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Karawanskij

11.03.2021 Sitzungen 7/38

Fragestunde

Das erfolgt im bewährten Verfahren zwischen TLBV und den Planungsbehörden. In welchem Umfang man tatsächlich mit den bauvorbereitenden Maßnahmen beginnen kann, das hatte ich gerade ausgeführt. Das entspricht demnach erst mal dem Vorlauf, also was das Planfeststellungsverfahren betrifft und auch die Ausführungsplanung und die Einordnung. Das lässt sich jetzt natürlich noch nicht ermessen, wie wir in dem Verfahren weiterkommen. In der Vorbereitung dessen, dass man dann zur Vorplanung kommt, bzw. in den weiteren Schritten ist das genau von den Gegebenheiten abhängig, die jetzt im Moment zu einer einschränkenden Aussage führen. Aber da können wir, falls es eine Nachfrage gibt, diese zu einem späteren Zeitpunkt auch gern noch beantworten.

Protokoll ↗