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Thomas L. Kemmerich

FDP 11.03.2021 Sitzungen 7/38

Thüringer Gesetz zu dem Glücksspielstaatsvertrag 2021

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Zuschauer, Zuhörer an den Bildschirmen und anderen Endgeräten! Das Glücksspiel sollte insgesamt nicht durch quantitative Beschränkungen, wie hier diskutiert wird, Einzahlungslimits, Pausen, Mindestabstände oder ähnliche Dinge geregelt werden, sondern es muss für alle eine Win-win-Situation entstehen. Wenn man nach Qualität und Aufklärung der Nutzer regulieren würde, dann wäre das gelebter Verbraucherschutz und nicht die Bevormundung großer Teile der Bevölkerung. (Beifall FDP) Gerade die Verbände, die rund um das Glücksspiel organisiert sind, leisten in unseren Augen in den letzten Jahren eine gute Arbeit. Vorliegend ist ein neuer Glücksspielstaatsvertrag erarbeitet worden, der zukünftig für mehr Rechtssicherheit sorgen soll. Es soll klargestellt werden, welche Glücksspielformen legal oder illegal sind. Allerdings muss dieses regulierte Angebot auch eine gewisse Attraktivität ausstrahlen und marktgerecht sein, damit die Verbrauchernachfrage letztlich auch bedient wird und eben nicht in illegale und nicht kontrollierbare Sphären abwandert: online – das Internet kann man eben nicht mehr abschalten. (Beifall FDP) Deshalb ist in dieser Hinsicht der Staatsvertrag an einigen Stellen falsch ausgestaltet und schränkt die Freiheit der Bürger und Bürgerinnen unverhältnismäßig ein. Gleich zu Beginn wird deutlich, dass es hier nicht nur um die Bekämpfung von Glücksspielsucht oder den Jugend- und Spielerschutz geht, sondern durch die Hintertür eine Umerziehung und Überwachung aller Spieler eingeführt werden soll. Konkret heißt es hier: „den natürlichen Spieltrieb der Bevölkerung in geordnete und überwachte Bahnen zu lenken“. Besser kann man die Ziele dieses Staatsvertrags nicht auf den Punkt bringen und es entlarvt die Verfasser dieses Staatsvertrags. (Beifall FDP) Statt sich inhaltlich mit den einzelnen Glücksspielformen zu beschäftigen, werden lieber alle Spieler unter einen Generalverdacht gestellt und mündigen Bürgern offenbar nicht zugetraut, sich selbst verantwortungsgerecht mit der Sache des Glücksspiels auseinanderzusetzen. Auch die im Staatsvertrag verwendete Definition, was überhaupt ein Glücksspiel ist, muss man so nicht und werden wir so nicht unterschreiben – ich zitiere –: „Ein Glücksspiel liegt vor, wenn im Rahmen eines Spiels für den Erwerb einer Gewinnchance ein Entgelt verlangt wird und die Entscheidung über den Gewinn ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt.“ Die Entscheidung über den Gewinn hängt in jedem Fall vom Zufall ab, wenn dafür ungewiss ein Eintritt in der Zukunft gewählt wird. Das liegt in der Natur der Sache. Aber deshalb ist das Spiel auch das Glücksspiel. Dass man dieser Definition nicht zustimmen muss, zeigt mal wieder unser Nachbar Österreich. Die Alpenrepublik regelt das Thema sehr liberal und liefert eine logische Begründung dafür. Hier liegt Glücksspiel nämlich nur dann vor, wenn der Ausgang eines Ereignisses vollkommen und größtenteils vom Zufall abhängt. Wetten zum Beispiel, bei denen Prognosefähigkeit und Fachwissen keine Rolle spielen, sind demnach ausgeschlossen. Aber zum Beispiel beim Thema „Fußball“ – alle sind da Experten – kann man zumindest einen gewissen Teil des Ergebnisses vorausdenken und es ist nicht vollkommen vom Zufall abhängig. Kommen wir zu diesen Einzahlungslimits: „Bei der Registrierung sind die Spieler dazu aufzufordern, ein individuelles monatliches anbieterübergreifendes Einzahlungslimit festzulegen“, das „1.000 Euro […] nicht übersteigen“ darf. Wie kommt man darauf, mündigen Bürgern vorzuschreiben, wie viel Geld sie maximal einsetzen dürfen? Was ist eigentlich mit den professionellen Spielern, die ihren Lebensunterhalt damit bestreiten? (Heiterkeit DIE LINKE) Dass Sie das nicht verstehen, das ist mir vollkommen klar. (Beifall FDP) Aber auch das ist ein Lebensmodell, das frei gewählt werden darf. Das ist liberale Verfassung. Eine größere Bevormundung in dem Geist dieses Gesetzes kann man kaum irgendwo anders finden. Stattdessen – damit schlagen wir der Sache wieder den Boden weg – wird viel Steuergeld ausgegeben, um eine Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder zu installieren. Diese soll am 1. Juli 2021 in Sachsen-Anhalt errichtet werden. Diese Behörde unterhält zur Überwachung des anbieterübergreifenden Einzahlungslimits eine zentrale Datei. Diese Datei wird mit vielen Daten der Spieler gespeist – datenrechtlich höchst bedenklich. Aber ob es damit tatsächlich gelingen sollte, der Spielsucht und auch den illegalen Anbietern von Spielen das Handwerk zu legen, also letztlich den Gesetzeszweck zu erreichen, stelle ich hier infrage. Wir sind uns alle einig: Schutz gerade von Jugend und vor Spielsucht ist ein hohes Gut, und das müssen wir auch verfolgen, aber diese Mittel sehen wir als untauglich an. In diesem Gesetz geht es nicht darum, Kriminalität zu unterbinden, Transparenz einzufügen, sondern es geht einzig und allein darum, einen Generalverdacht gegenüber allen Spielern in ein Gesetz zu implementieren und deshalb lehnen wir dieses ab. Wir werden uns trotz alledem dann der Diskussion noch mal intensiv stellen, wenn es um die Umsetzung, die in Thüringen stattfinden soll, geht, uns einmischen und werden noch Änderungen vorschlagen. Ich befürchte mal, dass die allumfassende Koalition in diesem Hause leider hier zustimmen wird. Das findet nicht unsere Billigung. Vielen Dank. (Beifall FDP)

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