Ringo Mühlmann
Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes – Offener Einsatz mobiler Bildaufnahmeund Tonaufzeichnungsgeräte
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete und Zuschauer am Livestream! Frau Marx, ich danke erst mal dafür, dass Sie sich sehr gut mit dem Antrag der CDU auseinandergesetzt haben. Allerdings haben Sie leider kaum etwas zu unserem Antrag gesagt, außer dass Sie ihn ablehnen. Weshalb Sie ihn ablehnen, das hätte mich auch interessiert. Darüber hinaus freue ich mich, dass wir offensichtlich mit unserem Gesetzentwurf, der ja nicht das erste Mal heute auf der Tagesordnung steht, angeschoben haben, dass aus den Anträgen, die beispielsweise auch die CDU-Fraktion in den letzten Jahren eingebracht hat, jetzt endlich mal Butter bei die Fische gegeben wird und gegebenenfalls auch die Bodycam breit eingeführt werden kann, wenn das Gesetz, das Polizeiaufgabengesetz, dann irgendwann entsprechend geändert ist. Zunächst möchte ich hier aber einige Ergebnisse aus der Polizei in die Debatte einbringen. 11.172 Mal wurden die Kameras bis Dezember 2019 im Einsatzfall getragen. Da die eigentliche Aufzeichnung manuell gestartet wird, resultieren daraus 120 tatsächliche Aufzeichnungen. Bemerkenswert sind bei den 11.172 Mitführungen während der Tragephase null Beschwerden und null Anzeigen von Betroffenen gegen die kameratragenden Beamten. Mittlerweile kamen noch unzählige weitere Einsätze dazu, jedoch von Anzeigen oder Problemen aufgrund der Bodycams ist nach wie vor nichts bekannt. Die Datenschutzkontrolle des Thüringer Datenschutzbeauftragten ergab keinerlei Beanstandungen und die Personalräte wurden beteiligt. Die Polizeigewerkschaften – auch die, in der ich Mitglied bin – sprechen sich offen für Bodycams aus und fordern endlich deren Einführung. Das Teilprojekt im Inspektionsdienst der LPI Gera betrachtet die Kamera als weiteren sinnvollen Baustein in der persönlichen Schutzausrüstung und berichtet von einer hohen Akzeptanz der Technik. Kollegen des Inspektionsdiensts der LPI Gotha berichten, dass im Fall der Androhung der Aufzeichnung stets eine deeskalierende Wirkung erzielt werden konnte. Das Teilprojekt der LPI Erfurt erlebt die Anwendung differenzierter und berichtet von einer vorhandenen deeskalierenden Wirkung, die bei erhöhter Beeinflussung durch Rauschmittel oder bei zunehmender emotionaler Erregung seltener auftrat, dennoch auch grundsätzlich positiv. Aus der Polizei Jena wurde der Kamera ein gewisser deeskalierender Effekt zugebilligt und die Kamera als nützliches Einsatzmittel mit Schutzfunktion bewertet. Selbst die Untersuchung der Friedrich-Schiller-Universität – Herr Dittes, darauf hatten Sie immer Wert gelegt – ergibt einen geringen, aber vorhandenen deeskalierenden Effekt, der seine Grenzen erst bei einer Alkoholisierung oder anderen psychischen Ausnahmezuständen des polizeilichen Gegenübers findet. Das ist des Lobes aber noch lange nicht genug. In Strafverfahren werden die Aufnahmen mit den Bodycams als zusätzliches Mittel zur objektiven Beweisführung bewertet und selbst seitens der Richter als sehr positiv und hilfreich bezeichnet. Auch die Generalstaatsanwaltschaft und weitere Staatsanwaltschaften schätzen den jetzt schon hohen Beweiswert der Bodycams. Wenn ein Pilotprojekt einem Einsatzmittel so viel Positives nachsagt, dann ist es absolut unverständlich, weshalb die Landesregierung sich bisher ziert, das Projekt breiter auszurollen, und die Koalitionsfraktionen sich bisher nicht in der Lage gesehen haben, das positive Feedback einfach mal objektiv und sachlich zu bewerten.
(Beifall AfD)
Was war stattdessen bereits vor dem letzten Plenum im Februar in den Medien von der linken Seite zu lesen? Den Kameras fehle es an Verhältnismäßigkeit. Nun, Herr Dittes, Sie hatten es gesagt, machen wir einen kleinen Exkurs an den Beginn der Polizeiausbildung. Sie meinen, man könne die Bodycams nicht einführen, weil sie ja schließlich nicht in jedem Fall deeskalierend wirken und weil es Situationen gibt, in denen eine Eskalation vorhanden ist. Ausgerechnet diese Argumentation begründen Sie in den Medien mit der Verhältnismäßigkeit. Dabei zeigt genau diese Argumentation Ihre Ahnungslosigkeit bezüglich der Materie.
(Beifall AfD)
Sie verkennen nämlich dabei völlig, dass auch die Bodycams nur ein mögliches Einsatzmittel sind. Wenn Sie sagen, dass Bodycams nicht in jeder Situation optimal anwendbar sind, dann sage ich Ihnen: Ja, richtig, genauso ist das. Das ist bei jedem polizeilichen Einsatzmittel der Fall.
(Beifall AfD)
Daher gibt es ja eine Auswahl möglicher Einsatzmittel mit unterschiedlicher Intensität. Die Aufgabe des Polizisten im Einsatzfall ist es, das passende rauszusuchen und korrekt anzuwenden. Ihre Einwände gegen Bodycams, die Sie bisher gebracht haben, gehen im Allgemeinen gerade aus Gründen der Verhältnismäßigkeit in die falsche Richtung und greifen nicht. Jetzt verrate ich Ihnen ein Geheimnis, aber lassen Sie es hier im Raum: Auch Schusswaffen wirken nicht in jedem Fall deeskalierend.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN: Tatsächlich?) Ja. Aber es gibt Situationen, in denen eine Schusswaffe das einzige geeignete und mildeste Mittel ist und nicht völlig außer Verhältnis zu den erzielten Vorteilen steht. Wenn Sie jetzt aufgepasst haben, dann haben selbst Sie hier auf der linken Seite des Plenums die drei Bestandteile der Verhältnismäßigkeit in meinem vorherigen Satz entdeckt. Genau die von Ihnen so gern als Alibi geführte Diskussion zur Verhältnismäßigkeit schreit geradezu nach Einführung eines milderen Einsatzmittels – die Erforderlichkeit – wie diesem, das seine Geeignetheit in polizeilichen Einsätzen weltweit und mittlerweile auch in Thüringen und nun in Sachsen bewiesen hat und dessen Angemessenheit außer Frage steht. Nachdem ich damit inhaltlich selbst die Linken mitgenommen habe – hoffe ich zumindest –, komme ich noch einmal zu den beiden Gesetzentwürfen. Was haben wir hier zur Entscheidung vor uns liegen? Wir haben auf der einen Seite einen Minimalvorschlag. Der Entwurf, den meine Fraktion noch vor der CDU zur Abstimmung im Plenum und zur Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss – ich bitte, das gleich zu beachten – eingebracht hat, stellt eine Lösung mit Blick auf das Wesentliche dar. Dazu schlagen wir vor, den § 33 des heutigen Polizeiaufgabengesetzes in lediglich zwei Absätzen um diejenigen Inhalte zu ergänzen, die für die rechtliche Möglichkeit der Tonaufzeichnung von Bedeutung sind. Wenn Sie es so benennen wollen, ist das, was wir vorschlagen, ein minimalinvasiver Eingriff. Damit erweitert die AfD-Fraktion die Befugnisse der Polizei nicht mehr als aus heutiger Sicht unbedingt erforderlich.
(Beifall AfD)
Auf der anderen Seite steht der Entwurf der Landesregierung, den die CDU-Fraktion mit wenigen eigenen Änderungen eingebracht hat. Ich möchte jetzt an dieser Stelle gar nicht darüber philosophieren, warum die oppositionelle CDU den Entwurf der Landesregierung einbringt – egal, wundern darf man sich aber darüber trotzdem. Dieser Ansatz der Landesregierung stellt auf jeden Fall die heute denkbare Maximallösung dar. Der Entwurf beinhaltet die gesamte Palette – vom PreRecording bis zur Tonaufzeichnung. Damit liegt die CDU-Fraktion vielleicht sogar noch über dem, was die Polizei tatsächlich benötigt. Wer sich die Möglichkeiten ansieht, kann also nach sachlichen Erwägungen nur zu einer Lösung kommen: Beide Gesetzentwürfe werden an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen, in diesem fachlich zuständigen Gremium werden beide diskutiert – als Maximallösung und als Minimallösung – und anschließend wird aufgrund sachlicher Erwägungen eine Essenz aus beiden gebildet. So schön, so sachlich, so einfach in der Beschreibung kann zielführende und sachlich orientierte Politik sein.
(Beifall AfD)
Gerade denen, die sich hier im Haus gern und stetig als die einzig wahren Demokraten bezeichnen – und eigentlich ist ja schon diese ausschließliche Eigenbezeichnung eine Selbstbezichtigung, da sie ein bestimmtes Spektrum politischer Ideen absichtlich von vornherein ausschließt und damit das Undemokratischste darstellt, was ein Parlamentarier überhaupt nur sagen kann.
(Beifall AfD)
Im Übrigen, liebe CDU und FDP, sprechen auch zahlreiche Vertreter von linken Parteien, unter anderem auch hier im Haus, auch Ihnen das Demokrat-Sein gern ab, das wollte ich nur gesagt haben. Gerade denen, die sich selbst als die einzig wahren Demokraten bezeichnen, muss ich leider – oder sollte ich glücklicherweise sagen? – Folgendes mitteilen: Mit diesen beiden Entwürfen – einem Minimalangebot und einem Maximalangebot – schaffen Sie mit einer Überweisung beider Anträge an den zuständigen Ausschuss die demokratischsten Voraussetzungen, um dort weiter breit und ergebnisoffen über das zu diskutieren, was im Sinne der Sache schlussendlich den Landtag verlassen sollte.
(Beifall AfD)
Sie müssen sich nur trauen und deshalb fordere ich CDU und FDP auf – wir haben ja hier Mehrheitsverhältnisse –, die Entwürfe sachlich zu betrachten und einer Ausschussüberweisung für beide Anträge zuzustimmen. Meine Fraktion wird das auf meine Empfehlung hin genauso handhaben. Damit handeln wir demokratischer als jene, die politische Ideen aus rein ideologischen Gründen und sogar mit der Ansage zur Weigerung der Kenntnisnahme sachlicher Erwägungen sofort ablehnen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
