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Dieter Laudenbach

AfD 11.03.2021 Sitzungen 7/38

Thüringer Gesetz zur parlamentarischen Beteiligung an den Maßnahmen nach § 32 Infektionsschutzgesetz

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer am Livestream, ich glaube, die wenigsten der hier Anwesenden hätten noch vor zwei Jahren geglaubt, dass es einmal eines speziellen Gesetzes bedürfen würde, welches die Beteiligung des Parlaments einfordert, um Entscheidungen von solcher Tragweite zu legitimieren, wie wir sie jetzt im Zusammenhang mit der Corona-Krise erleben: Verbote der Ausübung von gewerblicher Tätigkeit mit oft dramatischen Folgen für die Betroffenen, Ausgangssperren, Demonstrationsverbot, Schließung von Schulen, Geschäften, Gastronomie, Schließung von Kultur und Vereinssport. Insofern ist es wohl gerechtfertigt, wenn ich hier sage, der Grundgedanke des Gesetzentwurfs beschreibt eigentlich eine Selbstverständlichkeit. (Beifall AfD) Gerade wir in Deutschland, wo doch das Besinnen aus den Lehren der eigenen Geschichte gepflegt wird wie sonst vermutlich nirgendwo, sollten uns daran erinnern, wie wenig tauglich Notstandsmaßnahmen zum Regieren sind. Was mit den Ermächtigungen der jeweiligen Landes- sowie der Bundesregierung in den letzten Monaten geschaffen wurde, ist ein Zustand, welcher den verfassungsmäßigen und an sich unantastbaren Grundrechten temporären Charakter verleiht. Ich befürchte, hier wurde eine Büchse der Pandora geöffnet. (Beifall AfD) Wenn eine Regierung aufgrund einer von ihr selbst erklärten epidemischen Notlage die Verfassung auf unbestimmte Zeit außer Kraft setzen kann, warum dann nicht auch wegen anderer ebenfalls selbst definierter Notsituationen? Klimanotlage wegen lang anhaltender Dürreperioden – SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach hat es in „phoenix persönlich“ ja bereits ins Spiel gebracht –, wirtschaftliche Notlagen beispielsweise, Notlage aufgrund innenpolitischer Sicherheitslage, Terror und ähnliche Produkte könnten dieses hervorrufen. Die Schritte dahin – das bleibt leider festzuhalten – sind seit vorigem Jahr erheblich kleiner geworden. Uns von der AfDFraktion bereitet dies in zunehmenden Maße Bauchschmerzen. Auch Sie von der FDP haben es in Ihrem Gesetzentwurf angesprochen: Diverse Gerichtsurteile, besonders auch aus der jüngsten Zeit, der steigende Widerstand in allen Schichten der Bevölkerung sowie sogar eine zunehmende kritische Berichterstattung der Medien zeigen, dass es ein von einer breiten Masse getragenes stetig steigendes Unbehagen an dem gibt, was hier gerade geschieht. Vor diesem Hintergrund halte ich den Gesetzentwurf der Fraktion der FDP für notwendig und die darin ausgeführten Regulierungsmaßnahmen für dringend geboten. Ja, ich würde sogar noch darüber hinausgehen. So sollte zum Beispiel in jedem Fall das gesamte Parlament zustimmungspflichtig sein und nicht nur wie vorgeschlagen ein Sonderausschuss. Ich glaube, wir als Abgeordnete werden ausreichend bezahlt, um in einer solchen staatspolitisch fundamental wichtigen und hoffentlich absoluten Ausnahmesituation den Weg nach Erfurt anzutreten. Zum Zweiten plädiere ich dafür, die Zustimmung zu einer Aussetzung der Grundrechte von einer Zweidrittelmehrheit der Anwesenden abhängig zu machen. Normalerweise verfügt eine Landesregierung über eine eigene Mehrheit im Landtag. Und wir alle kennen die Mechaniken des politischen Betriebs gut genug, um zu wissen, dass eine Zustimmung der sie tragenden Fraktionen auch bei einer Grundrechtsaussetzung, dem wohl am meisten einschneidenden Vorgang, über den ein Parlament abzustimmen hat, schnell zur Formsache verkommt. Als dritte Ergänzung schlage ich vor, jede Form einer notlagebedingten Einschränkung der verfassungsgemäßen Rechte mit einem automatischen Verfallsdatum zu versehen. Soll heißen: Nach spätestens einem bestimmten Zeitpunkt endet diese Phase der Aussetzung der Grundrechte automatisch, es sei denn, das Parlament stimmt erneut mit Zweidrittelmehrheit einer Verlängerung um einen weiteren Zeitraum zu. Auf diese Weise würde gewährleistet, dass eine Regierung – wann und unter welchen Vorzeichen auch immer – außerstande gesetzt würde, mit einem einmaligen parlamentarischen Schachzug die demokratischen Spielregeln in Deutschland dauerhaft auszuhebeln. (Beifall AfD) Uns von der AfD wurden vor allem auf Bundesebene wüste Beschimpfungen entgegengeschleudert, weil manche die Ermächtigung der Bundesregierung im vergangenen Jahr im Zuge der CoronaMaßnahmen mit den Ermächtigungsgesetzen von 1933 verglichen haben. Doch wenn man den parteipolitischen Theaterturner mal beiseitelässt, kommt man nicht umhin, den Gefahren ins Auge zu schauen, die auch von den jetzigen Maßnahmen für die Fundamente unseres Staats ausgehen. Mit einem solchen Gesetz, wie es heute hier vorgeschlagen ist, soll jede Regierung im Lande, ob jetzt oder in Zukunft, eine Grundrechtseinschränkung nicht so leicht wie möglich, sondern so schwer wie möglich gemacht werden. (Beifall AfD) Aber erst eine Zweidrittelmehrheit gekoppelt mit einem automatischen Verfallsdatum würde gewährleisten, dass die Aussetzung der Verfassung wirklich im Konsens erfolgt und nicht nur von der Regierung und der sie tragenden und damit natürlich auf das Engste mit ihr verflochtenen einfachen Parlamentsmehrheit. Noch einmal zusammengefasst: Dem Gesetzentwurf an sich können wir so nicht zustimmen. Er ist aus unserer Sicht zu kurz gesprungen. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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