Sascha Bilay
Fragestunde
Kontrolle und Vollzug des lnfektionsschutzgesetzes im Wartburgkreis Die Kontrolle und der Vollzug des Infektionsschutzgesetzes, der Verordnungen des Landes und der Allgemeinverfügungen der Landkreise und kreisfreien Städte obliegt den unteren staatlichen Gesundheitsämtern im Zusammenhang mit den weiteren Ordnungsbehörden der Gemeinden und Städte. Die Gemeinden, Städte und Landkreise nehmen diese Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis anstelle des Landes wahr. Die Aufgabenwahrnehmung unterliegt der Kontrolle des Landtags. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Verstöße gegen die Verordnungen des Landes und die Allgemeinverfügungen des Landkreises wurden zwischen November 2020 und Februar 2021 durch welche Behörden der Gemeinden und Städte im Wartburgkreis sowie durch Behörden des Wartburgkreises festgestellt und dem Gesundheitsamt des Wartburgkreises als zuständiger Behörde zur Ahndung gemeldet? 2. Welche Arten der Verstöße wurden dabei häufig gemeldet (bitte Einzelaufstellung nach Monaten)? 3. In wie vielen der gemeldeten Fälle erfolgte nach Prüfung durch das zuständige Gesundheitsamt des Wartburgkreises die Feststellung, dass kein Verstoß gegen die entsprechenden Regelungen vorliegt? 4. In wie vielen der gemeldeten Fälle, bei denen das Gesundheitsamt einen tatsächlichen Verstoß festgestellt hatte, wurden welche konkreten Ahndungsmaßnahmen eingeleitet?
