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Ringo Mühlmann

AfD 11.03.2021 Sitzungen 7/38

Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes – Offener Einsatz mobiler Bildaufnahmeund Tonaufzeichnungsgeräte

Vielen Dank. Mich hat es noch mal nach vorn getrieben, weil Sie doch das eine oder andere gesagt haben, wozu ich dann doch noch was sagen muss. Unter anderem kam der Hinweis auf illegale Demonstrationen. Dazu möchte ich nur so viel sagen: Wir werden uns nicht dafür entschuldigen, dass wir es für richtig halten, dass Bürger dieses Landes ihr grundgesetzlich verbrieftes Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit ausüben. (Beifall AfD) Was uns hier von links vorgeworfen wird, ist doch tatsächlich, dass wir da offenbar das Demonstrationsrecht für die vermeintlich Falschen ansprechen. Es tut mir fast ein wenig leid, dass es notwendig ist, Ihnen das sagen zu müssen. (Beifall AfD) Aber Grundrechte sind für alle Bürger dieses Landes da. Das wollen Sie vielleicht verbieten, aber wir stehen zu diesem Ausdruck von Meinungsfreiheit. (Zwischenruf Abg. Marx, SPD: Aber gegen polizeiliche Anweisung!) (Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Frau Henfling, Connewitz zeichnet aus, dass es dort nicht nur zu Angriffen auf Polizeibeamte gekommen ist. Dort wurden von politischen Gewalttätern sogar wiederholt Dienstgebäude der Polizei angegriffen. Das allerdings hat mit dem Thema, von dem wir hier sprechen, nur wenig zu tun, Sie haben die Diskussion jedoch aufgemacht. (Beifall AfD) (Unruhe DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Ich fühle mich jedoch verpflichtet, Sie darauf hinzuweisen – das kam nämlich auch in Ihrer Rede –, dass das Polizeiaufgabengesetz – das sagt schon der Name – die Aufgaben der Polizei regelt, nicht die von Feuerwehr und Rettungsdiensten, aber egal. (Beifall AfD) Interessant ist an Ihrer schnell vorgetragenen Rede im Übrigen, dass Sie vielleicht versucht haben, argumentativ den CDU-Entwurf – den CDU-Entwurf der Landesregierung klingt komisch, ich komme gleich noch mal dazu – auseinanderzunehmen, und dem AfD-Entwurf damit sogar das Wort geredet haben. Im Ergebnis Ihrer Argumentation jedoch lehnen Sie den AfD-Entwurf ab und befürworten die Überweisung des Antrags von der CDU und von der Landesregierung. Das ist im besten Fall schizophren, das tut mir leid, dass ich das so deutlich sagen muss. (Beifall AfD) Allerdings habe ich aus Ihrer Rede mitgenommen, dass das SPD-Innenministerium nach Ihrer eigenen Einschätzung nicht neutral agiert. Okay, müssen wir sehen, wie wir damit umgehen. (Beifall AfD) Herr Walk, meine Position zur Einbringung haben Sie aufgrund eines von Ihnen falsch verstandenen Wortes interpretiert. Ich habe nicht gesagt: Sie bringen den Gesetzentwurf für die Landesregierung ein. Ich habe gesagt: Sie bringen den Gesetzentwurf der Landesregierung mit geringen Änderungen ein. Das darf, wenn eine Oppositionspartei so vorgeht, schon verwundern. (Beifall CDU, AfD) (Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Wenn der In- halt passt, kann man es einbringen, oder?) Herr Dittes, zur Verhältnismäßigkeit: Sie haben in Ihrer Rede noch einmal auf die Verhältnismäßigkeit verwiesen. Ich habe den Eindruck, Sie machen das dabei strikt daran fest, ob die Einführung von Bodycams verhältnismäßig wäre. Dazu muss ich feststellen: Sie prüfen die Verhältnismäßigkeit offenbar an der falschen Stelle. Die Verhältnismäßigkeit wird vor Ort geprüft. Das hat 11.172 Mal stattgefunden und dabei waren meine Kollegen offenbar sehr erfolgreich. Genau dafür sprechen nämlich null Beschwerden und null Anzeigen von Betroffenen gegen die kameratragenden Polizeibeamten. (Beifall AfD) Sie reden weiterhin von Respekt gegenüber den Polizeibeamten. Nur was Ihre Rede vermissen ließ, war ausgerechnet eines: nämlich Respekt gegenüber Polizeibeamten. Woran ich das festmache? Sie stellen die Ergebnisse der wissenschaftlichen Analyse nicht nur einfach über das, was Polizeibeamte berichten, Sie negieren in Teilen sogar die Berichte der Polizeibeamten. Indem Sie diese Aussagen der Polizeibeamten in Ihrer Rede damit konkludent abwerten, lassen Sie genau diesen Respekt vermissen, den die Polizeibeamten verdient haben, die ständig auf der Straße ihren Kopf hinhalten. (Beifall AfD) Als Polizeibeamter bin ich fest davon überzeugt, dass es für eine verfassungskonforme Ausgestaltung polizeilicher Einsatzbewältigung eine kluge Zusammenstellung mehrerer verschiedener Einsatzmittel braucht. Ein Einsatzmittel wie die Bodycam ist geeignet, erforderlich und angemessen, um in den verschiedensten Einsatzlagen eine verhältnismäßige Lagebewältigung zu gewährleisten. Deshalb ist es mir wichtig, mich in Ausübung meines Mandats hier auch für alle Thüringer Polizeibeamten einzusetzen, (Beifall AfD) genauso im Übrigen wie ich dies bereits im Zusammenhang mit der Zustimmung zu unserem Änderungsantrag zum Haushalt für die Bereitstellung weiterer Geldmittel für die Einführung der Bodycams getan habe. Unsere Polizisten im Land brauchen diese Unterstützung aus dem politischen Bereich. Wenn sich die regierungstragenden Parteien schon nicht in der Lage sehen, ihnen ein Mindestmaß an dieser Unterstützung zukommen zu lassen, dann möchte ich den 6.500 Polizistinnen und Polizisten diesen Rückhalt zumindest von der AfDFraktion im Thüringer Landtag versichern. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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