutz vor gewalttätigen Übergriffen im Bereich der Prävention als auch der Erleichterung der Aufklärung von Straftaten, also der Repression. Die nach wie vor viel zu hohe Zahl von Straftaten gegen unsere Polizeivollzugsbeamten schreit geradezu nach einer Reaktion aus der Politik. Die Einführung der Kamera als weiteres Einsatzmittel ist das Mindeste, was meiner Meinung nach meine Kollegen auf der Straße an politischer Unterstützung erwarten dürfen. Damit ließe sich beispielsweise sehr effektiv den Vorwürfen des latenten Rassismus in den Reihen der Polizei begegnen. Man muss es nur wollen!
(Beifall AfD)
Aber genau dafür sehe ich bei einigen hier im Hohen Haus eher wenig Interesse, entgegen deren öffentlichen Verlautbarungen in den letzten Monaten. Herr Innenminister – ach, er schwänzt wieder –, Sie werfen der Polizei schon mit der auch von Ihnen wiederholt geforderten Durchführung einer Rassismusstudie einen Hang zu einem Verhalten vor, das nicht von der FDGO gedeckt ist. Mit einer Überführung der Bodycams aus dem Pilotbetrieb in den Echtbetrieb, im Idealfall unter vorheriger Änderung der rechtlichen Grundlagen, könnten Sie genau den Beweis antreten, den es dafür braucht, dass es das nicht gibt.
(Beifall AfD)
Dies würde den Beamten, die auf der Straße auch für die Landesregierung immer wieder den Kopf hinhalten, die dringend notwendige politische Rückendeckung zuteilwerden lassen, um sich gegen solche Vorwürfe aus den Reihen Ihrer Koalitionäre zu wehren. Und noch etwas: Ein deeskalierend wirkendes Einsatzmittel wie die Bodycams braucht die Thüringer Polizei schon allein aufgrund der desaströsen und politisch bedingten Personalpolitik der letzten Jahre.
(Beifall AfD)
Allein die Androhung einer Aufzeichnung hilft, dass Einsätze ohne größere Konflikte ablaufen, und passt damit zu den personellen Voraussetzungen, die Sie bisher leider nicht effektiv genug abgestellt haben. An dieser Stelle vielleicht eine kleine, fast schon Anekdote, die sich in den Einsatzberichten des Pilotprojekts befindet. Aus einer der Polizeiinspektionen berichten die Kollegen, dass sie die Kamera subjektiv als weiteren Streifenpartner empfanden. In Zeiten einer viel zu geringen Personalstärke bei der Polizei, also in Zeiten einer linken Regierung, ist allein das schon eine Aussage, die die sofortige breite Einführung nach sich ziehen müsste, wenn sie schon die offenen Stellen nicht besetzt.
(Beifall AfD)
Die AfD-Fraktion sieht sich daher genötigt, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die rechtlichen Grundlagen für den Einsatz von Bodycams sinnvoll und notwendig zu erweitern. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes – Offener Einsatz mobiler Bildaufnahmeund Tonaufzeichnungsgeräte
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, im Jahr 2019 lag die Zahl der im Dienst verletzten Polizisten in Thüringen auf einem neuen Höchststand von sage und schreibe 180. Statistisch gesehen wird jeden zweiten Tag eine Kollegin/ein Kollege im Dienst verletzt. Mit Stand November letzten Jahres, also 2020, waren es 138 verletzte Kolleginnen und Kollegen, und das, obwohl durch die Corona-Pandemie gewiss kein normales Jahr – in Anführungszeichen – bzw. kein normales Einsatzaufkommen zu verzeichnen war. Das zeigt, wie brisant die Situation ist. Zahlreiche Evaluationen haben ergeben, dass der Einsatz von Bodycams ganz wesentlich zum Schutz, aber auch zur Deeskalation beiträgt sowie Respekt und Wertschätzung gegenüber unseren eingesetzten Polizeibeamten stärkt. An dieser Stelle will ich auch gern auf eine aktuelle Studie hinweisen. Die aktuellste, die ich gefunden habe, die repräsentativ ist, ist die PwC-Studie, die im Dezember 2020 veröffentlicht worden ist. Auf die Frage: Inwieweit würden Sie die Verwendung der folgenden neuen Technologien durch Polizei zur Vermeidung oder Aufklärung von Straftaten befürworten?, sagten neun von zehn Bundesbürgern – genau waren es 91 Prozent –, die Polizei solle während ihrer Patrouillen oder bei Großveranstaltungen mit am Körper angebrachten Kameras unterwegs sein. Daran anknüpfend will ich gern auch auf den jüngsten vorläufigen Abschlussbericht verweisen, der sich „Einsatz von Bodycams in der Thüringer Polizei II“ nennt, welcher uns zwar seit einigen Wochen vorliegt, aber der gar nicht mehr so ganz taufrisch ist – denn er datiert immerhin schon vom 26. Mai 2020 –, und auf den ich später noch eingehen werde. Meine Fraktion hat sich in der vergangenen Legislaturperiode bereits mehrfach für den Einsatz von Bodycams im Thüringer Polizeidienst eingesetzt, damit das jetzt hier nicht falsch beschrieben wird, wer sich jetzt alles für das Thema interessiert. An unsere erste Initiative vom 30. November aus dem Jahr 2016 will ich erinnern mit dem – wie ich finde – schönen Titel „Respekt gegenüber unseren Polizeibeamten erhöhen – Einführung von Bodycams auf den Weg bringen“. Wir wissen, dass sich das erste Pilotprojekt dann im April 2017 an den Polizeistandorten Gotha, Erfurt-Nord und Sonneberg anschloss. Und ich will auch erinnern an unsere zweite Initiative mit unserem Antrag vom Februar 2018 – auch das ist schon wieder drei Jahre her – „Thüringer Polizei zeitnah mit Bodycams ausstatten“. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, um unsere Polizeibeamten endlich besser auszustatten und zu schützen, haben wir auch in dieser Legislatur, am 8. Juli letzten Jahres war es, erneut einen Antrag zur Einführung von Bodycams auf den Tisch gelegt. Auch da sind wieder acht Monate ins Land gegangen und deswegen haben wir uns dann entschlossen, heute das Thema wirklich auf die Tagesordnung zu bringen, nachdem es acht Monate nicht gelungen war, und haben uns dafür entschieden, einen eigenen Gesetzentwurf in der Drucksache 7/2792 auf den Weg zu bringen. Ich freue mich schon auf die Beratung gleich im Anschluss und dann auf die Erörterung im zuständigen Innen- und Kommunalausschuss. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes – Offener Einsatz mobiler Bildaufnahmeund Tonaufzeichnungsgeräte
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, in der Tat beschäftigt uns das Thema schon länger und wir haben auch in Thüringen einen, nicht nur einen, sondern mehrere Versuche, mehrere Pilotprojekte zum Einsatz der Bodycam durchgeführt. Wir hatten in der letzten Legislaturperiode schon angefangen und der Abschlussbericht des zweiten Pilotversuchs ist jetzt zuletzt den Mitgliedern des Innenausschusses am 1. Dezember zugegangen. Die Erfahrungen der Polizeibeamtinnen und -beamten, die an dem Versuch teilgenommen haben, sind überwiegend positiv und die Bodycam stellt dann doch einen geringeren Grundrechtseingriff dar als die Anwendung manch anderer polizeilicher Hilfsmittel. Ihr Einsatz stößt bei der Bevölkerung durchaus auch auf große Akzeptanz und erhält überwiegend positive Rückmeldungen, weil sie gleichzeitig die Polizeibeamtinnen und beamten, ‑ aber auch die Bürgerinnen und Bürger vor etwaigem polizeilichen Fehlverhalten schützt. Also die Funktion der objektiven Dokumentation von Polizeieinsätzen ist in Zeiten, in denen oft Dinge zu eskalieren drohen und in denen oft auch gegenseitig Vorwürfe erhoben werden, dann für beide Seiten oder gegen beide Seiten – aber ich würde sagen, für beide Seiten – ein sehr wichtiges Hilfsmittel. Bodycam-Aufnahmen, die nicht nur auf Bildaufnahmen beschränkt sind, sondern auch eine Tonaufnahme zulassen würden, würden überdies in Gerichtsverfahren zur objektiven Beweiserhebung dienen können und könnten die Beweisaufnahme stützen. Diese pauschalen Werturteile haben natürlich immer auch den Teufel im Detail und so gibt es bei der einen oder anderen Situation auch bei dem Einsatz solcher Bodycams durchaus Fragezeichen. So ist es zum Beispiel bei der deeskalierenden Wirkung. Wenn ich zum Beispiel berauschte Personen vor mir habe, dann wird gesagt, die Bodycam sei weniger stark deeskalierend. Es ist deswegen auch eine wichtige Frage zu differenzieren, wann in welcher Einsatzsituation eine solche Bodycam das Mittel der Wahl ist, wo es tatsächlich hilft und wo es möglicherweise eher schaden und auch von den Menschen, die von dem Polizeieinsatz betroffen sind, als zusätzliche Bedrohung empfunden werden könnte. Da gibt es durchaus unterschiedliche Ergebnisse. Wir haben uns als SPD-Fraktion dennoch im Ergebnis dafür entschieden, den Einsatz der Bodycams positiv zu beurteilen und deswegen auch den weiteren Einsatz zu befördern. Deswegen sind auch im beschlossenen Haushaltsplan für dieses Jahr entsprechende Anschaffungen von 300 Bodycams vorgesehen. Wir haben auch damit begonnen, das Projekt auf weitere LPI und PI auszudehnen. Es ist allerdings wichtig, dass die Bodycam zunächst weiter in der polizeilichen Aus- und Fortbildung integriert wird, um wirklich zu schauen, was sinnvoll ist und was weniger. Wir brauchen natürlich am Ende, wenn wir vor der flächendeckenden Einführung sind, eine Änderung des Thüringer Polizeiaufgabengesetzes. Insofern bin ich persönlich durchaus dankbar für den Entwurf der CDU-Fraktion, der natürlich in den einzelnen Punkten noch intensiv zu diskutieren sein wird, der aber weitaus differenziertere Ansätze enthält, als das in dem pauschalen Erlaubnisantrag der AfD der Fall ist. So haben Sie in dem von Ihnen vorgeschlagenen § 33a richtigerweise auch differenziert, wo diese Kameras eingesetzt werden, und nicht nur, was selbstverständlich ist, den Kernbereich privater Lebensgestaltung ausgeschlossen, sondern sich naheliegenderweise auch mit der Frage beschäftigt, die jetzt auch schon in Bayern eine Rolle gespielt hat, wo die Bodycams schon laufen, wie zum Beispiel der Einsatz in Wohnungen zu beurteilen ist. Das ist ja auch ein besonderer geschützter privater Raum und da besteht eine besondere Gefährdung bei Aufzeichnungen. Da sehen Sie eine extra Vorschrift vor, die an besondere Einsatzvoraussetzungen geknüpft wird. Das müssen wir uns sicherlich dann auch noch sehr viel genauer anschauen. Aber, wie gesagt, grundsätzlich sagen wir als SPDFraktion Ja zu dem Einsatz von Bodycams. Wir würden gern im Ausschuss, im Innen- und Kommunalausschuss, Ihren Antrag noch mal mit den Ergebnissen der letzten Studien abgleichen, aber auch mit Studien aus anderen Bundesländern, wo die Bodycam, wie schon gesagt wurde, schon eingesetzt wird. Und dann schauen wir mal, was dann für Thüringen am Ende für eine PAG-Änderung machbar ist und herauskommt. Deswegen stimmen wir als SPD-Fraktion gemeinsam mit den Koalitionsfraktionen der Überweisung Ihres Gesetzentwurfs an den Innen- und Kommunalausschuss zu und werden dazu sicherlich auch eine Anhörung durchführen und uns dann noch intensiv mit den Detailfragen, die ich schon genannt habe, beschäftigen. Herzlichen Dank.
(Beifall SPD)
Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes – Offener Einsatz mobiler Bildaufnahmeund Tonaufzeichnungsgeräte
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete und Zuschauer am Livestream! Frau Marx, ich danke erst mal dafür, dass Sie sich sehr gut mit dem Antrag der CDU auseinandergesetzt haben. Allerdings haben Sie leider kaum etwas zu unserem Antrag gesagt, außer dass Sie ihn ablehnen. Weshalb Sie ihn ablehnen, das hätte mich auch interessiert. Darüber hinaus freue ich mich, dass wir offensichtlich mit unserem Gesetzentwurf, der ja nicht das erste Mal heute auf der Tagesordnung steht, angeschoben haben, dass aus den Anträgen, die beispielsweise auch die CDU-Fraktion in den letzten Jahren eingebracht hat, jetzt endlich mal Butter bei die Fische gegeben wird und gegebenenfalls auch die Bodycam breit eingeführt werden kann, wenn das Gesetz, das Polizeiaufgabengesetz, dann irgendwann entsprechend geändert ist. Zunächst möchte ich hier aber einige Ergebnisse aus der Polizei in die Debatte einbringen. 11.172 Mal wurden die Kameras bis Dezember 2019 im Einsatzfall getragen. Da die eigentliche Aufzeichnung manuell gestartet wird, resultieren daraus 120 tatsächliche Aufzeichnungen. Bemerkenswert sind bei den 11.172 Mitführungen während der Tragephase null Beschwerden und null Anzeigen von Betroffenen gegen die kameratragenden Beamten. Mittlerweile kamen noch unzählige weitere Einsätze dazu, jedoch von Anzeigen oder Problemen aufgrund der Bodycams ist nach wie vor nichts bekannt. Die Datenschutzkontrolle des Thüringer Datenschutzbeauftragten ergab keinerlei Beanstandungen und die Personalräte wurden beteiligt. Die Polizeigewerkschaften – auch die, in der ich Mitglied bin – sprechen sich offen für Bodycams aus und fordern endlich deren Einführung. Das Teilprojekt im Inspektionsdienst der LPI Gera betrachtet die Kamera als weiteren sinnvollen Baustein in der persönlichen Schutzausrüstung und berichtet von einer hohen Akzeptanz der Technik. Kollegen des Inspektionsdiensts der LPI Gotha berichten, dass im Fall der Androhung der Aufzeichnung stets eine deeskalierende Wirkung erzielt werden konnte. Das Teilprojekt der LPI Erfurt erlebt die Anwendung differenzierter und berichtet von einer vorhandenen deeskalierenden Wirkung, die bei erhöhter Beeinflussung durch Rauschmittel oder bei zunehmender emotionaler Erregung seltener auftrat, dennoch auch grundsätzlich positiv. Aus der Polizei Jena wurde der Kamera ein gewisser deeskalierender Effekt zugebilligt und die Kamera als nützliches Einsatzmittel mit Schutzfunktion bewertet. Selbst die Untersuchung der Friedrich-Schiller-Universität – Herr Dittes, darauf hatten Sie immer Wert gelegt – ergibt einen geringen, aber vorhandenen deeskalierenden Effekt, der seine Grenzen erst bei einer Alkoholisierung oder anderen psychischen Ausnahmezuständen des polizeilichen Gegenübers findet. Das ist des Lobes aber noch lange nicht genug. In Strafverfahren werden die Aufnahmen mit den Bodycams als zusätzliches Mittel zur objektiven Beweisführung bewertet und selbst seitens der Richter als sehr positiv und hilfreich bezeichnet. Auch die Generalstaatsanwaltschaft und weitere Staatsanwaltschaften schätzen den jetzt schon hohen Beweiswert der Bodycams. Wenn ein Pilotprojekt einem Einsatzmittel so viel Positives nachsagt, dann ist es absolut unverständlich, weshalb die Landesregierung sich bisher ziert, das Projekt breiter auszurollen, und die Koalitionsfraktionen sich bisher nicht in der Lage gesehen haben, das positive Feedback einfach mal objektiv und sachlich zu bewerten.
(Beifall AfD)
Was war stattdessen bereits vor dem letzten Plenum im Februar in den Medien von der linken Seite zu lesen? Den Kameras fehle es an Verhältnismäßigkeit. Nun, Herr Dittes, Sie hatten es gesagt, machen wir einen kleinen Exkurs an den Beginn der Polizeiausbildung. Sie meinen, man könne die Bodycams nicht einführen, weil sie ja schließlich nicht in jedem Fall deeskalierend wirken und weil es Situationen gibt, in denen eine Eskalation vorhanden ist. Ausgerechnet diese Argumentation begründen Sie in den Medien mit der Verhältnismäßigkeit. Dabei zeigt genau diese Argumentation Ihre Ahnungslosigkeit bezüglich der Materie.
(Beifall AfD)
Sie verkennen nämlich dabei völlig, dass auch die Bodycams nur ein mögliches Einsatzmittel sind. Wenn Sie sagen, dass Bodycams nicht in jeder Situation optimal anwendbar sind, dann sage ich Ihnen: Ja, richtig, genauso ist das. Das ist bei jedem polizeilichen Einsatzmittel der Fall.
(Beifall AfD)
Daher gibt es ja eine Auswahl möglicher Einsatzmittel mit unterschiedlicher Intensität. Die Aufgabe des Polizisten im Einsatzfall ist es, das passende rauszusuchen und korrekt anzuwenden. Ihre Einwände gegen Bodycams, die Sie bisher gebracht haben, gehen im Allgemeinen gerade aus Gründen der Verhältnismäßigkeit in die falsche Richtung und greifen nicht. Jetzt verrate ich Ihnen ein Geheimnis, aber lassen Sie es hier im Raum: Auch Schusswaffen wirken nicht in jedem Fall deeskalierend.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN: Tatsächlich?) Ja. Aber es gibt Situationen, in denen eine Schusswaffe das einzige geeignete und mildeste Mittel ist und nicht völlig außer Verhältnis zu den erzielten Vorteilen steht. Wenn Sie jetzt aufgepasst haben, dann haben selbst Sie hier auf der linken Seite des Plenums die drei Bestandteile der Verhältnismäßigkeit in meinem vorherigen Satz entdeckt. Genau die von Ihnen so gern als Alibi geführte Diskussion zur Verhältnismäßigkeit schreit geradezu nach Einführung eines milderen Einsatzmittels – die Erforderlichkeit – wie diesem, das seine Geeignetheit in polizeilichen Einsätzen weltweit und mittlerweile auch in Thüringen und nun in Sachsen bewiesen hat und dessen Angemessenheit außer Frage steht. Nachdem ich damit inhaltlich selbst die Linken mitgenommen habe – hoffe ich zumindest –, komme ich noch einmal zu den beiden Gesetzentwürfen. Was haben wir hier zur Entscheidung vor uns liegen? Wir haben auf der einen Seite einen Minimalvorschlag. Der Entwurf, den meine Fraktion noch vor der CDU zur Abstimmung im Plenum und zur Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss – ich bitte, das gleich zu beachten – eingebracht hat, stellt eine Lösung mit Blick auf das Wesentliche dar. Dazu schlagen wir vor, den § 33 des heutigen Polizeiaufgabengesetzes in lediglich zwei Absätzen um diejenigen Inhalte zu ergänzen, die für die rechtliche Möglichkeit der Tonaufzeichnung von Bedeutung sind. Wenn Sie es so benennen wollen, ist das, was wir vorschlagen, ein minimalinvasiver Eingriff. Damit erweitert die AfD-Fraktion die Befugnisse der Polizei nicht mehr als aus heutiger Sicht unbedingt erforderlich.
(Beifall AfD)
Auf der anderen Seite steht der Entwurf der Landesregierung, den die CDU-Fraktion mit wenigen eigenen Änderungen eingebracht hat. Ich möchte jetzt an dieser Stelle gar nicht darüber philosophieren, warum die oppositionelle CDU den Entwurf der Landesregierung einbringt – egal, wundern darf man sich aber darüber trotzdem. Dieser Ansatz der Landesregierung stellt auf jeden Fall die heute denkbare Maximallösung dar. Der Entwurf beinhaltet die gesamte Palette – vom PreRecording bis zur Tonaufzeichnung. Damit liegt die CDU-Fraktion vielleicht sogar noch über dem, was die Polizei tatsächlich benötigt. Wer sich die Möglichkeiten ansieht, kann also nach sachlichen Erwägungen nur zu einer Lösung kommen: Beide Gesetzentwürfe werden an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen, in diesem fachlich zuständigen Gremium werden beide diskutiert – als Maximallösung und als Minimallösung – und anschließend wird aufgrund sachlicher Erwägungen eine Essenz aus beiden gebildet. So schön, so sachlich, so einfach in der Beschreibung kann zielführende und sachlich orientierte Politik sein.
(Beifall AfD)
Gerade denen, die sich hier im Haus gern und stetig als die einzig wahren Demokraten bezeichnen – und eigentlich ist ja schon diese ausschließliche Eigenbezeichnung eine Selbstbezichtigung, da sie ein bestimmtes Spektrum politischer Ideen absichtlich von vornherein ausschließt und damit das Undemokratischste darstellt, was ein Parlamentarier überhaupt nur sagen kann.
(Beifall AfD)
Im Übrigen, liebe CDU und FDP, sprechen auch zahlreiche Vertreter von linken Parteien, unter anderem auch hier im Haus, auch Ihnen das Demokrat-Sein gern ab, das wollte ich nur gesagt haben. Gerade denen, die sich selbst als die einzig wahren Demokraten bezeichnen, muss ich leider – oder sollte ich glücklicherweise sagen? – Folgendes mitteilen: Mit diesen beiden Entwürfen – einem Minimalangebot und einem Maximalangebot – schaffen Sie mit einer Überweisung beider Anträge an den zuständigen Ausschuss die demokratischsten Voraussetzungen, um dort weiter breit und ergebnisoffen über das zu diskutieren, was im Sinne der Sache schlussendlich den Landtag verlassen sollte.
(Beifall AfD)
Sie müssen sich nur trauen und deshalb fordere ich CDU und FDP auf – wir haben ja hier Mehrheitsverhältnisse –, die Entwürfe sachlich zu betrachten und einer Ausschussüberweisung für beide Anträge zuzustimmen. Meine Fraktion wird das auf meine Empfehlung hin genauso handhaben. Damit handeln wir demokratischer als jene, die politische Ideen aus rein ideologischen Gründen und sogar mit der Ansage zur Weigerung der Kenntnisnahme sachlicher Erwägungen sofort ablehnen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes – Offener Einsatz mobiler Bildaufnahmeund Tonaufzeichnungsgeräte
Meine Damen und Herren Abgeordneten, sehr geehrte Zuhörer, wir haben in den vorangegangenen Redebeiträgen viel von Respekt gegenüber Polizeibeamten gehört, nur darum geht es in diesem Falle nicht. Denn Respekt gegenüber Polizeibeamten kann man durchaus auch an anderen Stellen zeigen. Deswegen will ich es als Erstes in Erwiderung auf den doch sehr selbstgerechten und um Anerkennung buhlenden Beitrag der AfD noch mal benennen:
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Das, was die AfD in den letzten Monaten gerade auch im Zusammenhang mit polizeilichem Agieren in Thüringen gezeigt hat, war überhaupt nicht von Respekt getragen, sondern Sie haben sich mit illegalen Corona-Demonstrationen gemein gemacht und haben die polizeilichen Maßnahmen kritisiert
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) und sich eben nicht auf die Seite der Polizeibeamten und der Versammlungsbehörden gestellt, um die Meinungsfreiheit im rechtsstaatlichen Rahmen zu garantieren, sondern Sie haben sich auf die Seite derer gestellt, die die Polizei angegriffen und beschimpft haben.
(Zwischenruf Abg. Czuppon, AfD: Lüge!)(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Und das von
Ihnen!) Ich will Ihnen einen zweiten Punkt nennen, der mich auch ärgert, wie Sie hier in diesem Landtag Respekt gegenüber Polizeibeamten hätten zeigen können, so wie das die Koalitionsregierung getan hat, als sie den Gesetzentwurf hier eingebracht hat, mit dem sichergestellt wird, dass Polizeibeamte Schadenersatz bekommen, wenn diejenigen, die zum Schadenersatz verpflichtet sind, nicht zahlungsfähig sind, dass an diese Stelle dann das Land tritt. Diesen Gesetzentwurf haben Sie nicht mitgetragen, auch die CDU hat diesen Gesetzentwurf abgelehnt. Ich glaube, an diesen beiden Stellen hätten Sie Respekt gegenüber Polizeibeamten sehr deutlich zeigen können.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Deswegen reden wir heute auch nicht über Respekt gegenüber Polizeibeamten, sondern wir reden darüber, ob ein polizeiliches Einsatzmittel flächendeckend zur Anwendung kommen soll und Polizeibeamte damit ausgerüstet werden sollen. Herr Walk, Sie haben sich in dieser Woche gegenüber dem MDR geäußert und in Bezug auf Kleine Waffenscheine gesagt, das Sicherheitsgefühl der Menschen stimmt nicht mit der objektiven Sicherheitslage in Thüringen überein,
(Zwischenruf Abg. Czuppon, AfD: Zum The-
ma!) da hätte die Politik eine Verantwortung. Recht haben Sie. Nun weiß ich, dass das Sicherheitsgefühl nicht allein durch Aufklärung, Information und Fakten von einem auf den anderen Tag verändert, ins Gegenteil verkehrt werden kann. Aber die Verantwortung, die wir haben – und die haben Sie in der Opposition genauso wie wir in der Regierung –, ist, wenn wir über Straftaten und verletzte Polizeibeamte reden, auch bei Straftaten gegenüber Polizeivollzugsbeamten die objektive Situation richtig wiederzugeben. Sie haben hier in Ihrem Redebeitrag das wiederholt, was Sie in Ihrem Gesetzentwurf geschrieben haben, nämlich, dass die Anzahl der Straftaten gegen Polizeibeamte permanent steigt, die Anzahl der verletzten Polizeibeamten steigt. Das, Herr Walk, ist bei einer wirklich näheren Überprüfung eben nicht belastbar. Das Interessante ist, dass Sie uns in Ihrem Antrag tatsächlich die Quelle nennen, was einerseits gut ist, aber andererseits führt das natürlich auch dazu, dass wir uns die Quelle sehr genau anschauen. Und dann kommen wir nämlich zu anderen Ergebnissen. Ich will es Ihnen mal ganz konkret an diesem Punkt der Entwicklung der Fälle und Häufigkeitszahlen nach Ländern bei den Gewalttaten gegenüber Polizeivollzugsbeamten sagen. Da werden Sie in dieser Quelle, die Sie selbst benennen, zunächst einmal feststellen, für Hessen gefolgt von Thüringen ergibt sich die geringste Belastung. Und dann werden Sie feststellen, dass für das Jahr 2019 für Thüringen ein Rückgang von 42,6 Prozent bei den Gewalttaten gegen Polizeivollzugsbeamte zu verzeichnen ist. Nun geht es mir gar nicht darum, das praktisch zu negieren oder zu ignorieren, dass jede Gewaltstraftat gegen jeden Menschen, ob er Polizeivollzugsbeamter oder Feuerwehrmann ist, eine zu verurteilende Straftat ist. Bloß wenn ich meine Maßnahmen hier damit zu begründen versuche, dann sollte ich die Entwicklung der Wahrheit entsprechend darstellen, weil das hat auch etwas damit zu tun, was Sie als subjektives Gefühl und als objektiven Tatbestand verstehen. Und zur objektiven Darstellung der Situation gehört eben auch Wahrhaftigkeit.
(Beifall DIE LINKE)
Meine Damen und Herren, wir haben ja eben praktisch eine kurze Ausführung zum Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gehört. Deswegen will ich noch mal einige Dinge dazu benennen. Der Kollege der AfD hat hier gesagt, man muss doch die Verhältnismäßigkeit nennen, es gibt Fälle, wo das Einsatzmittel der Bodycam verhältnismäßig ist. Nur darüber diskutieren wir in der Tat eigentlich gar nicht. Denn Sie werden für so ziemlich jeden Gegenstand, den Sie auf der Welt in die Hand nehmen können, irgendeine Fallkonstruktion schaffen können, wo dessen Einsatz in irgendeiner Form verhältnismäßig ist, also erforderlich, geeignet und angemessen. Was wir hier aber zur Diskussion haben, ist doch nicht die Frage der Verhältnismäßigkeit bei einem einzelnen Einsatz, sondern: Ist die gesetzliche Ermöglichung des Einsatzmittels als polizeiliches Einsatzmittel verhältnismäßig? Und da haben wir uns tatsächlich andere Fragen zu stellen, und auf die will ich auch eingehen. Auch das hat etwas mit Wahrhaftigkeit zu tun, denn das ist ein Grundsatz, der offensichtlich beiden Gesetzentwürfen nicht zugrunde liegt. Die AfD schreibt beispielsweise in ihrem Gesetzentwurf: „Der Einsatz von Bildaufnahmegeräten mit Tonaufzeichnungen bietet unseren Polizeibeamten einen zusätzlichen Schutz.“ Zum Zwecke der Eigensicherung sind diese unabdingbar. Die CDU zitiert den positiven Modellversuch: „Alle bisherigen Erkenntnisse deuten darauf hin, dass die Bodycams helfen, Konflikte zu vermeiden, zu deeskalieren oder zu minimieren.“ Herr Walk, wenn ich das so lese, dann sage ich Ihnen auch: Zum Respekt gegenüber Polizeibeamten gehört auch, Polizeibeamten die Wahrheit zu sagen.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Das ist nämlich eine Schlussfolgerung, die Sie hier aus diesen Berichten gezogen haben, die im Prinzip mit dem Ergebnis nicht übereinstimmt. Das mag man im Ergebnis des TMIK-Berichts vielleicht so herauslesen. Wenn man sich aber mit allen Anlagen beschäftigt, dann wird man auch zu anderen Ergebnissen kommen – ich komme darauf zurück. Aber Sie haben Ihr Motiv hier sehr deutlich offengelegt, warum Sie den Evaluationsbericht genauso lesen, wie Sie ihn gelesen haben, um zu dem Ergebnis zu kommen.
(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Zu dem Er-
gebnis kommt die Landesregierung!) Sie haben hier deutlich gesagt: Wir wollten eigentlich schon seit Jahren den Einsatz der Bodycam, haben das immer wieder probiert, immer wieder gefordert. Und da lassen Sie sich doch auch nicht von einem Evaluationsbericht davon abbringen. Egal, auch wenn der Innenausschuss noch über 60 Fragen zu diesem Thema erörtert, egal ob das Parlament diesen Evaluationsbericht noch auswertet, wir sagen, der Evaluationsbericht gibt ein positives Signal, weil wir das eben wollen, und deswegen sagen wir, es ist ein gutes Einsatzmittel und deswegen muss es auch vor der parlamentarischen Auswertung des Evaluationsberichts umgesetzt werden. Und bei allem Respekt, Frau Marx, Sie haben auch deutlich gesagt – wir haben da eine unterschiedliche Position, wir können da durchaus offen damit umgehen –, aber Sie haben es ja sehr deutlich gesagt bzw. Sie haben nicht gesagt, im Ergebnis der Evaluation oder der Bewertung des Berichts kommen wir zu dem Schluss, dass, sondern Sie haben gesagt, die SPD-Fraktion hat sich entschieden, den Bericht positiv zu bewerten. Genau das ist nämlich das Problem, dass eine politische Absicht zu einer verfälschenden Bewertung des Berichts führt.
(Beifall DIE LINKE)
Denn man darf natürlich nicht nur den zusammenfassenden Bericht des Innenministeriums lesen. Wie im normalen Leben findet sich die Antwort auf alle Fragen in diesem Themenbereich in der Anlage 42, nämlich dem wissenschaftlichen Evaluationsbericht der Friedrich-Schiller-Universität, der dem Bericht beiliegt. Dann fasse ich einfach nur mal stichpunktartig zusammen: Bei der Polizei Jena kam es während des Pilotversuchs zu einer Steigerung an Widerstandshandlungen. Diese wurden mehr in den Schichten mit Bodycam verübt als in jenen Schichten ohne Bodycam. Es gibt unterschiedliche Auswirkungen. Nach Monaten, im August, wurden Bodycam-Träger in dem Test sogar häufiger attackiert. Der Polizeiinspektionsdienst Gotha kommt in seinem Bericht zu dem Ergebnis, dass das Sicherheitsgefühl der Beamten durch den Einsatz der Kameras nicht gesteigert werden konnte und die Träger von einem kaum spürbar gestiegenen Sicherheitsgefühl sprachen. Die Polizei Sonneberg schreibt, dass der Trageversuch bei den Einsatzunterstützungseinheiten negativ ausgefallen ist. Sie finden weiter, dass es zu keiner Aggressionsminderung gekommen ist. Entgegen der aufgestellten Hypothese – also auch die Berichtsverfasser sind von einer anderen Annahme ausgegangen – wird festgestellt, „dass Betroffene ohne Vorhandensein der Bodycam […] weniger aggressiv eingeschätzt wurden als bei Vorhandensein der Bodycam“. Und die Evaluation macht auch deutlich, dass das polizeiliche Gegenüber bei Bodycams sogar unkooperativer agiert. So heißt es: Auch hier zeigte sich entgegen der aufgestellten Hypothese, dass Betroffene ohne Vorhandensein der Bodycam kooperativer eingeschätzt wurden als bei Vorhandensein der Bodycam. Und jetzt gibt es noch einen Effekt, den ich auch benennen will, den man auch herauslesen kann – ich glaube, den sollten wir uns angesichts der Debatte, die wir gestern geführt haben, durchaus auch mal durch den Kopf gehen lassen –, nämlich dass weibliche Polizeibeamte mit Bodycam deutlich mehr Angriffen ausgesetzt waren als weibliche Polizeibeamte ohne Bodycam und auch als ihre männlichen Kollegen mit Bodycam. Ich denke, das sollte uns doch mal wirklich dazu bringen, diesen Bericht ernsthafter zu diskutieren
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) und nicht nur einfach das herauslesen zu wollen, was die politische Auffassung, die man schon seit Jahren vertritt, bestätigt. Frau Marx hat es angesprochen, auch bei den Tätern oder Tatverdächtigen unter Alkohol- und Betäubungsmitteleinfluss, haben Sie gesagt, ist die Bodycam weniger deeskalierend. Das ist eine schöne Umschreibung, Frau Marx, weil die Bodycam bei Tätern, die unter Alkohol- oder unter Betäubungsmitteleinfluss stehen, aggressionsfördernd ist. Das sagt dieser Bericht aus. Und dann muss man sich auch noch mal auf der Zunge zergehen lassen oder bewusst machen, dass zwei Drittel der Täter von Widerstandshandlungen und Körperverletzungsdelikten gegenüber Polizeivollzugsbeamten unter Einfluss von Alkohol und Betäubungsmitteln stehen. Wenn die Gruppe, die am meisten dafür verantwortlich ist, dass Straftaten gegenüber Polizeibeamten verübt werden, diejenige ist, bei der die Bodycam nicht nur nicht wirkt, sondern auch noch aggressionsfördernd ist, dann muss man über die Verhältnismäßigkeit des Einsatzmittels reden. Das wollen wir natürlich bei der Auswertung zu diesem Bericht auch tun. Das gehört auch – und da wiederhole ich mich – zum Respekt gegenüber Polizeibeamten, dass man auch das ehrlich zusammenfasst, was dem Ergebnisbericht zugrunde liegt. Nun komme ich zum zweiten Punkt, bei dem Sie es auch sehr ungenau nehmen mit der Wahrhaftigkeit. Die AfD sagt beispielsweise: „hat sich nach übereinstimmendem Bekunden vieler Polizeibeamter herausgestellt, dass der Einsatz von Bodycams sinnvoll ist und der angesprochenen Problemlage entgegenwirken kann.“ Die CDU schreibt in ihrem Gesetzentwurf: „Innerhalb der Thüringer Polizei ist die Bodycam von den Trägern als Einsatzmittel mehrheitlich gewünscht und anerkannt.“ Dann schauen wir doch noch mal bitte in den Bericht hiein, auf welche Angaben Sie sich da stützen. Es n gab 174 Befragungen, 71 der befragten Polizeibeamten sagten, sie haben überhaupt keine Präferenz zur Nutzung der Bodycam, es ist ihnen schlichtweg egal, 36 würden sogar gern darauf verzichten und 67 wollen in Zukunft nicht auf die Bodycam verzichten. 67 der Befragten, das sind 38 Prozent. Vielleicht war ich in Mathematik nicht der Beste, aber ich war so gut, dass ich weiß, dass 38 Prozent nicht die Mehrheit sind. Das wissen wir seit dem Wahlergebnis 2019 auch sehr gut,
(Beifall DIE LINKE)
obwohl wir da deutlich mehr als 38 Prozent hatten, aber auch nicht 50.
(Zwischenruf Abg. Mühlmann, AfD: Das ist
doch keine Wahl!) Dann sagen Sie natürlich: Das Sicherheitsgefühl hat sich verändert – darauf habe ich auch schon mal verwiesen und wir haben uns die Zahlen dazu auch noch einmal angeschaut. Für 57 der 174 Befragten hat die Bodycam überhaupt keine Auswirkungen auf das Sicherheitsgefühl, 17 haben ein erhöhtes Sicherheitsgefühl, 6 ein leicht erhöhtes Sicherheitsgefühl, 61 Beamte machen überhaupt keine Angaben dazu. 23 von 174 Polizeibeamten, also 13 Prozent, um es noch mal zu übersetzen, bestätigen bei der Auswirkung ein erhöhtes Sicherheitsgefühl. Ich glaube, es wird auch jedem deutlich, dass das doch nicht die Zahlengrundlage und Evaluationsgrundlage ist, auf der Sie Ihre positive Beurteilung hier stützen können und dann diesen Gesetzentwurf hier zur Umsetzung bringen. Damit will ich schließen, Herr Walk, weil ich finde, dass das am Ende der ungeheuerlichste Punkt in Ihrem Gesetzentwurf ist. Den Gesetzentwurf haben Sie nicht selbst geschrieben, den haben Sie der Anlage 37 des Evaluationsberichts entnommen, haben Sie abgeschrieben und haben an einer Stelle diesen Gesetzentwurf ergänzt. Was ich aber nicht verstehe und was ich auch ein Stück weit unehrlich gegenüber dem Parlament, gegenüber Polizeibeamten, aber auch gegenüber der Öffentlichkeit finde, ist, dass in dem Bericht, in dem dieser Gesetzentwurf abgedruckt ist, den Sie hier als eigenen Gesetzentwurf eingebracht haben, auch eine Relativierung der Verfasser steht. Das will ich Ihnen durchaus mal zitieren aus der Anlage 37: „An dieser Stelle wird nochmals explizit darauf hingewiesen, dass das Teilprojekt Recht den Einsatz der Body-Cam in Wohnungen für verfassungsrechtlich bedenklich hält […]. Gleiches gilt für die Nutzung der [sogenannten] Pre-RecordingFunktion.“ Und was machen Sie? Sie machen genau das! Sie bringen das, wovon der Bericht des TMIK sagt, es ist verfassungsrechtlich bedenklich, als Gesetzentwurf in den Landtag ein und wollen den Einsatz in Wohnungen ermöglichen und die Pre-Recording-Funktion auch freischalten. Ich könnte noch andere Zitate aus der Anlage bringen, wo sich auch Strafrechtsprofessoren dazu geäußert haben, die von einer anlasslosen Überwachung sprechen, von der Sammlung personenbezogener Daten zu unbestimmten und noch nicht zu bestimmten Zwecken beim Pre-Recording, was der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entgegenstehen dürfte und als unverhältnismäßig zu charakterisieren ist. All das missachten Sie mit Ihrem Gesetzentwurf und vor allem tun Sie so, als ob sich das Innenministerium mit diesen Fragen nicht auseinandergesetzt hätte. Insofern, Herr Walk, haben Sie vielleicht meinem Redebeitrag entnehmen können, dass unsere Begeisterung für Ihren Gesetzentwurf arg beschränkt ist. Wir teilen die Grundannahme, wir teilen die positive Bewertung des Evaluationsberichts nicht, wir lesen ganz andere Fakten und auch Ergebnisse aus diesem Bericht heraus. Diese Fakten und Ergebnisse, die wir auch in Thüringen erkennen können, nämlich dass die positive Wirkung der Bodycam in dieser Form nicht besteht, war beispielsweise auch in Sachsen-Anhalt Anlass für die Regierung dort – übrigens ein CDU-Innenminister – zu entscheiden, die Bodycam nicht einzuführen. Auch das verschweigen Sie. Ich will abschließend noch mal einen Satz aus dem Evaluationsbericht zitieren und ich denke, das ist dann auch die Grundlage, auf der wir weiterdiskutieren sollten, Zitat: „Die aus dem vorliegenden Pilotprojekt II gewonnenen Daten rechtfertigen keinen unkritischen Optimismus im Hinblick auf eine generelle deeskalierende Wirksamkeit der Bodycam.“ Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes – Offener Einsatz mobiler Bildaufnahmeund Tonaufzeichnungsgeräte
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, das ist eine spannende Debatte, wie wir heute hier feststellen können. Ich will zunächst etwas zu den Kollegen sagen, zunächst zu Kollegen Mühlmann: Ihre Interpretation finde ich absurd. Die CDU bringt keinen Gesetzentwurf für die Landesregierung ein. Da sieht man mal, wie unterschiedlich diskutiert wird – die einen in die eine Richtung, die anderen in die andere. Jetzt sind wir schon diejenigen, die für die Landesregierung die Gesetzentwürfe einbringen. Das machen wir natürlich nicht. Wir bringen unseren eigenen Gesetzentwurf ein. Auf der anderen Seite Kollege Dittes, bei dem ja eines klargeworden ist, das wissen wir nicht erst seit heute, sondern das wissen wir seit acht Monaten: Seit acht Monaten schaffen wir es nicht, unseren Antrag, der zunächst anders formuliert war, mit einem Prüfauftrag versehen war, offengehalten war, auf die Tagesordnung zu setzen. Das zeigt ganz klar, dass Sie die Bodycam nicht wollen. Dann werden natürlich auch alle Argumente herangeführt, um dies zu verhindern. Ich will Ihnen etwas zu den Zahlen sagen: Wie so oft stimmen bestimmte Dinge auch nicht, die Sie sagen. Ich habe in meiner Rede heute auf die aktuellsten Zahlen abgestellt. Vielleicht hätten Sie sich dazu auch mal äußern können. Die aktuellen Zahlen aus dem Jahr 2020, vom November 2020, sind 138 verletzte Kolleginnen und Kollegen im Dienst. Ich habe das verglichen mit der Zahl von 2019: 180 verletzte Kolleginnen und Kollegen. Ich habe dabei festgestellt und attestiert, dass das die höchste Zahl ist, seit diese Statistik erfasst wird. Meine Aussagen bezüglich des Evaluationsberichts – das ist auch spannend, weil wir das beim letzten Mal schon und auch schon im zuständigen Ausschuss gehört haben –: Ich beziehe mich auf die Kernaussagen aus dem Evaluationsbericht der Landesregierung. Wir haben das Thema im Ausschuss mit Staatssekretär Goetze behandelt, beim letzten Mal mit Staatssekretärin Schenk. Ich habe die Frage gestellt, wie die Landesregierung zum Thema „Rechtsgrundlage schaffen“ steht, wie sie zum Thema „Überwachung in Wohnungen“ steht und ob sie davon ausgeht, dass die bisherige Regelung als ausreichend erachtet werden kann, nämlich dass es keinen eigenständigen BodycamParagrafen gibt. Dabei wurde jeweils auf den Evaluationsbericht abgestellt. Zitat: Der Evaluationsbericht von den Polizeiexperten stellt die fachliche Sicht der Experten vor Ort dar und diesen Bericht mit den Kernaussagen machen wir uns zu eigen. – Genau diese Aussagen, Kollege Dittes, habe ich auch hier erwähnt und werde sie auch gleich noch mal erwähnen. Wenn Sie jetzt so herangehen und aus der Anlage 175 ein Teilergebnis beleuchten, nur dieses hier vorstellen und das gar nicht in den Kontext stellen, dann sage ich: Da ist mein Vertrauen in die Landesregierung und in das SPD-geführte Innenministerium zumindest so groß, dass ich ihm unterstelle, dass genau das gemacht worden ist – und ich weiß es auch –, nämlich die Anlagen auszuwerten und zu bewerten. Und das Ganze fließt dann zusammen in eine Kernaussage in den Bericht, der gerade bei der Polizei – die hierarchisch organisiert ist – die Hühnerleiter nach oben gehen muss, wo 25 Haken dran sein müssen, bis solch ein Bericht überhaupt erst mal von allen gegengecheckt in die Druckform gelangt. Kurzum, was will ich damit sagen: Was hier im Evaluationsbericht vorgelegt wurde, das ist für uns zumindest so, dass es offensichtlich nicht den Tatsachen nicht entspricht – ganz im Gegenteil, ich finde die Kolleginnen und Kollegen haben sich vor Ort sehr viel und über einen langen Zeitraum mit dem Thema beschäftigt. In vielen Arbeitsgruppen, in vielen Unterarbeitsgruppen ist es noch mal rechtlich bewertet worden und im Endeffekt kommt ein relativ schmales Papier zum Vorschein und auf dieses beziehe ich mich. Das waren die Vorbemerkungen. Den einen oder anderen Punkt will ich jetzt in meiner Rede gern noch mal aufgreifen. Ich würde mich gern noch mal auf den vorläufigen Abschlussbericht beziehen, den ich hier noch mal mitgenommen habe. Das sind insgesamt nur knapp 40 Seiten und die Fakten stecken tatsächlich in den Anlagen von hunderten Seiten, aber ich habe ja erklärt, dass es keinen Sinn macht, dies losgelöst herauszunehmen und genau das hier als allgemeingültig zu verkünden. In dem Bericht heißt es, dass der Einsatz von Bodycams sinnvoll ist, die Kamera das Sicherheitsgefühl der Beamten merklich erhöht, der Einsatz der Körperkameras deeskalierend wirkt und auf eine positive Resonanz innerhalb der Bevölkerung trifft. Das ist ja auch so formuliert, dass es nicht eins zu eins und zu 100 Prozent der Fall ist, sondern hier steht ja schon drin, dass es überwiegend der Fall ist, dass es merklich erhöht wird und dass insgesamt eine positive Resonanz in der Bevölkerung festzustellen ist. Ich glaube, das ist schon alles sehr abgewogen und nicht zu absolut. Deswegen freue ich mich auch, dass – es war ja auch wohltuend – Frau Kollegin Marx zumindest den Evaluationsbericht nicht infrage gestellt hat und dann allerdings zu dem eigenen Schluss kommt, dass doch genau das, was wir hier auch gehört haben, in den Ausschuss muss, dass wir genau die Dinge machen müssen, die bei einer ordnungsgemäßen Anhörung dazugehören, dass wir Polizeiexperten fragen, dass wir Datenschützer fragen, dass wir die Zielgruppen mit ins Boot nehmen, dass wir noch mal Rechtswissenschaftler befragen, dass wir einen Blick auf die anderen Bundesländer nehmen, was dort alles schon evaluiert ist, und dass wir dann aus diesen ganzen Ergebnissen und Erkenntnissen unsere eigenen Schlüsse ziehen. Ich glaube, das ist das Mindeste, was man bei dem Thema auch als Übereinstimmung erwarten darf. Ich will noch mal auf den Bericht zurückkommen und ich zitiere: „Um eine effektive Nutzung von Bodycams zum Zwecke der Prävention und zur Unterstützung der Strafverfolgung zu erreichen, sind Aufzeichnungen nicht nur von Bildern, sondern auch von Tonaufnahmen sowie Pre-Recording im polizeilichen Einsatz gefordert.“ Der Bericht sagt zudem, dass reine Videoaufzeichnungen immer nur einen Ausschnitt von Ereignissen darstellen können und nur ein weniger objektives Bild des jeweiligen Geschehens liefern können. Ich glaube, das ist nachvollziehbar und bedarf keiner Erläuterung. Deswegen haben wir bereits im Februar 2018 in unserem Antrag darauf hingewiesen, dass es neben der Bildaufzeichnung auch die Tonaufzeichnung und das Pre-Recording braucht, um zusätzlich den Einsatz von Bodycams auch im nicht öffentlichen Raum – beispielsweise in Wohnungen – zu ermöglichen. Dass das ein schwieriges Thema ist und dass die Wohnung, wie wir alle wissen, in Artikel 13 besonders geschützt ist, das ist uns bewusst. Gerade deswegen müssen wir uns ja mit diesen Themen auseinandersetzen und das im Ausschuss auch erörtern. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, das ist auch der Grund, warum wir als CDU den vorliegenden Gesetzentwurf der AfD-Fraktion als unzureichend ablehnen. Er greift aus unserer Sicht zu kurz, das ist die Begründung, Kollege Mühlmann. Es bedarf vielmehr einer umfangreicheren Änderung des Polizeiaufgabengesetzes als einer bloßen Neuformulierung des § 33 Abs. 2 und 6 Polizeiaufgabengesetz und der lediglichen Ergänzung um Bild- und Tonaufnahmen. Wir wollen es nicht nur halbherzig machen, sondern gleich richtig. Richtig bedeutet für uns normenklar, richtig bedeutet für uns rechtssicher und vor allen Dingen verfassungsrechtlich unbedenklich.
(Beifall CDU)
Wir haben – da gehe ich noch mal auf Sie ein, Kollege Dittes – uns den vorläufigen Abschlussbericht zur Vorlage genommen und genau den Vorschlag der Experten, den Sie ja infrage stellen, aufgegriffen. Die Experten sagen, dass es sinnvoll ist, einen Bodycam-Paragrafen zu etablieren. Ich will jetzt noch mal aus dem Bericht zitieren, weil Sie eben auch darauf abstellten. In der Ziffer 3.1.3.2.2. auf Seite 29 heißt es: „Vorschlag eines eigenständigen ‚Bodycam-Paragraphen‘“. Das sagen die Experten, die die Untersuchung geleitet haben. Dort heißt es: „Nachfolgend wird eine Formulierung aus fachlicher Sicht für Änderungen der gegenwärtigen Gesetzeslage dargestellt. Eine diesbezügliche Änderung greift den aus polizeifachlicher Sicht notwendigen und unter [anderem] Punkt […] dargestellten Anpassungsbedarf auf und könnte damit ggf. als Arbeitsgrundlage für ein etwaiges Gesetzänderungsverfahren herangezogen werden.“ Ich habe es eben schon erwähnt: Genau diese Passage habe ich aufgegriffen und habe die Landesregierung gefragt, ob sie sich mit dieser Passage identifiziert. Die Antwort war so, wie ich es eben genannt habe. Das ist die Basis dessen, worüber wir ins Gespräch kommen wollen – nicht mehr und nicht weniger. Ich will noch einen weiteren Punkt aufgreifen, der hier schon mehrfach angesprochen wurde. Unser neuer § 33a, der – und da haben Sie das richtig wiedergegeben – bis auf wenige Unterschiede mehr oder weniger wortgleich übernommen wurde, also „mobile Bild- und Tonaufnahmegeräte“, enthält insbesondere die von uns erwähnten Punkte: Bildund Tonaufnahmen, Pre-Recording-Funktion und auch die Aufzeichnungen im öffentlichen Raum, aber auch angepasste Regelungen zum Datenschutz, zu Speicher- und zu Löschungsfristen. Und wir sagen auch: Wenn wir das Thüringer Polizeiaufgabengesetz jetzt anfassen – wie gesagt, wir hatten ja andere Vorstellungen, wir wollten das eigentlich der Landesregierung als Auftrag mitgeben, jetzt haben wir einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt –, dann müssen wir das rechtssicher und normenklar machen. Und diese Punkte habe ich gerade beschrieben. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, für meine Fraktion steht fest – und jetzt kommen wir wieder zu dem Punkt –: Jeder verletzte Polizeibeamte ist einer zu viel. Unsere Polizisten brauchen jetzt eine bessere Einsatzausrüstung und wir wollen diejenigen schützen, die für uns jeden Tag unterwegs sind und im Wortsinn ihren Kopf hinhalten.
(Beifall CDU)
Was bei der Bundespolizei und bei anderen Landespolizeibehörden ist – das ist ein bisschen untergegangen, weil wir ja nicht losgelöst sind von allen anderen Bundesländern –: Die Ergebnisse von anderen Bundesländern sind vielleicht nicht eins zu eins übertragbar, aber wir sind doch jetzt nicht sozusagen ein Fremdkörper im Kontext der anderen Länder, sondern wir haben doch weitestgehend ähnliche Erfahrungen gemacht. Jetzt kann man noch mal schauen, dass die Erfahrungen in den neuen Bundesländern vielleicht andere sind, weil wir anders sozialisiert sind als in den alten Bundesländern. Aber generell bei dem Thema „Bodycams“ und wie sie auf den Einsatz und auf die Bevölkerung wirken, gibt es gravierende Unterschiede eben nicht. Und alle, alle 15 Bundesländer, außer Thüringen, 16 insgesamt, haben entweder Bodycams eingeführt oder auf den Weg gebracht, die Bundespolizei ohnehin. Minister Maier ist ja heute leider nicht, aber die Staatssekretärin Schenk steht auch im Thema, wie wir im Innenausschuss auch schon erfahren durften. Wir sind das einzige Bundesland, das noch nachziehen muss. Wir sind insofern, glaube ich, nicht zu Lob verpflichtet gewesen in der Runde der Innenminister, weil Georg Maier ja auch den Vorsitz der Innenministerkonferenz innehatte. Und selbst das rot-rot-grün-regierte Berlin hat Bodycams eingeführt – und jetzt staunt man: nicht nur für Polizei, sondern auch für Feuerwehr und auch für Rettungskräfte. Auch das haben wir hier heute schon gehört: Es ist schon erstaunlich und bemerkenswert, dass alle drei Polizeigewerkschaften, die anders ausgerichtet sind – ich bin auch in einer Gewerkschaft –, die sich nicht immer einig sind, aber bei dem Thema sind sie sich einig und auch die Personalräte habe schon zugestimmt, dass die Bodycams kommen können. Und selbst unser oberster Datenschutzbeauftragter Dr. Lutz Hasse hat sein Okay gegeben – also insofern schon erstaunlich. Ich will zum Schluss kommen und noch mal die fünf Punkte aufgreifen, die für uns wichtig sind, die für den sofortigen Einsatz sprechen: Bodycams treffen auf hohe Akzeptanz sowohl bei der Bevölkerung als auch bei den eingesetzten Kolleginnen und Kollegen. Bodycams wirken grundsätzlich deeskalierend und verringern Gewalt. Natürlich, Frau Kollegin Marx und Herr Dittes, in einer Situation, wo Personen in einer Ausnahmesituation sind, berauscht sind oder physisch angegriffen sind, da kommt es natürlich darauf an, die richtige Entscheidung zu treffen. Und derjenige, der entscheidet, ist die Kollegin vor Ort, die muss dann halt feststellen: Ich lasse das Ding aus, weil es eben nicht deeskalierend wirkt. Aber es war bisher immer schon so, dass die Situation das Handeln der Polizeibeamten vorgibt. Vierter Punkt: Die Beweissicherung wird sichergestellt. Und nicht zuletzt schaffen die Bodycams Transparenz und machen die Rechtmäßigkeit polizeilichen Handelns überprüfbar. Und klar ist doch auch: Wer weiß, dass beim Einschreiten als Polizeibeamter sein Handeln aufgezeichnet wird, der wird sich bewusster verhalten. Das ist doch das, was wir alle wollen. Wenn das aufgezeichnet wird, kann man dann auch die Dinge entsprechend aufklären. Ich will noch mal abstellen auf den offenen Brief der größten Gewerkschaft, der Gewerkschaft der Polizei, an uns als Abgeordnete zu Weihnachten letzten Jahres. Sie haben geschrieben: Bald ist wieder Weihnachten; machen Sie – also wir sind angesprochen – unseren Kolleginnen und Kollegen ein Geschenk, welches ihnen in ihrem leider immer wieder gefährlichen Beruf ermöglicht, gesund zu bleiben und Weihnachten mit ihren Familien feiern zu können. Das war der offene Brief. Ich appelliere heute an Sie, dass wir zumindest erst mal große Einigkeit darüber herstellen, dass unser Gesetzentwurf an den zuständigen Ausschuss überwiesen wird und wir damit auch heute schon ein deutliches Zeichen an unsere Kolleginnen und Kollegen senden können. Ich freue mich auf die Erörterung und Beratung im Ausschuss, auch wenn es kontrovers werden wird, davon bin ich überzeugt. Aber ich glaube, die Sache hat es verdient. Bis dahin bedanke ich mich bei Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU)
Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes – Offener Einsatz mobiler Bildaufnahmeund Tonaufzeichnungsgeräte
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident, ich kann an vieles des Gesagten hier gut anknüpfen. Ich fange vielleicht mal mit dem an, was Herr Mühlmann in seinem selbstversichernden Monolog versucht hat, noch mal nachzuweisen, dass er und seine AfD-Fraktion auf jeden Fall ganz sachlich Politik machen. Das Problem ist nur, wenn Sie sozusagen in der Einbringung zu Ihrem Gesetzentwurf das Wort „Connewitz“ fallen lassen und so tun, als wäre das das Normalste der Welt, und das in Verbindung bringen mit den verletzten Polizistinnen und Polizisten, dann muss man Ihnen auch sagen: Anscheinend scheint es doch etwas ideologisch zu sein, was Sie hier machen. Die meisten Polizistinnen und Polizisten werden im Übrigen bei Einsätzen zu häuslicher Gewalt verletzt und nicht auf der Straße bei Demonstrationen. Da muss man doch infrage stellen – auch wenn Sie das hier ganz vehement versucht haben –, wie sachlich Sie tatsächlich an diese Sache herangehen.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Was mich an dieser Diskussion momentan vordergründig stört, ist, dass Sie hier unterschiedliche Ziele immer wieder durcheinandermanschen. Das ist nicht besonders zielführend. Kollege Dittes hat es gesagt: Wir diskutieren hier darüber, ob wir ein polizeiliches Mittel einführen, was dann eingesetzt werden kann. Ob dieses polizeiliche Mittel eingeführt werden soll, diese Frage diskutieren wir, und inwieweit das hilfreich ist, das diskutieren wir. Das andere, was Sie immer wieder diskutieren, ist, ob denn die Bodycam hilft, Gewalt gegen Polizistinnen zu verhindern. Das ist eine Diskussion, die man in Bezug auf Bodycams führen kann, es ist eine verengte Diskussion, man kann die BodycamDiskussion auch deutlich weiter führen. Man könnte nämlich zum Beispiel fragen: Was ist denn eigentlich mit dem Schutz von Menschen, die von polizeilichen Maßnahmen im Einsatz betroffen sind? Könnten die sozusagen auch auf die Aufzeichnung einer Bodycam zurückgreifen? Dann stellt sich aber die Frage: Wer stellt die Bodycam ein? Müsste man da nicht tatsächlich fordern, dass im Einsatz generell, also die ganze Zeit gefilmt wird? Ob das die Polizistinnen und Polizisten wollen, das möchte ich auch noch mal infrage stellen. Es ist nämlich eine Frage, die man auch stellen kann. Das diskutieren Sie aber überhaupt nicht, sondern Sie diskutieren immer von dem Punkt aus: Kann eine Bodycam Polizistinnen und Polizisten im Einsatz schützen? Das ist eine legitime Frage, aber was ich auch schwierig finde, ist, dass Sie jetzt mehrfach ignoriert haben, dass unter anderem die Studie oder der Testlauf, der dazu gemacht wurde, eben nicht zu der Erkenntnis kommt, dass die Bodycam tatsächlich eine deeskalierende Wirkung hat. Ich finde es schon fast abenteuerlich, Herr Walk, dass Sie sagen: Ja, wir haben den Bericht des Innenministeriums dazu gelesen und wir haben da Vertrauen. Das finde ich interessant, neuerdings haben Sie Vertrauen in die Landesregierung.
(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Ich habe Ver-
trauen in den Bericht!) Anscheinend nur dann, wenn Ihnen das Ergebnis passt. Dann ignorieren Sie aber einfach die Anlagen zu dieser ganzen Geschichte. Jetzt will ich hier nichts unterstellen, aber dass ein Innenministerium absolut neutral agiert, das ist ja wohl auch ein bisschen weit hergeholt. Also ich meine: Normalerweise unterstellen Sie uns doch immer, dass wir in unserer Regierung hier politische Entscheidungen treffen. Warum soll sich sozusagen das Innenministerium an dieser Stelle nicht auch positionieren?
(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Ich dachte,
Sie wollen das!) Ja, aber die Aufgabe des Innenministeriums war nicht, neutral irgendwas aufzulegen, sondern eine Empfehlung abzugeben. Dass die natürlich da auch reinschreiben, was sie selbst wollen, ist doch irgendwie klar. Nichtsdestotrotz geben aus meiner Sicht die Rohdaten, wenn man das so nennen darf, oder die tatsächliche Studie das, was hier gesagt wurde, schlicht und ergreifend nicht her. Kollege Dittes hat es noch einmal deutlich gesagt: Wenn bei der Gruppe derjenigen, wo eine Eskalation eintritt, wenn man die Bodycam einschaltet, nämlich bei Alkoholisierten und bei Menschen, die in irgendeiner Art und Weise unter Drogen stehen – das ignorieren Sie einfach und sagen, das ist doch in Ordnung.
(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Dann lassen
Sie die eben aus!) Ich verstehe gar nicht so richtig, warum man das einfach so übergehen kann. Außerdem machen Sie aus meiner Sicht – wie immer – den zweiten Schritt vor dem ersten. Es ist auch nicht so, als hätten wir das nicht im Ausschuss schon und würden nicht darüber diskutieren. Das tun wir und es gab auch die Vereinbarung, dass es dazu auch noch Diskussionen gibt. Der Prozess dazu ist auch schlicht und ergreifend nicht abgeschlossen. Die AfD hätte sich eine Menge Arbeit sparen können, wenn sie – so wie die CDU – die Anlage 37 entdeckt hätte, dann hätte sie das auch noch abschreiben können. Meine sehr geehrten Damen und Herren, so zu tun, als wäre das jetzt Ihre Eigenleistung gewesen, als wären Sie selbst darauf gekommen, finde ich – ehrlich gesagt – auch ein bisschen schwierig.
(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Da haben Sie
nicht genau zugehört!) Doch, ich habe sehr genau zugehört. Das ist – glaube ich – das Problem dabei. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie haben auf jeden Fall andere Erkenntnisse aus diesen Beschreibungen, als wir sie haben, und wir sind aus den Erkenntnissen des Berichts nicht davon überzeugt, dass die Bodycam wirklich sinnvoll ist und dass sie einen Effekt auf die Frage hat: Wie schützen wir Polizeibeamtinnen und -beamte tatsächlich vor Gewalt? Die Uni Jena – und das hat Kollege Dittes auch schon einmal zitiert und ich tue es noch mal, weil ich diesen Satz einfach wirklich wichtig finde und ich finde, man kann den nicht einfach übergehen. Wenn die Uni Jena schreibt, dass die aus dem vorliegenden Pilotprojekt II gewonnenen Daten keinen unkritischen Optimismus im Hinblick auf eine generelle deeskalierende Wirksamkeit der Bodycam rechtfertigen, dann kann man diesen Satz doch nicht übergehen und kann einfach sagen, es ist total dufte, wir führen das ein. Allerdings sagen die Wissenschaftler auch – und das ist auch eine wichtige Information –, dass die Datenbasis für eine vernünftige Aussage zu gering ist. Und hier liegt auch der Hase im Pfeffer: Weil ständig – vor allem von konservativer bis rechter Seite – unreflektiert die Einführung der Bodycam gefordert wird, fühlt sich scheinbar auch das Innenministerium unter Druck gesetzt und hat den Erhebungszeitraum aus unserer Perspektive deutlich zu kurz angesetzt.
(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Seit 2017,
seit vier Jahren!) Nun haben wir den Salat und immer noch keine verlässliche Entscheidungsgrundlage, weil man es nicht abwarten konnte. Zudem hat die ganze Debatte aus unserer Sicht auch eine erhebliche Schieflage, wenn nur der Schutz der Polizeibeamtinnen und -beamten im Mittelpunkt steht – im AfDEntwurf noch mehr, denn hier geht es wieder nur um den Schutz der Polizistinnen und Polizisten. Im Formulierungsvorschlag des Innenministeriums wie auch im Entwurf der CDU wird es immerhin ausgeweitet auf Dritte, zum Beispiel Feuerwehr- und Rettungskräfte. Doch das, was selten auch nur erwähnt wird, sind die Menschen, die ich gerade schon erwähnt habe, die der Polizei gegenüberstehen. So könnte man nämlich zum Beispiel auch diskutieren, ob das Gegenüber der Polizei auch das Einschalten der Kamera verlangen kann, wenn man sich dafür entscheidet, die Einführung der Bodycam dafür in Betracht zu ziehen. Dann müsste man aber tatsächlich zum Beispiel die Fragen stellen: Wo werden dann die gefilmten Aufnahmen gespeichert und wer hat Zugriff darauf und wie werden die beispielsweise in einem anschließenden Verfahren verwendet? Die CDU hat dies in ihrem Vorschlag auch vorgesehen und geht hier weiter als das Innenministerium, auch was das Pre-Recording betrifft. Das ist zwar nicht in dem Entwurf der AfD enthalten, aber im Formulierungsvorschlag und im Gesetzentwurf der CDU sind aus unserer Sicht noch ziemlich viele Fragen zu klären. Man muss sich darüber im Klaren sein, dass diese Kamera dann permanent aufzeichnet. Auch wenn die Aufzeichnungen regelmäßig gelöscht werden, läuft sie dann die ganze Zeit. Das wäre die Konsequenz aus meiner Sicht. Ich bin mir nicht sicher – und das habe ich gerade eben schon gesagt –, ob das wirklich das ist, was die Polizistinnen und Polizisten wirklich wollen. Auch bei dem Einsatz der Bodycam in Wohnungen habe ich nicht nur Bauchschmerzen, sondern das lehne ich ehrlich gesagt ab. Das TMIK sieht es immerhin nur vor, „wenn dies nach den Umständen zum Schutz eines Polizeibeamten oder eines Dritten gegen eine dringende Gefahr für Leib und Leben erforderlich ist.“ Die CDU weitet das in ihrem Vorschlag aber noch aus, und zwar erheblich, und schreibt: wenn „eine gegenwärtige Gefahr für Leib, Leben, Freiheit und Eigentum“ vorliegt – und das geht eindeutig zu weit. Stellen Sie sich einfach nur einmal die Beamtin bei dem inzwischen berüchtigten Einsatz in der Wohnung in Weimar vor, bei dem sich eine junge Frau vor Beamtinnen ausziehen musste und damit erheblich traumatisiert wurde. Wäre die Beamtin auch noch mit laufenden Bodycams ausgestattet gewesen, möchte ich mir das – ehrlich gesagt – nicht vorstellen, was das dann noch gebracht hätte.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ein weiterer zu kritisierender Punkt an dem CDUEntwurf ist aus unserer Sicht auch, dass in Absatz 7 im Vergleich zum Vorschlag des Innenministeriums die Unterrichtungspflicht zum Einsatz der Bodycams gegenüber dem Datenschutzbeauftragten gestrichen wurde. Sie haben hier jetzt schön Herrn Hasse gelobt, aber dann scheinen Sie ihn doch nicht ernst genug zu nehmen, um das auch hier drin zu lassen. So viel erst mal im schnellen Überblick. Soweit wir hier gesetzliche Grundlagen diskutieren, glaube ich, können wir den Gesetzentwurf der CDU an den Ausschuss überweisen, können den diskutieren. Mich überzeugt er nicht, mich überzeugt das komplette Konzept von Bodycams nicht, zumindest nicht für den Einsatz, so wie sie hier geplant sind. Aber diskutieren schadet meistens nicht und führt ja zu Erkenntnissen, vielleicht auch auf beiden Seiten, auf beiden Positionen. Auf den AfD-Entwurf, meine sehr geehrten Damen und Herren, können wir gut verzichten.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes – Offener Einsatz mobiler Bildaufnahmeund Tonaufzeichnungsgeräte
Sehr verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, auch wenn die CDU-Forderungen nach Bodycams nach den Haushaltsverhandlungen zumindest flächendeckend in weite Ferne gerückt sind, diskutieren wir jetzt erst mal die Antragsidee von vor ein paar Monaten weiter. Natürlich kommt jetzt auch noch was von der AfD dazu, der wohl nach Anträgen der CDU nicht viel mehr einfiel, als letztlich einen Gesetzentwurf zu den CDU-Anträgen zu schreiben. Nachdem nun auch die AfD offensichtlich wach geworden ist und etwas zum Wahlkampfschlager der CDU beitragen möchte, hat mittlerweile auch die CDU ihren alten Wunsch mit einer Rechtsgrundlage versehen. Eines möchte ich hier aber klar und deutlich betonen: Wenn wir anfangen, das Polizeiaufgabengesetz zu ändern, dann wird es mit Sicherheit nicht bei der Diskussion zur Videoüberwachung und den Bodycams bleiben.
(Beifall FDP)
Ich erinnere an die Diskussion zur letzten Änderung, die damals von CDU und SPD eingebracht worden ist. Die Grünen, die Linken und auch wir von der FDP hatten damals in der 5. Legislatur, untermauert durch das Ergebnis der Anhörung, massive Bedenken gegen das damalige Gesetz angemeldet. Insbesondere die Klarstellung des Gefahrenbegriffs, aber auch die Differenzierung zwischen Berufsgeheimnisträgern waren uns damals ein Dorn im Auge. Zur Erklärung: Berufsgeheimnisträger, also Journalisten, Rechtsanwälte und Geistliche, werden nur eingeschränkt geschützt. Sofern sich nach der Auswertung der gesammelten Daten ergibt, dass Inhalte betroffen sind, die ein Zeugnisverweigerungsrecht entsprechend der Strafprozessordnung auslösen würden, sind die Daten unverzüglich zu löschen. Aber – und das ist der Knackpunkt – dies gilt nur, wenn bei den Daten kein unmittelbarer Bezug zu eben der Gefahr besteht, weshalb die Maßnahmen letztlich angeordnet wurden. Verständlich ausgedrückt: Zufallsfunde während einer Abhöraktion sind zu löschen. Geht es aber um die konkrete Tat, wegen der ermittelt wird, dann dürfen Journalisten, Geistliche, Anwälte und sogar die Strafverteidiger weiter abgehört werden. Berufsgeheimnisträger werden somit erheblich geschwächt und damit unser Rechtssystem, da somit ein offenes Gespräch unterbunden werden kann, egal ob eine Straftat vorliegt oder nicht.
(Beifall FDP)
Mit diesem Auszug aus der generellen Kritik am PAG darf ich es hier zunächst bewenden lassen. Die meisten von uns im Hohen Hause werden sich sicherlich noch daran – nämlich an die Diskussion in der 5. Legislatur – erinnern können. Für die anderen steht die Dokumentation des Landtags hilfreich zur Verfügung. Eines möchte ich allerdings noch zum vorliegenden Entwurf der AfD sagen: Wir Freien Demokraten sind zwar für Bodycams bei der Thüringer Polizei, aber dann mit Tonaufzeichnung und Pre-Recording und mit einem klaren Verbot von Aufzeichnungen in Wohnungen.
(Beifall FDP)
Aber genau das wollen Sie von der AfD hier ermöglichen. Liebe CDU, Sie setzen noch einen drauf und möchten Aufnahmen in Privaträumen, in Wohnungen ohne richterlichen Beschluss erlauben. Liebe Kollegen von der AfD und auch hier in diesem Fall von der CDU: Nicht mit uns, meine Damen und Herren!
(Beifall FDP)
Da hilft es auch nicht, wenn Sie die Verwertung im Nachgang unter einen Richtervorbehalt stellen. Und das Löschen von Aufnahmen soll nur geschehen, wenn diese nicht für die Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung benötigt werden. Was sind denn nun Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung? Oder noch besser: Ist das, die Abwehr von Gefahren, durch die Löschung einfache Gefahr, unmittelbare, gegenwärtige, konkrete, abstrakte? Die verschiedenen Gefahrenbegriffe sollten Ihnen noch aus Ihrem letzten Versuch aus der 5. Legislatur, das Polizeiaufgabengesetz zu ändern, geläufig sein. Insofern, meine Damen und Herren, darf ich zunächst für die Freien Demokraten feststellen, dass wir die Rechte der Bürger schützen wollen und deswegen den Gesetzentwurf der AfD nicht an den Ausschuss überweisen und uns beim Gesetzentwurf der CDU enthalten werden. Vielen Dank.
(Beifall FDP)
Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes – Offener Einsatz mobiler Bildaufnahmeund Tonaufzeichnungsgeräte
(Zwischenruf Abg. Möller: Das Mikro ist aus,
das ist aber auch gut so!) Mancher Zwischenruf kommt praktisch unmittelbar, ich weiß nicht woher, aber zumindest unmittelbar aus dem Mund heraus und hat deswegen so viel Ehrlichkeit. Sie waren noch nie interessiert an der wirklichen Diskussion oder am argumentativen Austausch, insofern verstehe ich das, dass Ihnen jedes Gegenargument hier auch zuwider ist, wenn es durch das Mikrofon ausgesprochen worden ist.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Herr Montag, was mich wirklich noch mal motiviert hat, hier nach vorne zu gehen, das ist der Anspruch der FDP, sich für Bodycams auszusprechen, weil Sie ja immer wieder auch in der Öffentlichkeit als sogenannte Bürgerrechtspartei verkannt werden, weil Sie aber im Prinzip noch einen draufsetzen und sagen, Sie wollen die Bodycam auch mit einer Pre-Recording-Funktion in Thüringen etablieren,
(Beifall CDU)
will ich das, was ich vorhin nur verkürzt dargestellt habe, auch noch mal deutlich formulieren, denn damit hat sich in der Tat auch dieses Gutachten oder der Evaluationsbericht auseinandergesetzt. Deswegen auch, Herr Walk, noch mal für Sie das Zitat, was Sie immer wieder vergessen, vom Thüringer Innenministerium, von der Arbeitsgruppe Recht: „An dieser Stelle wird nochmals explizit darauf hingewiesen, dass das Teilprojekt Recht den Einsatz der Bodycam in Wohnungen für verfassungsrechtlich bedenklich hält […]. Gleiches gilt für die Nutzung der [sogenannten] Pre-Recording-Funktion.“ Dazu will ich Ihnen dann auch noch mal die weiteren Ausführungen zitieren, weil für Staatsrechtsprofessor Dr. Mark Zöller das nämlich eine anlasslose Datensammlung, eine anlasslose Überwachung ist, und er sagt: „Eine solche Sammlung personenbezogener Daten zu unbestimmten [bzw.] noch nicht bestimmten Zwecken ist nach ständiger Rechtsprechung des [Bundesverfassungsgerichts] unverhältnismäßig und auf dem Boden des Grundgesetzes verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen.“ Das haben Sie doch alle gelesen! Dann frage ich Sie in Kenntnis dessen, ohne dass Sie sich mit dieser Fragestellung auseinandersetzen und das hier zur Diskussion stellen: Wie können Sie es eigentlich mit Ihrem rechtstaatlichen Gewissen vereinbaren, diesen Gesetzentwurf hier zur Beratung vorzulegen, und das einfach ignorieren?
(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Das ist eine
Rechtsmeinung von vielen!) Herr Walk, da will ich Ihnen auch noch mal deutlich sagen: Ich habe da überhaupt keine Not, als Bundesland das einzige zu sein, was sehr stark an der Seite der Bürgerrechte steht.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Einer muss das ja schließlich machen. Ich finde, das ist kein Manko, wenn man das als einziges Bundesland macht. Aber Ihre Aussage ist ja auch falsch. Ich habe es vorhin gesagt, aber auch das ignorieren Sie. Sachsen-Anhalt hat sich nach den Ergebnissen der Evaluation dort, nach den Ergebnissen der Modellprojekte dort entschieden, vom Einsatz der Bodycam Abstand zu nehmen, weil es eben nicht diese Wirkung hat. Da will ich Frau Henfling einfach noch mal unterstützen. Es gibt drei Gründe, die immer wieder in der Diskussion ankommen. Gewaltverhinderung – und dann sehen wir: Nein, das ist nicht Fall, weil bei denen, die tatsächlich gewalttätig sind, hat im überdurchschnittlichen Maße die Bodycam überhaupt keine deeskalierende Wirkung, sondern sie erzeugt das Gegenteil an Wirkung, nämlich ein stärkeres aggressives Verhalten. Das müssen Sie doch zur Kenntnis nehmen. Das Zweite, was Sie immer aufführen, ist die Beweissicherung. Da – das will ich Ihnen auch sagen – kommen wir, wenn wir das bis zum Ende diskutieren, sehr schnell in die absolute Verfassungswidrigkeit, weil, um das als Beweissicherung, als Beweismittel sicherzustellen, heißt es nämlich wirklich, den ganzen Sachverhalt von der Entstehungsgeschichte bis zum Ende darzustellen. Das können Sie aber nicht, weil Sie dann wirklich in die anlasslose Videoüberwachung und den anlasslosen Grundrechtseingriff gelangen, weil Sie dann im Prinzip eine ständige Videoüberwachung haben. Nur ein Teilsegment dem Gericht vorzulegen, bei dem der Polizeibeamte, der dann möglicherweise der Beteiligte der Straftat ist, ob als Opfer oder als Täter, entscheidet, wann die Videoaufnahme eingesetzt hat, ist wohl nun wirklich kein wirksames Beweismittel im Strafrechtsprozess. Ich will drittens auch noch sagen: In 99,6 Prozent der Fälle ist das Problem der Täterermittlung auch überhaupt kein Problem bei tätlichen Angriffen auf Polizeibeamte, weil der Täter vor Ort ist und in 99,6 Prozent der Fälle durch Polizeibeamte gerade festgenommen wird. Und dann komme ich zu dem dritten Punkt, der immer wieder eine Rolle spielt: die Beeinflussung und Kontrolle polizeilichen Verhaltens. Um das sicherzustellen – das hat Frau Henfling schon gesagt –, müssten Sie eines machen, was in der Verfassungsrechtslogik der Bundesrepublik unvorstellbar wäre, nämlich dass Sie, wenn Sie den Polizeibeamten aus der Dienststelle in den Einsatz in den öffentlichen Raum schicken, die Videoüberwachung mit Tonaufzeichnung einschalten und dem Polizeibeamten jede Möglichkeit nehmen müssten, tatsächlich diese Videoüberwachung in irgendeiner Form zu unterbrechen.
Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes – Offener Einsatz mobiler Bildaufnahmeund Tonaufzeichnungsgeräte
Das mag in den USA möglich sein, das ist mit dem Grundgesetz überhaupt nicht vereinbar, das wissen Sie. Deswegen ist Ihr Vorhaben auch tatsächlich sehr bedenklich und
Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes – Offener Einsatz mobiler Bildaufnahmeund Tonaufzeichnungsgeräte
ich beende meine Rede. Wir stimmen der Überweisung Ihres Gesetzentwurfs an den Innenausschuss aus Gründen des Stabilitätsmechanismus zu.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes – Offener Einsatz mobiler Bildaufnahmeund Tonaufzeichnungsgeräte
Vielen Dank. Mich hat es noch mal nach vorn getrieben, weil Sie doch das eine oder andere gesagt haben, wozu ich dann doch noch was sagen muss. Unter anderem kam der Hinweis auf illegale Demonstrationen. Dazu möchte ich nur so viel sagen: Wir werden uns nicht dafür entschuldigen, dass wir es für richtig halten, dass Bürger dieses Landes ihr grundgesetzlich verbrieftes Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit ausüben.
(Beifall AfD)
Was uns hier von links vorgeworfen wird, ist doch tatsächlich, dass wir da offenbar das Demonstrationsrecht für die vermeintlich Falschen ansprechen. Es tut mir fast ein wenig leid, dass es notwendig ist, Ihnen das sagen zu müssen.
(Beifall AfD)
Aber Grundrechte sind für alle Bürger dieses Landes da. Das wollen Sie vielleicht verbieten, aber wir stehen zu diesem Ausdruck von Meinungsfreiheit.
(Zwischenruf Abg. Marx, SPD: Aber gegen
polizeiliche Anweisung!)
(Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Frau Henfling, Connewitz zeichnet aus, dass es dort nicht nur zu Angriffen auf Polizeibeamte gekommen ist. Dort wurden von politischen Gewalttätern sogar wiederholt Dienstgebäude der Polizei angegriffen. Das allerdings hat mit dem Thema, von dem wir hier sprechen, nur wenig zu tun, Sie haben die Diskussion jedoch aufgemacht.
(Beifall AfD)(Unruhe DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Ich fühle mich jedoch verpflichtet, Sie darauf hinzuweisen – das kam nämlich auch in Ihrer Rede –, dass das Polizeiaufgabengesetz – das sagt schon der Name – die Aufgaben der Polizei regelt, nicht die von Feuerwehr und Rettungsdiensten, aber egal.
(Beifall AfD)
Interessant ist an Ihrer schnell vorgetragenen Rede im Übrigen, dass Sie vielleicht versucht haben, argumentativ den CDU-Entwurf – den CDU-Entwurf der Landesregierung klingt komisch, ich komme gleich noch mal dazu – auseinanderzunehmen, und dem AfD-Entwurf damit sogar das Wort geredet haben. Im Ergebnis Ihrer Argumentation jedoch lehnen Sie den AfD-Entwurf ab und befürworten die Überweisung des Antrags von der CDU und von der Landesregierung. Das ist im besten Fall schizophren, das tut mir leid, dass ich das so deutlich sagen muss.
(Beifall AfD)
Allerdings habe ich aus Ihrer Rede mitgenommen, dass das SPD-Innenministerium nach Ihrer eigenen Einschätzung nicht neutral agiert. Okay, müssen wir sehen, wie wir damit umgehen.
(Beifall AfD)
Herr Walk, meine Position zur Einbringung haben Sie aufgrund eines von Ihnen falsch verstandenen Wortes interpretiert. Ich habe nicht gesagt: Sie bringen den Gesetzentwurf für die Landesregierung ein. Ich habe gesagt: Sie bringen den Gesetzentwurf der Landesregierung mit geringen Änderungen ein. Das darf, wenn eine Oppositionspartei so vorgeht, schon verwundern.
(Beifall CDU, AfD)(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Wenn der In-
halt passt, kann man es einbringen, oder?) Herr Dittes, zur Verhältnismäßigkeit: Sie haben in Ihrer Rede noch einmal auf die Verhältnismäßigkeit verwiesen. Ich habe den Eindruck, Sie machen das dabei strikt daran fest, ob die Einführung von Bodycams verhältnismäßig wäre. Dazu muss ich feststellen: Sie prüfen die Verhältnismäßigkeit offenbar an der falschen Stelle. Die Verhältnismäßigkeit wird vor Ort geprüft. Das hat 11.172 Mal stattgefunden und dabei waren meine Kollegen offenbar sehr erfolgreich. Genau dafür sprechen nämlich null Beschwerden und null Anzeigen von Betroffenen gegen die kameratragenden Polizeibeamten.
(Beifall AfD)
Sie reden weiterhin von Respekt gegenüber den Polizeibeamten. Nur was Ihre Rede vermissen ließ, war ausgerechnet eines: nämlich Respekt gegenüber Polizeibeamten. Woran ich das festmache? Sie stellen die Ergebnisse der wissenschaftlichen Analyse nicht nur einfach über das, was Polizeibeamte berichten, Sie negieren in Teilen sogar die Berichte der Polizeibeamten. Indem Sie diese Aussagen der Polizeibeamten in Ihrer Rede damit konkludent abwerten, lassen Sie genau diesen Respekt vermissen, den die Polizeibeamten verdient haben, die ständig auf der Straße ihren Kopf hinhalten.
(Beifall AfD)
Als Polizeibeamter bin ich fest davon überzeugt, dass es für eine verfassungskonforme Ausgestaltung polizeilicher Einsatzbewältigung eine kluge Zusammenstellung mehrerer verschiedener Einsatzmittel braucht. Ein Einsatzmittel wie die Bodycam ist geeignet, erforderlich und angemessen, um in den verschiedensten Einsatzlagen eine verhältnismäßige Lagebewältigung zu gewährleisten. Deshalb ist es mir wichtig, mich in Ausübung meines Mandats hier auch für alle Thüringer Polizeibeamten einzusetzen,
(Beifall AfD)
genauso im Übrigen wie ich dies bereits im Zusammenhang mit der Zustimmung zu unserem Änderungsantrag zum Haushalt für die Bereitstellung weiterer Geldmittel für die Einführung der Bodycams getan habe. Unsere Polizisten im Land brauchen diese Unterstützung aus dem politischen Bereich. Wenn sich die regierungstragenden Parteien schon nicht in der Lage sehen, ihnen ein Mindestmaß an dieser Unterstützung zukommen zu lassen, dann möchte ich den 6.500 Polizistinnen und Polizisten diesen Rückhalt zumindest von der AfDFraktion im Thüringer Landtag versichern. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes – Offener Einsatz mobiler Bildaufnahmeund Tonaufzeichnungsgeräte
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, damit es nicht unwidersprochen hier stehen bleibt, was Kollege Dittes gesagt hat: Herr Dittes, Sie haben auf unsere Begründung in der Einführung zum Gesetzentwurf angespielt und haben darauf abgestellt, dass die Gewalttaten gegen Polizeibeamte rückläufig seien, anders als in der Begründung in unserem Gesetz dargestellt. Wir haben überhaupt nicht von Gewalttaten gegen Polizisten geredet, sondern von tätlichen Angriffen in den Jahren 2018 und 2019. Sie suggerieren hier, dass wir falsche Zahlen verwenden, und das ist nicht der Fall. Die Zahlen, die ich verwendet habe, waren richtig. Das sind die aktuellen Zahlen. Von Gewalttaten gegen Polizeibeamte hat überhaupt niemand gesprochen. Weil viele Punkte angesprochen wurden, die mir deutlich machen, dass die Rückendeckung der rotrot-grünen Fraktionen nicht komplett aufseiten des Innenministeriums ist, würde ich Sie bitten, Frau Staatssekretärin Schenk, noch mal etwas zu der Aussage zu sagen, dass die grüne Fraktion nicht überzeugt ist, dass Kameras deeskalierend wirken. Vielleicht können Sie dazu noch mal Ihre Meinung sagen.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Es gibt keine neuen Informationen!) Und vielleicht können Sie auch noch etwas zum Vorschlag eines eigenständigen Bodycam-Paragrafen sagen, der von den Experten vorgeschlagen wurde. Jetzt hören wir aber, das sei angeblich gar kein Vorschlag, weil die Arbeitsgruppe Recht in irgendeiner Anlage Nummer soundso darauf hingewiesen hat, dass es möglicherweise fraglich ist. Vielleicht können Sie zu diesen zwei Punkten noch mal Stellung beziehen.
Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes – Offener Einsatz mobiler Bildaufnahmeund Tonaufzeichnungsgeräte
Herr Walk, ist es richtig, dass Sie die tätlichen Angriffe auf Vollstreckungsbeamte und gleichgestellte Personen benannt und sich dabei auf das Lagebild des Bundeskriminalamts bezogen haben? Ist es richtig, dass Sie das Lagebild kennen, dass – sage ich mal – die Anzahl der Gewalttaten gegen Polizeivollzugsbeamte im Jahr 2019 gegenüber dem Jahr 2018 um 42,6 Prozent bzw. um 572 Straftaten gesunken ist und dass das durchaus ein anderes Bild darstellt als das, was Sie in Ihrem Vortext zum Gesetzentwurf ausgeführt haben?
Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes – Offener Einsatz mobiler Bildaufnahmeund Tonaufzeichnungsgeräte
Die Frage kann ich mit Ja beantworten, weil es klar ist. Aber auf die Zahlen habe ich doch gar nicht abgestellt. Ich habe auf die Verletzten abgestellt und in dem Bericht haben wir auf die tätlichen Angriffe abgestellt. Sie suggerieren, dass wir falsche Zahlen nennen. Das ist unredlich.
(Beifall CDU)
Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes – Offener Einsatz mobiler Bildaufnahmeund Tonaufzeichnungsgeräte
Die letzte Antwort müssen wir dann im Ausschuss beraten. Vielen Dank, Herr Kollege Walk. Jetzt sehe ich aus den Reihen der Abgeordneten wirklich keine Wortmeldung mehr. Frau Staatssekretärin Schenk ist schon aufgestanden. Bitte schön, Sie haben das Wort.
Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes – Offener Einsatz mobiler Bildaufnahmeund Tonaufzeichnungsgeräte
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, mit diesem Tagesordnungspunkt behandeln wir nun die zwei mehrfach angesprochenen Gesetzentwürfe zum Polizeiaufgabengesetz. Beide Anträge zielen darauf ab, den Einsatz mobiler Bildaufnahme- und Tonaufzeichnungsgeräte im Polizeiaufgabengesetz neu zu regeln. [Störgeräusch durch Mobiltelefonaktivität]
(Zwischenruf aus dem Hause: Der Minister
ruft an!) Herr Mühlmann, wissen Sie, ich wollte den Einschub eigentlich erst zum Ende machen. Aber wenn Sie schon ständig durch Zwischenrufe das eigentlich respektable Thema „Polizeiaufgabengesetz“ stören, möchte ich Ihnen gern sagen, dass der Minister aufgrund von Krankheit offiziell entschuldigt ist. Jetzt können Sie natürlich sagen, dass Sie das ja nicht wissen. Aber es gilt allgemein für alle Redebeiträge: Wenn man etwas nicht weiß, sollte man Fake News einfach vermeiden.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN) Im Rahmen einer sachlichen Debatte möchte ich nun zuerst auf den CDU-Antrag eingehen. Ziel dieses Gesetzentwurfs ist die Verbesserung des Schutzes der Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten vor gewalttätigen Übergriffen im Einsatz. Er reagiert damit unter anderem auf die im Rahmen der Auswertung des Pilotprojekts Bodycam angesprochenen möglichen Regelungsbedarfe. Ich darf daher an dieser Stelle auf die im Innen- und Kommunalausschuss jüngst zur Verfügung gestellten Dokumente zum zweiten Bodycam-Trageversuch verweisen. In den dortigen Ausführungen sind bereits differenzierte Regelungsvorschläge der Landesregierung für gesetzliche Neuregelungen enthalten.
(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Sehr gut!)
Und die – und das kommt auch Ihrer Frage entgegen, Herr Walk – sind natürlich aus Sicht der Landesregierung die Grundlage für eine Diskussion. Diese Diskussion muss natürlich auch geführt werden. Die CDU-Fraktion hat diese Regelungsvorschläge aufgegriffen, welche die Projektgruppe im Rahmen ihrer vorläufigen Abschlussberichte der Phase II des Pilotprojekts Bodycam unterbreitet hat. Hervorzuheben ist hierbei zum Beispiel die Aufnahme eines Rechtsanspruchs des Betroffenen auf Fertigung einer Aufnahme. Aus fachlicher Sicht wirft der Entwurf jedoch einige Fragen auf. So erscheint die Erweiterung des Schutzbereichs auf Freiheit und Eigentum nicht sachgerecht. Die Bodycam soll nach hiesigem Verständnis primär die handelnden Beamtinnen und Beamten vor tätlichen Angriffen schützen. In Absatz 3 des Entwurfs sind neben essenziellen Verfahrensregelungen – also Mitteilungspflicht, Berufsgeheimnisträgerschutz – auch deklaratorische Regelungen enthalten, die aus hiesiger Sicht dagegen verzichtbar erscheinen. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, bezüglich des Gesetzentwurfs der AfD-Fraktion möchte ich für die Landesregierung feststellen, dass dieser dem erklärten Ziel – die Verbesserung des Schutzes der Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten vor gewalttätigen Übergriffen im Einsatz – allenfalls zum Teil gerecht wird. Der Entwurf sieht in Bezug auf § 33 Abs. 6 des Polizeiaufgabengesetzes vor, körpernah getragene Aufnahmegeräte als eine Einsatzmöglichkeit aufzunehmen und zudem zusätzlich zu den schon bislang erlaubten Bildaufzeichnungen auch Tonaufzeichnungen zuzulassen. Der Entwurf der AfD lässt dabei wesentliche Fragen wie die grundsätzliche Haltung zum Pre-Recording, zur Zulässigkeit des Einsatzes in Wohnungen und auch zur Angemessenheit der Speicherfristen völlig unbeantwortet. Die Landesregierung regt an, auf Basis der dem Ausschuss für Inneres und Kommunales vorliegenden Vorschläge gesetzesinitiativ zu werden und hierfür einen einheitlichen Ansatz zu wählen, der alle vorgetragenen Aspekte umfasst, und sich nicht auf einige wenige zu begrenzen. Weiterhin ist das Ansinnen des AfD-Antrags, neben der Bildaufzeichnung künftig auch Tonaufzeichnungen bei der Videoüberwachung an Kriminalitätsbrennpunkten und an gefährdeten Objekten zuzulassen, sehr kritisch zu hinterfragen. Ein Blick auf die Regelungen in anderen Bundesländern zeigt, dass Länder wie Bayern, Baden-Württemberg oder Sachsen an gefährdeten Objekten und gefährlichen Orten auch Tonaufnahmen zulassen. Hingegen – das wurde in der Debatte schon deutlich – haben sich andere Länder wie Nordrhein-Westfalen und Hessen nur auf die Bildaufnahmen beschränkt. Es ist also bisweilen nicht so, wie es dargestellt wurde, dass es hier ein eineindeutiges Bild gäbe. Die Entscheidung der Polizei zu erlauben, an den genannten Orten im öffentlichen Raum nicht nur das Verhalten von Personen beobachten zu dürfen, sondern auch ihre Gespräche mithören zu können, sollte der Gesetzgeber nur nach sorgsamer Abwägung aller tangierten Interessen treffen. Aus Sicht der Landesregierung ist zuerst zu hinterfragen, ob Tonaufnahmen an derartigen Örtlichkeiten tatsächlich auch einen Erkenntnisgewinn bringen. Auch die im Vergleich zu Tonaufnahmen durch Bodycams deutlich höhere Streubreite der Maßnahmen wäre ebenso zu beleuchten wie das Verhältnis zu den nach § 34 des Polizeiaufgabengesetzes unter deutlich höheren Tatbestandsvoraussetzungen zulässigen verdeckten Tonaufnahmen. Je nach Leistungsfähigkeit der eingesetzten Aufnahmetechnik sind hier durchaus Überschneidungen hinsichtlich der Eingriffstiefe denkbar. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Landesregierung empfiehlt die Überweisung des CDU-Antrags an den Ausschuss für Inneres und Kommunales, der ohnehin gerade über den Abschlussbericht der Projektgruppe Bodycam berät. Nach erfolgtem Abschluss der Meinungsbildung könnte dann in ein konkretes Gesetzgebungsverfahren übergangen werden. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes – Offener Einsatz mobiler Bildaufnahmeund Tonaufzeichnungsgeräte
Ich verspreche, es geht ganz schnell, ich habe nur noch 2 Minuten, das war mir schon bewusst. Interessant fand ich eben, wie das Innenministerium den Entwurf der eigenen Abteilung 4 bewertet, aber man lernt ja nie aus. Ich habe in meinem ersten Debattenbeitrag schon darauf hingewiesen: Wir haben hier von der AfDFraktion einen Minimalvorschlag vorliegen. Aus vergangenen Debatten zu vergleichbaren Themen, nämlich Änderungen im Polizeiaufgabengesetz, ist mir völlig bewusst – und das habe ich damals schon immer mit verfolgt –, dass zusätzliche Befugnisse für die Polizei immer hier im Landtag ein gewisses Hyperventilieren bei der einen oder anderen Fraktion verursachen. Dieses Herzrasen, dass wir hier ohne Ende Befugnisse für die Polizei fordern, wollte ich natürlich nicht verursachen, schließlich haben wir auch eine gewisse Pflicht, dass wir die Leute hier nicht allzu sehr striezen – deshalb dieser Minimalvorschlag. Dass jetzt ausgerechnet die SPD diesen Minimalvorschlag als schlecht bezeichnet und den Maximalvorschlag, möglichst viele Befugnisse, als gut bezeichnet, sorry, das ist überraschend.
(Beifall AfD)
Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes – Offener Einsatz mobiler Bildaufnahmeund Tonaufzeichnungsgeräte
Danke schön, Herr Mühlmann. Damit sind wir jetzt wirklich bei den Wortmeldungen durch und kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/2158. Es wurde Ausschussüberweisung an den Innen- und Kommunalausschuss beantragt. Wer dieser Überweisung des Antrags der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/2158 an den Innen- und Kommunalausschuss zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aus allen anderen Fraktionen. Enthaltungen? Bei 1 Enthaltung.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Auch der FDP-Fraktion!) Meine Damen und Herren, damit ist diese Überweisung nicht beschlossen. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/2792. Herr Kollege Walk, das war mir so nicht ganz klar: Sie haben auch Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss beantragt? Keine weiteren Ausschüsse?
(Zuruf Abg. Walk, CDU: Nein!)
Gut, dann ist hier wiederum die Frage: Wer der Überweisung des Gesetzentwurfs der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/2792 an den Innen- und Kommunalausschuss zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen der AfD, der CDU, der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Linke. Gegenstimmen? Enthaltungen? Das sind dann die Stimmen aus der FDP-Fraktion. Meine Damen und Herren, damit sind wir gemäß der Übereinkunft der Fraktionen am letzten Tagesordnungspunkt angelangt. Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend, einen guten Nachhauseweg. Wir sehen uns morgen Früh hoffentlich gesund hier alle wieder. Ich beende die Sitzung.