Karawanskij
Fragestunde
Ich hatte zu Beginn der Beantwortung der Frage gesagt, dass im ersten Halbjahr bei der Planfeststellungsbehörde erst mal das Anhörungsverfahren gestellt wird. Insofern ist es zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich, einen entsprechenden Zeitplan vorzulegen. Wie gesagt, ich hatte gerade darauf verwiesen, dass es unterschiedliche Phasen gibt. Es ist im ganzen Feststellungs- und Planfeststellungsverfahren durchaus möglich, dass es unterschiedliche Bauabschnitte gibt. Aber das lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt überhaupt noch nicht ermessen. Ich würde Ihnen anraten oder die Möglichkeit empfehlen: Zum einen gibt es den entsprechenden Dialog mit dem Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, das ist auch eingeübt, das lässt sich sicherlich auch auf Wunsch der Gemeinden dann noch mal wiederholen und findet statt, also auch im Bürgerbeteiligungsverfahren findet das statt. Zum Zweiten lassen sich entsprechende Folgefragen im Zuge des Verfahrens noch mal beantworten. Das wäre jetzt schlicht und ergreifend verfrüht.
