Robert Sesselmann
b) Sechstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bilay, Sie sprachen es an: Das, was Sie geschlossen haben, ist nicht nur ein Kompromiss. Das ist ein fauler Kompromiss, den Sie geschlossen haben.
(Beifall AfD)
Im Übrigen: Wir schätzen Ihre Bemühungen als FDP, die Wiederaufnahme der Arbeit der Kommunalparlamente unter Pandemiebedingungen zu forcieren, und konnten auch beobachten, dass die Vertreter der vorgeblich demokratischen Parteien die Problematik der Präsenzsitzungen nicht ernst genug zu nehmen scheinen. Man hatte ja noch mit dem Mantelgesetz zu tun. Die SPD sah keinen Regelungsbedarf: Es würde ja wieder getagt. Die grüne Fraktion sah Schwierigkeiten beim Zirkulationsrespektive Umlaufbeschlussverfahren. Hierzu legte sie auch ein entsprechendes Gutachten von Prof. Brenner aus Jena vor. Alle haben die Schwierigkeit der Lage verkannt – mit Ausnahme der AfDFraktion.
(Beifall AfD)
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Stimmt nicht!)
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Jetzt über-
heben Sie sich aber!) Ja, da können Sie gern streiten. Denn Herr Dr. Wolfgang Lauerwald hat bereits am 30. Januar eine Mündliche Anfrage hier ins Parlament eingebracht und gefragt, wie man mit der Pandemie umgeht.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Fragen Sie! Ich weiß, dass Sie es nicht verstehen!) Die Gesundheitsministerin Frau Werner hat gesagt, dass laut RKI keinerlei Bedenken bestehen. Auch und gerade die Linkspartei war überfordert.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Das sagt der Richtige!) Denn wir sehen es am Zeitablauf: Seit nunmehr fast einem Jahr liegt der Vorschlag auf Halde. Der linksgeleitete Innen- und Kommunalausschuss beschäftigte sich unterdessen mit anderen, weniger wichtigen Problemen. So verwundert es auch nicht, wenn der dann viel später eingereichte Gesetzentwurf der regierungstragenden Fraktionen in der Drucksache 7/1188 einen notfallfremden Regelungscharakter aufwies. Am 04.03.2021 fand nun die Sitzung des Innen- und Kommunalausschusses statt. In dieser Sitzung legten die Parteien der Nationalen Front, die SED-Nachfolgeorganisation und CDU als Blockflöte …
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: National sind wohl nur Sie!) Schauen Sie mal in die Geschichte, dann wissen Sie, was die Parteien der Nationalen Front sind.
(Zwischenruf Abg. Rohe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Gerade Sie müssen hier etwas über Geschichte erzählen!) Sie legten einen gemeinsamen Entwurf vor. Man hatte wieder einmal im Hinterzimmer mit fragwürdigem Demokratieverständnis eine Vorlage ausgeklüngelt.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Sie sind doch nur neidisch, weil niemand mit Ihnen reden will!) Sehr geehrte Damen und Herren, die regierungstragenden sogenannten demokratischen Fraktionen verhalten sich wie ein Richter, der während des Plädoyers des Verteidigers sein Urteil schreibt.
(Beifall AfD)
Ausführungen inhaltlicher Art sind heute obsolet, denn die Entscheidung ist bereits gefällt. Es ist im Übrigen unserer Fraktion zu verdanken, die mit dem Änderungsantrag vom 10. Juni 2020 in Vorlage 7/576 eine Aufhebung der bislang rechtsgrundlosen Beschränkung der Anzahl von Gemeinde-, Stadtrats- und Kreistagsmitgliedern im Hauptund Kreisausschuss überhaupt erst angestoßen hat. Diese längst überfällige Regelung in der Thüringer Kommunalordnung haben Sie jetzt einfach übernommen, meine sehr geehrten Damen und Herren von der Einheitspartei. Wir sehen: AfD wirkt.
(Beifall AfD)
Leider kommt es in diesem Plenum nicht mehr darauf an, ob sich die Redner inhaltlich bemühen. Es kommt nicht darauf an, ob die vorgebrachten Argumente der FDP die besseren sind.
(Zwischenruf Abg. Dr. König, CDU: Da bemü-
hen Sie sich doch mal!) Heute und hier geht es darum, die Demokratie zu strafen. Und wenn dann der Ministerpräsident und die vormalige Fraktionsvorsitzende der Linkspartei bei der Stabilitätsvereinbarung 2.0, die nicht mehr so heißen darf, von einer guten Regelung sprechen,
(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Sprechen Sie
überhaupt zur Kommunalordnung?) zeigt es doch auf eindrucksvolle Weise deren Demokratieverständnis.
(Beifall AfD)
Man muss sich sehr über die Arbeitsweise der mehrheitstragenden Fraktionen wundern, wenn im Innen- und Kommunalausschuss solche wichtigen Vorlagen erst am 04.03. den übrigen beiden Parteien vorgelegt werden und wenn man nunmehr diskutieren muss, ob die Spitzenverbände hierzu angehört werden dürfen. Bis dato liegt mir keine Information der Spitzenverbände vor. Aber das überlasse ich dem Herrn Bergner.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Da müssen Sie vielleicht lesen!) Richtig. Wenn das AIS hier funktioniert, dann kann man das, Frau Henfling.
(Beifall AfD)
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Sie haben es sogar schriftlich in Ihr Postfach bekommen!) Und die Bewertungen sind vernichtend. Aber dazu wird der Herr Bergner was sagen.
(Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Wer ein solches Demokratieverständnis wie die Altparteien hier an den Tag legt, meine sehr verehrten Damen und Herren, braucht sich nicht zu wundern, wenn er am 26.09.2021 hierfür die Quittung erhält.
(Beifall AfD)
Zur Sache selbst bleibt festzustellen, dass die Kommunalparlamente auch ohne entsprechende Regelung unter Einhaltung von Abstandsregelungen und Hygienevorschriften tagen. Es bleibt festzustellen, dass man in der Lage ist, seinen Verstand einzusetzen, und vor Ort nach praktikablen Lösungen sucht. Und es zeigt sich auch, dass in einer Krise andere Dinge wichtiger erscheinen, als das Thüringer Kommunalrecht zu ändern. Der Gesetzentwurf der FDP ist diesseits kritisch zu beleuchten, enthält aber ein abgestuftes Entscheidungsinstrumentarium. Entscheidungsbefugt in einer besonderen Ausnahmesituation ist zunächst der Rat, dann der Ausschuss und zuletzt der Bürgermeister respektive der Landrat im Rahmen seines Eilentscheidungsrechts. Dies klang auch bei der CDU in ähnlicher Form an, lässt sich jetzt aber in der neuen Änderungsvorlage nicht mehr finden. Stattdessen erhalten jetzt Kinder und Jugendliche einen Paragraphen in der Kommunalordnung. Nunmehr wurde auch der Umlaufbeschluss bedenkenlos in die Neufassung des Änderungsantrags von CDU und Rot-Rot-Grün unter § 36a der Thüringer Kommunalordnung eingearbeitet. Ein Blick nach Rheinland-Pfalz wäre sicher auch ratsam, denn dort gibt es schon eine gelungenere Vorschrift zum Umlaufverfahren in § 35 der Gemeindeordnung des Landes Rheinland-Pfalz. Umlaufbeschlüsse können danach in der nächsten Präsenzsitzung aufgehoben werden, soweit nicht bereits Rechte Dritter entgegenstehen. Im Übrigen ist in § 36a der Datenschutz zu kurz formuliert. Wie soll denn die Öffentlichkeit bei diesen betreffenden Beschlussvorlagen gewährt werden? Haben Sie dafür eine Lösung? Am Ende bleibt die Rechtmäßigkeit Ihrer rechtswidrigen Kommunalverfassungsänderung wohl einer Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs vorbehalten. Entsprechende Schritte wird meine Fraktion daher prüfen müssen. Daneben wurde ein wenig – natürlich – an den Regelungen zur Herstellung der Sitzungsöffentlichkeit durch Ermöglichung von Bild- und Tonübertragungen gefeilt und die Bekanntmachungsklausel angepasst. Kein großer Wurf, liebe Kollegen von RotRot-Grün! Ihre ursprüngliche Gesetzesvorlage in Drucksache 7/1188 zeugte von hohem Sachverstand. Erfahrungen aus mehreren Legislaturen flossen ein und wir hätten dieser sogar zugestimmt – als Turbo-Kuh gestartet, um als Zwergkaninchen zu landen. Typisch Linkspartei: große Töne und nichts dahinter!
(Beifall AfD)
Zum Gesetzentwurf der FDP bleibt zu sagen, dass der Stand zum Erprobungsgesetz für kommunalverfassungsrechtliche Öffnungsklauseln bei Gemeinde-, Stadtrats- oder Kreistagssitzungen als Ermächtigungsgrundlage durch das Verwaltungsgericht Schwerin angesehen worden ist. Sofern wir es heute hier geschafft hätten, über den Tagesordnungspunkt 1 zu reden, hätten wir das problematisieren können. Leider haben wir das im Innen- und Kommunalausschuss nicht vorbereiten können. Unsere Bedenken gehen jedoch in eine andere Richtung, nämlich: Es wurde aus unserer Sicht nicht hinlänglich geprüft, wie es sich mit der Haftung für Fehlentscheidungen bei einer Kompetenzzuweisung an die Ausschüsse und die Bürgermeister sowie Landräte verhält. Der Kommunale Schadensausgleich wurde in die Beratungen nicht mit einbezogen. Es besteht die große Gefahr, dass sich Berufshaftpflichtversicherungen für gerade die vorliegenden Fälle freizeichnen und dann keiner der Bürgermeister oder Landräte aufgrund dieser gesteigerten Haftungsrisiken diese Position noch ausfüllen möchte. Wenn wir diese Führungspersonen verlieren, stehen die Gemeinden führungslos da. Aus diesem Grund, weil diese Frage bislang noch nicht geklärt ist, können wir Ihrem Änderungsantrag und Ihrer Vorlage nicht zustimmen. Auch steht dem vorgeschlagenen Stufensystem Artikel 95 der Thüringer Verfassung entgegen. Zum Entschließungsantrag, liebe Kollegen der FDP: Wir können uns diesem vollumfänglich anschließen und würden dem Entschließungsantrag insoweit zustimmen. Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss:
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Gott sei Dank!) Für diese politisch verursachte Corona-Krise brauchen wir keine Gesetzesänderung, sondern eine andere Regierung.
(Beifall AfD)
