Maik Kowalleck
Thüringer Gesetz zu dem Glücksspielstaatsvertrag 2021
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, heute fast auf den Tag genau vor einem Jahr hat die Ministerpräsidentenkonferenz den Entwurf des Staatsvertrags zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland mit der amtlichen Kurzfassung Glücksspielstaatsvertrag 2021 beschlossen. Gleichrangige Ziele des Staatsvertrags sind das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht zu verhindern, die Voraussetzungen für eine wirksame Suchtbekämpfung zu schaffen, durch ein begrenztes, eine geeignete Alternative zum nicht erlaubten Glücksspiel darstellendes Glücksspielangebot den natürlichen Spielbetrieb der Bevölkerung in geordnete und überwachte Bahnen zu lenken sowie der Entwicklung und Ausbreitung von unerlaubten Glücksspielen in Schwarzmärkten entgegenzuwirken. Ein ganz wichtiger Punkt ist, den Jugend- und den Spielerschutz zu gewährleisten sowie sicherzustellen, dass Glücksspiele ordnungsgemäß durchgeführt und die Spieler vor betrügerischen Machenschaften geschützt werden, dass die mit Glücksspielen verbundene Folge- und Begleitkriminalität abgewehrt und Gefahren für die Integrität des sportlichen Wettbewerbs beim Veranstalten und Vermitteln von Sportwetten vorgebeugt wird. Ich denke, es ist wichtig, diese Ziele des Staatsvertrags hier noch einmal zu erwähnen, denn daraus folgen auch die entsprechenden Handlungsstränge. Um diese Ziele zu erreichen, sind verschiedene Maßnahmen für die einzelnen Glücksspielformen vorgesehen. Gerade im Hinblick auf die spezifischen Sucht-, Betrugs-, Manipulations- und Kriminalitätsgefährdungspotenziale ist das ein ganz wichtiger Punkt. Wir haben auch schon von den Vorrednern gehört, dass gerade auch die Entwicklung im Bereich des Onlinespiels natürlich hier im Glücksspielstaatsvertrag Berücksichtigung findet. Hier wird es natürlich auch gerade im Bereich Onlinepoker und der virtuellen Automatenspiele Regelungen geben. Das ist besonders wichtig, dass man hier auch auf aktuelle Entwicklungen reagiert und entsprechend auch steuert. Wir haben weiterhin auch gerade hinsichtlich der Liberalisierung der Glücksspiele entsprechende Regelungen im Internet. Hier soll es strengere Regelungen zum Spielerschutz geben, unter anderem, dass keine Werbung zwischen 6.00 und 21.00 Uhr im Rundfunk und im Internet für virtuelle Automatenspiele, Onlinepoker- und Onlinecasinospiele erfolgt und für jeden Spieler ein anbieterbezogenes Spielkonto eingerichtet werden muss. Es ist ausdrücklich zu begrüßen, dass hier auch der Jugendund Spielerschutz eine wichtige Rolle spielt und somit auch berücksichtigt wurde. Wir sehen auch gerade im Bereich des Schwarzmarkts, dass es hier eine Entwicklung gegeben hat, der gegengesteuert werden muss. Auch hier hat die Ministerpräsidentenkonferenz entsprechende Regelungen mit aufgenommen. Auch die Entwicklung der Einnahmen zeigt, dass man gerade auch hier die Onlinecasinos und deren Entwicklung im Blick haben muss. So gibt es einen Bruttospielertrag in den Jahren 2016 bis 2018 von 1,29 Milliarden Euro, in 2017 von 1,76 Milliarden Euro. Dieser steigt über die Jahre stetig an, und das muss eben auch berücksichtigt werden. Meine Damen und Herren, ausführliche Diskussionen werden uns noch in den nächsten Wochen begleiten. Wir haben, wie Sie wissen, auch noch das Gesetz zur Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrags zu beraten. Wir haben als Haushalts- und Finanzausschuss eine umfangreiche schriftliche Anhörung durchgeführt. Ich habe insbesondere hierzu noch mal angemerkt, dass wir in unseren Beratungen auf die Belange des Jugend- und Spielerschutzes intensiver eingehen müssen. Hierzu wird uns die Landesregierung, in dem Fall das Sozialministerium, noch mal insbesondere zur Verfügung stehen. Das werden wir dann die nächsten Wochen hier an dieser Stelle nochmals besprechen. Ansonsten sind wir für die Verabschiedung dieses Staatsvertrags, da es wichtig ist, auf die aktuellen Dinge wie Onlinespiele einzugehen und hier auch entsprechende Regelungen zu schaffen. Danke sehr.
(Beifall CDU)
