Madeleine Henfling
Wahl von Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident, laut § 24 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes unterliegt die Landesregierung hinsichtlich der Tätigkeit des Amtes für Verfassungsschutz der parlamentarischen Kontrolle. Diese wird von der Parlamentarischen Kontrollkommission ausgeübt. Die Mitglieder der ParlKK müssen für ihre durchaus sensible Aufgabe, die sie in dieser Kommission haben, in besonderem Maße für ihre Tätigkeit geeignet sein. Die von der AfD vorgeschlagenen Mitglieder entsprechen dieser Voraussetzung aus unserer Sicht nicht, was ich an dieser Stelle beispielhaft ausführen möchte. Zum Wahlvorschlag der AfD, Denny Jankowski: Herr Jankowski gehört zu den Erstunterzeichnern der „Erfurter Resolution“,
(Beifall AfD)
die als Gründungsdokument der AfD-internen Sammlungsbewegung Der Flügel gilt. Darüber hinaus bekundet er durch Fotos in sozialen Netzwerken seine Nähe zu anderen Protagonisten des Flügels und den Erstunterzeichnern der „Erfurter Resolution“ wie zum Beispiel Stephan Brandner, Marcus Bühl und Wiebke Muhsal. Das Bundesamt für Verfassungsschutz stufte den Flügel im März 2020 als gesichert rechtsextremistische Bestrebung gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung ein und bescheinigte dem Thüringer Fraktionsvorsitzenden und Landessprecher Björn Höcke eine zentrale Bedeutung. Das durch den Flügel propagierte Politikkonzept sei laut dem Bundesamt für Verfassungsschutz auf die Ausgrenzung, Verächtlichmachung und weitgehende Rechtlosstellung von Ausländerinnen und Ausländern, Migrantinnen und Migranten und insbesondere Musliminnen und Muslimen sowie politisch Andersdenkenden gerichtet. Es verletzt die Menschenwürdegarantie sowie das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip. Die Relativierung des historischen Nationalsozialismus zieht sich zudem wie ein roter Faden durch die Aussagen der Flügelvertreter-/innen. Durch die damalige Unterzeichnung der „Erfurter Resolution“ hat sich Herr Jankowski die Ziele des Flügels aus unserer Sicht zu eigen gemacht und seine Nähe zu dessen rechtsextremer Führungsfigur Björn Höcke bekundet. Daran ändert auch die offizielle Auflösung des Flügels nichts, deren Ernsthaftigkeit bezweifelt werden darf, da Protagonistinnen und Protagonisten nach wie vor zentrale Positionen innerhalb der AfD Thüringen innehaben und über erheblichen Einfluss verfügen. Zudem gehört Herr Jankowski als stellvertretender Fraktionsvorsitzender selbst zu den zentralen Personen der Thüringer AfD-Fraktion, was auf ein besonderes Vertrauensverhältnis mit Herrn Höcke und maßgeblichen Führungspersönlichkeiten des Flügels schließen lässt. Da die Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission dem Vorsitzenden ihrer Fraktion, in diesem Fall Björn Höcke, über die wesentlichen Inhalte der Beratungen unterrichten dürfen, wäre die Aufgabenerfüllung des Amts gemäß Thüringer Verfassungsschutzgesetz gefährdet. Zudem ist es naheliegend, dass Herr Jankowski rechtsextremen Bewegungen nahesteht. So ist über eine SocialMedia-Plattform ein Post von THÜGIDA mit Herrn Jankowski auffindbar. An einer Veranstaltung der AfD, auf welcher unter anderem Wiebke Muhsal sprach, nahmen Vertreter/-innen extrem rechter Organisationen teil. So ließ sich Denny Jankowski mit Robert Köcher von Der III. Weg und Frank Geißler aus der Reichsbürgerbewegung ablichten. Das Bild verbreitete das extrem rechte Bündnis THÜGIDA anschließend in sozialen Netzwerken. Im Verfassungsschutzbericht Freistaat Thüringen 2017 heißt es auf Seite 57 unter anderem, ich zitiere: „Der Verein ‚THÜGIDA & Wir lieben Sachsen‘ vertritt eine rechtsextremistische Ideologie, die vor allem durch rassistische, antiislamische, verschwörungstheoretische und den Nationalsozialismus verherrlichende Züge geprägt ist. Die Bundesrepublik sei kein souveräner Staat, aktuelle Migrationsbewegungen hätten die Auslöschung des deutschen Volkes zum Ziel. […] Migranten wird die Menschenwürde abgesprochen. Sie werden oft als ‚Invasoren‘ bezeichnet. Beispiele für die Herabwürdigung von Menschen mit anderer Hautfarbe sind z. B. Gleichsetzungen mit Tieren durch Äußerungen wie ‚Fremdrassige‘ würden sich ‚wie die letzten Säue‘ benehmen, oder eine ‚etwas stark pigmentierte‘ Person, ‚die sich leider benommen hat wie als wenn sie hier aus irgendeinem Gehege entlaufen ist‘.“ – Grammatische Fehler im Original. „‚THÜGIDA & Wir lieben Sachsen‘ lehnt das demokratische System der Bundesrepublik ab. Politiker und Behörden werden als ‚Volksverräter‘ bezeichnet, Polizisten als ‚Söldner‘. Die Bundesrepublik wird als ‚asoziale antideutsche Diktatur‘ beschimpft, die Bundeskanzlerin in vielen Redebeiträgen der Vereinsführung als ‚bucklige Brotspinne‘ bezeichnet.“ Unser Fazit: Es zeigt sich, Herr Jankowski besitzt aus unserer Sicht weder die erforderliche Zuverlässigkeit noch Eignung für die Funktion in der Parlamentarischen Kontrollkommission oder der G10Kommission, um dort für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzustehen und diese zu verteidigen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
