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Steffen Dittes

Die Linke 11.03.2021 Sitzungen 7/38

Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes – Offener Einsatz mobiler Bildaufnahmeund Tonaufzeichnungsgeräte

Meine Damen und Herren Abgeordneten, sehr geehrte Zuhörer, wir haben in den vorangegangenen Redebeiträgen viel von Respekt gegenüber Polizeibeamten gehört, nur darum geht es in diesem Falle nicht. Denn Respekt gegenüber Polizeibeamten kann man durchaus auch an anderen Stellen zeigen. Deswegen will ich es als Erstes in Erwiderung auf den doch sehr selbstgerechten und um Anerkennung buhlenden Beitrag der AfD noch mal benennen: (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Das, was die AfD in den letzten Monaten gerade auch im Zusammenhang mit polizeilichem Agieren in Thüringen gezeigt hat, war überhaupt nicht von Respekt getragen, sondern Sie haben sich mit illegalen Corona-Demonstrationen gemein gemacht und haben die polizeilichen Maßnahmen kritisiert (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) und sich eben nicht auf die Seite der Polizeibeamten und der Versammlungsbehörden gestellt, um die Meinungsfreiheit im rechtsstaatlichen Rahmen zu garantieren, sondern Sie haben sich auf die Seite derer gestellt, die die Polizei angegriffen und beschimpft haben. (Zwischenruf Abg. Czuppon, AfD: Lüge!) (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Und das von Ihnen!) Ich will Ihnen einen zweiten Punkt nennen, der mich auch ärgert, wie Sie hier in diesem Landtag Respekt gegenüber Polizeibeamten hätten zeigen können, so wie das die Koalitionsregierung getan hat, als sie den Gesetzentwurf hier eingebracht hat, mit dem sichergestellt wird, dass Polizeibeamte Schadenersatz bekommen, wenn diejenigen, die zum Schadenersatz verpflichtet sind, nicht zahlungsfähig sind, dass an diese Stelle dann das Land tritt. Diesen Gesetzentwurf haben Sie nicht mitgetragen, auch die CDU hat diesen Gesetzentwurf abgelehnt. Ich glaube, an diesen beiden Stellen hätten Sie Respekt gegenüber Polizeibeamten sehr deutlich zeigen können. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deswegen reden wir heute auch nicht über Respekt gegenüber Polizeibeamten, sondern wir reden darüber, ob ein polizeiliches Einsatzmittel flächendeckend zur Anwendung kommen soll und Polizeibeamte damit ausgerüstet werden sollen. Herr Walk, Sie haben sich in dieser Woche gegenüber dem MDR geäußert und in Bezug auf Kleine Waffenscheine gesagt, das Sicherheitsgefühl der Menschen stimmt nicht mit der objektiven Sicherheitslage in Thüringen überein, (Zwischenruf Abg. Czuppon, AfD: Zum The- ma!) da hätte die Politik eine Verantwortung. Recht haben Sie. Nun weiß ich, dass das Sicherheitsgefühl nicht allein durch Aufklärung, Information und Fakten von einem auf den anderen Tag verändert, ins Gegenteil verkehrt werden kann. Aber die Verantwortung, die wir haben – und die haben Sie in der Opposition genauso wie wir in der Regierung –, ist, wenn wir über Straftaten und verletzte Polizeibeamte reden, auch bei Straftaten gegenüber Polizeivollzugsbeamten die objektive Situation richtig wiederzugeben. Sie haben hier in Ihrem Redebeitrag das wiederholt, was Sie in Ihrem Gesetzentwurf geschrieben haben, nämlich, dass die Anzahl der Straftaten gegen Polizeibeamte permanent steigt, die Anzahl der verletzten Polizeibeamten steigt. Das, Herr Walk, ist bei einer wirklich näheren Überprüfung eben nicht belastbar. Das Interessante ist, dass Sie uns in Ihrem Antrag tatsächlich die Quelle nennen, was einerseits gut ist, aber andererseits führt das natürlich auch dazu, dass wir uns die Quelle sehr genau anschauen. Und dann kommen wir nämlich zu anderen Ergebnissen. Ich will es Ihnen mal ganz konkret an diesem Punkt der Entwicklung der Fälle und Häufigkeitszahlen nach Ländern bei den Gewalttaten gegenüber Polizeivollzugsbeamten sagen. Da werden Sie in dieser Quelle, die Sie selbst benennen, zunächst einmal feststellen, für Hessen gefolgt von Thüringen ergibt sich die geringste Belastung. Und dann werden Sie feststellen, dass für das Jahr 2019 für Thüringen ein Rückgang von 42,6 Prozent bei den Gewalttaten gegen Polizeivollzugsbeamte zu verzeichnen ist. Nun geht es mir gar nicht darum, das praktisch zu negieren oder zu ignorieren, dass jede Gewaltstraftat gegen jeden Menschen, ob er Polizeivollzugsbeamter oder Feuerwehrmann ist, eine zu verurteilende Straftat ist. Bloß wenn ich meine Maßnahmen hier damit zu begründen versuche, dann sollte ich die Entwicklung der Wahrheit entsprechend darstellen, weil das hat auch etwas damit zu tun, was Sie als subjektives Gefühl und als objektiven Tatbestand verstehen. Und zur objektiven Darstellung der Situation gehört eben auch Wahrhaftigkeit. (Beifall DIE LINKE) Meine Damen und Herren, wir haben ja eben praktisch eine kurze Ausführung zum Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gehört. Deswegen will ich noch mal einige Dinge dazu benennen. Der Kollege der AfD hat hier gesagt, man muss doch die Verhältnismäßigkeit nennen, es gibt Fälle, wo das Einsatzmittel der Bodycam verhältnismäßig ist. Nur darüber diskutieren wir in der Tat eigentlich gar nicht. Denn Sie werden für so ziemlich jeden Gegenstand, den Sie auf der Welt in die Hand nehmen können, irgendeine Fallkonstruktion schaffen können, wo dessen Einsatz in irgendeiner Form verhältnismäßig ist, also erforderlich, geeignet und angemessen. Was wir hier aber zur Diskussion haben, ist doch nicht die Frage der Verhältnismäßigkeit bei einem einzelnen Einsatz, sondern: Ist die gesetzliche Ermöglichung des Einsatzmittels als polizeiliches Einsatzmittel verhältnismäßig? Und da haben wir uns tatsächlich andere Fragen zu stellen, und auf die will ich auch eingehen. Auch das hat etwas mit Wahrhaftigkeit zu tun, denn das ist ein Grundsatz, der offensichtlich beiden Gesetzentwürfen nicht zugrunde liegt. Die AfD schreibt beispielsweise in ihrem Gesetzentwurf: „Der Einsatz von Bildaufnahmegeräten mit Tonaufzeichnungen bietet unseren Polizeibeamten einen zusätzlichen Schutz.“ Zum Zwecke der Eigensicherung sind diese unabdingbar. Die CDU zitiert den positiven Modellversuch: „Alle bisherigen Erkenntnisse deuten darauf hin, dass die Bodycams helfen, Konflikte zu vermeiden, zu deeskalieren oder zu minimieren.“ Herr Walk, wenn ich das so lese, dann sage ich Ihnen auch: Zum Respekt gegenüber Polizeibeamten gehört auch, Polizeibeamten die Wahrheit zu sagen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das ist nämlich eine Schlussfolgerung, die Sie hier aus diesen Berichten gezogen haben, die im Prinzip mit dem Ergebnis nicht übereinstimmt. Das mag man im Ergebnis des TMIK-Berichts vielleicht so herauslesen. Wenn man sich aber mit allen Anlagen beschäftigt, dann wird man auch zu anderen Ergebnissen kommen – ich komme darauf zurück. Aber Sie haben Ihr Motiv hier sehr deutlich offengelegt, warum Sie den Evaluationsbericht genauso lesen, wie Sie ihn gelesen haben, um zu dem Ergebnis zu kommen. (Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Zu dem Er- gebnis kommt die Landesregierung!) Sie haben hier deutlich gesagt: Wir wollten eigentlich schon seit Jahren den Einsatz der Bodycam, haben das immer wieder probiert, immer wieder gefordert. Und da lassen Sie sich doch auch nicht von einem Evaluationsbericht davon abbringen. Egal, auch wenn der Innenausschuss noch über 60 Fragen zu diesem Thema erörtert, egal ob das Parlament diesen Evaluationsbericht noch auswertet, wir sagen, der Evaluationsbericht gibt ein positives Signal, weil wir das eben wollen, und deswegen sagen wir, es ist ein gutes Einsatzmittel und deswegen muss es auch vor der parlamentarischen Auswertung des Evaluationsberichts umgesetzt werden. Und bei allem Respekt, Frau Marx, Sie haben auch deutlich gesagt – wir haben da eine unterschiedliche Position, wir können da durchaus offen damit umgehen –, aber Sie haben es ja sehr deutlich gesagt bzw. Sie haben nicht gesagt, im Ergebnis der Evaluation oder der Bewertung des Berichts kommen wir zu dem Schluss, dass, sondern Sie haben gesagt, die SPD-Fraktion hat sich entschieden, den Bericht positiv zu bewerten. Genau das ist nämlich das Problem, dass eine politische Absicht zu einer verfälschenden Bewertung des Berichts führt. (Beifall DIE LINKE) Denn man darf natürlich nicht nur den zusammenfassenden Bericht des Innenministeriums lesen. Wie im normalen Leben findet sich die Antwort auf alle Fragen in diesem Themenbereich in der Anlage 42, nämlich dem wissenschaftlichen Evaluationsbericht der Friedrich-Schiller-Universität, der dem Bericht beiliegt. Dann fasse ich einfach nur mal stichpunktartig zusammen: Bei der Polizei Jena kam es während des Pilotversuchs zu einer Steigerung an Widerstandshandlungen. Diese wurden mehr in den Schichten mit Bodycam verübt als in jenen Schichten ohne Bodycam. Es gibt unterschiedliche Auswirkungen. Nach Monaten, im August, wurden Bodycam-Träger in dem Test sogar häufiger attackiert. Der Polizeiinspektionsdienst Gotha kommt in seinem Bericht zu dem Ergebnis, dass das Sicherheitsgefühl der Beamten durch den Einsatz der Kameras nicht gesteigert werden konnte und die Träger von einem kaum spürbar gestiegenen Sicherheitsgefühl sprachen. Die Polizei Sonneberg schreibt, dass der Trageversuch bei den Einsatzunterstützungseinheiten negativ ausgefallen ist. Sie finden weiter, dass es zu keiner Aggressionsminderung gekommen ist. Entgegen der aufgestellten Hypothese – also auch die Berichtsverfasser sind von einer anderen Annahme ausgegangen – wird festgestellt, „dass Betroffene ohne Vorhandensein der Bodycam […] weniger aggressiv eingeschätzt wurden als bei Vorhandensein der Bodycam“. Und die Evaluation macht auch deutlich, dass das polizeiliche Gegenüber bei Bodycams sogar unkooperativer agiert. So heißt es: Auch hier zeigte sich entgegen der aufgestellten Hypothese, dass Betroffene ohne Vorhandensein der Bodycam kooperativer eingeschätzt wurden als bei Vorhandensein der Bodycam. Und jetzt gibt es noch einen Effekt, den ich auch benennen will, den man auch herauslesen kann – ich glaube, den sollten wir uns angesichts der Debatte, die wir gestern geführt haben, durchaus auch mal durch den Kopf gehen lassen –, nämlich dass weibliche Polizeibeamte mit Bodycam deutlich mehr Angriffen ausgesetzt waren als weibliche Polizeibeamte ohne Bodycam und auch als ihre männlichen Kollegen mit Bodycam. Ich denke, das sollte uns doch mal wirklich dazu bringen, diesen Bericht ernsthafter zu diskutieren (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) und nicht nur einfach das herauslesen zu wollen, was die politische Auffassung, die man schon seit Jahren vertritt, bestätigt. Frau Marx hat es angesprochen, auch bei den Tätern oder Tatverdächtigen unter Alkohol- und Betäubungsmitteleinfluss, haben Sie gesagt, ist die Bodycam weniger deeskalierend. Das ist eine schöne Umschreibung, Frau Marx, weil die Bodycam bei Tätern, die unter Alkohol- oder unter Betäubungsmitteleinfluss stehen, aggressionsfördernd ist. Das sagt dieser Bericht aus. Und dann muss man sich auch noch mal auf der Zunge zergehen lassen oder bewusst machen, dass zwei Drittel der Täter von Widerstandshandlungen und Körperverletzungsdelikten gegenüber Polizeivollzugsbeamten unter Einfluss von Alkohol und Betäubungsmitteln stehen. Wenn die Gruppe, die am meisten dafür verantwortlich ist, dass Straftaten gegenüber Polizeibeamten verübt werden, diejenige ist, bei der die Bodycam nicht nur nicht wirkt, sondern auch noch aggressionsfördernd ist, dann muss man über die Verhältnismäßigkeit des Einsatzmittels reden. Das wollen wir natürlich bei der Auswertung zu diesem Bericht auch tun. Das gehört auch – und da wiederhole ich mich – zum Respekt gegenüber Polizeibeamten, dass man auch das ehrlich zusammenfasst, was dem Ergebnisbericht zugrunde liegt. Nun komme ich zum zweiten Punkt, bei dem Sie es auch sehr ungenau nehmen mit der Wahrhaftigkeit. Die AfD sagt beispielsweise: „hat sich nach übereinstimmendem Bekunden vieler Polizeibeamter herausgestellt, dass der Einsatz von Bodycams sinnvoll ist und der angesprochenen Problemlage entgegenwirken kann.“ Die CDU schreibt in ihrem Gesetzentwurf: „Innerhalb der Thüringer Polizei ist die Bodycam von den Trägern als Einsatzmittel mehrheitlich gewünscht und anerkannt.“ Dann schauen wir doch noch mal bitte in den Bericht hiein, auf welche Angaben Sie sich da stützen. Es n gab 174 Befragungen, 71 der befragten Polizeibeamten sagten, sie haben überhaupt keine Präferenz zur Nutzung der Bodycam, es ist ihnen schlichtweg egal, 36 würden sogar gern darauf verzichten und 67 wollen in Zukunft nicht auf die Bodycam verzichten. 67 der Befragten, das sind 38 Prozent. Vielleicht war ich in Mathematik nicht der Beste, aber ich war so gut, dass ich weiß, dass 38 Prozent nicht die Mehrheit sind. Das wissen wir seit dem Wahlergebnis 2019 auch sehr gut, (Beifall DIE LINKE) obwohl wir da deutlich mehr als 38 Prozent hatten, aber auch nicht 50. (Zwischenruf Abg. Mühlmann, AfD: Das ist doch keine Wahl!) Dann sagen Sie natürlich: Das Sicherheitsgefühl hat sich verändert – darauf habe ich auch schon mal verwiesen und wir haben uns die Zahlen dazu auch noch einmal angeschaut. Für 57 der 174 Befragten hat die Bodycam überhaupt keine Auswirkungen auf das Sicherheitsgefühl, 17 haben ein erhöhtes Sicherheitsgefühl, 6 ein leicht erhöhtes Sicherheitsgefühl, 61 Beamte machen überhaupt keine Angaben dazu. 23 von 174 Polizeibeamten, also 13 Prozent, um es noch mal zu übersetzen, bestätigen bei der Auswirkung ein erhöhtes Sicherheitsgefühl. Ich glaube, es wird auch jedem deutlich, dass das doch nicht die Zahlengrundlage und Evaluationsgrundlage ist, auf der Sie Ihre positive Beurteilung hier stützen können und dann diesen Gesetzentwurf hier zur Umsetzung bringen. Damit will ich schließen, Herr Walk, weil ich finde, dass das am Ende der ungeheuerlichste Punkt in Ihrem Gesetzentwurf ist. Den Gesetzentwurf haben Sie nicht selbst geschrieben, den haben Sie der Anlage 37 des Evaluationsberichts entnommen, haben Sie abgeschrieben und haben an einer Stelle diesen Gesetzentwurf ergänzt. Was ich aber nicht verstehe und was ich auch ein Stück weit unehrlich gegenüber dem Parlament, gegenüber Polizeibeamten, aber auch gegenüber der Öffentlichkeit finde, ist, dass in dem Bericht, in dem dieser Gesetzentwurf abgedruckt ist, den Sie hier als eigenen Gesetzentwurf eingebracht haben, auch eine Relativierung der Verfasser steht. Das will ich Ihnen durchaus mal zitieren aus der Anlage 37: „An dieser Stelle wird nochmals explizit darauf hingewiesen, dass das Teilprojekt Recht den Einsatz der Body-Cam in Wohnungen für verfassungsrechtlich bedenklich hält […]. Gleiches gilt für die Nutzung der [sogenannten] Pre-RecordingFunktion.“ Und was machen Sie? Sie machen genau das! Sie bringen das, wovon der Bericht des TMIK sagt, es ist verfassungsrechtlich bedenklich, als Gesetzentwurf in den Landtag ein und wollen den Einsatz in Wohnungen ermöglichen und die Pre-Recording-Funktion auch freischalten. Ich könnte noch andere Zitate aus der Anlage bringen, wo sich auch Strafrechtsprofessoren dazu geäußert haben, die von einer anlasslosen Überwachung sprechen, von der Sammlung personenbezogener Daten zu unbestimmten und noch nicht zu bestimmten Zwecken beim Pre-Recording, was der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entgegenstehen dürfte und als unverhältnismäßig zu charakterisieren ist. All das missachten Sie mit Ihrem Gesetzentwurf und vor allem tun Sie so, als ob sich das Innenministerium mit diesen Fragen nicht auseinandergesetzt hätte. Insofern, Herr Walk, haben Sie vielleicht meinem Redebeitrag entnehmen können, dass unsere Begeisterung für Ihren Gesetzentwurf arg beschränkt ist. Wir teilen die Grundannahme, wir teilen die positive Bewertung des Evaluationsberichts nicht, wir lesen ganz andere Fakten und auch Ergebnisse aus diesem Bericht heraus. Diese Fakten und Ergebnisse, die wir auch in Thüringen erkennen können, nämlich dass die positive Wirkung der Bodycam in dieser Form nicht besteht, war beispielsweise auch in Sachsen-Anhalt Anlass für die Regierung dort – übrigens ein CDU-Innenminister – zu entscheiden, die Bodycam nicht einzuführen. Auch das verschweigen Sie. Ich will abschließend noch mal einen Satz aus dem Evaluationsbericht zitieren und ich denke, das ist dann auch die Grundlage, auf der wir weiterdiskutieren sollten, Zitat: „Die aus dem vorliegenden Pilotprojekt II gewonnenen Daten rechtfertigen keinen unkritischen Optimismus im Hinblick auf eine generelle deeskalierende Wirksamkeit der Bodycam.“ Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Alle Reden von Steffen Dittes Protokoll ↗