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Corinna Herold

AfD 11.03.2021 Sitzungen 7/38

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes – Abschaffung des Amtes der Beauftragten für die Gleichstellung von Frau und Mann beim Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen, verehrte Pressevertreter! Herr Worm, es ist schade, dass Sie mit keinem Wort auf meine Vorhaltungen eingegangen sind. Sie sitzen selbst seit Jahren als gleichstellungspolitischer Sprecher im entsprechenden Ausschuss, Sie kennen die Problematik und Sie haben sich mit der von mir angeprangerten Verschwendung von Steuermitteln zumindest hier in keiner Weise irgendwie sinnstiftend geäußert. Ihr Vortrag, dass Tag für Tag in den Familien Ungleichbehandlung, Diskriminierung und Benachteiligung von Frauen vorkommen würden, wofür die Gleichstellungsbeauftragte des Landes Thüringen zuständig wäre, das halte ich für einen völlig illegitimen Übergriff des Staats in die Familien hinein. Das können die Familien, das können die Frauen, die es angeht, das können auch die Männer selbst regeln. Und wo sie es nicht regeln können, gibt es Beratungsstellen verschiedenster ideologischer, religiöser, politischer Ausrichtung, wo man sich Rat und Hilfe holen kann. Jetzt zu den doch erstaunlichen Vorwürfen der Frau Abgeordneten Stange. Es fehlen hier in Thüringen um die 100 Frauenhausplätze. Die fehlen seit Jahren und das ist auch bekannt. Ich glaube, die halbe Million für diese völlig sinnfreie Stelle der Gleichstellungsbeauftragten wäre bei diesen 100 Frauenhausplätzen gut angelegt. (Beifall AfD) Erst gestern wurde hier tränenreich, krokodilstränenreich beklagt, dass in der Pandemiekrise die Zahl der Rat suchenden Frauen stark angestiegen wäre und dass sie gerade danach gefragt haben, wie sie denn selbst zur Lösung oder zur Besänftigung ihrer innerfamiliären Schwierigkeiten beitragen könnten. Das ist ein konstruktiver Ansatz. Die haben also nicht gleich nach dem Scheidungsanwalt oder dem nächsten Polizeieinsatz geschrien, sondern gesagt: Ich möchte meine Familie gern erhalten und ich brauche Rat und Hilfe. Als Land, als Staat wären wir gut beraten, diesen Rat und diese Hilfe anzubieten, genau wie zu dem anderen Reizthema des Rechts der Frauen auf eine Abtreibung. Ja, Frauen haben das Recht auf eine Abtreibung, denn sie sind in der Regel diejenigen, welche die Folgen einer unerwünschten Schwangerschaft austragen und großziehen müssen. Sie haben das Recht, sich gegen das Kind zu entscheiden und diese Entscheidung unter Umständen durchführen zu lassen, die nicht ihr eigenes Leben gefährdet, sondern nur den erwünschten Erfolg, Beendigung der Schwangerschaft, zum Ziel hat. Allerdings dürfen wir als wohlhabende, reiche, humanistische Gesellschaft, die es sich auf die Fahnen geschrieben hat, jede Art von Diskriminierung auszuschalten, zu bekämpfen, anzuprangern, auch fragen, ob es nicht zu 100.000 Abtreibungen pro Jahr in Deutschland Alternativen geben darf, die es der Mutter ermöglichen, das Kind anzunehmen, und es dem Kind ermöglichen, ins Leben zu treten. (Beifall AfD) Darüber sollten wir ideologiefrei und ohne Schaum vor dem Mund sprechen. Wir sollten die Frauen, die sich gegen Kinder entscheiden, nicht verurteilen, aber wir sollten ihnen konstruktive und dem Leben zugeneigte Angebote machen und dafür Steuergelder einsetzen. Danke sehr. (Beifall AfD)

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