Ringo Mühlmann
Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes – Offener Einsatz mobiler Bildaufnahmeund Tonaufzeichnungsgeräte
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete und Zuschauer am Livestream, danke an meine zahlreichen Kollegen in den Dienststellen, die in den vergangenen Jahren im Rahmen mehrerer Teilprojekte in der Thüringer Polizei an über 11.000 Trageversuchen der Bodycams teilnahmen, danke an alle Kollegen, die die Auswertung der Daten vornahmen und die Projekte organisatorisch betreuten, danke auch an die wissenschaftliche Begleitung durch die Uni Jena, danke an die Projektleitung. Wir haben mit den Bodycams ein polizeiliches Einsatzmittel, das mittlerweile in allen Bundesländern außer in Berlin eingeführt wurde oder zeitnah eingeführt werden soll oder zumindest mit einem Pilotprojekt untersetzt ist. Auch auf Bundesebene wird die Technik mit Bild- und Tonaufnahmen seit Februar 2019 ausgerollt und eingesetzt. Es gibt daher bundesweit zahlreiche polizeiliche Erfahrungen, die in das Thüringer Projekt eingeflossen sind. Gerade diese Woche ist in allen Nachrichten zu lesen: „Polizei Sachsen führt landesweit Bodycams ein“. Das hat seine wohlüberlegten Gründe und ich halte dies gerade mit Blick auf Connewitz in Sachsen für überfällig und wichtig.
(Beifall AfD)
Denn die Bodycams dienen sowohl dem Schutz vor gewalttätigen Übergriffen im Bereich der Prävention als auch der Erleichterung der Aufklärung von Straftaten, also der Repression. Die nach wie vor viel zu hohe Zahl von Straftaten gegen unsere Polizeivollzugsbeamten schreit geradezu nach einer Reaktion aus der Politik. Die Einführung der Kamera als weiteres Einsatzmittel ist das Mindeste, was meiner Meinung nach meine Kollegen auf der Straße an politischer Unterstützung erwarten dürfen. Damit ließe sich beispielsweise sehr effektiv den Vorwürfen des latenten Rassismus in den Reihen der Polizei begegnen. Man muss es nur wollen!
(Beifall AfD)
Aber genau dafür sehe ich bei einigen hier im Hohen Haus eher wenig Interesse, entgegen deren öffentlichen Verlautbarungen in den letzten Monaten. Herr Innenminister – ach, er schwänzt wieder –, Sie werfen der Polizei schon mit der auch von Ihnen wiederholt geforderten Durchführung einer Rassismusstudie einen Hang zu einem Verhalten vor, das nicht von der FDGO gedeckt ist. Mit einer Überführung der Bodycams aus dem Pilotbetrieb in den Echtbetrieb, im Idealfall unter vorheriger Änderung der rechtlichen Grundlagen, könnten Sie genau den Beweis antreten, den es dafür braucht, dass es das nicht gibt.
(Beifall AfD)
Dies würde den Beamten, die auf der Straße auch für die Landesregierung immer wieder den Kopf hinhalten, die dringend notwendige politische Rückendeckung zuteilwerden lassen, um sich gegen solche Vorwürfe aus den Reihen Ihrer Koalitionäre zu wehren. Und noch etwas: Ein deeskalierend wirkendes Einsatzmittel wie die Bodycams braucht die Thüringer Polizei schon allein aufgrund der desaströsen und politisch bedingten Personalpolitik der letzten Jahre.
(Beifall AfD)
Allein die Androhung einer Aufzeichnung hilft, dass Einsätze ohne größere Konflikte ablaufen, und passt damit zu den personellen Voraussetzungen, die Sie bisher leider nicht effektiv genug abgestellt haben. An dieser Stelle vielleicht eine kleine, fast schon Anekdote, die sich in den Einsatzberichten des Pilotprojekts befindet. Aus einer der Polizeiinspektionen berichten die Kollegen, dass sie die Kamera subjektiv als weiteren Streifenpartner empfanden. In Zeiten einer viel zu geringen Personalstärke bei der Polizei, also in Zeiten einer linken Regierung, ist allein das schon eine Aussage, die die sofortige breite Einführung nach sich ziehen müsste, wenn sie schon die offenen Stellen nicht besetzt.
(Beifall AfD)
Die AfD-Fraktion sieht sich daher genötigt, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die rechtlichen Grundlagen für den Einsatz von Bodycams sinnvoll und notwendig zu erweitern. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
