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Raymond Walk

CDU 11.03.2021 Sitzungen 7/38

Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes – Offener Einsatz mobiler Bildaufnahmeund Tonaufzeichnungsgeräte

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, im Jahr 2019 lag die Zahl der im Dienst verletzten Polizisten in Thüringen auf einem neuen Höchststand von sage und schreibe 180. Statistisch gesehen wird jeden zweiten Tag eine Kollegin/ein Kollege im Dienst verletzt. Mit Stand November letzten Jahres, also 2020, waren es 138 verletzte Kolleginnen und Kollegen, und das, obwohl durch die Corona-Pandemie gewiss kein normales Jahr – in Anführungszeichen – bzw. kein normales Einsatzaufkommen zu verzeichnen war. Das zeigt, wie brisant die Situation ist. Zahlreiche Evaluationen haben ergeben, dass der Einsatz von Bodycams ganz wesentlich zum Schutz, aber auch zur Deeskalation beiträgt sowie Respekt und Wertschätzung gegenüber unseren eingesetzten Polizeibeamten stärkt. An dieser Stelle will ich auch gern auf eine aktuelle Studie hinweisen. Die aktuellste, die ich gefunden habe, die repräsentativ ist, ist die PwC-Studie, die im Dezember 2020 veröffentlicht worden ist. Auf die Frage: Inwieweit würden Sie die Verwendung der folgenden neuen Technologien durch Polizei zur Vermeidung oder Aufklärung von Straftaten befürworten?, sagten neun von zehn Bundesbürgern – genau waren es 91 Prozent –, die Polizei solle während ihrer Patrouillen oder bei Großveranstaltungen mit am Körper angebrachten Kameras unterwegs sein. Daran anknüpfend will ich gern auch auf den jüngsten vorläufigen Abschlussbericht verweisen, der sich „Einsatz von Bodycams in der Thüringer Polizei II“ nennt, welcher uns zwar seit einigen Wochen vorliegt, aber der gar nicht mehr so ganz taufrisch ist – denn er datiert immerhin schon vom 26. Mai 2020 –, und auf den ich später noch eingehen werde. Meine Fraktion hat sich in der vergangenen Legislaturperiode bereits mehrfach für den Einsatz von Bodycams im Thüringer Polizeidienst eingesetzt, damit das jetzt hier nicht falsch beschrieben wird, wer sich jetzt alles für das Thema interessiert. An unsere erste Initiative vom 30. November aus dem Jahr 2016 will ich erinnern mit dem – wie ich finde – schönen Titel „Respekt gegenüber unseren Polizeibeamten erhöhen – Einführung von Bodycams auf den Weg bringen“. Wir wissen, dass sich das erste Pilotprojekt dann im April 2017 an den Polizeistandorten Gotha, Erfurt-Nord und Sonneberg anschloss. Und ich will auch erinnern an unsere zweite Initiative mit unserem Antrag vom Februar 2018 – auch das ist schon wieder drei Jahre her – „Thüringer Polizei zeitnah mit Bodycams ausstatten“. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, um unsere Polizeibeamten endlich besser auszustatten und zu schützen, haben wir auch in dieser Legislatur, am 8. Juli letzten Jahres war es, erneut einen Antrag zur Einführung von Bodycams auf den Tisch gelegt. Auch da sind wieder acht Monate ins Land gegangen und deswegen haben wir uns dann entschlossen, heute das Thema wirklich auf die Tagesordnung zu bringen, nachdem es acht Monate nicht gelungen war, und haben uns dafür entschieden, einen eigenen Gesetzentwurf in der Drucksache 7/2792 auf den Weg zu bringen. Ich freue mich schon auf die Beratung gleich im Anschluss und dann auf die Erörterung im zuständigen Innen- und Kommunalausschuss. Vielen Dank. (Beifall CDU)

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