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Dr. Thadäus Rudolf König

CDU 11.03.2021 Sitzungen 7/38

Thüringer Gesetz zur parlamentarischen Beteiligung an den Maßnahmen nach § 32 Infektionsschutzgesetz

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, das Ziel des vorliegenden Gesetzentwurfs der FPD, eine stärkere parlamentarische Beteiligung an den Maßnahmen nach § 32 Infektionsschutzgesetz einzufordern, ist nachvollziehbar und unterstützenswert – gerade wenn Grundrechte über einen längeren Zeitraum eingeschränkt werden, wie dies aktuell geschieht. Ich möchte daran erinnern, dass es die CDU-Fraktion war, die mit ihrem Antrag „Sicher durch die Krise“ als erste Fraktion eine stärkere Parlamentsbeteiligung eingefordert hat. Trotz des unterstützungswürdigen Ziels ist es aus unserer Sicht aber auch geboten, den Gesetzentwurf der FDP auf seine Praxistauglichkeit zu überprüfen. Dies möchte ich in drei Punkten tun. Punkt 1 – Zeitspanne der Entscheidungsfindung: In den letzten Monaten und Wochen mussten wir die Erfahrung machen, dass sich das Infektionsgeschehen mitunter in wenigen Tagen dramatisch verändert. Dies hatte Entscheidungen auf Bundesebene zur Folge – das heißt im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz mit der Kanzlerin –, die schnell in den einzelnen Bundesländern umgesetzt werden mussten. Genau hier liegt der Knackpunkt im FDPGesetzentwurf, wie Dr. Benjamin Höhne vom Institut für Parlamentarismusforschung in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf treffend formuliert – ich zitiere –: „Aber selbst wenn übliche parlamentarische Verfahren beschleunigt werden würden, beispielsweise durch einen ,Sonderausschuss‘ wie im vorliegenden FDP-Gesetzentwurf gefordert, ist für den legislativen Weg mehr Zeit als für den ministerialbürokratischen aufzuwenden – Zeit, die bei der Pandemiebekämpfung knapp ist.“ Deswegen, so bedauerlich es ist: Wir können uns in einer Pandemie, in der es schnell zu entscheiden gilt, die normalerweise üblichen Meinungs- und Entscheidungsprozesse in ihrer zeitlichen Notwendigkeit in der Regel kaum leisten. Punkt 2 – Bildung eines Sonderausschusses: Anders als die FDP, die in ihrem Antrag die Vorteile eines kompetenzübergreifenden Sonderausschusses „Corona“ beschreibt, sehen wir als CDU-Fraktion die bestehenden Strukturen des Thüringer Landtags als ausreichend an. Für uns ist die Befassung im zuständigen Fachausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung und im Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport der richtige Weg, was sich auch in den letzten Monaten gezeigt hat. Außerdem ist dieses Verfahren, mit den aktuellen Ausschüssen des Landtags zu arbeiten, auch flexibler, wie wir gesehen haben, als der Wirtschaftsausschuss auch zur Diskussion um den Stufenplan mit hinzugeladen wurde. Die bestehenden Strukturen sind deshalb für uns ausreichend. Punkt 3 – Zustimmung des Landtags zu den Corona-Verordnungen: Die im Gesetzentwurf der FDP geforderte Zustimmung zu den Corona-Rechtsverordnungen liegt aktuell – wie wir alle wissen – außerhalb der Gesetzgebungskompetenz des Landtags, da Rechtsverordnungen weiterhin von der Landesregierung erlassen werden. Diese Kompetenz soll nun mit dem vorliegenden Gesetzentwurf auf das Parlament übertragen werden. Dies ist vor dem Hintergrund einer längeren Einschränkung der Grundrechte vollkommen legitim und nachvollziehbar, wie ich am Anfang schon genannt habe. Aber hier müssen wir auch schauen, was das in der Praxis bedeutet. Denn wir befinden uns hier im Thüringer Landtag auch in einer Situation, wo keine klaren Mehrheiten im Parlament zu finden sind. Das heißt, gerade vor diesem Hintergrund ist es auch schwierig, Entscheidungen zu treffen – gerade in kurzen Zeiträumen. Wenn wirklich das Parlament entscheiden soll, auch außerhalb dieses „Corona“Ausschusses, ist des Weiteren zu berücksichtigen, dass in dieser Pandemiesituation immer viele Abgeordnete zusammenkommen müssen, um zu entscheiden. Und die dritte Frage ist natürlich: Was passiert, wenn sich das Parlament nicht einigen kann? Können dann Maßnahmen nicht umgesetzt werden? Deswegen sehen wir hier ein Problem, wenn es um die Pflichtzustimmung des Landtags geht. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir haben im Dezember 2020 hier im Thüringer Landtag ein schlankes, schnelles Verfahren beschlossen, um die Beteiligung des Parlaments während der Corona-Pandemie sicherzustellen. Dieses Verfahren wenden wir seitdem an. Ich muss im Rückblick auf die letzten drei, vier Monate sagen: Das Verfahren verspricht mehr, als es aktuell umsetzt. Das liegt nicht an den Abgeordneten. Ich habe keine grundlegende Kritik an dem Verfahren. Aber ich habe eine grundlegende Kritik an dem Agieren der Landesregierung im Rahmen dieses Verfahrens. Das möchte ich auch an einigen Punkten festmachen. Zum Beispiel das Thema der Beteiligung oder auch der Verordnungsentwürfe, wenn sie zugeleitet werden. Wir mussten erst im Ausschuss einfordern, dass wir den Verordnungsentwurf als Parlamentarier zeitgleich mit den Kommunen bekommen. Das haben wir angesprochen, haben gesagt, wie es sein kann, dass die Kommunen vor Ort schon den Verordnungsentwurf haben und wir den erst nachgelagert bekommen. (Beifall CDU) Das wurde mittlerweile beseitigt. Wir bekommen den jetzt zeitgleich, obwohl ich dann wieder erfahren habe, der überarbeitete Verordnungsentwurf … (Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Wir nicht!) (Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Doch, doch!) Doch, im Parlament kriegen wir den zeitgleich über den Ältestenrat zugeleitet. Das ist ja das Verfahren. Der Ältestenrat leitet das zu, dann beraten wir im Ausschuss und im Ältestenrat wird das Verfahren abgeschlossen. In dem Rahmen bekommen wir die Sachen zugeleitet. Aber: Wir als Parlamentarier haben es am Anfang später als die kommunale Ebene bekommen. Was ich eben noch ausführen wollte, ist, dass zum Beispiel gestern die kommunale Ebene schon den fertigen Verordnungsentwurf bekommen hatte. Wir als Parlamentarier haben den noch nicht. Das kann nicht sein. Hier hat die Regierung die Kriterien, die wir im Dezember aufgestellt haben, einzuhalten. Das ist bisher nicht passiert. Des Weiteren haben wir die ersten Verordnungen immer erst im Nachgang beraten, wo sie schon beschlossen waren, was aus unserer Sicht nichts mit dem beschlossenen Verfahren zu tun hat. Was mir auch fehlt, ist das Eingehen der Landesregierung auf die Stellungnahmen, wenn Punkte aus den Stellungnahmen abgelehnt wurden, was für uns aktuell auch nicht ersichtlich ist. Jetzt ist in den letzten zwei Wochen noch eine neue Dimension hinzugekommen. Es wird erst ein Entwurf zugeleitet, dann gibt es eine Kabinettssitzung im Vorfeld, dann werden noch mal neue Dinge beschlossen, dann bekommen wir den neuen Verordnungsentwurf als Tischvorlage, haben dann 10 Minuten Zeit, zu lesen und dann unsere Stellungnahmen abzugeben. Das ist aus meiner Sicht kein fairer Umgang mit dem Parlament und das darf auch nicht wieder passieren. Wie gesagt, es ist diese Woche das zweite Mal passiert. Für die Zukunft: Wir werden uns das nicht mehr gefallen lassen und das noch deutlicher kritisieren. Was mich wirklich – damit möchte ich schließen – ärgert, ist, dass bei dem langen Verfahren, was wir in Thüringen haben, die Verordnung mal pauschal um eine Woche verlängert und das dann damit begründet wird, dass das Parlamentsverfahren so lange dauert. (Beifall CDU) Es liegt nicht am Parlament, es liegt daran, dass die Regierung gar nicht leistungsfähig ist, innerhalb kürzester Zeit die neuen MPK-Beschlüsse in Verordnungen umzusetzen, wie das in anderen Bundesländern möglich ist. Deswegen: Schieben Sie den Schwarzen Peter dafür, dass sie nicht vorankommen, nicht dem Parlament in die Schuhe! Es liegt am Regierungshandeln. Stellen Sie das ab, damit die Bürger im Gleichklang, was die Termine angeht, in Deutschland laufen. Die Thüringer haben das verdient. Herzlichen Dank. (Beifall CDU)

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