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Corinna Herold

AfD 11.03.2021 Sitzungen 7/38

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes – Abschaffung des Amtes der Beauftragten für die Gleichstellung von Frau und Mann beim Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauer im Netz, verehrte Pressevertreter, wir behandeln heute hier in zweiter Lesung unsere Gesetzesinitiative der AfD-Fraktion zur ersatzlosen Abschaffung der Stelle der Landesgleichstellungsbeauftragten. Wenn hierzulade wirklich verantwortungsvoll mit dem Geld der Steuerzahler umgegangen werden würde, wäre dieser Posten längst abgeschafft oder die regierungstragenden Fraktionen der Minderheitsregierung hätten zusammen mit der Scheinopposition der CDU wenigstens einer Ausschussüberweisung zur Diskussion dieses Gesetzes zugestimmt. Da nichts von beidem bisher geschehen ist, werde ich hier noch mal die Gelegenheit nutzen, deutlich darzulegen, warum wir die Einrichtung dieser Gleichstellungsbeauftragten für anachronistisch, undemokratisch und eine Dauereinrichtung für Steuergeldverschwendung halten. (Beifall AfD) Allein für die Personalstelle und das Büro der Landesgleichstellungsbeauftragten muss der Thüringer Steuerzahler pro Jahr fast eine halbe Million Euro aufwenden. Über die Kosten der Gleichstellungsbeauftragten in den Kommunen, Landkreisen oder in den Dienststellen der Landesverwaltung liegen der Landesregierung keinerlei statistische Angaben über die Höhe der Personalkosten vor. In den letztgenannten Einrichtungen arbeiten laut der Antwort auf die Kleine Anfrage in der Drucksache 7/1790 festangestellte Frauen, die nur noch zu 25 Prozent ihrer Arbeitszeit mit den Aufgaben betraut sind, für die sie eigentlich eingestellt wurden. 75 Prozent ihrer aus Steuermitteln bezahlten Arbeitszeit dürfen sie der Gleichstellung widmen. Über die Kosten der notwendigen sächlichen Mittel für diese 139 Stellen verfügt die Landesregierung über keinerlei Angaben. In meiner Kleinen Anfrage hatte ich darauf abgezielt zu erfahren, welche Defizite Gleichstellungsbeauftragte seit Inkrafttreten des Thüringer Gleichstellungsgesetzes denn festgestellt hätten und welche von diesen Defiziten im Leben der begünstigten Frauen denn bisher erfolgreich beseitigt werden konnten. Die Antwort darauf ging nach meiner Auffassung haarscharf an der Fragestellung vorbei, war aber nichtsdestotrotz sehr erhellend. Die Gleichstellungsbeauftragtendamen hatten sich unter anderem dafür eingesetzt, das Klagerecht einzuführen, sofern die Gleichstellungsbeauftragten in ihren Rechten verletzt würden. Des Weiteren haben sie erreicht, dass für sich und ihresgleichen bessere Entlastungsregeln eingeführt wurden, das heißt die fiktive Nachzeichnung des beruflichen Werdegangs bei vollständig entlasteten Gleichstellungsbeauftragten, und zu guter Letzt die Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten, die in ihrem Status nach Teil der Dienststellenleitung sind, vor der Personalvertretung. Das waren also alles Erfolge aus der Abteilung: Wer das Kreuz in den Händen hält, der segnet sich. Die für die Zukunft geplanten Verbesserungen der Arbeitsbedingungen der Gleichstellungsbeauftragten unter anderem bei der Thüringer Polizei lassen vermuten, dass es weitere Verbesserungen der materiellen und dienstrechtlichen Situation der Gleichstellungsbeauftragten geben soll. Begonnen wurde ja bereits damit, die amtierende Gleichstellungsbeauftragte besoldungsrechtlich so aufzuwerten, dass dieser staatlich alimentierte Posten in Zukunft noch lukrativer wird. Eine brauchbare Antwort auf meine Frage nach alltagstauglichen Erfolgen in der Gleichstellung von Männern und Frauen habe ich nicht bekommen. Der Schluss liegt nahe, dass in den letzten Jahren mehrere Millionen an Steuergeldern ohne konkrete Ergebnisse ausgegeben wurden. Danke sehr. (Beifall AfD)

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