Dr. Heesen
Fragestunde
Ja. Elternabende mit Sorgeberechtigten finden ja statt, wenn die Schülerinnen und Schüler noch unter 18 sind. Insofern ist es in diesen Fällen ohnehin möglich, dass die Eltern, die die Rechte des Kindes bis zu diesem Alter wahrnehmen, sich auch über die Zugänge der Kinder anmelden. Ich kann da aber im Detail noch mal nachfragen, wie das dann jeweils technisch abläuft.
