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Stefan Möller

AfD 11.03.2021 Sitzungen 7/38

Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes – Einrichtung besonderer Gemeinschaftsunterkünfte für Störer

Gut, dann setze ich mal fort. (Beifall AfD) Also, wie fühlen sich wohl die Suhler, die nicht durch die Drehleiter gerettet werden, die keine verstärkten Türen haben, deren Autos auf der Straße stehen und die beschädigt werden? Wie fühlen sich – die Frage sollten Sie sich vor allem stellen – die friedlichen Asylbewerber, die nachts auch nicht gerettet werden vor irgendwelchen Übergriffen, aus welchen Gründen auch immer, ob es religiöse Motive sind, ob es Frauenfeindlichkeit ist usw.? Das sind eigentlich die Dinge, mit denen Sie sich auseinandersetzen müssten. Da haben Sie eine ganz besondere Obhutspflicht. Wenn ich dann noch höre, dass der betroffene Kreis an Personen, von denen diese Aggressionen ausgehen, 40 Mann sind, 40 von 400, ja dann, meine Damen und Herren, verstehe ich nicht mehr, was Sie gegen die Absonderung dieser Menschen in eine Einrichtung haben, wo sie dann nicht mehr übergriffig werden und nicht mehr andere Leute belästigen können. (Beifall AfD) Alles, wirklich alles spricht dafür, diese Lösung zu wählen. Sie machen ja im Grunde selbst nichts anderes. Das haben Sie im Frühjahr letzten Jahres gezeigt. Nur ist es bei Ihnen immer eine provisorische Sache und wir wollen daraus eine vernünftig geplante und organisierte Geschichte machen. In dem Sinne kann ich nur noch mal dafür werben, unserem Gesetzentwurf diesmal vielleicht doch die Zustimmung zu geben und ihn nicht aus ideologischen Gründen zu verweigern. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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