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Raymond Walk

CDU 11.03.2021 Sitzungen 7/38

Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes – Offener Einsatz mobiler Bildaufnahmeund Tonaufzeichnungsgeräte

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, das ist eine spannende Debatte, wie wir heute hier feststellen können. Ich will zunächst etwas zu den Kollegen sagen, zunächst zu Kollegen Mühlmann: Ihre Interpretation finde ich absurd. Die CDU bringt keinen Gesetzentwurf für die Landesregierung ein. Da sieht man mal, wie unterschiedlich diskutiert wird – die einen in die eine Richtung, die anderen in die andere. Jetzt sind wir schon diejenigen, die für die Landesregierung die Gesetzentwürfe einbringen. Das machen wir natürlich nicht. Wir bringen unseren eigenen Gesetzentwurf ein. Auf der anderen Seite Kollege Dittes, bei dem ja eines klargeworden ist, das wissen wir nicht erst seit heute, sondern das wissen wir seit acht Monaten: Seit acht Monaten schaffen wir es nicht, unseren Antrag, der zunächst anders formuliert war, mit einem Prüfauftrag versehen war, offengehalten war, auf die Tagesordnung zu setzen. Das zeigt ganz klar, dass Sie die Bodycam nicht wollen. Dann werden natürlich auch alle Argumente herangeführt, um dies zu verhindern. Ich will Ihnen etwas zu den Zahlen sagen: Wie so oft stimmen bestimmte Dinge auch nicht, die Sie sagen. Ich habe in meiner Rede heute auf die aktuellsten Zahlen abgestellt. Vielleicht hätten Sie sich dazu auch mal äußern können. Die aktuellen Zahlen aus dem Jahr 2020, vom November 2020, sind 138 verletzte Kolleginnen und Kollegen im Dienst. Ich habe das verglichen mit der Zahl von 2019: 180 verletzte Kolleginnen und Kollegen. Ich habe dabei festgestellt und attestiert, dass das die höchste Zahl ist, seit diese Statistik erfasst wird. Meine Aussagen bezüglich des Evaluationsberichts – das ist auch spannend, weil wir das beim letzten Mal schon und auch schon im zuständigen Ausschuss gehört haben –: Ich beziehe mich auf die Kernaussagen aus dem Evaluationsbericht der Landesregierung. Wir haben das Thema im Ausschuss mit Staatssekretär Goetze behandelt, beim letzten Mal mit Staatssekretärin Schenk. Ich habe die Frage gestellt, wie die Landesregierung zum Thema „Rechtsgrundlage schaffen“ steht, wie sie zum Thema „Überwachung in Wohnungen“ steht und ob sie davon ausgeht, dass die bisherige Regelung als ausreichend erachtet werden kann, nämlich dass es keinen eigenständigen BodycamParagrafen gibt. Dabei wurde jeweils auf den Evaluationsbericht abgestellt. Zitat: Der Evaluationsbericht von den Polizeiexperten stellt die fachliche Sicht der Experten vor Ort dar und diesen Bericht mit den Kernaussagen machen wir uns zu eigen. – Genau diese Aussagen, Kollege Dittes, habe ich auch hier erwähnt und werde sie auch gleich noch mal erwähnen. Wenn Sie jetzt so herangehen und aus der Anlage 175 ein Teilergebnis beleuchten, nur dieses hier vorstellen und das gar nicht in den Kontext stellen, dann sage ich: Da ist mein Vertrauen in die Landesregierung und in das SPD-geführte Innenministerium zumindest so groß, dass ich ihm unterstelle, dass genau das gemacht worden ist – und ich weiß es auch –, nämlich die Anlagen auszuwerten und zu bewerten. Und das Ganze fließt dann zusammen in eine Kernaussage in den Bericht, der gerade bei der Polizei – die hierarchisch organisiert ist – die Hühnerleiter nach oben gehen muss, wo 25 Haken dran sein müssen, bis solch ein Bericht überhaupt erst mal von allen gegengecheckt in die Druckform gelangt. Kurzum, was will ich damit sagen: Was hier im Evaluationsbericht vorgelegt wurde, das ist für uns zumindest so, dass es offensichtlich nicht den Tatsachen nicht entspricht – ganz im Gegenteil, ich finde die Kolleginnen und Kollegen haben sich vor Ort sehr viel und über einen langen Zeitraum mit dem Thema beschäftigt. In vielen Arbeitsgruppen, in vielen Unterarbeitsgruppen ist es noch mal rechtlich bewertet worden und im Endeffekt kommt ein relativ schmales Papier zum Vorschein und auf dieses beziehe ich mich. Das waren die Vorbemerkungen. Den einen oder anderen Punkt will ich jetzt in meiner Rede gern noch mal aufgreifen. Ich würde mich gern noch mal auf den vorläufigen Abschlussbericht beziehen, den ich hier noch mal mitgenommen habe. Das sind insgesamt nur knapp 40 Seiten und die Fakten stecken tatsächlich in den Anlagen von hunderten Seiten, aber ich habe ja erklärt, dass es keinen Sinn macht, dies losgelöst herauszunehmen und genau das hier als allgemeingültig zu verkünden. In dem Bericht heißt es, dass der Einsatz von Bodycams sinnvoll ist, die Kamera das Sicherheitsgefühl der Beamten merklich erhöht, der Einsatz der Körperkameras deeskalierend wirkt und auf eine positive Resonanz innerhalb der Bevölkerung trifft. Das ist ja auch so formuliert, dass es nicht eins zu eins und zu 100 Prozent der Fall ist, sondern hier steht ja schon drin, dass es überwiegend der Fall ist, dass es merklich erhöht wird und dass insgesamt eine positive Resonanz in der Bevölkerung festzustellen ist. Ich glaube, das ist schon alles sehr abgewogen und nicht zu absolut. Deswegen freue ich mich auch, dass – es war ja auch wohltuend – Frau Kollegin Marx zumindest den Evaluationsbericht nicht infrage gestellt hat und dann allerdings zu dem eigenen Schluss kommt, dass doch genau das, was wir hier auch gehört haben, in den Ausschuss muss, dass wir genau die Dinge machen müssen, die bei einer ordnungsgemäßen Anhörung dazugehören, dass wir Polizeiexperten fragen, dass wir Datenschützer fragen, dass wir die Zielgruppen mit ins Boot nehmen, dass wir noch mal Rechtswissenschaftler befragen, dass wir einen Blick auf die anderen Bundesländer nehmen, was dort alles schon evaluiert ist, und dass wir dann aus diesen ganzen Ergebnissen und Erkenntnissen unsere eigenen Schlüsse ziehen. Ich glaube, das ist das Mindeste, was man bei dem Thema auch als Übereinstimmung erwarten darf. Ich will noch mal auf den Bericht zurückkommen und ich zitiere: „Um eine effektive Nutzung von Bodycams zum Zwecke der Prävention und zur Unterstützung der Strafverfolgung zu erreichen, sind Aufzeichnungen nicht nur von Bildern, sondern auch von Tonaufnahmen sowie Pre-Recording im polizeilichen Einsatz gefordert.“ Der Bericht sagt zudem, dass reine Videoaufzeichnungen immer nur einen Ausschnitt von Ereignissen darstellen können und nur ein weniger objektives Bild des jeweiligen Geschehens liefern können. Ich glaube, das ist nachvollziehbar und bedarf keiner Erläuterung. Deswegen haben wir bereits im Februar 2018 in unserem Antrag darauf hingewiesen, dass es neben der Bildaufzeichnung auch die Tonaufzeichnung und das Pre-Recording braucht, um zusätzlich den Einsatz von Bodycams auch im nicht öffentlichen Raum – beispielsweise in Wohnungen – zu ermöglichen. Dass das ein schwieriges Thema ist und dass die Wohnung, wie wir alle wissen, in Artikel 13 besonders geschützt ist, das ist uns bewusst. Gerade deswegen müssen wir uns ja mit diesen Themen auseinandersetzen und das im Ausschuss auch erörtern. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, das ist auch der Grund, warum wir als CDU den vorliegenden Gesetzentwurf der AfD-Fraktion als unzureichend ablehnen. Er greift aus unserer Sicht zu kurz, das ist die Begründung, Kollege Mühlmann. Es bedarf vielmehr einer umfangreicheren Änderung des Polizeiaufgabengesetzes als einer bloßen Neuformulierung des § 33 Abs. 2 und 6 Polizeiaufgabengesetz und der lediglichen Ergänzung um Bild- und Tonaufnahmen. Wir wollen es nicht nur halbherzig machen, sondern gleich richtig. Richtig bedeutet für uns normenklar, richtig bedeutet für uns rechtssicher und vor allen Dingen verfassungsrechtlich unbedenklich. (Beifall CDU) Wir haben – da gehe ich noch mal auf Sie ein, Kollege Dittes – uns den vorläufigen Abschlussbericht zur Vorlage genommen und genau den Vorschlag der Experten, den Sie ja infrage stellen, aufgegriffen. Die Experten sagen, dass es sinnvoll ist, einen Bodycam-Paragrafen zu etablieren. Ich will jetzt noch mal aus dem Bericht zitieren, weil Sie eben auch darauf abstellten. In der Ziffer 3.1.3.2.2. auf Seite 29 heißt es: „Vorschlag eines eigenständigen ‚Bodycam-Paragraphen‘“. Das sagen die Experten, die die Untersuchung geleitet haben. Dort heißt es: „Nachfolgend wird eine Formulierung aus fachlicher Sicht für Änderungen der gegenwärtigen Gesetzeslage dargestellt. Eine diesbezügliche Änderung greift den aus polizeifachlicher Sicht notwendigen und unter [anderem] Punkt […] dargestellten Anpassungsbedarf auf und könnte damit ggf. als Arbeitsgrundlage für ein etwaiges Gesetzänderungsverfahren herangezogen werden.“ Ich habe es eben schon erwähnt: Genau diese Passage habe ich aufgegriffen und habe die Landesregierung gefragt, ob sie sich mit dieser Passage identifiziert. Die Antwort war so, wie ich es eben genannt habe. Das ist die Basis dessen, worüber wir ins Gespräch kommen wollen – nicht mehr und nicht weniger. Ich will noch einen weiteren Punkt aufgreifen, der hier schon mehrfach angesprochen wurde. Unser neuer § 33a, der – und da haben Sie das richtig wiedergegeben – bis auf wenige Unterschiede mehr oder weniger wortgleich übernommen wurde, also „mobile Bild- und Tonaufnahmegeräte“, enthält insbesondere die von uns erwähnten Punkte: Bildund Tonaufnahmen, Pre-Recording-Funktion und auch die Aufzeichnungen im öffentlichen Raum, aber auch angepasste Regelungen zum Datenschutz, zu Speicher- und zu Löschungsfristen. Und wir sagen auch: Wenn wir das Thüringer Polizeiaufgabengesetz jetzt anfassen – wie gesagt, wir hatten ja andere Vorstellungen, wir wollten das eigentlich der Landesregierung als Auftrag mitgeben, jetzt haben wir einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt –, dann müssen wir das rechtssicher und normenklar machen. Und diese Punkte habe ich gerade beschrieben. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, für meine Fraktion steht fest – und jetzt kommen wir wieder zu dem Punkt –: Jeder verletzte Polizeibeamte ist einer zu viel. Unsere Polizisten brauchen jetzt eine bessere Einsatzausrüstung und wir wollen diejenigen schützen, die für uns jeden Tag unterwegs sind und im Wortsinn ihren Kopf hinhalten. (Beifall CDU) Was bei der Bundespolizei und bei anderen Landespolizeibehörden ist – das ist ein bisschen untergegangen, weil wir ja nicht losgelöst sind von allen anderen Bundesländern –: Die Ergebnisse von anderen Bundesländern sind vielleicht nicht eins zu eins übertragbar, aber wir sind doch jetzt nicht sozusagen ein Fremdkörper im Kontext der anderen Länder, sondern wir haben doch weitestgehend ähnliche Erfahrungen gemacht. Jetzt kann man noch mal schauen, dass die Erfahrungen in den neuen Bundesländern vielleicht andere sind, weil wir anders sozialisiert sind als in den alten Bundesländern. Aber generell bei dem Thema „Bodycams“ und wie sie auf den Einsatz und auf die Bevölkerung wirken, gibt es gravierende Unterschiede eben nicht. Und alle, alle 15 Bundesländer, außer Thüringen, 16 insgesamt, haben entweder Bodycams eingeführt oder auf den Weg gebracht, die Bundespolizei ohnehin. Minister Maier ist ja heute leider nicht, aber die Staatssekretärin Schenk steht auch im Thema, wie wir im Innenausschuss auch schon erfahren durften. Wir sind das einzige Bundesland, das noch nachziehen muss. Wir sind insofern, glaube ich, nicht zu Lob verpflichtet gewesen in der Runde der Innenminister, weil Georg Maier ja auch den Vorsitz der Innenministerkonferenz innehatte. Und selbst das rot-rot-grün-regierte Berlin hat Bodycams eingeführt – und jetzt staunt man: nicht nur für Polizei, sondern auch für Feuerwehr und auch für Rettungskräfte. Auch das haben wir hier heute schon gehört: Es ist schon erstaunlich und bemerkenswert, dass alle drei Polizeigewerkschaften, die anders ausgerichtet sind – ich bin auch in einer Gewerkschaft –, die sich nicht immer einig sind, aber bei dem Thema sind sie sich einig und auch die Personalräte habe schon zugestimmt, dass die Bodycams kommen können. Und selbst unser oberster Datenschutzbeauftragter Dr. Lutz Hasse hat sein Okay gegeben – also insofern schon erstaunlich. Ich will zum Schluss kommen und noch mal die fünf Punkte aufgreifen, die für uns wichtig sind, die für den sofortigen Einsatz sprechen: Bodycams treffen auf hohe Akzeptanz sowohl bei der Bevölkerung als auch bei den eingesetzten Kolleginnen und Kollegen. Bodycams wirken grundsätzlich deeskalierend und verringern Gewalt. Natürlich, Frau Kollegin Marx und Herr Dittes, in einer Situation, wo Personen in einer Ausnahmesituation sind, berauscht sind oder physisch angegriffen sind, da kommt es natürlich darauf an, die richtige Entscheidung zu treffen. Und derjenige, der entscheidet, ist die Kollegin vor Ort, die muss dann halt feststellen: Ich lasse das Ding aus, weil es eben nicht deeskalierend wirkt. Aber es war bisher immer schon so, dass die Situation das Handeln der Polizeibeamten vorgibt. Vierter Punkt: Die Beweissicherung wird sichergestellt. Und nicht zuletzt schaffen die Bodycams Transparenz und machen die Rechtmäßigkeit polizeilichen Handelns überprüfbar. Und klar ist doch auch: Wer weiß, dass beim Einschreiten als Polizeibeamter sein Handeln aufgezeichnet wird, der wird sich bewusster verhalten. Das ist doch das, was wir alle wollen. Wenn das aufgezeichnet wird, kann man dann auch die Dinge entsprechend aufklären. Ich will noch mal abstellen auf den offenen Brief der größten Gewerkschaft, der Gewerkschaft der Polizei, an uns als Abgeordnete zu Weihnachten letzten Jahres. Sie haben geschrieben: Bald ist wieder Weihnachten; machen Sie – also wir sind angesprochen – unseren Kolleginnen und Kollegen ein Geschenk, welches ihnen in ihrem leider immer wieder gefährlichen Beruf ermöglicht, gesund zu bleiben und Weihnachten mit ihren Familien feiern zu können. Das war der offene Brief. Ich appelliere heute an Sie, dass wir zumindest erst mal große Einigkeit darüber herstellen, dass unser Gesetzentwurf an den zuständigen Ausschuss überwiesen wird und wir damit auch heute schon ein deutliches Zeichen an unsere Kolleginnen und Kollegen senden können. Ich freue mich auf die Erörterung und Beratung im Ausschuss, auch wenn es kontrovers werden wird, davon bin ich überzeugt. Aber ich glaube, die Sache hat es verdient. Bis dahin bedanke ich mich bei Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU)

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