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Dorothea Marx

SPD 11.03.2021 Sitzungen 7/38

Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes – Offener Einsatz mobiler Bildaufnahmeund Tonaufzeichnungsgeräte

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, in der Tat beschäftigt uns das Thema schon länger und wir haben auch in Thüringen einen, nicht nur einen, sondern mehrere Versuche, mehrere Pilotprojekte zum Einsatz der Bodycam durchgeführt. Wir hatten in der letzten Legislaturperiode schon angefangen und der Abschlussbericht des zweiten Pilotversuchs ist jetzt zuletzt den Mitgliedern des Innenausschusses am 1. Dezember zugegangen. Die Erfahrungen der Polizeibeamtinnen und -beamten, die an dem Versuch teilgenommen haben, sind überwiegend positiv und die Bodycam stellt dann doch einen geringeren Grundrechtseingriff dar als die Anwendung manch anderer polizeilicher Hilfsmittel. Ihr Einsatz stößt bei der Bevölkerung durchaus auch auf große Akzeptanz und erhält überwiegend positive Rückmeldungen, weil sie gleichzeitig die Polizeibeamtinnen und beamten, ‑ aber auch die Bürgerinnen und Bürger vor etwaigem polizeilichen Fehlverhalten schützt. Also die Funktion der objektiven Dokumentation von Polizeieinsätzen ist in Zeiten, in denen oft Dinge zu eskalieren drohen und in denen oft auch gegenseitig Vorwürfe erhoben werden, dann für beide Seiten oder gegen beide Seiten – aber ich würde sagen, für beide Seiten – ein sehr wichtiges Hilfsmittel. Bodycam-Aufnahmen, die nicht nur auf Bildaufnahmen beschränkt sind, sondern auch eine Tonaufnahme zulassen würden, würden überdies in Gerichtsverfahren zur objektiven Beweiserhebung dienen können und könnten die Beweisaufnahme stützen. Diese pauschalen Werturteile haben natürlich immer auch den Teufel im Detail und so gibt es bei der einen oder anderen Situation auch bei dem Einsatz solcher Bodycams durchaus Fragezeichen. So ist es zum Beispiel bei der deeskalierenden Wirkung. Wenn ich zum Beispiel berauschte Personen vor mir habe, dann wird gesagt, die Bodycam sei weniger stark deeskalierend. Es ist deswegen auch eine wichtige Frage zu differenzieren, wann in welcher Einsatzsituation eine solche Bodycam das Mittel der Wahl ist, wo es tatsächlich hilft und wo es möglicherweise eher schaden und auch von den Menschen, die von dem Polizeieinsatz betroffen sind, als zusätzliche Bedrohung empfunden werden könnte. Da gibt es durchaus unterschiedliche Ergebnisse. Wir haben uns als SPD-Fraktion dennoch im Ergebnis dafür entschieden, den Einsatz der Bodycams positiv zu beurteilen und deswegen auch den weiteren Einsatz zu befördern. Deswegen sind auch im beschlossenen Haushaltsplan für dieses Jahr entsprechende Anschaffungen von 300 Bodycams vorgesehen. Wir haben auch damit begonnen, das Projekt auf weitere LPI und PI auszudehnen. Es ist allerdings wichtig, dass die Bodycam zunächst weiter in der polizeilichen Aus- und Fortbildung integriert wird, um wirklich zu schauen, was sinnvoll ist und was weniger. Wir brauchen natürlich am Ende, wenn wir vor der flächendeckenden Einführung sind, eine Änderung des Thüringer Polizeiaufgabengesetzes. Insofern bin ich persönlich durchaus dankbar für den Entwurf der CDU-Fraktion, der natürlich in den einzelnen Punkten noch intensiv zu diskutieren sein wird, der aber weitaus differenziertere Ansätze enthält, als das in dem pauschalen Erlaubnisantrag der AfD der Fall ist. So haben Sie in dem von Ihnen vorgeschlagenen § 33a richtigerweise auch differenziert, wo diese Kameras eingesetzt werden, und nicht nur, was selbstverständlich ist, den Kernbereich privater Lebensgestaltung ausgeschlossen, sondern sich naheliegenderweise auch mit der Frage beschäftigt, die jetzt auch schon in Bayern eine Rolle gespielt hat, wo die Bodycams schon laufen, wie zum Beispiel der Einsatz in Wohnungen zu beurteilen ist. Das ist ja auch ein besonderer geschützter privater Raum und da besteht eine besondere Gefährdung bei Aufzeichnungen. Da sehen Sie eine extra Vorschrift vor, die an besondere Einsatzvoraussetzungen geknüpft wird. Das müssen wir uns sicherlich dann auch noch sehr viel genauer anschauen. Aber, wie gesagt, grundsätzlich sagen wir als SPDFraktion Ja zu dem Einsatz von Bodycams. Wir würden gern im Ausschuss, im Innen- und Kommunalausschuss, Ihren Antrag noch mal mit den Ergebnissen der letzten Studien abgleichen, aber auch mit Studien aus anderen Bundesländern, wo die Bodycam, wie schon gesagt wurde, schon eingesetzt wird. Und dann schauen wir mal, was dann für Thüringen am Ende für eine PAG-Änderung machbar ist und herauskommt. Deswegen stimmen wir als SPD-Fraktion gemeinsam mit den Koalitionsfraktionen der Überweisung Ihres Gesetzentwurfs an den Innen- und Kommunalausschuss zu und werden dazu sicherlich auch eine Anhörung durchführen und uns dann noch intensiv mit den Detailfragen, die ich schon genannt habe, beschäftigen. Herzlichen Dank. (Beifall SPD)

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