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Dirk Bergner

FDP 11.03.2021 Sitzungen 7/38

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Präsident. Ortsumgehung der B 175 – Großebersdorf/ Frießnitz/Burkersdorf Ab 2000 wurden zahlreiche Varianten für eine Ortsumgehung Großebersdorf geprüft. Im Zuge dieser Prüfungen wurde eine ortsnahe Umgehung untersucht. Diese Trassenführung wurde im Rahmen einer Einwohnerversammlung im Herbst 2019 vorgestellt und sah die Ortsumgehungen von Großebersdorf, Frießnitz und Burkersdorf vor. Nach bisherigen Informationen soll im Frühjahr 2021 dafür das Planfeststellungsverfahren eingeleitet und nach Aussage des Ortsteilbürgermeisters mit dem Bau der Ortsumgehung spätestens 2024 begonnen werden. In Beantwortung der Kleinen Anfrage Nr. 1500 (vergleiche Drucksache 7/2675) teilte die Landesregierung zu Frage 5 mit, dass in Thüringen für keine bis 2025 vorgesehenen Vorhaben, die den Kategorien „Ausbau“ bzw. „grundhafte Erneuerung von Bundes- und Landesstraßen“ zugeordnet sind, der Bau einer Ortsumgehung geplant ist. Weiter stellte ich fest, dass auch bis 2026 die Ortsumgehung Großebersdorf nicht in den Plänen der Landesregierung enthalten ist, obwohl nach Aussage des Ortsteilbürgermeisters das Geld für die Ortsumgehung seitens des Bundes zur Verfügung stehe. Ich frage die Landesregierung: 1. Handelt es sich bei der Tatsache, dass die oben genannte Ortsumgehung in der Drucksache 7/2675 bis 2026 nicht aufgelistet wurde, um ein Versehen und wenn ja, bis wann ist voraussichtlich mit dem Abschluss des Planfeststellungsverfahrens zu rechnen? 2. Bis wann stellt die Landesregierung den Baubeginn der oben genannten Ortsumgehung gegebenenfalls in Aussicht? 3. Entspricht der Trassenverlauf, mit dem das Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden soll oder bereits eingeleitet wurde, dem in der oben genannten Einwohnerversammlung vorgestellten Verlauf? 4. Falls sich Änderungen ergeben haben sollten, welche sind das?

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