Stefan Schard
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes – Einrichtung besonderer Gemeinschaftsunterkünfte für Störer
Frau Präsidentin, werte Abgeordnetenkollegen, nach dem gegenständlichen Entwurf sollen – so wie sie dort genannt werden – besondere Gemeinschaftsunterkünfte errichtet bzw. betrieben werden, auch von abschreckender Wirkung ist die Rede. Es soll um die Bündelung von auffälligen, aggressiven und straffälligen Asylbewerbern gehen. Rechtsstaatlich ist es für mich und meine Fraktion wichtig, dass die Mittel in Bezug auf Strafe und Prävention in einem notwendigen, erforderlichen und angemessenen Verhältnis zur Anwendung kommen. Und ja, kriminelles Verhalten muss sanktioniert und die Menschen in dieser Bundesrepublik müssen auch vor Kriminalität – durch wen auch immer – geschützt werden.
(Beifall CDU)
Das zeichnet im Übrigen einen Rechtsstaat auch aus. Da hilft es nicht, Vorkommnisse zu leugnen oder in Abrede zu stellen. Der Rechtsstaat und insbesondere das Strafrecht sind dann stark, wenn objektiv und unvoreingenommen über Tatsachen geurteilt wird. Unser Rechtsstaat hat aber weder vor seinen Aufgaben kapituliert, noch hat er versagt. Dies gilt auch für Situationen, in denen ich mir zuweilen ein etwas stärkeres Durchgreifen und eine stärkere Präsenz unseres Rechtsstaats in seinen verschiedenen Facetten durchaus gewünscht hätte. Mit den vielfältigen Möglichkeiten, die unser rechtsstaatliches System – auch das Asylrecht – zur Verfügung stellt, sind den zuständigen Behörden aber unterschiedliche Varianten an die Hand gegeben, um auch auf die beschriebenen Situationen zu reagieren, die es gerade auf dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise gab und zuweilen auch heute noch gibt. Wichtig ist dabei, dass diese Möglichkeiten dann, wenn es erforderlich ist, zum Einsatz kommen. Und das ist – wie beschrieben – die Aufgabe der jeweilig zuständigen Behörden. Was jedoch nicht erforderlich ist, meine Damen und Herren, das ist die Etablierung von Spezialunterkünften, an denen negative Einflüsse durchaus gebündelt werden, welche sich dann gegebenenfalls auch potenzieren und äußerst schwer zu handhaben wären. Es ist doch leicht vorhersehbar, was im Umfeld von solchen Unterkünften passieren wird. Um solche Unterkünfte halbwegs sicher zu bewirtschaften, hätten diese dann mehr Ähnlichkeit mit einem Gefängnis als mit einer Gemeinschaftsunterkunft. Und hier kommt für mich, für meine Fraktion und eigentlich auch für alle der Rechtsstaat wieder ins Spiel. Um Menschen einzusperren, müssen im Regelfall als Konsequenz auf Verfehlungen Verurteilungen folgen. Verurteilte werden zum Schutz der Gesellschaft, aber auch als Strafe in Gefängnissen untergebracht. Letztlich bedeutet das, dass solche wie von Ihnen vorgeschlagenen Gemeinschaftsunterkünfte, meine Damen und Herren von der AfD, nicht nur problematische tatsächliche Folgen verursachen würden, sondern auch nach meiner Auffassung rechtlich zweifelhaft zu beurteilen sind. Meine Fraktion wird daher diesen Gesetzentwurf ablehnen und ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU)
