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Karola Stange

Die Linke 11.03.2021 Sitzungen 7/38

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes – Abschaffung des Amtes der Beauftragten für die Gleichstellung von Frau und Mann beim Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte kurz noch einmal für Rot-Rot-Grün auf diese Äußerung von Frau Herold eingehen, die im Prinzip mit einem Aufguss ihrer Rede vom 05.02.2021 – also von vor vier Wochen – noch mal versucht hat, uns nahezubringen, warum die Gleichstellungsbeauftragte in Thüringen abgeschafft werden sollte. Ich denke – und da waren wir uns, glaube ich, schon einig, indem wir den Gesetzentwurf nicht an den Ausschuss überwiesen haben –, dass das keine Diskussionsgrundlage für uns ist. Wir als Rot-Rot-Grün haben gemeinsam mit der CDU einen Landeshaushalt für 2021 verabschiedet, wo ausdrücklich noch mal die Stärkung der Aufgaben und auch die personelle Ausstattung der Gleichstellungsbeauftragten verankert sind, weil wir gemeinsam sehen – und das ist gestern auch in den Aktuellen Stunden deutlich geworden –, beim Thema „Gleichstellung“ sind wir noch lange nicht am Ende. Ich erinnere an die Aktuelle Stunde zum 8. März, ich erinnere an die Aktuelle Stunde zum Equal Pay Day. Das zeigt uns, wir haben hier noch viel zu tun. Darum ist es gut und richtig, dass Gleichstellung und die Gleichstellungsbeauftragte beim Freistaat Thüringen gestärkt werden. Ich habe gestern, als ich hier zum Thema „8. März“ gesprochen habe, aufgrund der zu geringen Zeit gesagt, ich würde gern heute noch mal eine inhaltliche Begründung sagen, warum auch das Thema der Gleichstellungsbeauftragten in der Perspektive weiter gestärkt werden muss. Ich nenne es noch mal an der Stelle: Das sind die §§ 218, 219 und 219a. In diesem Jahr, also in den nächsten Tagen, jährt sich – man höre und staune – zum 150. Mal, dass dieser Paragraf in das damalige Strafgesetzbuch – also Reichsgesetzbuch – eingeführt worden ist. Ich denke, es ist eine Schande, dass wir heute als Frauen und auch als Männer noch darum kämpfen müssen, dass dieser Paragraf abgeschafft wird. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: So? War- um?) Warum? Das werde ich Ihnen sagen. Es ist eine Schande, dass ich vor vier Wochen hier in dem Raum leider auch durch den Kollegen der CDU – durch den Kollegen Zippel – hören musste, (Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Haben Sie schon mal etwas von freier Meinungsäußerung gehört?) dass er in der Rede – wenn wir vom § 218 reden – das Wort „Mord“ in den Mund genommen hat. (Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Abtreibung bis eine Woche vor der Geburt, das ist Mord!) Ich finde, Mord ist das Allerletzte, was Sie den Frauen, den Frauenärztinnen oder den -ärzten unterstellen dürfen, (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) wenn sie selbstbestimmt über ihren Körper entscheiden. (Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Wer ist der Anwalt für das Kind?) Ich glaube einfach, es ist an der Zeit, Herr Zippel, (Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Das Kind ist Ihnen vollkommen egal!) dass Sie sich für dieses Wort „Mord“ einfach entschuldigen. Und ich glaube, da hat sich die Welt weitergedreht und (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie haben ein veraltetes, menschen-, frauenfeindliches Bild. (Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Da geht es nicht um die Frau, da geht es um das Kind! Das ist Ihnen vollkommen egal!) Das will ich an der Stelle noch mal ausdrücklich sagen.

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