Heike Werner
Fragestunde
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Aust beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Ja, die Thüringer Landesregierung sieht mit Sorge, dass viele Krankenhäuser durch die Pandemie in finanzielle und strukturelle Schieflagen kommen, und setzt sich sowohl auf der Fachebene im Rahmen der Gesundheitsministerkonferenz, aber auch auf Ebene der Ministerpräsidentenkonferenz für sofortige Liquiditätshilfen für alle Thüringer Krankenhäuser ein. Auch im Rahmen der Anhörungsverfahren zu neuen Gesetzen und Verordnungen wird stets die Kritik an den bestehenden Regelungen erneuert. Zu Frage 2: Es besteht im Bereich der Krankenhausfinanzierung das Prinzip der dualen Finanzierung. Zuständig für die auskömmliche Finanzierung der Betriebskosten ist nach Auffassung der Länder auch in Pandemiezeiten der Bundesgesetzgeber. Langfristig ist ein neues System der Krankenhausfinanzierung notwendig, welches die Vorhaltekosten zum Beispiel für die Notfallversorgung unabhängig vom DRG-System sichert. Zu Frage 3: Thüringer Gemeinden haben 2020 zur Kompensation rückläufiger Gewerbesteuereinnahmen auf der Grundlage des Thüringer Gesetzes zur Stabilisierung der Kommunalfinanzen vom 11. Juni 2020 100 Millionen Euro Gewerbesteuerstabilisierungszuweisungen sowie auf der Grundlage des Thüringer Gesetzes zur Umsetzung des Gesetzes zum Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden infolge der COVID-19-Pandemie durch Bund und Länder vom 23. November 2020 weitere 82,5 Millionen Euro erhalten. Sinn und Zweck der Soforthilfe war es, den Ausfall der durchschnittlichen Gewerbesteuereinnahmen pauschaliert zu kompensieren. Hierdurch war es den kreisangehörigen Gemeinden auch möglich, trotz rückläufiger Steuereinnahmen ihre Kreisumlageverpflichtungen gegenüber ihren jeweiligen Landkreisen zu erfüllen. Insofern haben von diesen Zuweisungen neben den kreisfreien Städten auch die Landkreise als Träger kommunaler Krankenhäuser in Form von stabilen Einnahmen aus der Kreisumlage profitiert. Unabhängig von den Gewerbesteuerausgleichsbeiträgen erhielten Landkreise und kreisfreie Städte auch weitere Mittel aus den insgesamt zur Verfügung gestellten 85 Millionen Euro an allgemeinen Stabilisierungszuweisungen, um Einnahmeausfälle und Mehrausgaben aufgrund der Corona-Pandemie zu kompensieren. Für das Jahr 2021 wurde ein als Finanzgarantie benanntes 200-Millionen-Euro-Paket des Landes geschnürt. Dieses besteht unter anderem in der Anhebung der Schlüsselzuweisungen um 100 Millionen Euro und der weiteren Auskehrung von Mitteln in Höhe von 80 Millionen Euro Steuerstabilisierungszuweisungen, um die kommunalen Mindereinnahmen und Mehrausgaben aufgrund der Corona-Pandemie 2021 abzufedern. Hinzu kommen diverse Sonderzuweisungen in den Jahren 2020 und 2021 aus den einzelnen Ressorts über den Thüringer Corona-Pandemie-Hilfsfonds. Im Ergebnis ist festzustellen, dass das Land seit Beginn der Pandemie bestrebt ist, die Corona-bedingten kommunalen Mindereinnahmen und Mehrausgaben mit zusätzlichen Landesmitteln auszugleichen, obwohl es selbst von hohen Steuerrückgängen betroffen ist. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
