Schenk
b) Sechstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Man kann ja zunächst einmal festhalten: Jeder der drei Gesetzentwürfe zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung, über die jetzt hier umfänglich diskutiert wurde, hat ja ein gemeinsames Ziel verfolgt, und zwar gab es ganz offensichtlich parteiübergreifenden Konsens, dass Möglichkeiten eröffnet werden sollen, digital und online zu tagen. Nach einer schriftlichen und einer mündlichen Anhörung im Herbst des letzten Jahres und deren Auswertung im Innen- und Kommunalausschuss unternahm die FDP-Fraktion – das wurde hier mehrfach richtig dargestellt und ist vielleicht auch zur Vermeidung von Legendenbildung erneut wieder hilfreich – den Versuch, diese unterschiedlichen Gesetzentwürfe zu vereinen und auch die vorgetragenen Bedenken, die von den kommunalen Spitzenverbänden vorgebracht wurden, irgendwie in diesen Prozess mit aufzunehmen. Entstanden ist daraus die Vorlage 7/1587, die auch der schriftlichen Anhörung zugeführt wurde. Der Abgeordnete Bilay hat gerade den Hintergrund dazu dargestellt. Sowohl die Anhörung zu den Gesetzentwürfen im Herbst letzten Jahres als auch die Anhörung zu dem Änderungsantrag der FDP-Fraktion in der Vorlage 7/1587 haben ergeben, dass die Regelungen zur Beratung und Beschlussfassung kommunaler Gremien in Ausnahmesituationen wie der Pandemie allgemein begrüßt werden, was auch der Konsens hier im Hohen Haus war, dass es aber um eine rechtssichere und praktikable Sache gehen muss. Die kritischen Anmerkungen der Angehörten haben deutlich gemacht, dass der vorliegende Änderungsantrag der FDP-Fraktion noch keine Lösung bietet, die genau diese beiden Aspekte sinnvoll vereint – nämlich Praktikabilität und Rechtssicherheit. Das ist auch aus Sicht der Landesregierung so. Das ergibt sich insbesondere daraus – das haben wir bereits im Ausschuss dargestellt –, dass die im Änderungsantrag der FDP-Fraktion vorgesehenen Regelungen nicht sofort angewendet werden können und zumindest die Zusammensetzung der Hauptausschüsse bzw. Kreisausschüsse in den Geschäftsordnungen der Kommunen zunächst erst neu zu regeln sind. Das erfordert möglicherweise aber gerade dann eine zeitaufwendige Verständigung, wenn diese nicht möglich ist, weil wir aufgrund der Pandemie ja vermeiden wollen zusammenzukommen. Die im Antrag der FDP-Fraktion vorgesehene Übertragung von Entscheidungskompetenzen auf den Hauptausschuss läuft zudem den Regelungen der Thüringer Kommunalordnung zur Kompetenzverteilung zuwider. Nach diesen aus dem Verfassungsrecht abgeleiteten Regelungen entscheidet der Gemeinderat als das von den Gemeindebürgern unmittelbar demokratisch legitimierte Organ über die bedeutenden Angelegenheiten der Gemeinde. Dies wird mit dem Antrag der FDP-Fraktion unterlaufen, indem der Hauptausschuss unabhängig von einer besonderen Dringlichkeit in eigener Verantwortung über diese bedeutenden Angelegenheiten der Gemeinde entscheidet, und zwar für eine vom Bürgermeister oder der Bürgermeisterin bestimmte Dauer dieser entsprechenden Ausnahmesituation.
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: In Verbin-
dung mit den zuständigen Behörden!) Entsprechend würde das auch für die Kreisausschüsse gelten. Darin sehen wir die schon dargestellten Probleme. Darüber hinaus wären weitere Ergänzungen und Konkretisierungen des Änderungsantrags der FDPFraktion in der Vorlage 7/1587 erforderlich gewesen, auf die ich jetzt nicht erneut im Einzelnen eingehen möchte. Im Ergebnis muss aber gesagt werden, dass der Gesetzentwurf der FDP-Fraktion auch in der Gestalt des durch Sie angesprochenen Änderungsantrags in der Praxis nicht erfolgreich umsetzbar sein dürfte. Sehr geehrte Damen und Herren, mit dem gemeinsamen Änderungsantrag der CDU-Fraktion und der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 3. März 2021 in der Vorlage 7/1799 hat der Gesetzentwurf der CDU-Fraktion die Fassung erhalten, deren Annahme im Plenum der Innen- und Kommunalausschuss am 4. März 2021 empfohlen hat. Der Schwerpunkt der damit vorgeschlagenen Regelungen betrifft Sitzungen und Entscheidungen in Ausnahmesituationen wie der Corona-Pandemie. Hier ist nun ein gestuftes Verfahren vorgesehen. So können die Kommunen in Notlagen zunächst Sitzungen ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder insbesondere in Videokonferenzen durchführen. Aber gleichzeitig wird es auch möglich gemacht, wenn dies aus technischen Gründen nicht möglich ist, eine Durchführung im Umlaufverfahren zu etablieren. Damit ist im Prinzip genau der Kunstgriff erreicht, der erreicht werden soll, nämlich etwas, was eine sehr starre Sache ist, hinreichend flexibel zu machen, um auf bestimmte Notlagen flexibel reagieren zu können. Denn es wäre nichts erreicht, wenn die kommunale Familie vor der Herausforderung stünde, diese ermöglichten Videokonferenzen dann wieder nicht nutzen zu können. Das angesprochene gestufte Verfahren ist insofern ein guter Kompromiss und aus Sicht der Landesregierung kein fauler. Aus Sicht der Landesregierung stellt der Vorschlag mit einer umfangreichen Begründung, die den Kommunen auch die Anwendung der neuen Regeln stark erleichtern dürfte, einen guten Kompromiss dar, um auch Handlungsoptionen zu eröffnen, wenn wir uns in einer Krise befinden. Das Ministerium für Inneres und Kommunales ist selbstverständlich bereit, den Kommunen ergänzende Anwendungshinweise insbesondere zu den vom Gemeinde- und Städtebund und dem Thüringischen Landkreistag in der schriftlichen Anhörung aufgeworfenen Fragen zu geben. Gelebte Kommunalliebe bedeutet gerade, nicht bloß Regeln zu schaffen, sondern auch die Anwendbarkeit sicherzustellen. Und sie bedeutet auch, dass wir bei Kommunalliebe nicht nur über Bürgermeister und Bürgermeisterinnen, Landrätinnen und Landräte, sondern auch über die vielen ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder sowie Kreis- und Stadträte sprechen, die auch ein Interesse und einen Bedarf daran haben, sich zu informieren und Entscheidungen zu treffen, denn sie sind am Ende genau wie die Bürgermeisterinnen die demokratisch gewählten Vertreterinnen und Vertreter.
(Beifall DIE LINKE)
Ich komme noch zu den weiteren Punkten, die in dem Änderungsantrag aufgegriffen werden sollen. So sollen die Einwohnerfragestunden in Ratssitzungen zukünftig obligatorisch sowie eine Regelung zur stärkeren Beteiligung von Kindern und Jugendlichen neu aufgenommen werden. Mit dieser Regelung wird aus Sicht der Landesregierung ein Beitrag für mehr Transparenz und gegen die zunehmende Politikverdrossenheit der Menschen geleistet. Wer sich einbringen kann und auf unkompliziertem Weg in Angelegenheiten der örtlichen Gemeinde Auskunft erhält, der ist auch bereit, sich für die örtliche Gemeinschaft langfristig zu engagieren. Das gilt erfahrungsgemäß insbesondere für junge Menschen. Die bisherige Obergrenze von sechs Mitgliedern plus Bürgermeister oder Bürgermeisterin bzw. Landrätin oder Landrat im Haupt- und Kreisausschuss wird aufgehoben. Durch diese Aufhebung der Obergrenze erhalten die Kommunen die Möglichkeit, individuell auf die örtlichen Gegebenheiten zu reagieren und so eine wesentlich bessere Spiegelbildlichkeit der Mehrheitsverhältnisse in den Haupt- oder Kreisausschüssen zu erreichen, was aus Sicht der Landesregierung die demokratische Legitimation nachhaltig verbessert.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Nicht zuletzt in § 71 der Thüringer Kommunalordnung, der die Gründung, Übernahme und Erweiterung von Unternehmen regelt, wird klargestellt, dass die Bereiche der Gesundheitsversorgung und vorsorge, des öffentlichen Nahverkehrs und des ‑ öffentlichen Wohnungsbaus nicht den Einschränkungen der Subsidiaritätsklausel des § 71 Abs. 4 unterfallen. Zudem werden die Möglichkeiten auch zur kreisübergreifenden wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen im Bereich der Gesundheitsleistungen moderat erleichtert. Damit erhalten insbesondere kommunale Krankenhäuser die Möglichkeit, wirtschaftliche Unternehmensstrukturen zu schaffen und im Wettbewerb mit privaten Klinikbetreibern zu bestehen. Gleichzeitig werden die Interessen der angrenzenden Gebietskörperschaften durch eine Widerspruchslösung angemessen gewahrt. Aus Sicht der Landesregierung ist die Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses daher insgesamt ausdrücklich zu begrüßen. Abschließend, Herr Braga, möchte ich mir noch einen Kommentar zu Ihrem Zwischenruf erlauben, der die Abgeordnete Henfling betrifft, was man ja von ihren Reihen nicht hören kann. Wenn Sie hier reinrufen, dass es sich um eine ignorante Person handelt, würde ich Ihnen den Tipp geben, in Ihrer Fraktion mal für das Tragen einer Maske zu sorgen, denn ignorant gegenüber allen Mitgliedern ist es, die Gesundheit so nachhaltig zu gefährden.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
