Madeleine Henfling
b) Sechstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Präsidentin, das AIS hat auch gestern Abend funktioniert. Hier müssen wir vielleicht die Verwaltung in Schutz nehmen. Dafür, dass die Stellungnahmen ja wirklich kurze Fristen hatten, standen sie gestern Abend drin. Man hätte sie lesen und für heute verinnerlichen können. Dann muss man sich hier nicht hinstellen und so tun, als hätte das nicht mehr stattfinden können. Ich finde erstaunlich, dass die AfD in diesem Landtag immer die Erwartungshaltung hat, im Innenund Kommunalausschuss von uns beweihräuchert zu werden. Ich dachte eigentlich immer, politische Arbeit besteht darin, dass man eigene Vorschläge einbringt und selbst aktiv wird.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Anscheinend ist das nicht der Anspruch, den die AfD hier hat. Wir haben Ihnen gegenüber in keiner Weise irgendeine Bringschuld. Wenn Sie etwas ändern wollen, machen Sie es doch einfach selbst. Und hören Sie auf, hier immer so zu tun, als müssten wir Ihnen das auf dem Silbertablett liefern. Wenn Sie nicht dazu in der Lage sind, dann tut mir das herzlich leid, aber dann ist das ganz sicher nicht unser Problem.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Außerdem finde ich es, ehrlich gesagt, einen Hohn, wenn sich jemand von der AfD hier nach dem Eklat in Eisenach hinstellt, wo eine Stadtratssitzung abgebrochen wurde, wenn ich mich recht erinnere, weil Ihre Stadtratsmitglieder nicht in der Lage waren, eine Maske zu tragen.
(Zwischenruf Abg. Braga, AfD: Nicht Willens!
Das ist ein Unterschied!) Und dann erzählen Sie uns hier, dass sozusagen die Kommunalparlamente nicht tagen können? Das ist schon böse. Das können sie, es gibt Vorschriften, es gibt Hygienemaßnahmen dazu. Sie können tagen und das, was wir machen, ist, ihnen noch eine Möglichkeit mehr zu geben mit dem digitalen Tagen. Das ist alles, was wir hier machen. Das war eine lange Diskussion, das sehe ich durchaus ein. Manche Dinge dauern, insbesondere dann, wenn sich nicht nur die Koalitionsfraktionen untereinander, sondern gemeinsam mit der CDU – es ist ja jetzt kein Geheimnis, dass die Koalitionsfraktionen und die CDU gerade auch, was die Frage von demokratietheoretischen Betrachtungen in den Kommunalparlamenten angeht, durchaus konträre Positionen vertreten.
(Unruhe AfD)
Na ja, sagen wir mal so, Herr Aust, es ist durchaus eine Leistung, dass wir es schaffen, uns zu einigen, obwohl wir konträre Positionen haben, und Sie nicht mal in der Lage sind, irgendeinen Vorschlag zu machen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Das ist übrigens das, was man weitläufig unter konstruktiver Politik versteht. Ich weiß, das ist für Sie ein Fremdwort, da kommen Sie nicht richtig mit. Das ist nicht das, warum Sie tatsächlich hier sitzen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, nun haben wir eine Lösung auf dem Tisch liegen. Wir als R2G wollten gern eine größere Reform – Kollege Bilay hat das schon ausgeführt –, weil wir sowieso schon länger der Überzeugung sind, dass die Thüringer Kommunalordnung tatsächlich ein Update braucht, insbesondere auch mit Blick auf demokratische Fragen, auf Transparenzfragen. Aber der Widerstand dort ist natürlich an unterschiedlichen Stellen sehr groß. Ich möchte bei der Frage auch noch mal die Frage aufwerfen, ob wir nicht vielleicht auch in Thüringen eine Vertretung der Gemeinderätinnen und der Kreisrätinnen brauchten, denn ich glaube, die Auffassungen zu dem, was Bürgermeister/-innen und auch Landrätinnen hier teilweise vertreten, wären andere. Vielleicht braucht es hier auch ein Gremium auf Landesebene, in dem sich auch Kreisrätinnen und Gemeinderätinnen organisieren,
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) um da tatsächlich auch eine Stimme derjenigen zu schaffen, die von diesen Sachen auch betroffen sind und dort teilweise andere Auffassungen vertreten. Der Vorschlag, den wir jetzt hier auf dem Tisch liegen haben, ist – das hatte Kollege Bilay ausgeführt – ein klassischer Kompromiss. Wir haben aber die Einwohnerfragestunde dort mit aufgenommen, wir haben die Abschaffung der aus unserer Sicht undemokratischen Begrenzung der Hauptausschüsse drin, wir haben die Verankerung der Kinder- und Jugendbeteiligung in der Thüringer Kommunalordnung aufgenommen und wir haben die Erweiterung der Befugnisse für Unternehmen im Bereich der kommunalen Daseinsvorsorge aufgenommen. Auch das ist ein wichtiger Punkt, der hier überfällig war und sicherlich für die Kommunen, gerade in Pandemiezeiten, und mit Blick auf die weitere Versorgung, gerade auch im Gesundheitssektor, ein wichtiger Punkt ist. Sowohl die Einbindung von Kindern und Jugendlichen als auch die Erweiterung des Hauptausschusses waren uns ein Anliegen, waren uns wichtig und sind ein wichtiges Beteiligungsrecht in der Thüringer Kommunalordnung. Ich bedauere es auch sehr – auch das hat Kollege Bilay hier angesprochen –, dass wir die öffentlichen Sitzungen der Ausschüsse nicht als Regel dort mit aufnehmen konnten. Ich gehöre genauso wie der Kollege Bühl einem Stadtrat an, wo die Ausschüsse öffentlich tagen, und zwar alle. Wir haben dadurch noch keine Nachteile erfahren, im Gegenteil, wir haben, glaube ich, ein hohes Transparenzniveau. Bei uns gibt es über die aktuellen Diskussionen eine durchgängige Berichterstattung. Das finde ich auch wichtig, weil das, was Kollege Bilay angesprochen hat, dass wir sozusagen Kommunikationslücken haben, ein Problem ist und nicht hilft, gerade in Zeiten, wo wir darum ringen müssen, dass Leute Vertrauen in Institutionen haben. Da wäre es eben auch sinnvoll, wenn sie nachvollziehen können, was Institutionen wie beispielsweise ein Stadtrat entscheiden. Und das können sie eben nur, wenn sie auch den Zugriff auf die Diskussion haben, wenn sie sich an denen beteiligen können und wenn sie nachvollziehen können, wer eigentlich was entscheidet und wer welche Position vertritt. Von daher ist das, glaube ich, eine Baustelle, aber auch eine – da gebe ich dem Kollegen Bilay recht –, die wir mit anderen Mehrheiten entsprechend angehen müssen und die dann vielleicht erst im nächsten Jahr kommt, die aber aus meiner Sicht wichtig ist. Das ist auch keine Selbstbeschäftigung, sondern ich glaube tatsächlich, dass wir weg müssen von dem Versuch, immer bestimmte Gremien abzuschotten und dafür zu sorgen, dass bestimmte Sachen nicht nach außen dringen. Das ist eine Kultur, die aus meiner Sicht heutzutage nichts mehr in kommunalen Parlamenten zu suchen hat. Ich glaube, wir brauchen eine ordentliche Fehlerkultur und eine ordentliche Transparenzkultur genauso, wie wir das auch auf Landesebene fordern. Wir haben ja schon in der letzten Legislatur mit einem Transparenzgesetz dort wichtige Schritte eingeleitet. Auch da würde ich mir beispielsweise wünschen, dass sich die Kommunen viel besser daran beteiligen, denn es ist überhaupt nicht problematisch, transparent zu arbeiten, das ist eine Chance. Die Leute können das erstens besser nachvollziehen und zweitens haben die Menschen die Chance, auch ihre Expertise einzubringen und sich zu bestimmten Sachen zu äußern. Ich glaube, wenn wir das endlich erkennen, kommen wir vielleicht auch in der nächsten Legislatur zu einer modernen Thüringer Kommunalordnung. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Regelungen zu der Frage des digitalen Tagens sind ja hier schon aufgegriffen worden. Auch das ist eine Kompromisslösung. Wir hatten ja das schon erwähnte Gutachten von Prof. Brenner auf den Weg gebracht, weil es eben keine ganz so triviale Frage war mit dem digitalen Tagen, wie Herr Sesselmann das hier versucht hat darzustellen, und wir natürlich dort auch zueinanderkommen mussten. Jetzt haben wir sozusagen die Möglichkeit, digital zu tagen mit nachgelagertem Umlaufverfahren. Ich war bei diesem Umlaufverfahren – das will ich unumwunden zugeben – eher skeptisch. Ich glaube, jetzt haben wir aber hohe Hürden für das Umlaufverfahren dort drin und auch die digitalen Sitzungen sind da noch mal klar geregelt, von daher kann ich mit dem Verfahren leben. Uns war es wichtig, dass vor allen Dingen überhaupt die Möglichkeit der digitalen Sitzungen zugelassen wird. Wenn es für alle Beteiligten eine größere Sicherheit bietet, wenn man hinterher noch mal ein Umlaufverfahren für die Abstimmung macht, dann sei das so und dann kann ich damit umgehen. Die digitalen Sitzungen sind also nun per Bild- und Tonübertragung insbesondere in Katastrophenfällen nach § 34 ThürBKG bei Pandemien oder Epidemien möglich. Was ich aber tatsächlich nicht nachvollziehen kann, ist die Kritik des Landkreistags in seiner Stellungnahme von gestern, wo sie sozusagen die Regelung als die Aufgabe des Primats analoger Sitzungen werten. Das halte ich für ein bisschen zu weit gesprungen an dieser Stelle. Natürlich gilt das Primat der analogen Sitzungen. Wir reden hier von Ausnahmesitzungen, die in der Thüringer Kommunalordnung klar geregelt sind. Wir verlassen also in keiner Weise das Primat. Interessanterweise bittet aber gerade der Gemeinde- und Städtebund darum, die Voraussetzungen zu entschlacken und digitale Sitzungen einfacher möglich zu machen. Da gibt es anscheinend in der kommunalen Familie unterschiedliche Auffassungen. Deswegen denke ich, dass wir hier mit dem, was wir vorliegen haben, einen guten Mittelweg gefunden haben. Ein weiterer Punkt, den der Gemeinde- und Städtebund auch aufgegriffen hat, den ich wiederum ein bisschen schwierig finde, ist, dass wir ihnen jetzt noch zusätzlich Geld dafür geben müssen, dass sie die digitalen Sitzungen umsetzen müssen. Zuerst einmal haben wir grundsätzlich in den Haushalt 2020/2021 für digitale Plattformen Geld eingestellt, und da auch nicht wenig. Es kann aber aus meiner Sicht nicht vom Land erwartet werden, dass nun die Endgeräte bezahlt werden, vor allem vor dem Hintergrund, dass es schon Gemeinden und Städte gibt, die diese Endgerätebeschaffung schon gemacht haben, und da auch schon viel weiter sind.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ganz ehrlich: Für mich ist das so ein bisschen, als würde das Land auch den Rathaussaal extra bezahlen müssen, weil wir in der Thüringer Kommunalordnung vorschreiben, dass Gemeinderatssitzungen stattfinden. In diese Logik möchte ich tatsächlich nicht verfallen,
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
aber ich denke, es ist ohne Probleme mit den Mitteln möglich, die jetzt schon im Haushalt stehen, da, wo sie notwendig ist, Unterstützung zu leisten. Außerdem sind die digitalen Sitzungen ein Angebot an die Kommunen, sie sind keine Verpflichtung. Das heißt, die Kommunen können das machen, sie müssen es nicht machen. Das ist auch das, unter dem wir das hier die ganze Zeit diskutiert haben. Dann die Übertragung der Entscheidungskompetenz auf ein verkleinertes Gremium, weil gerade auch angesprochen ist, welche anderen Vorschläge hier noch auf dem Tisch lagen: So, wie das die FDP in Bezug auf die Hauptausschüsse vorgeschlagen hat, sind wir dem nicht gefolgt. Ich finde das tatsächlich schwierig, immer in verkleinerten Gremien zu arbeiten, wo dann Leute hinten runterfallen, die dann nicht teilhaben können. Die Öffentlichkeit bei den digitalen Sitzungen wird auch durch die Übertragung in einen öffentlich zugänglichen Raum sichergestellt. Ich hätte mir tatsächlich ein Livestreaming gewünscht, aber so haben wir eine konservativere Variante gewählt, die aber trotzdem die Öffentlichkeit sicherstellt. Das können wir vielleicht auch in der nächsten Legislatur noch mal diskutieren, wie sinnvoll so was ist. Aber das ist ein Thema, das, glaube ich, ausdiskutiert ist. Nun haben wir da eine Öffentlichkeitsschaffung, die vielleicht ein bisschen von hinten durch die Brust ist, aber sei es drum. Ich will noch zwei Sätze zu dem verlieren, was die FDP hier auch noch eingereicht hat. Warum wir dem nicht zustimmen können, kann ich ganz technisch und ganz unideologisch begründen: Der Änderungsantrag der FDP weist weiterhin Fehler auf wie schon die vorhergehenden. Deswegen lehnen wir ihn schlicht und ergreifend ab. Einmal sind es die Begrifflichkeiten, die Sie wählen. Bei Ihrem § 30a lautet die Überschrift „Eilentscheidungsrecht in Ausnahmefällen“ und in den Absätzen 1 und 3 reden Sie dann aber von „besonderen Ausnahmesituationen“, ebenso in Ihrem neuen § 36 Abs. 4, dann aber in Ihrem § 40a ist dann sowohl in der Überschrift als auch im Text von „Ausnahmefällen“ die Rede. Auf diese Unklarheiten hat sogar der Gemeinde- und Städtebund hingewiesen und ich gehe doch davon aus, dass die FDP normalerweise auf den Gemeinde- und Städtebund hört. Vielleicht wäre es an dieser Stelle gut gewesen, das auch tatsächlich zu tun. Dann haben Sie noch einen Entschließungsantrag eingereicht. Ganz ehrlich, auch da muss ich sagen …
