Torben Braga
Thüringer Gesetz zur parlamentarischen Beteiligung an den Maßnahmen nach § 32 Infektionsschutzgesetz
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Kollege Blechschmidt, ich möchte auf Ihre letzte Kurzrede eingehen und auf Ihre Argumente. Sie haben zu Recht darauf hingewiesen – da gebe ich Ihnen recht –, dass in der Tat Gesundheitsschutz ein Grundrecht ist und zu schützen ist. Sie argumentieren, dass diese Abwägung erfolgt sei und entsprechend die Einschränkungen der anderen Grundrechte zustande gekommen seien. Wofür mein Kollege Laudenbach plädiert hat – ich denke, das ist ein nachvollziehbares Argument, auch wenn Sie anderer Auffassung sind –, ist, dass diese Abwägung nicht am Stammtisch der Bundeskanzlerin in der Ministerpräsidentenkonferenz erfolgt, sondern in den Parlamenten.
(Beifall AfD)
Dass das auch ein Wunsch vieler Vertreter Ihrer Partei ist, das zeigen verschiedene Stellungnahmen Ihrer Kollegen aus dem Bundestag. Dort heißt es, der Bundestag sei nicht zuständig, das setzten alles die Landesregierungen um, insofern müsste eine Beteiligung des Bundestags kaum erfolgen. Im Landtag haben wir im Dezember ein Beteiligungsverfahren beschlossen, von dem einige hier ausgehen, dass es ausreichend sei. Wir sind der Auffassung, dass dem nicht so ist. Das Parlament ist zum Bittsteller geworden. Das Parlament kann zwar Wünsche und seine Meinung zu den verschiedenen Verordnungen äußern, welche die Regierung auf den Weg bringt. Aber machen wir uns nichts vor – Sie sind bei diesen Ältestenratssitzungen genauso dabei wie ich –: Welche Berücksichtigung diese Anmerkungen überhaupt im Regierungshandeln finden, das hält sich arg in Grenzen. Zu sagen, Mensch, wir haben ein Ablaufdatum für die Grundrechtseinschränkungen, das ist vorgesehen – diese Argumentation ist einigermaßen zynisch, das werden Sie auch erkennen müssen. Ich meine, selbstverständlich ist es so, die ganzen Verordnungen haben eine Begrenzung, das sind meistens wenige Wochen, vier Wochen. Aber wenn eine Landesregierung Verordnung an Verordnung an Verordnung hängt und daraus eine Ketteneinschränkung verschiedener Grundrechte entsteht, dann müssen Sie erkennen, dass es zynisch ist zu argumentieren, es gibt ein Ablaufdatum. Insofern müssen wir uns da keine Gedanken machen.
(Beifall AfD)
Die Sorge um die Grundrechte in diesem Staat, in diesem Land ist berechtigt. Darauf hat mein Kollege Laudenbach hingewiesen. Ich denke auch, dass diese Sorge berechtigt ist. Das ist auch kein Wunschdenken von meiner Fraktion. Dass die FDP-Fraktion das ähnlich sieht, zeigt ja, dass sie dieses Gesetz eingebracht hat. Da braucht man nur jeden Tag die Zeitung aufschlagen und sich die Stellungnahmen verschiedener Landesparlamente, des Bundestags, verschiedener Fraktionen, verschiedener Parteien anschauen. Das ist eine Sache, die in diesem Land viele Menschen aus allen verschiedenen politischen Himmelsrichtungen beschäftigt. Das jetzt als unberechtigt darzustellen, wird der Sache nicht gerecht. Danke schön für die Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
